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IGNORED

Waffenversand - Datum des Erwerbs?


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Geschrieben

Hey Leute, ich stehe gerade auf dem Schlauch. :) Bisher habe ich meine Waffen alle direkt "zu Fuß" beim Händler gekauft, mit persönlicher Übergabe. Nun steht ein Erwerb per Versand an.

 

Frage: Wenn eine Waffe vom Händler versendet wird, kann dieser ja - logischerweise - keinen Eintrag in die WBK vornehmen. Was gilt denn dann als Erwerbsdatum?

 

Gem. WaffG müsste das ja das Datum sein, an dem ich die "tatsächliche Gewalt darüber erlange", aber woher will die Behörde das wissen? Ich bekomme doch - bei DHL beispielsweise - keine Quittung über den Empfang, die ich vorlegen könnte. Also doch "sicherheitshalber" der Tag des Versands?!

 

Falls nicht - wenn der Händler die Waffe eine Woche vor dem Ende der Erwerbsstreckung versendet und ich mit dem Kurier eine Übergabe genau zum Tag vereinbare, an dem ich die (nächste) Waffe "erwerben" darf, wäre das dann zulässig? Was wäre denn, wenn der "aus Versehen" einen Tag zu früh klingelt - muss ich ihn dann wegschicken?

 

Wenn ich die SB anrufe (was ja der einfachste Fall wäre), wird sie mich garantiert fragen, warum ich nicht noch die drei Tage länger warte - aber ich WILL eben nicht! :D Ich muss mich auf die anstehenden Matches vorbereiten.

Geschrieben

Hatte das Problem vor einer Woche, daß ein Schalldämpfer mit DHL aufgrund der Coronakrise  4 Wochen im Versand fest hing.

 

Eine Nachfrage bei meinem Landratsamt ergab: Das Erwerbsdatum ist der Tag, an dem du die Sendung in Empfang nimmst.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem ist, dass z.B. Frankonia bei mir mal das Datum des Versandes an die Behörde weiterleitete - es sind ja immer zwei: der Verkäufer und der Erwerber.

Das gab zwar dann etwas Diskussion auf der Behörde, war aber mit dem Tracking Code zu meinen Gunsten und zu Ungunsten von Frankonia zu klären.

 

Im Zweifelsfall direkt mit Waffenbehörden Mitarbeitern sprechen, und Versanddatum/Trackingcode parat haben.

Als Erwerbsdatum gilt natürlich das, an dem Du die tatsächliche Gewalt ausübst...

 

Oder willst Du ein Datum in Deiner WBK stehen haben an welchem noch der Verkäufer oder Versandunternehmer...

Bearbeitet von IMI
Geschrieben

Das ist doch alles kein Problem.

Der Verkäufer meldet das Datum des Versands als Überlassung und der Käufer meldet das Datum des Erwerbs als Überlassung.

Fertig.

Geschrieben

ist doch einfach was er will

er traut sichs nur nicht zu sagen.

Er möchte  sich was schicken lassen was er eigentlich erst

ein paar wochen später besitzen dürfte......

Ich denke ein paar Tage interessieren da niemand,

ne Woche Versandweg für ne Kanone ist schon lang,

hatte ich aber schonmal.

ABER

wenn der SB hellhörig wird- ist das nachweisbar wann Du die Kanone bekommen hast

ALso aufpassen

Geschrieben

bei unserer Behörde zählt das tatsächliche Empfangsdatum als Erwerbsdatum bei Übergabe durch das Versandunternehmen,

da ich erst ab diesem Zeitpunkt Zugriff auf die Sportwaffe habe. Das leuchtet ein, oder nicht?

 

Geschrieben

Bei dem am Wohnort verwendeten Formblatt zur Anzeige eines Waffenerwerbs steht hinter dem Punkt Erwerbsdatum folgender Satz:

 

HINWEIS: Maßgeblich ist das Datum an dem Sie die Waffe tatsächlich vom
Überlasser erhalten haben. Dieses Datum kann vom Kaufdatum abweichen.

 

Bei meinem letzten Kauf per Egun stand auf der Rechnung des Händlers: Erwerbsdatum ist Rechnungsdatum, dies lag 3 oder 4 Tage vor dem Datum des Erhalts des Pakets. Letzteres Datum habe ich angegeben und trotz des Unterschieds von mehreren Tagen beim Erwerbsdatum zwischen Händler und mir gab es keine Rückfragen.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb huhnelli:

Letzteres Datum habe ich angegeben und trotz des Unterschieds von mehreren Tagen beim Erwerbsdatum zwischen Händler und mir gab es keine Rückfragen.

Dito. Beleg des Transportunternehmens und alles war gut (Einhaltung der 14-Tages-Frist!)

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb 12M18:

[...]

er traut sichs nur nicht zu sagen.

Er möchte  sich was schicken lassen was er eigentlich erst

ein paar wochen später besitzen dürfte......

[...]

Nix da. Es geht um 1 - 2 Tage. :) Meine SB ist da sehr penibel, bei jedem Voreintrag erhalte ich einen "liebevollen" kleinen Klebezettel, auf dem genau vermerkt ist, wann die nächste und die übernächste Waffe erworben werden dürfen (fehlt nur noch die Uhrzeit :D).

 

Danke an alle!

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

meines Erachtens ist es sehr eindeutig geregelt:

 

Im § 34 Abs. (1) WaffG steht u.a. "...Wer Waffen einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten."

 

d.h. der Versandtag IST das Überlassungsdatum - damit es bei der Waffenbehörde nicht "auseinanderläuft" muss der Versender dem Empfänger das genaue Versanddatum mitteilen und die Postlaufzeit geht schon von den 14 Tagen ab... 

 

Gruß cb01    

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb cb01:

Wer Waffen einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten."

genau, nämlich "dem versandunternehmen" und NICHT dem eigentlichen empfänger!!!

 

lesen heißt auch verstehen!!!

 

das datum der übergabe an den rechtmäßigen empfänger ist das datum was man der behörde melden muss, nix anderes!!!

 

 

vor 26 Minuten schrieb cb01:

und die Postlaufzeit geht schon von den 14 Tagen ab... 

nein...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

...lesen heißt offensichtlich bei HangMan69 NICHT verstehen... 

 

für HangMan69 nochmal gaaaanz laaaangsaaaamm: 

 

wer einem anderen (=Versandunternehmen) die Waffe zur gewerbsmäßigen Beförderung an einen Dritten (= Käufer) übergibt, überlässt sie dem Dritten (= Käufer)

 

ich bleibe dabei - es IST eindeutig !

 

 

 

Geschrieben

Es ist ja bekannt, dass das WaffG teilweise etwas "gewöhnungsbedürftig" formuliert ist.

 

also nochmal die ganz vereinfachte Variante:

 

--> wer an DHL eine Waffe zum gewerbsmäßigen Transport an den Käufer übergibt, überlässt sie dem Käufer (noch dazudenken: in diesem Moment !)  

 

Das bekannte und seriöse Auktionshaus "Her....Histo…" sendet bei jedem Erwerb einen Zettel mit dem Versanddatum mit und weist daraufhin, dass dies auch für die Käuferbehörde das Überlassungsdatum ist. Da die tausende Waffen versenden, sollten sie es wissen.   

Geschrieben

Ich hab seit Jahren immer das Datum gemeldet, wann ICH die tatsächliche Gewalt darüber hatte, also wann die Waffe bei MIR war. Gab nie ein Gespräch oder Probleme . Ansonsten hätte ICH ja ein Problem wenn die Waffe auf dem Versandweg verloren geht, ohne das ich daran irgendetwas hätte ändern können. EINEM Kollegen ist das ZWEI mal passiert das Waffen weg gekommen sind in der Post. Zwar beides mal ZU einem Waffenhändler hin( dem gleichen) aber die Probleme waren nicht wenige. Nur da hatte ER versendet.   

Geschrieben (bearbeitet)

@ PetMan: Ich habe ja auch nur beschrieben, wie die Gesetzeslage hierzu ist.

 

Man kann ja hier ruhig das Datum der Auslieferung eintragen und hoffen....

 

Rechtlich ist man eben NICHT auf der sicheren Seite - insbesondere, wenn seit Versand die 14 Tage schon vorbei sind !    

Bearbeitet von cb01
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb cb01:

d.h. der Versandtag IST das Überlassungsdatum

wir sprechen hier nicht vom Überlassungsdatum, sondern vom ERWERBSdatum. Wenn die Waffe auf dem Versandweg ist, habe ich nicht die tatsächliche Gewalt darüber und folglich nicht erworben.

"Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen".

 

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