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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

Es heisst ganz offiziell SPOC. Da meldet man sich postalisch über die waffenbehörde für seinen NWR Zugang an.

Alle Sorge und Nöte lässt man ebenfalls dort ab.

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Stunden schrieb Josef Maier:

Wohl dem, der seiner Frau Gemahlin den Kauf teurer Magazine immer rechtzeitig gestanden hat...

 

 

Also, meine teuersten Magazine sind welche für HA-LW und für KW mit Kapazität von jeweils max. 10 Schuss...

Die "großen" waren allesamt deutlich billiger.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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  • 1 Monat später...
Am 8.9.2020 um 12:40 schrieb z-legend:

Muss wohl nicht sein

Man erlebt gerade wieder ein Paradebeispiel für den Bürokratismus in der Bananenrepublik Germanistan.

Waffenrecht ist Bundesrecht, also sollte es nach meinem Verständnis auch bundesweit ein einheitliches Meldeverfahren für den vorliegenden Fall geben und doch kocht wieder jede mickrige Verwaltungs-/Erlaubnisbehörde ihr eigenes Süppchen.

Ich habe meine "Problemfälle" am 3. Sept. mit detaillierter Beschreibung und Bilddokumentation bei meiner zuständigen Behörde angemeldet, schließlich ist man gehorsamer Diener seines Staates.

 

verbotene waffen(sm).jpg

 

Eine Woche später die Rückantwort, allerdings nicht die erwartete Anmeldebestätigung, sondern die Aufforderung das bereits gemeldete nochmals auf den beiliegenden Melde- und Listenvordrucken zu melden.

Dabei war die Beschriftung jeder einzelnen verbotenen Waffe (Magazin/Magazinkörper für Selbstlade-Langwaffe > 10 Patronen) Zeile für Zeile buchstabengetreu in dem beiliegenden Listenvordruck zu erfassen, heisst im Klartext, dass für die fünf identischen Colt-Magazine fünfmal der komplette  Schafschei** des Bodenstempels in die Liste einzutragen war, gleiches Prozedere natürlich für die 20er Magpuls. Die haben so dermaßen einen an der Waffel ... :gaga:

 

Morgen werde ich bei dieser Behörde einen Passierschein A38 beantragen.

 

D38TIYwXkAAxMjb.jpg

 

:ridiculous:

 

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
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vor 15 Minuten schrieb cartridgemaster:

Eine Woche später die Rückantwort, allerdings nicht die erwartete Anmeldebestätigung, sondern die Aufforderung das bereits gemeldete nochmals auf den beiliegenden Melde- und Listenvordrucken zu melden.

 

 

Du könntest es auch mal mit der Antwort versuchen:

"Daten wurden Ihnen bereits komplett angegeben, siehe Meldung vom...

Bitte diese Daten verwenden..."

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vor 47 Minuten schrieb karlyman:

Du könntest ...

Die Nummer habe ich mit dieser Behörde schon dreimal durch, 1 x Verlängerung 3JJS, 1 x Voreintrag Erwerb KW, 1 x Erwerbsanzeige, jede Mal zeigten sie mir den Stinkefinger.

Die bearbeiten nichts, was nicht auf ihren selbst erfundenen hauseigenen Formularvordrucken als formaler Antrag bei ihnen ins Haus flattert.

Ich denke schon seit geraumer Zeit über eine Fachaufsichtsbeschwerde nach, aber sowas bekommst Du dann erfahrungsgemäß als Boomerang in Form anhaltender Behördenschikane zurück.

Für so'n Cheyz ist mir meine Restlebenszeit zu kostbar.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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vor 47 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

 

 

 

 

 

Morgen werde ich bei dieser Behörde einen Passierschein A38 beantragen.

 

 

Als Vergleich (Schweiz) Ich werde allenfalls morgen Freitag persönlich zur Behörde gehen. Ich habe noch eine alte Star Pistole mit 32-Schussmagazin, die ich nachmelden muss wegen dem Magazin. Das dafür notwendige Formular hatte ich per PC in 2-3 Minuten ausgefüllt gehabt.

Sieht so aus als Vergleich: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/sicherheit-justiz/delikte-praevention/dokumente/waffen/nachmeldeformular.pdf

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vor 16 Minuten schrieb karlyman:

Umzug mal beiseite gelassen ...

Genau das ist ja die eigentliche Katastrophe! :016:

Ich bin vor 2 Jahren aus dem Zuständigkeitsbereich städtisches Ordnungsamt in den Bereich Landratsamt umgezogen.

Vorher: stets bürger- und kundenfreundliche Mitarbeiter, alle ordnungsrechtlichen Anliegen durch persönliche Vorsprache innerhalb von max. 10 bis 15 Min. inkl. Zahlen der Verwaltungsgebühren an der Hauskasse zur allgemeinen Zufriedenheit erledigt, gelegentlich auch mal 'ne Tasse Kaffee und ein kurzes Schwätzchen.

Jetzt: "... kommse bloß nicht hierher, nutzen Sie den Hausbriefkasten oder schicken Sie's per Einschreiben!"

Es gibt auch keine Online-Formulardatenbank, alles nur händisch auf Recyclingpapier-Kopie.

Bürgerkontakt nicht erwünscht. :icon13:

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textergänzung
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vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ich denke schon seit geraumer Zeit über eine Fachaufsichtsbeschwerde nach, aber sowas bekommst Du dann erfahrungsgemäß als Boomerang in Form anhaltender Behördenschikane zurück.

Meine Erfahrung nach Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mein Waffenamt ist eine andere. Die sind seit dem freundlicher mit mir , diskutieren nicht mehr und es gab letztens sogar einen Tipp für mich wie ich etwas am besten mache . " Wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt" .

Formulare kann man auf deren Seite ruterladen, ich hab am Anfang aber auch irgendwelche aus dem Netz genommen und eingereicht, ging auch. Da hatten die ihre noch nicht auf dem Server .

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vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Dabei war die Beschriftung jeder einzelnen verbotenen Waffe (Magazin/Magazinkörper für Selbstlade-Langwaffe > 10 Patronen) Zeile für Zeile buchstabengetreu in dem beiliegenden Listenvordruck zu erfassen, heisst im Klartext, dass für die fünf identischen Colt-Magazine fünfmal der komplette  Schafschei** des Bodenstempels in die Liste einzutragen war, gleiches Prozedere natürlich für die 20er Magpuls.

 

Und jetzt mußt du aufpassen, daß du die Bodenbleche nicht verwechselst, wenn du die Magazine mal zum Reinigen zerlegst.

Sonst werden womöglich aus deinen angemeldeten genehmigten Magazinen plötzlich andere und dann verbotene. :lol:

 

Ich werde bei einer Anmeldung nur das angeben, was auf dem Magazinkörper steht und wenn da nichts steht, eben nichts.

Das Bodenblech ist (wie Zubringer oder Feder) ein völlig unmaßgebliches Teil, das ich jederzeit durch ein anderes ersetzen kann, ohne das sich da was am Magazin ändert. :confused:

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vor 2 Stunden schrieb thomas.h:

Sonst werden womöglich aus deinen angemeldeten genehmigten Magazinen plötzlich andere ...

Ja, ich habe mir auch schon sorgenvolle Gedanken gemacht.

Wenn der Kontrolletti vielleicht mal das Magazin aus Zeile 2 der Liste sehen will und ich zeige ihm versehentlich das Magazin aus Zeile 5, ob ich dann meine Zuverlässigkeit verliere?

So viele Fragen ...

 

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Du hast zwar Recht, trotzdem ist es eine dauerhafte Beschriftung auf dem Magazin. Und diese muss angegeben werden.

 

Über Sinn und Unsinn dieser ganzen Chose brauchen wir nicht zu diskutieren. Es ist als Schikane geplant, und genau so ist es auch geworden.

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und wenn man es eben nicht macht, wird es auch nicht so schlimm sein.

Man wusste es eben nicht besser und eine Handlunsganweisung wird auch nicht mitgegeben.
Was ist denn als Strafe für unvollständige Angaben vorgegeben? Die Zuverlässigkeit hielte ich jetzt für ein wenig übertrieben bei angezeigten Magazinen.

Die Magazinböden können auch (später) als Ersatzteile dazugekommen sein.
Böden sind freie Teile, solange sie keine Patronen aufnehmen.

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb frosch:

Die Bodenbleche sin nicht Bestandteil den Magazinkörpers und damit eigentlich irrelevant...

Nein.

 

Angemeldet werden müssen Magazine. Dabei wird den Beschriftung abgefragt. Wenn Du ein Magazin anmelden willst, und nicht nur das leere Gehäuse, dann gehören dazu alle Beschriftungen auf dem gesamten Magazin.

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