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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Solange die Magazine kein Produktionsdatum oder sonst was haben, kann man doch einfach behaupten man hat die vor dem Stichtag im Juni gekauft... Soweit ich weiß gibt es keine Pflicht eine Rechnung für einen frei verkäuflichen Gegenstand aufzubewahren oder? Bzw. die "Quittungen" die manche Läden ausgeben steht ja eh nicht genau drauf was das war ("Diverses")

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Kleiner thematischer Schwenk: Ich habe gerade mal in der Historie meiner Magazine geforscht. Als ich vor kanpp 20 Jahren meinen Carbine gekauft habe, erschien man immer ganz bescheiden mit dem 5 -Schuß Magazin auf dem Stand, anderes war verpönt. Gab´s schon mal ne Beschränkung oder waren es nur die Sportordnungen, die kleine Magazine "wollten"?

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Einfach behaupten wird wohl nicht ausreichen. Wohin die Reise geht ist hier absehbar

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

Insbesondere dann interessant wenn Magazine angeblich lange vor der dafür passenden Waffe gekauft worden sind.

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"Glaubhaft darlegen" wird in vielen Fällen das einzige sein, was man nach vielen Jahren noch tun kann.

 

Sehr viele Eigner haben für die simplen Blech- und Federkästchen, die Magazine nun mal sind, nicht über lange Jahre die Kaufbelege aufbewahrt.

 

Oder die Kaufbelege sind nicht entsprechend aussagekräftig (solche habe ich auch, z.B. einige G3-Magazine vom Händler-Grabbeltisch... die Kaufquittung lautet schlicht auf "3 Magazine"... Allerdings hatte ich da die Waffe, G3-Clon, bereits, somit einen plausiblen Kauf-/Verwendungsgrund).

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Gibts den eigentlich schon was von rechtlich zuständigen Stellen zur Meldung von vor 13.6.2017 erworbenen Magazinen? Aufforderungen, Vordrucke?

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vor 2 Stunden schrieb CiscoDisco:

Wohin die Reise geht ist hier absehbar

[...]

Insbesondere dann interessant wenn Magazine angeblich lange vor der dafür passenden Waffe gekauft worden sind.

Oder wenn abgelehnt wird, mit der Begründung, dass man zwar an Wettkämpfen im Ausland teilnimmt (teilgenommen hat, teilnehmen wird?), die aber nach Bewertung BKA nicht "international bedeutend" sind. Also alles unter IPSC Lvl 4/5.

 

 

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vor 18 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ich verweise dazu auf die Ausführungen des Bundeskriminalamtes, wonach Magazine für halbautomatische Waffen (>10 für Langwaffen, >20 für Kurzwaffen) ab dem entsprechenden Gültigkeitsdatum des 3. WaffGÄndG, also ab dem 01.09.2020, zu verbotenen Waffen werden und Waffen werden bekanntlich in eine Waffenbesitzkarte eingetragen.

Ich habe mir diesen Unfug nicht ausgedacht.

 

 

Es wird nicht alles was unter "verbotene waffen" subsummiert wird, in eine WBK eingetragen.

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vor 3 Stunden schrieb CiscoDisco:

Einfach behaupten wird wohl nicht ausreichen. Wohin die Reise geht ist hier absehbar

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

Insbesondere dann interessant wenn Magazine angeblich lange vor der dafür passenden Waffe gekauft worden sind.

Zitat

Zudem erkläre ich gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA), die dort aufgeführten Magazine und/oder Magazingehäuse in der Zeit vom 13. Juni 2017 bis zum 31. August 2020 erworben zu haben.

Es läuft also einmal auf eine einfache Erklärung hinaus und das Fromular ist nur für die Altbesitzregelung eines gewissen Zeitraumes gedacht.

vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Gibts den eigentlich schon was von rechtlich zuständigen Stellen zur Meldung von vor 13.6.2017 erworbenen Magazinen? Aufforderungen, Vordrucke?

So wie im WaffG aufgeführt.

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vor 51 Minuten schrieb Bounty:

Oder wenn abgelehnt wird, mit der Begründung, dass man zwar an Wettkämpfen im Ausland teilnimmt (teilgenommen hat, teilnehmen wird?), die aber nach Bewertung BKA nicht "international bedeutend" sind. Also alles unter IPSC Lvl 4/5.

 

 

Alle Level 3 Matches sind international bedeutsam.

Meiner Auslegung nach bedürfte lediglich die Disziplin eine internationale Bedeutsamkeit.

Bearbeitet von Gast
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Am 8.5.2020 um 13:30 schrieb Waffen Tony:

... wenn Magazine angeblich lange vor der dafür passenden Waffe gekauft worden sind.

Ich kann nicht erkennen, was daran fragwürdig oder anrüchig sein soll.

Ich habe 2003 aus dem Nachlass meines Schwagers nebst einiger Schusswaffen auch einen Karton voll originaler COLT M-16-Magazine geerbt, die stehen immer noch im selben Karton irgendwo auf einem Schrank.

Hat 17 Jahre lang keine Sau interessiert und hat auch 17 Jahre lang keine internationalen Konflikte verursacht, jetzt ist der Besitz plötzlich eine Straftat.

2016/17 keimte im BDMP e.V. die Idee zur Entwicklung/Einführung einer neuen Disziplin "EPP Rifle" auf, an der ich zusammen mit dem heutigen Bundesrefenten für diese Disziplin beteiligt war.

Für die notwendigen Testläufe, Ablaufentwicklung, Zeitmanagement, praktische Erprobung, Durchführung eines RO-Lehrgangs etc. hat mir ein freundlicher Schützenkollege seinerzeit sein AR-15 zur Verfügung gestellt, so dass ich lediglich ein paar 20er Magazine dazu kaufen musste, bis ich mir dann im August 2018 nach einem lukrativen Angebot endlich selbst ein eigenes Gewehr zugelegt habe, die Magazine wurden also  vor dem Stichtag 13.06.2017 erworben, einen Kaufbeleg dazu gibt es nicht mehr.

Erwerbszeitraum und gegenwärtiger Besitz werden fristgerecht der zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich angezeigt und fertig ist die Laube.

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Es wird nicht alles was unter "verbotene waffen" subsummiert wird, in eine WBK eingetragen.

Eben und verbotene Waffen könnten ohnehin nur vom BKA eingetragen werden. Wobei ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen kann, dass die dann "fest eingebautes/Wechselmagazin, Kaliber ohne, Hersteller unbekannt, Modell unbekannt, Seriennummer ohne" o.ä. dort eintragen würden.

 

Wenn schon, dann in eine Magazinkarte !

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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

 

So wie im WaffG aufgeführt.

Das hätte ich jetzt so garnicht erwartet, danke für den Hinweis.

 

Es ging mir um die praktische Umsetzung.

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vor 6 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ich kann nicht erkennen, was daran fragwürdig oder anrüchig sein soll.

 

Ich auch nicht. Ich habe das auch nicht geschrieben.

Da liegt ein Zitierfehler vor.

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vor 5 Stunden schrieb chapmen:

Das hätte ich jetzt so garnicht erwartet, danke für den Hinweis.

 

Es ging mir um die praktische Umsetzung.

Also praktischer als in der Beschreibung im WaffG kann man es nicht umsetzen.

Anzeige mit den dort genannten Angaben und sogar die Anzeigebestätigung mit allen Angaben ist aufgeführt.

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Schon schwierig wenn man etwas nicht verstehen möchte. Das du es verstehen kannst weiss ich. Lass gut sein, deine Ausführungen sind für mich nicht hilfreich.

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Ich sehe jetzt das vermeintliche Problem nicht. Es steht genau für diesen Fall ganz explizit geschrieben.
Was sonst helfen könnte, kann ich nicht sagen.

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Habe heute ebenfalls ein langes 10er von Hera und ein normales 10er reinbekommen. Beide Magazine lassen sich mit 10 Patronen geladen nicht gegen den geschlossenen Verschluss einführen, mit den PMAGs klappt das. Das kleine 10er lässt sich unten öffnen und fällt frei aus dem Lower der MSR Recon. Das lange 10er ist seitlich verklippst wodurch es wirklich sehr instabil ist. Ungeladen fällt es beinahe frei heraus, mit 10 Patronen geladen ist es hingegen deutlich aufgespreizt, fummelig einzuführen und fallen tut dann auch garnichts mehr. Die Follower laufen hakelig, die Anmutung ist ingesamt billig. Schade, Made in Germany steht drauf, der Preis ist OK aber die Leistung wird nicht gebracht. Bzgl. der Länge der Patronen (OAL) ist mir im Vergleich zum PMAG nichts negatives aufgefallen.

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Am 6.5.2020 um 21:34 schrieb cartridgemaster:

Das BKA arbeitet wohl z.Zt. fieberhaft an der Umsetzung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

[....]

 

Wer in diesem Beitrag Spuren von Idiotie oder Sarkasmus findet, der darf sie behalten.

 

 

Was bin ich froh, dass ich keine derartigen Magazine mehr besitze ...

Wer in diesem Beitrag Spuren von Idiotie oder Sarkasmus findet, der darf sie behalten.

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vor 38 Minuten schrieb Nilsemann2016:

Ich habe alle meine grossen Magazine bei einem Bootsunglück verloren. 

Da nirgends registriert, fragt das auch keiner nach ;)

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vor einer Stunde schrieb Nilsemann2016:

bei einem Bootsunglück verloren

Hat so seine Tücken;

 

Versuchter Betrug in Millionenhöhe

Es ist eine abenteuerliche Geschichte: Der Kieler war am 10. Oktober vergangenen Jahres vermisst gemeldet worden. Sein gekentertes Motorboot wurde vor Schönberg (Kreis Plön) gefunden - von dem Mann keine Spur. Laut Staatsanwaltschaft Kiel ermittelten Beamte, dass das Boot manipuliert worden war und der Vermisste 2018 mehrere Lebensversicherungen in Millionenhöhe zugunsten seiner Frau und seiner Mutter abgeschlossen hatte. Spuren führten schließlich nach Niedersachsen. Die Ehefrau befindet sich seit dem 28. April in Untersuchungshaft. Der 52-Jährige soll heute in Kiel einem Haftrichter vorgeführt werden.

 

Quelle: NDR

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