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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

vor 22 Minuten schrieb chapmen:

Die kann ich nicht öffnen- scheint aber auch nicht vom IM Bayern zu sein?

1. schade.

2. doch.

3. Google nach "Merkblatt Fragen und Antworten zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz". Dann bekommst du es von allen möglichen Ländern präsentiert. Hier was aus Thüringen ...

 

https://innen.thueringen.de/fileadmin/staats_und_verwaltungsrecht/oeffentliches_recht/Merkblatt_zum_dritten_Waffenrechtsaenderungsgesetz.pdf

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@chapmen  @Speedmark

 

Hier der Link zum Bayerischen Innenministerium:

 

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/häufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffenänderungsgesetz.pdf

 

 

....Waffen Tony war vier Stunden schneller, sehe ich grade 🙃

Bearbeitet von Katechont
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Hier das wesentliche für Magazine :

Was passiert, wenn ich meine Kaufquittung, Belege etc. nicht aufbewahrt habe?

 

Die Waffenbehörden werden im Zweifel zugunsten eines Magazinbesitzers davon ausgehen, dass ein „großes“ Magazin vor dem 13.06.2017 erworben wurde, wenn der Besitz innerhalb der vorgesehenen Frist angezeigt wird. Denn der Erwerber konnte zum Zeitpunkt des Kaufs nicht wissen, dass er die Kaufbelege noch zu Nachweiszwecken brauchen würde.

 

Werden Verstöße geahndet – beispielsweise, wenn ich vergesse, den Besitz eines „großen“ Magazins fristgerecht anzuzeigen?

 

Verstöße gegen die neuen Regelungen für „große“ Magazine sind gesetzlich nicht sanktioniert. Rückschlüsse auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Betroffenen sind jedoch möglich. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz eine große Anzahl an Änderungen mit sich bringt, die nicht jedem Waffenbesitzer sofort bekannt sein werden. So wird insbesondere das Unterlassen der fristgerechten Anzeige des Besitzes von „großen“ Magazinen allein in der Regel noch nicht ausreichen, um eine Unzuverlässigkeit zu begründen.

 

Und :

 

Was wird auf das Kontingent von zehn Waffen angerechnet?

 

Auf das Kontingent sind Schusswaffen, aber grundsätzlich auch wesentliche Teile einer Schusswaffe anzurechnen. Denn wesentliche Teile sind den Schusswaffen, für die sie bestimmt sind, waffenrechtlich gleichgestellt.

Soweit es sich bei Schusswaffen im Baukastensystem, bei denen unterschiedliche wesentliche Teile separat in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden, insgesamt nur um eine Schusswaffe handelt, erfolgt nur eine einfache Anrechnung auf das Kontingent. Auch sind beispielsweise bestimmte Wechselläufe (gleichen oder geringeren Kalibers) nicht anzurechnen, da sie für Inhaber einer Waffenbesitzkarte erlaubnisfrei erwerbbar sind.

 

Und jetzt bitte nicht schreiben dann kann ich ja noch schnell Ma...... bis zum 01.09.2021 ka...., danke.

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Ja danke Männer, das hier ist der gemeinte Auszug.

 

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1. Gekauft vor dem Stichtag 

2. dürfen behalten werden

3. dürfen verwendet werden

4. müssen nicht speziell aufbewahrt werden.

 

 

Jedenfalls beziehe ich meine Frage, „ob dies überall Bestand hätte“, auf die Diskrepanz zu einer vergleichbaren Datei die zB. in RLP oder Hessen einfach nicht existiere.

Aber nun Gut. Ich denke das diese Erklärung den letzten Zipfel der SB Büros bundesweit erreicht haben sollte. Jedenfalls „hörte“ ich von Landkreisen, die noch immer keine Meldeformulare hätten.

 

LG und besten Dank

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vor 22 Minuten schrieb Speedmark:

Ich denke das diese Erklärung den letzten Zipfel der SB Büros bundesweit erreicht haben sollte. Jedenfalls „hörte“ ich von Landkreisen, die noch immer keine Meldeformulare hätten.

Würde mich eher wundern- warum sollten wie in der Vergangenheit bei anderen Dingen SBs auf Ihre eigene Sichtweise verzichten?

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weil wir uns alle, (die Organisierten und Interessierten, der Handel und die Herstellung) noch nie zuvor so intensiv mit dem neuen WaffG beschäftigt haben.

Jeder von uns müsste dem SB also auf die Stirn sagen können, was er machen soll und auch muss. Wir sollten also in der Lage sein unsere Interessen nicht nur zu vertreten, sondern auch zu §elegen.

 

Ein anderes Blatt und zB. bei meiner Behörde, arbeitet man bevorzugt im direkten Gespräch mit dem LWB zusammen. Man sieht mein Anliegen als Auftrag der in meinem Sinn bearbeitet wird. Aber ich gebe Dir gerne Recht, einige verrentete SBs haben hier und da auch entgegen meiner Interessen agiert. Ich weiß was Du meinst. Jedenfalls sind diese Herrschaften in meinem Kreis quasi ausgestorben.

 

 

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Würdest du anders sehen wenn du mit versch. waffenrechtlichen Behörden quer durch die Repuplik zu tun hättest. Der Nachwuchs der "verrenteten" gibt sich alle Mühe den Anspruch der Lehrmeister zu erfüllen- der da lautet : weniger Waffen ins Volk.

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vor 25 Minuten schrieb Speedmark:

weil wir uns alle, (die Organisierten und Interessierten, der Handel und die Herstellung) noch nie zuvor so intensiv mit dem neuen WaffG beschäftigt haben.

Dann hast du entweder gepennt oder noch nicht lange mit dem WaffG zu tun.

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ach mensch Du weißt was und wie ich es meine. Meine Meinung und Gottvertrauen und nicht gepennt und hast nicht gesehen, sondern intensiver in das Gesetz eingetaucht und man kann deutlicher aber freundlich Vorsprechen, so das die Herrschaften merken das sie mal ran müssen. In Covid Zeiten schwierig, ging aber vorher wunderbar, sofern man eine zwischenmenschlich korrekte Linie im beiderseitigen Gespräch findet. Das gelingt stets, also bei mir und ohne den Lecker zu mimen.

Weniger Waffen ins Volk? Das kenne ich nur im Zusammenhang mit Stammtisch Matadoren, aber nicht unter Wettkampfschützen. 

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Nach meinerseitigem rund 35 Jahren intensiven Kontakt mit Waffen und WaffG  sehen wir da wohl einiges anders. Gut, ich war nie "Wettkampfschütze", auch kein "Stammtischmatador"- "weniger Waffen ins Volk" ist ein Zitat, vermutlich vor deiner Zeit getätigt, aber nach wie vor aktuell.

Aber vielleichts bringts ja ein "SB Flüsterer" ins Lot....

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Meine Altbesitzanmeldung ging völlig problemlos. Formular ausfüllen, Mag in Liste eintragen und ne Weile später kam die Bestätigung. Keine Belege, keine Fragen, nix. Was ich allerdings nicht weiß und auch vergessen hab zu fragen: was ist, wenn so ein gemeldetes. Magazin sein Lebensende erreicht hat? Einfach Mülltonne? Zusätzlich abmelden und austragen lassen? Oder die Reste in Geschenkpapier einwickeln und bei der Polizei abgeben?

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vor 11 Stunden schrieb chapmen:

Nach meinerseitigem rund 35 Jahren intensiven Kontakt mit Waffen und WaffG  sehen wir da wohl einiges anders

Ja aber das sollte nicht das Thema sein, da ich dies vernommen habe und ich Dir in Deiner Zeit der Erfahrung bezüglich Deiner Tätigkeit völlig zustimme. Ich betrachtete hier nur den üblichen Blickwinkel eines LWB und Matchschützen, der nur seine Erwerbserlaubnis abholen kommt.

Das dieses Thema rund um das WaffG in all seinen Facetten wesentlich umfangreicher ist, als ich bisher auf meiner Behörde erfahren konnte, liegt auf der Hand.

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vor 16 Stunden schrieb Speedmark:

Ein anderes Blatt und zB. bei meiner Behörde, arbeitet man bevorzugt im direkten Gespräch mit dem LWB zusammen. Man sieht mein Anliegen als Auftrag der in meinem Sinn bearbeitet wird.

 

 

 

Zumindest nach dem bisschen, was bislang von behördlicher Seite zu der "Altmagazinfrage" hörbar wird, scheint bei diesem Them auch nicht so der heilige "Verbotseifer" zu herrschen. 

Die Behörden arbeiten das wohl zum größten Teil formal ab, ohne den Magazinbesitzern da noch übereifrig Prügel in den Weg werfen zu wollen. 

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Ich hatte vor 3-4 Wochen ein paar Magazine als Altbesitz (Kauf nach Juni 2017) beim BKA beantragt. Habe als Nachweis die Teilnahme an einer 3Gun DM sowie mehreren BDS Meisterschaften auf Bundes- und Landesebene beigefügt (kein IPSC). Ich habe bisher an keinen internationalen Meisterschaften teilgenommen. Mir wurde nun kürzlich mein Altbesitz vom BKA genehmigt und ich darf die Magazine behalten.

 

Das BKA zeigt sich auch bei dem Thema "große Magazine" wieder recht freundlich gegenüber den Sportschützen -analog gemäßigter Anwendung §6 AwaffV / Anscheinsparagraph -.

 

Klar ist es ärgerlich, dass ich die Magazine in DE nunmehr ausschließlich als Beschwerer für meinen 1er Schrank verwerten darf, aber vielleicht gibt es doch künftig eine etwas lockerere Handhabung nach möglichen Klagen und beim Einsatz bei künftigen Matches im Ausland.

 

Auf jedenfall eine gute Nachricht für uns Schützen!

 

Grüße

switty

 

P.S.: ich bin am überlegen, ob ich gegen die Ungleichbehandlung zu Alt-Altbesitzern Widerspruch einlege. Die dürfen die Magazine nämlich noch weiterverwenden.

 

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Bearbeitet von switty
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vor 2 Stunden schrieb switty:

Auf jedenfall eine gute Nachricht für uns Schützen!

Ja, total super.... Bitte irgendwann mal wieder Gehirn einschalten.

 

Wenn "on"  dann erläutere mal bitte was du damit gewonnen hast und was daran gut sein soll......... Und bitte verlass sofern dir möglich die Position des Untertan dabei.

Bearbeitet von Kanne81
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vor einer Stunde schrieb Kanne81:

Ja, total super.... Bitte irgendwann mal wieder Gehirn einschalten.

 

Wenn "on"  dann erläutere mal bitte was du damit gewonnen hast und was daran gut sein soll......... Und bitte verlass sofern dir möglich die Position des Untertan dabei.

 

O-Ton:

"Klar ist es ärgerlich, dass ich die Magazine in DE nunmehr ausschließlich als Beschwerer für meinen 1er Schrank verwerten darf, aber vielleicht gibt es doch künftig eine etwas lockerere Handhabung nach möglichen Klagen und beim Einsatz bei künftigen Matches im Ausland."

 

Für das Gesetz kann das BKA nur bedingt etwas, insofern finde ich es gut das die Herrschaften Spielräume nutzen. Und das ist definitiv eine gute Nachricht für dt. Sportschützen. Das das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz blanker Schwachsinn ist bestreite ich gar nicht.

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