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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


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Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb cartridgemaster:

An dieser Stelle gehen unsere Meinungen deutlich auseinander, denn die Arbeitsleistung des Bearbeitenden wird nicht aus den mir abgepressten Gebühren entlohnt, sondern von den von mir bereits gestohlenen Steuern bezahlt.

Der/die Bearbeitende bezieht das monatliche Salär aus öffentlichen Mitteln selbst dann, wenn er/sie an durchschnittlich 20 monatlichen Arbeits-/Anwesenheitstagen gar keine Arbeitsleistung erbringt.

Das Erheben von Verwaltungsgebühren erzwingt also vom steuerzahlenden Bürger einen finanziellen Beitrag zu einer Leistung, für die der ganze Verwaltungsapparat ohnehin schon bezahlt wird, insbesondere weil diese Leistung nicht vom Bürger sondern vom Verwaltungsapparat selbst veranlasst wird (vergl. Regelüberprüfung). :contra:

 

 

 

Da muss man nun aber schon differenzieren, da es sonst mit Deiner Argumentation überhaupt keinerlei Gebühren in der Verwaltung geben dürfte. 

 

Wenn jemand eine öffentliche Leistung durch Innehaben einer bestimmten Erlaubnis, Besitz zu überprüfender Gegenstände o.ä. verursacht, dann finde ich es absolut richtig, dass dafür nicht die Allgemeinheit aufkommt, sondern lediglich der Erlaubnisinhaber bzw. Besitzer selbst. Gewisse Rechte führen halt im Normalfall auch zu gewissen Pflichten.

 

Die von Dir zitierte Regelüberprüfung wird eben nicht vom Verwaltungsapparat veranlasst, sondern vom Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis ! Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied, vom BVerwG auch genau so erklärt.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Wenn jemand eine öffentliche Leistung durch Innehaben einer bestimmten Erlaubnis, Besitz zu überprüfender Gegenstände o.ä. verursacht, dann finde ich es absolut richtig, dass dafür nicht die Allgemeinheit aufkommt, sondern lediglich der Erlaubnisinhaber bzw. Besitzer selbst. Gewisse Rechte führen halt im Normalfall auch zu gewissen Pflichten.

Aha.

Warum zahle ich dann für einen Personalausweis?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Die von Dir zitierte Regelüberprüfung wird eben nicht vom Verwaltungsapparat veranlasst, sondern vom Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis ! Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied, vom BVerwG auch genau so erklärt.

Da verlassen wir den bereich des nur aus der Rechtsordnung ableitbaren und betreten den Bereich des politischen.

 

Beweis: Nach deiner Lesart wäre dann auch bei jeder Vorbeifahrt an einer Radarkontrolle 20€ fällig, unabhängig davon, ob man nun geblitzt wird oder nicht, immerhin ist die Kontrolle ja von dir als KFZ-Lenker veranlasst worden.

 

Ist es aber nicht, weil "allgemeines Interesse". Wo sich der Staat also auf den Standpunkt: allgemeines Interesse = Gebührenfrei stellt und wo er einen Gebührenpflicht auslösenden individuellen Anlass sieht, den man ganz und garkeinesfalls der Allgemeinheit aufbürden könne, ist stark davon getrieben, was der Klüngel der den Staat effektiv repräsentiert, also Parteisoldaten, gerade mag oder nicht mag. Und da sind "anlassbezogene" Gebühren dann eine willkommene Sache, die im Graubereich des Abschreckungsverbots operieren.

 

Wenn Annalena nach der Wahl murksen darf, dann ist mein Beispiel mit der Verkehrskontrolle keineswegs so Bourlesqe wie es scheint. Nach der grünkomunistischen Denkungsart ist es nämlich legitim, durch möglichst hohe Kosten Autofahrten und andere individuelle Freiheiten zu unterbinden und warum sollte man die Kosten für die Kontrolle, die durch konterrevolutionäre ewiggestrige Autofahrerei verursacht werden, der Allgemeinheit auflasten. 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Wenn jemand eine öffentliche Leistung durch Innehaben einer bestimmten Erlaubnis, Besitz zu überprüfender Gegenstände o.ä. verursacht, dann finde ich es absolut richtig, dass dafür nicht die Allgemeinheit aufkommt, sondern lediglich der Erlaubnisinhaber bzw. Besitzer selbst. Gewisse Rechte führen halt im Normalfall auch zu gewissen Pflichten.

 

Bei konsequenter Umsetzung dessen:

Viel Spaß bei der nächsten polizeilichen Kfz-Anhaltekontrolle... bzw.: schon mal Geldbeutel für die Überprüfungsgebühr zücken.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb zickzack:

Im Ostalbkreis ist leider eine Anmeldung nicht so leicht möglich, da das LRA auf die entprechende Vordrucke des Innenministeriums noch wartet 🙄 Die warten schon seit 11 Monaten  🥴

Für Magazine?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Aha, spannend 

 

dann frag ich mich wie die anderen die ich kenne das geschafft haben ihre Mags anzumelden  🤷🏻‍♂️

 

gerade geschaut, Formular ist online 🤷🏻‍♂️🤷🏻‍♂️

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)

Erste Email vom LRA:

Zitat

Guten Morgen Herr Zickzack,

Die Bearbeitung der Magazine wird leider noch etwas dauern, da wir vom Regierungspräsidium noch immer keine „Aussage“ haben, wie die Bescheinigung aussehen soll.

 Sollen Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

 Freundliche Grüße

 

Zweite Email vom LRA:

Zitat

Guten Morgen Herr Zickzack,

ich habe leider noch keine Informationen. Sobald wir mehr wissen, werden wir die Anzeigebescheinigungen fertig machen. Sie sind Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen. Sollten eine Kontrolle stattfinden, bevor Sie die Anzeigebescheinigung von uns erhalten haben, ist dies kein Problem, da es jederzeit nachvollziehbar ist, dass Sie Ihre Magazine angemeldet haben.


 

Bevor hier Missverständnisse auftreten: Du bekommst halt keine Anzeigebescheiningung für die Magazine. Du schickst die Anmeldunterlagen hin und und bekommst die Aussage dass die Bearbeitung noch dauert. Erst auf Nachfrage gibt es dann die zweite Email. Kannst ja mal deine anderen Spezl fragen was bei Ihnen kam, ich habe außer diesen beiden Email nichts. Trotzdem kann ich über die Damen beim LRA nichts schlechtes sagen, die sind top eingestellt.

Bearbeitet von zickzack
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb zickzack:

Bevor hier Missverständnisse auftreten: Du bekommst halt keine Anzeigebescheiningung für die Magazine. Du schickst die Anmeldunterlagen hin und es kommt nichts zurück. Erst auf Nachfragen gibt es dann so eine Email. Kannst ja mal deine anderen Spezl fragen was bei Ihnen kam, ich habe außer dieser Email nichts. Und die gab es erst auf Nachfrage. Trotzdem kann ich über die Damen nichts schlechtes sagen, die sind eigentlich top eingestellt.

 

 

 

wohne auch in BW, keine Probleme mit den Magazinen anmelden gehabt. Nach 2 Tagen kam der Wisch vom Amt. Lower steht noch aus!

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb zickzack:

Du schickst die Anmeldunterlagen hin und und bekommst die Aussage das die Bearbeitung noch dauert….

Naja, also kannst anmelden und dein Teil ist doch erledigt

 

ob jetzt nen rosa, gelben oder blauen Zettel bekommst und wann, ist doch egal 🤷🏻‍♂️

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb CZM52:

wann, ist doch egal

Der BDS fordert zur Nutzung ausdrücklich die heilige Anmeldebescheinigung einer unteren Verwaltungsbehörde und nicht die fristgemäße Anweisung wie es lt. wAffengesetz aus gutem Grund genügt.

Geschrieben

@CZM52Theoretisch eigentlich schon. Ich habe halt auch KW 20er Magazine angemeldet für die es auch LW gibt. Und diese kannst eigentlich laut Vordruck nicht anmelden da laut Vordruck die KW Magazine mehr als 20 Schuß fassen müssen. Laut zweiter Email hat es ja anscheinend geklappt, trotzdem hätte ich gerne einen "Zettel" wo genau diese Magazine aufgeführt sind.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb Josef Maier:

Der BDS fordert zur Nutzung ausdrücklich die heilige Anmeldebescheinigung einer unteren Verwaltungsbehörde und nicht die fristgemäße Anweisung wie es lt. wAffengesetz aus gutem Grund genügt.

Dann darf ich mit der BKA Erlaubnis nicht starten beim BDS?

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Speedmark:

gibt es dafür eine Quelle, ohne mir jetzt den Wolf zu suchen?

Steht im BDS-Infobrief Juli 2021. Der kam am 28.7. als E-Mail bei mir an.
 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben (bearbeitet)

Schon in den Spam-Ordner geschaut?

 

PS:

Oder unter "Werbung". Da meinte Gmail den Infobrief bei mir einordnen zu müssen. Such mit Deiner E-Mail-Suchfunktion mal nach "BDS". So kam er bei mir zum Vorschein.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HangMan69:

nach stichtag bka!

Sicher? Die Anlage der Behörde kennt nur Magazine über 10 Schuß bei Langwaffen. Beim .30 M1 gibt es keine Kennzeichungen auf den Magazinen.

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