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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

vor 13 Minuten schrieb HangMan69:

wo steht ...

Boaah, Alter!

Joke und Satire sind nicht so Dein Ding, oder?

Gehst Du auch zum Lachen in den Keller?

Zitat

Sa·ti·re

/Satíre/
  1. 1.
    [ohne Plural]
    Kunstgattung (Literatur, Karikatur, Film), die durch Übertreibung, Ironie und [beißenden] Spott an Personen, Ereignissen Kritik übt, sie der Lächerlichkeit preisgibt, Zustände anprangert, mit scharfem Witz geißelt
Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 16 Minuten schrieb HangMan69:

wo steht im (w)affengesetz, das die bei einer "waffenkontrolle" bei dir zu hause die magazine sehen dürfen?!?

Wo steht das "Sie" es nicht dürfen?

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§36:

Zitat
1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
(2) (weggefallen)
(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

 

passt imho nur für die mags die NACH dem stichtag erworben worden sind!

 

wo sind denn die magazine die VOR dem stichtag erworben und gemeldet worden sind "verbotene waffen"!?

Zitat

...oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat...

bezieht sich für mich auf:

Zitat

...erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen ...

und die mags von VOR dem stichtag sind ja keine verbotenen waffen, sondern müssen NUR gemeldet werden...

 

das ist aber nur meine sicht...

 

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In Anlage 2 WaffG.
Da ist nichts mit Stichtag. Der Gegenstand bleibt in seiner Einstufung.

Ein Verbot wird lediglich dem Besitzer gegenüber nicht wirksam, wenn...

 

Also klar geregelt.

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Magazine, die vor dem 13.6.2017 erworben und in der Frist angemeldet  wurden, sind k e i n e verbotenen Gegenstände. Also garnix  

Orginal von KM5. Mehrfach unter Zeugen. Die haben das Gesetz verbrochen und sollten es wissen 

weiterverwendung ist ausdrücklich gestattet.

Auf die Frage, ob blockiert oder nicht hab’s keine Antwort.

Zum sportlichen Schiessen reicht in jedem Fall eine einfache Blockierung, so dass nur 10 oder bei KW 20 Patronen reingehen (Holzklötzchenspiel)
Alles andere ist falsch!

Bearbeitet von Friedrich Gepperth
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vor 34 Minuten schrieb Friedrich Gepperth:

Die haben das Gesetz verbrochen

 

Wir lassen es zu und akzeptieren ein Gesetz, dass eigentlich nicht vermittelbar ist - sprich ignoriert und sabotiert gehört...

 

Aber wir (also geschätzt 99%) und die Verbände + FWR haben sich bereits mit abgefunden. Im Gegenteil es wird auch noch brav gemeldet. Der Handel nimmt "vorsichtshalber" bereits alle betroffenen Magazine aus dem Sortiment. Geil, selbst Kalifornien kann sich von D noch ne Scheibe abschneiden.

 

Läuft doch, nächste mal noch ne Schippe drauf... Schwarz/Grün kriegt das schon hin.

Peinlich, echt zum schämen. Aber der Deutsche war schon immer ein vorbildlicher Untertan.

 

Cheers

 

 

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vor einer Stunde schrieb Kanne81:

Wir lassen es zu und akzeptieren ein Gesetz,

Was sollen wir denn tun? Hast Du eine Idee?

 

Über uns deutschen Waffenbesitzern schwebt ständig das Schwert der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Man muß in keiner verbotenen Organisation Mitglied sein, oder irgend eine Straftat begangen haben, um als Unzuverlässig zu gelten. Und da das Gegenteil zu beweisen ist extrem schwer, freundlich ausgedrückt. Denn man muß ja gar nichts getan haben... Unschuldsvermutung gibt es da nicht.

 

DAS ist in Commifornia nicht so.

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vor 1 Stunde schrieb Kanne81:

Der Handel nimmt "vorsichtshalber" bereits alle betroffenen Magazine aus dem Sortiment.

Das muss ich zurücknehmen - stimmt so nicht. Da saß der Fehler vor der Tastatur ;-(    Sorry.

 

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vor 1 Stunde schrieb Kanne81:

Wir lassen es zu und akzeptieren ein Gesetz, dass eigentlich nicht vermittelbar ist - sprich ignoriert und sabotiert gehört...

Wurde zu genüge gemacht, wurden aber nicht erhört und bedanke dich bei Mayer denn der hat so einiges dran getan und eingefädelt und will es nicht das wir

20er, 30er oder sogar Trommelmagazine besitzen dürfen, wegen der Terror Gefahr was für eine Witzfig.. sowie alle Politiker

vor 1 Stunde schrieb Kanne81:

Aber der Deutsche war schon immer ein vorbildlicher Untertan.

Irrtum, die meisten sind den Politiker hörig und glauben denen teilweise alles siehe Corona

 

vor 18 Minuten schrieb Fyodor:

um als Unzuverlässig zu gelten. Und da das Gegenteil zu beweisen ist extrem schwer

Du wolltest sagen gar nichts können wir beweisen, denn der Verfassungsschutz braucht uns keine Auskunft geben schon vergessen, da braucht es nur beim

VS eine Verwechslung der Person geben was die nicht merken und schon bist alle Waffen los

vor 14 Minuten schrieb CZM52:

MIt BKA Erlaubnis kannst alles haben.

Fragt sich bloß wie lange noch

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vor 6 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Magazine, die vor dem 13.6.2017 erworben und in der Frist angemeldet  wurden, sind k e i n e verbotenen Gegenstände. Also garnix  

Orginal von KM5. Mehrfach unter Zeugen. Die haben das Gesetz verbrochen und sollten es wissen 

weiterverwendung ist ausdrücklich gestattet.

Auf die Frage, ob blockiert oder nicht hab’s keine Antwort.

Zum sportlichen Schiessen reicht in jedem Fall eine einfache Blockierung, so dass nur 10 oder bei KW 20 Patronen reingehen (Holzklötzchenspiel)
Alles andere ist falsch!

Im Gesetz steht es aber anders.

Die Anlage 2 definierte es, als das was es ist. Dierekt unter 1. Verbotene Waffen subsummiert. Das muss auch so sein, sonst gäbe es kein Verbot.

Nur ist einem selbst das eben nicht verboten. Natürlich darf man es verwenden. Das Verbot wird ja dem fristgerecht anzeigenden besitzer gegenüber nicht wirksam. Aber der gegenstand bleibt was er ist. Nur der Besitzer hat eine Ausnahme.
Feinheiten.

 

Bearbeitet von Gast
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Hier auch nochmal das BKA mit der Untergliederung zu verbotenen Waffen
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/3AendWaffG/3AendWaffG_node.html
 

Dazu gibts die 2 Altbesitzregelungen und eine möglich künftige Ausnahmegenehmigung.

Damit sollte das deutlicher dargestellt sein.

 

Gegenstand Einstufung unter Verbote. Ausnahme für den Besitzer.

So wie bei vielen NAchtsichtvorsätzen für Jäger.

Auch da bleiben die Verbote. Die Ausnahme wurde aber direkt ins Gesetz geschrieben.

Bearbeitet von Gast
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Am 16.10.2020 um 17:20 schrieb Fyodor:

Was sollen wir denn tun? Hast Du eine Idee?

 

Über uns deutschen Waffenbesitzern schwebt ständig das Schwert der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Man muß in keiner verbotenen Organisation Mitglied sein, oder irgend eine Straftat begangen haben, um als Unzuverlässig zu gelten. Und da das Gegenteil zu beweisen ist extrem schwer, freundlich ausgedrückt. Denn man muß ja gar nichts getan haben... Unschuldsvermutung gibt es da nicht.

 

DAS ist in Commifornia nicht so.

Die haben sich hier mal an die Grenze zu Tschechien gestellt...24 Stunden und alles kontrolliert...wohlgemerkt ein Grenzübergang...unter anderen 16 Pistolen und Munition gefunden. Man rechne mal hoch was so im Monat nach Deutschland reinkommt.

Aber  den legalen Besitzern will man ständig an den Arsch greifen.Es gibt nur eine Möglichkeit: AFD wählen. Es wird dann nicht besser , aber diese Gängel Bande verschwindet endlich.

Bearbeitet von randall
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vor 9 Stunden schrieb randall:

Es gibt nur eine Möglichkeit: AFD wählen

Und was denn, die Politiker sind alle nur auf ihr eigenes Vorteil bedacht und besser werden die es auch nicht machen, denn Vertrauen tue ich keinen mehr

und ob die AFD einiges von den Waffen Gesetzen umändern werden bezweifle ich. Klar müssen die anderen Parteien mal so richtig ein auf den Deckel bekommen,

aber ob sich da Grundlegend etwas ändern wird ? Denn viele Bürger folgen und Glauben den Politiker und den Medien alles und verdummen immer mehr

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Hier kommt jetzt mal die neueste Variante, bezüglich der "Gesetzesauslegung" einzelner Behörden:

 

Anlässlich NWR ID's habe ich heute mit dem SB meiner Waffenrechtsbehörde (NRW) telefoniert.

Danach kamen wir auf das Thema Magazine und Anmeldung des Altbesitzes zu sprechen.

 

Man sagte mir, ich müsse den Antrag beim BKA stellen...

Auf meinen Einwand, dass dieses nur für Erwerb nach Stichtag 2017 gilt, kam die Erwiderung, das Erwerbsdatum könne man ja nicht prüfen, sofern keine Rechnungen, Quittungen, o.ä.

vorliegen...

Diese sind natürlich nicht, bzw, nicht mehr vorhanden.

 

Der SB behauptete, das BKA würde "das alles durchwinken und dann wäre alles safe..."

 

Ich sehe das Ganze ein wenig anders.

Macht hier eigentlich wieder mal jede Einzelbehörde ihre eigenen Vorschriften ? Es muss doch irgendwo eine Anweisung (z.B. Innenministerium) an die Behörden geben, wie hier mit dem Altbesitz zu verfahren ist.

Eine andere Behörde (NRW) nur ein paar Kilometer weiter, hat z.B. auf ihrer Webseite extra für die Altfälle vor 2017 ein Formular zur Anmeldung bereitgestellt.

Sind die Behörden überhaupt berechtigt irgendwelche Nachweise zum Kaufdatum zu fordern ? In den meisten Fällen wird dieser Beweis naturgemäß nicht zu erbringen sein.

 

Was soll man am besten machen ? Die Rechtsansicht des SB in schriftlicher Form einfordern ?

Wenn mehrere Behörden sich so verhalten, zweifle ich mal stark daran, ob sie sich damit im Hinblick auf den Regelungszweck des Gesetzes einen Gefallen tun... 

 

Klar ist es immer recht einfach, den Bürger einfach ans BKA zu verweisen. Damit kann man sich auch eine Menge Arbeit vom Leib halten.

Die Jungs in Wiesbaden werden aber sicherlich besseres zu tun haben, als auf tausende solcher überflüssigen Anfragen zu reagieren... 

  

Bearbeitet von Wauwi
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vor 4 Minuten schrieb Wauwi:

Die Jungs in Wiesbaden werden aber sicherlich besseres zu tun haben, als auf tausende solcher überflüssigen Anfragen zu reagieren...  

Vor allem werden sie bei Altbesitz auf ihre Nichtzuständigkeit verweisen.

 

Ich würde schriftlich bei der Waffenbehörde anmelden per einfacher Liste und Verweis auf das Waffengesetz; dann müssen sie ja schriftlich reagieren.

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vor einer Stunde schrieb Wauwi:

Macht hier eigentlich wieder mal jede Einzelbehörde ihre eigenen Vorschriften ?

So ist es und wird auch so bleiben

vor einer Stunde schrieb Wauwi:

Damit kann man sich auch eine Menge Arbeit vom Leib halten.

Das siehst du genau richtig

 

Bei uns sollen aber erst nächstes Jahr die Magazine eingetragen werden so ab April 2021 und jeder wird angeschrieben, also alles ganz locker denn

bei mir ist dem SB der Waffenbehörde egal ob man Quittungen hat oder nicht und trägt sie nächstes Jahr ein, aber man sollte nicht später ankommen

das man weitere Magazine der Behörde meldet, ist ja irgendwie klar kannst denn gleich in die Tonne hauen, bis dahin werde ich ......................

vor einer Stunde schrieb Wauwi:

Sind die Behörden überhaupt berechtigt irgendwelche Nachweise zum Kaufdatum zu fordern ?

Wenn man einen Staats oder Gesetzestreuen SB hat ja, aber wie immer wird es von Behörde zu Behörde wieder anders gehandhabt man sieht es ja auch

bei Corona, jeder Kreis oder Stadt regelt es anders die mich aber Kreuzweise können mit ihren Bestimmungen

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