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Neues zu alten Magazinen


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Geschrieben

Wo steht das man es nicht machen kann?

Es geht darum Magazine anzuzeigen und dafür eine Anzeigebescheinigung zu bekommen.

Das ist alles.

Dann die "neuren" über Ausnahmgenehmigung.

 

Sehr wohl prophylaktisch. Brauchen auch die Händler, denn die haben dann ein Problem bestimmte waffen z´gemeinsam im Programm zu haben.

Stell dir vor der Glockhändler nimmt die Schmeisser später mit ins Programm.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb litle:

Was ist denn eigentlich mit den langen KW Magazinen für IPSC Open und ASS?

Die sind doch auch im Inland von der Sportordnung gedeckt.

Schätze es wird auf Bestand anmelden und auf max 20 Schuss blocken hinauslaufen.... was ist ASS?

 

Die SpoO ist dabei irrelevant, fürchte ich.

 

Zum Anmelden von Bestand ist kein Besitz der zugehörigen Waffe nötig, zumindest hab ich das nirgendwo gelesen. Die Regulierung betrifft ja Magazine.

Bearbeitet von Benjamin Arendt
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Benjamin Arendt:

Die Regulierung betrifft ja Magazine.

Da kommen Garantiert wieder einige Waffen Behörden auf die Idee die Magazine in der WBK eintragen zu lassen, am besten noch mit Voreintrag

damit auch noch in die verarmte Stadtkasse Gelder rein kommen

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Benjamin Arendt:

Schätze es wird auf Bestand anmelden und auf max 20 Schuss blocken hinauslaufen.... was ist ASS?

 

Die SpoO ist dabei irrelevant, fürchte ich.

ASS ist Anschlagschaft, Aktuell die einzige Möglichkeit "Quasi Langwaffe" mit mehr als 10 Schuss zu schießen.

Altbestand hab ich da leider nicht (Und will ich ehrlich gesagt auch gar nicht, glaub ich)
Ich will ja weiterhin meine Magazine nachkaufen können wenn ich doch mal eines kaputt kriegen sollte.

Ich hoffe also in nächster Zeit auf zahlreiche möglichst liberale Ausnahmegenehmigungen so wie das die EU Richtlinie ja vorgesehen hatte...
(Ich weiß.... aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.)

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Benjamin Arendt:

Zum Anmelden von Bestand ist kein Besitz der zugehörigen Waffe nötig, zumindest hab ich das nirgendwo gelesen. Die Regulierung betrifft ja Magazine.

Es sind sogar explizit auch entsprechende Magazine ohne zugehörige Waffen anzumelden.

 

Geschrieben

Ja und?
Ob ich eine AK Magazin ohne AK anzeige oder ein Magazin für Langwaffe mit Glocklower ist doch unerheblich.

Du darfst auch alle ganz legalen Magazine anzeigen.

Wer weiss was mal sein wird?

Langwaffe mit Rugermagazinen, Sig Sauer,...? Kann alles kommen.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Waffen Tony:

Du darfst auch alle ganz legalen Magazine anzeigen. Wer weiss was mal sein wird?

Die Frage ist, ob die untere Verwaltungsbehörde dann die Anmeldebescheinigung darüber erstellt. Würde mich aber auch interessieren sobald Erfahrungen da sind.

Geschrieben

Gibt es eine amtliche Meinung, ob man pöhse Magazine aus Erwerb vor 13.6.17 nur als Einzelperson anmelden kann oder auch als Ehepaar, Vater/Sohn oder als Verein, egal ob e.V. oder nicht- e.V.? Und wenn es nur ein einziges popeliges Glockmagazin wäre! Hintergrund: Die mangelnde Vererbbarkeit! @Schwarzwälder, Du erwähntest mehrfach Deine gemeinsamen WBK für die ganze Familie, hast Du was dazu?

Geschrieben

Wir haben die Magazinmeldung als Ehepaar abgegeben. Die Magazine wurden ja allesamt für Waffen angeschafft, die wir beide auf gemeinsame WBK besitzen und teils lauten auch die Rechnungen auf beide.

Juristische Personen/Vereine etc. werden das auch so halten und nicht anfangen, die Magazine plötzlich "aufzuteilen". 

Die Kinder habe ich nach langem überlegen weggelassen, weil die teils noch nicht mal geboren waren, als die Magazine erworben wurden... 😉

Was bei Vererbungsvorgängen dann passiert, wird man sehen. Vielleicht leben die Kinder ja dann ganz woanders, wo das WaffG nicht mehr wirkt. Oder es gibt Armatix für Magazine etc.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb Josef Maier:

Gibt es eine amtliche Meinung, ob man pöhse Magazine aus Erwerb vor 13.6.17 nur als Einzelperson anmelden kann oder auch als Ehepaar, Vater/Sohn oder als Verein, egal ob e.V. oder nicht- e.V.? Und wenn es nur ein einziges popeliges Glockmagazin wäre! Hintergrund: Die mangelnde Vererbbarkeit! @Schwarzwälder, Du erwähntest mehrfach Deine gemeinsamen WBK für die ganze Familie, hast Du was dazu?

Kannst du als natürlich Person und als juristische Person abgeben.

Händler müssen ebenfalls auf Verdacht melden. Man weiss ja nie, was ins Sortiment kommt - auch wenn die Glock nur privat besessen wird.

Magazine können nur weitergegeben werden, wenn eine entsprechende genehmigung vorliegt. Da ist das Erbe nicht ausgenommen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Alex:

Du hast doch nicht etwa gerade A.....tix gesagt.

Immerhin erlaubt das im Einzugsgebiet einiger Behörden einen Aufbewahrung mit direkter Zugriffsmöglichkeit neben dem Bett.

Gebraucht gekauft, hat diese Firma dann auch kein Geld von einem erhalten ;)

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Ein kleiner Schrank funktionert natürlich genauso.

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Geschrieben (bearbeitet)

Der steht doch bei vielen sowieso schon da oder an.

Und die 300€ extra Spezialanschaffung tun dann auch keinem weh.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Waffen Tony:

Immerhin erlaubt das im Einzugsgebiet einiger Behörden einen Aufbewahrung mit direkter Zugriffsmöglichkeit neben dem Bett.

Und wenn die keine Lobby und Staatsfinanzierung hätten, dann täte es eine Konstruktion, bei der einfach die Kiste mit der Waffe nach eintippen des richtigen Codes automatisch aufklappt genauso. Gibt's massenweise bei den Amis. Ja, man kann die von der Wand reißen oder aufhebeln, aber es geht dabei auch vorwiegend um die Verhinderung des sofortigen Zugriffs durch Einbrecher, Kinder, usw. Dafür spielt es in der Praxis auch keine bedeutende Rolle wenn der Schließmechanismus undurchdacht ist, denn Leute, die sich um kreative zerstörungsfreie Schlossöffnung Gedanken machen, sind nicht die, die man von seinen Waffen weghalten will - auch wenn es schön wäre, wenn die Industrie sich um minimale Qualitätsstandards bemühen würde, die manche Leute auch sicher honorieren würden.

 

Für die Pöse-Magazine ist auch bei pessimistischster Einschätzung ihrer angeblichen Gefährlichkeit nicht einzusehen, warum die stärker weggeschlossen werden sollen, als z.B. Munition. 

Geschrieben

Es sind nicht nur alle Beschriftungen, sondern jegliche MArkierungen aufzuführen ;)

 

Also keine Kratzer reindremeln.

 

P.S.: Ja, das meint auch die Zahlen 1-17 auf Glockmagazinen.

Geschrieben

Hintergrund meiner Frage ist: Was mache ich später mal mit den nicht veräußerbaren / - weitergabefähigen Magazinen? Ich könnte mir vorstellen diese später einmal gesetzeskonform abzuändern. Wenn dann irgendetwas dazu eingetragen und nicht mehr nachgebracht werden, kann könnte es.... Ein "blankes" Magazin dürfte dann die wenigsten Probleme bereiten! Auf keinen Fall bekommt unsere Obrigkeit irgendetwas kostenlos von mir!!!

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