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IGNORED

Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


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Geschrieben

Wir wollen nicht grundsätzlich und politisch werden ;-). Es genügt schon ein so banales Recht, unsere Verfassung etc. erforderlichenfalls mit Gewalt verteidigen zu dürfen, um sämtliche Abwehrreflexe zu mobilisieren. Man stelle sich das doch nur vor. Dies in einem Land, in dem Waffenbesitz und sich wehren seit jeher gerade nicht zu den bürgerlichen Tugenden gehört, bei einer Bevölkerung, die noch nie eine wirkliche Revolution zustandegebracht oder gar die Unterdrücker zur Rechenschaft gezogen hat. Die Amis können sich wenigstens darauf berufen, da es ohne diesen privaten und den Unterdrückern wenigstens im Prinzip gleichrangigen Waffenbesitz keine Revolution, keine Unabhängigkeit gegeben hätte Und dann soll man potentiell 10,20 Millionen Bürgern (so viele dürften volljährig, nicht zu alt und iSd Gesetzes zuverlässig sein) das Recht geben, wenigstens einen HA, ausreichend Mags und Mun zuhause zu haben? Eher friert die Hölle zu. Wenn es nicht für uns alle so negative Konsequenzen hätte könnte man sich fast den Widerstandsfall wünschen, damit all diejenigen, die uns dieses Recht jetzt absprechen werden, verzweifelt wünschen, sie wären damals nicht so engstirnig gewesen ....

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vor 10 Minuten schrieb MarkF:

Eher friert die Hölle zu.

Stimmt. Und das Bundesverfassungsgericht sind ja auch von Parteien bestellt... Parteienstaat halt.

 

Nur Versuch macht kluch.... Zeigt halt auch bereits wo man steht. Sklaverei vs. Freiheit 😉

 

...............................

(Aber es wird jetzt von mir hier nicht politisch) Das war's. Nix Kommentar mehr dazu.

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
Am 21.12.2019 um 10:06 schrieb FrankyL79:

Ihr könnt uns schon jetzt unterstützen und gute Argumente posten. Ich trage diese dann von Zeit zu Zeit zusammen.

Ein gutes Argument bezüglich der Magazine ist die Willkür.

 

Der BGH hat mal sinngemäß so geurteilt: Bei einer Lebertransplantation mussten die Patienten auf der Warteliste 6 Monate lang "trocken" sein, durften also keinen Alkohol getrunken haben. Diese Regelung wurde vom BGH gekippt, weil keiner der beteiligten Ärzte nachweisen konnte, in welcher Weise es denn einen Unterschied machen soll, ob der Patient nun 5 Monate oder 6 Monate trocken sein soll. Die Grenze war willkürlich. 

 

Genauso ist es bei den Magazinbegrenzungen. Woher kommen denn die 20 Schuss bei Kurzwaffenmagazinen? Wer sagt, dass ein Magazin ab 21 Schuss gefährlicher wird? Durch welche Studie wurde das belegt? Woher kommt die Zahl? Das muss man doch juristisch angreifen können.

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vor 24 Minuten schrieb Fyodor:

Der 20(4) dient überhaupt nicht dazu, sich auf den Widerstand vorzubereiten oder um ansonsten strafbare Handlungen zu ermöglichen.

 

Er dient dazu, daß im Falle der Notwendigkeit des Widerstands, und nach erfolgreichem Umsturz, wenn wieder ein Rechtsstaat errichtet wurde, die Helden nicht bestraft werden müssen. Stauffenberg wäre im Erfolgsfall nach dem Umsturz wegen Mordes vor Gericht, und nach der damals gültigen Rechtslage verurteilt worden. 20(4) soll nur das verhindern. Ansonsten hat er keine Bedeutung.

Falsch. DAS wäre die (vorgeschobene) Lesart z.B. des BVerfG. Denn tatsächlich bedarf es überhaupt keines derartigen geschriebenen Gesetzes.

Zum einen ist das naturrechtliche Recht zum Widerstand und zum Tyrannenmord anerkannt. Natürlich nur in der Nach-Tyrannen-Ära, versteht sich. 

Davon abgesehen wäre natürlich, wäre z.B. diese Aktion geglückt, von der neuen Regierung sofort vorsorglich ein Amnestiegesetz erlassen worden, um nicht das Risiko einzugehen, sich auf den naturrechtlichen Hokuspokus, der noch mehr im Auge der Richter liegt als die Auslegung des geschriebenen Gesetzes, verlassen zu müssen. Denn man kann durchaus daran zweifeln, daß unmittelbar nach dieser geglückten Aktion jeder Richter diese als Akt der Befreiung und lobenswerte, naturrechtlich gerechtfertigte Maßnahme angesehen hätte.

Allerdings: Wäre danach quasi über Nacht aus dem DR die heutige BRD geworden, dann hätte es keines Amnestiegesetzes bedurft.

Und: Du vergißt, daß unser Art.20 Abs.4 GG wie auch jedes anderes einen künftigen Widerstand legitmierendes Gesetz im sog. Widerstandsfall nicht mehr existieren wird. Oder erwartet Du wirklich, daß diese bösen neuen Machthaber - wo auch immer sie herkommen mögen - nicht als erstes die Verfassung von all dem Gerümpel befreien werden, der ihnen Scherereien bereiten könnte? Oder, falls man es aus Dekorationgsgründen bestehen lassen würde, irgendein dann tätiges Gericht es zugunsten des erfolglosen Täters anwenden würde? Hallo? Solange dies der Fall wäre, sein könnte, liegt noch kein Widerstandsfall und damit kein Recht zum gewaltsamen Widerstand vor. Im Widerstandsfal dagegen ...

Das erinnert Dich an Catch-22? Willkommen in der Realität. Ich möchte nicht behaupten, daß die damals politisch Agierenden Catch-22 gekannt hätten (tatsächlich weiß ich ad hoc nicht, ob es die Geschichte damals schon gab), aber ich bin überzeugt, daß ein Teil der damals regierungsseitigen Politiker und/oder Juristen genau dies damals gedacht haben.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Kanne81:

https://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm

OBERLANDESGERICHT HAMM

OLG Hamm Az.: 3 Ss 44/00

Notwehr-Freispruch aus dem Jahr 2000 mit illegal beschaffter Waffe - evtl ja interessant für Fachleute.

 

Eine durchaus erstaunliche Entscheidung - nicht bezüglich des Gebrauchs der Waffe, das ist bei objektiver Gesetzesanwendung und bestehender Notwehrlage zwingend. Aber damit auch die illegale Beschaffung und den bis zur Benutzung illegalen Besitz zu rechtfertigen ... dies in einem Staat, in dem die Gerichte diesem Mann nie und nimmer zu diesem Zweck eine WBK bewilligen würde und bewilligt hätten .... Respekt.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Harry Callahan:

Wer sagt, dass ein Magazin ab 21 Schuss gefährlicher wird?

100%, oder überhaupt so vielfach behauptet "groß" sind. 30er sind Normal, fertig. Ich hasse dieses "no-gun"-Vokabular , 30er sind normale oder absolute standard Magazine.

 

Gut, müssen die Fachleute wissen ob es da nen Ansatz gibt (willkürlichen Mengen wurden ja direkt von der EU FWR übernommen)

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Harry Callahan:

Genauso ist es bei den Magazinbegrenzungen. Woher kommen denn die 20 Schuss bei Kurzwaffenmagazinen? Wer sagt, dass ein Magazin ab 21 Schuss gefährlicher wird? Durch welche Studie wurde das belegt? Woher kommt die Zahl? Das muss man doch juristisch angreifen können.

 

Guter Punkt. Es ist die Frage nach der faktischen Begründung  solcher Verschärfungen.

 

Nächste Frage...

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb knight:

Weil einige Leser hier das vielleicht im Nachbarthread nicht mitkriegen, verlinke ich noch mal ein interessantes Post von Schwarzwälder hier zur Dokumentation:

https://forum.waffen-online.de/topic/459879-neues-modell-volle-waffenrechte-behalten-für-8-std-kostenlosen-gemeindedienstmonat/?do=findComment&comment=2909994

Ob man sich den Schuh des 20(4) in der geplanten Verfassungsklage anzieht, muss natürlich wohl überlegt sein.

 

Und was man als Verfassungsbeschwerdeführer natürlich auch nicht vergessen darf:

Im juristischen Auslegungskanon spielt der Wille des (historischen) Gesetzgebers leider einer nur sehr geringe Rolle. Insbesondere dann, wenn der Auslegende anderer Auffassung ist und diese Meinung nicht anerkennen will, nicht befürwortet. Dies wäre noch einfacher, wenn Art.20 Abs.4 bereits von vorneherein reingeschrieben worden wäre. Denn dann könnte man ganz locker sagen, daß dies ein Reflex aus der jüngsten Vergangenheit sei aber heute gaaaaanz andere Verhältnisse herrschen und daher diese Regelung überhaupt keine Bedeutung haben würde (daß aber zugleich vor allem auch regierungsseitig eine Hysterie geschürt wird, als würden wir kurz vor einer erneuten Machtübernahme stehen, wird dann natürlich flugs ausgeblendet). So aber stammt diese Regelung aus einer insofern unverdächtigen Zeit, als Vorsorge und mögliche Abwehr gegen einen die damals verabschiedete Notstandsgesetzgebung mißbrauchenden Staat unserer demokratischen Prägung gedacht.

Im Grunde müßte sich jeder aufrechte, rechtsstaatsgläubige Demokrat wünschen, daß jeder erwachsene und nicht wirkliche kriminelle Bürger ausreichend Hardware zuhause hat und damit umgehend kann, damit sich die Zu- und Umstände nicht plötzlich ändern ...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb MarkF:

Eine durchaus erstaunliche Entscheidung

Eben. Gesunder Menschenverstand. Solch Richter braucht das Land - evtl versteht der Richter auch nur das deutsche Gesetz in guter/anderer Tiefe und urteilt entsprechend.

 

Das muss doch ein Urteil sein was zig fach diskutiert und in den gängigen Kommentaren eine fachlich herschende Meinung dazu geben?! Einzelfall oder nach herschender Meinung korrekte Entscheidung - leider, nicht mein Gebiet.... ärgerlich.

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben

@MarkF:

Der historische Wille - sogar der explizite Bezug auf amerikanische Verfassungsartikel durch den Innenausschuss des Bundestags in der Begründung zum Art. 20,4 GG ist evident:

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/von-Mangoldt-Artikel-20-82-9783800637324_0305201208360809_lp.pdf (GG-Kommentar von Magoldt et. al., letzte Seite)

Zitat

Dabei wollte man an die naturrechtliche Tradition des Widerstandsrechts anknüpfen, namentlich an die entsprechenden Verbürgungen in den revolutionären Verfassungen Nordamerikas und Frankreichs im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/05/028/0502873.pdf (Bundestagsdrucksache 05/2873, Rechtsausschuss des BT zu Art. 20,4GG, Seite 9)

Soo leicht kann man den nicht beiseite schieben. 

 

Der Kontext, in dem der Art 20,4 GG zustande kam, ist eigentlich auch klar. Mit der Notstandsgesetzgebung wollte man erstmals die Bundeswehr gegen "militärisch bewaffnete Bevölkerungsteile" einsetzen können. Hiergegen gab es massivsten Protest in der Bevölkerung. Als "Ausgleich" und zur Beruhigung gab es dann das Widerstandsrecht in Artikel 20,4 GG - das sich gegen jedermann (tyrannische Regierung wie eben "militärisch bewaffnete" Umstürzler aus der Bevölkerung) richtet.

 

Um ein Recht nutzen zu können, bedarf es auch der Mittel. Die waren damals im Volk durchaus vorhanden. Durch eifrigen Versandhandel von GK-Waffen für jeden ab 18 bei Neckermann und Co., durch Altbestände aus den beiden Weltkriegen usw. hatten sich in Deutschland damals nach BKA-Schätzungen um die 30 Millionen scharfe Legalwaffen angehäuft. Damals waren sogar noch Reihenfeuerpistolen (Astra, C96 etc.) oder vollautomatische KK-Landmänner erlaubt, der Jagdschein galt als Waffenschein, Langwaffen mussten nur 45 cm lang sein, Munition war frei (sogar vieles, was heute KWKG wäre) usw. und die der Bevölkerung zugängliche Waffentechnik war in punkto Handfeuerwaffen noch nicht so meilenweit von den für Polizei und Militär verfügbaren Handfeuerwaffen entfernt.

 

Heute haben wir noch 5,5 Mio. Legalwaffen in D. Und jetzt kommt's: Der seit vielen Jahren vom Gesetzgebervorgetragene Leitsatz: "So wenig Waffen wie möglich im Volk" macht uns extrem zu schaffen. Jedwede Auslegung des Waffenrechts wird von den Gerichten doch an diesem Satz gemessen, weil er sich immer wieder in den Begründungen und Bundestagsdrucksachen wiederfindet.

 

Und da setzt eben meine Argumentation an: Ein vom Gesetzgeber permanent und immer radikaler verfolgtes Ziel der Volksentwaffnung (jedenfalls bezüglich relevanter GK-Waffen der Kategorie B)  kann nicht mehr verfassungskonform sein. Denn damit erklärt der Gesetzgeber, dass er Art. 20,4 GG entwerten will, zum zahnlosen Tiger verkommen lassen will. Mit Einzellader-KK oder BDF gegen modern bewaffnete Umstürzler (ob von oben oder unten) - no chance.

Und wenn wir auf dieser abstrakten allgemeinen Ebene argumentieren, dann wäre ich sehr gespannt, wie das BVerfG das sieht. Wenn dieser vermaledeite Satz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" vor dem BVerfG rausgekickt oder wenigstens eingeschränkt, relativiert würde, hätten wir auf lange Sicht sehr viel gewonnen.

 

Man muss gar nicht ein individuelles Bedürfnis für einen HA oder gar VA zum "Recht auf Widerstand" im WaffG festschreiben - diese Hoffnung wäre vor dem BVerfG unrealistisch. Aber Umtriebe des Gesetzgebers stoppen, die eine radikale Entwaffnung des Volkes zum Selbstzweck machen, dafür wäre das BVerfG vielleicht schon eher zu haben. Art. 20,4 GG bedarf einer gewissen Legalwaffendichte (und zwar GK, mind Kat. B) im Volk - ob nun durch Sportschützen, Jäger, Sammler, SV... ist ja prinzipiell egal. Aber den Legalwaffenbesitz an geeigneten Kat. B Waffen gänzlich abzuschaffen, davor könnte uns der Art. 20,4 GG retten. Ein Versuch wär's doch wert!

 

@FrankyL79 und @MarkF Bitte überlegt doch, ob ihr vor dem BVerfG nicht auch den Satz "So wenig Waffen wie möglich..." mit Art. 20,4 GG angreifen wollt. Auch im jetzigen Gesetzgebungsverfahren hat dieser unselige Satz wieder seinen Niederschlag gefunden, u.a. wird er ausdrücklich in der Gesetzesbegründung genannt in der BT-Drucksache 19/13839 auf Seite 132. Dieses pauschale Ziel ist m.E. nicht verfassungskonform!

 

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Ähh Schwarzwälder du weisst aber schon, dass die EU weitere Einschränkungen plant bezüglich Waffenrechtsnovellen und wenn die EU in ein paar Jahren ein totales GK-Verbot fordert, wird das Deutschland bzw. seine Regierung dies dann wohl auch brav umsetzen (lassen). Da wird auch ein Art 20,4 GG nichts mehr gross nützen.

 

Man sollte sich einfach bewusst sein, wenn es blöde läuft wird bereits im Jahr 2030 in Deutschland oder vorher Ende Feuer sein bezüglich GK-Waffen! Vielleicht ist zu dem Zeitpunkt noch KK unter bestimmten Umständen und LG erlaubt, wer weiss das schon? Man kann eigentlich nur hoffen, dass die EU vorher implodiert und/oder es zu einem radikalen Wechsel in der deutschen Regierung(spolitik) kommt, die gelinde gesagt schützenfreundlicher aufgestellt ist, sonst sehe wohl nicht nur ich schwarz diesbezüglich.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb mühli:

Ähh Schwarzwälder du weisst aber schon, dass die EU weitere Einschränkungen plant bezüglich Waffenrechtsnovellen und wenn die EU in ein paar Jahren ein totales GK-Verbot fordert, wird das Deutschland bzw. seine Regierung dies dann wohl auch brav umsetzen (lassen). Da wird auch ein Art 20,4 GG nichts mehr gross nützen. ...

Viele EU-Länder haben so ein Pendant zum deutschen Art. 20,4 GG nicht. Portugal soll den Artikel übernommen haben.

Ich weiß auch nicht, wie die Notstandsgesetzgebung gegenüber einer EU-Armee anwendbar wäre. Denn Frau von der Leyen will ja eine solche.

Noch aber ist das Grundgesetz nicht völlig ausgehebelt. Und Taktgeber im Waffenrecht ist leider immer noch eher die deutsche, denn die EU-Regierung.

Und wenn mit Verweis auf Art. 20,4 GG der Satz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" aus dem deutschen Waffenrecht entsorgt werden könnte, das Bedürfnisprinzip dadurch abgemildert werden könnte (runter auf EU-Niveau), die gelbe WBK wieder voll (>10 Erwerbsvorgänge) gültig würde und eben großkalibrige Kat. B Waffen und vielleicht auch gr. Magazine nicht völlig verboten würden... dann wäre unendlich viel gewonnen! Und bei alledem müsste man nicht Detaildiskussionen führen, wann genau ein Widerstandsfall gegeben wäre, was genau man davor alles unternommen haben müsste (Klage vor dem EuGH etc.) - es reicht eine Grundsatzdiskussion über prinzipiell und allgemein (nicht individuell) zur Verfügung stehende Mittel "im Volk".

 

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Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Und bei alledem müsste man nicht Detaildiskussionen führen, wann genau ein Widerstandsfall gegeben wäre, was genau man davor alles unternommen haben müsste (Klage vor dem EuGH etc.) - es reicht eine Grundsatzdiskussion über prinzipiell und allgemein (nicht individuell) zur Verfügung stehende Mittel "im Volk".

Hallo,

 

mal grundsätzlich: Ich würde einen solchen Vorstoß unterstützen. Finanziell und mit Arbeitskraft. Bei der Fragestellung vor Gericht geht es selbstredend nicht um Widerstand gegen die gewählte Regierung (egal wie gut oder schlecht die gerade ist), sondern gegen eine Regierung die dabei ist die Demokratische Grundordnung abzuschaffen.

 

Fragestellungen wäre dabei:

  • Woran erkennt man eigentlich wann eine Regierung die Grundordnung abschaffen will?
  • Ab wann konkret hat man ein Widerstandsrecht
  • Wie konkret sieht dieses Widerstandsrecht aus
  • Darf man sich auf diesen Widerstand vorbereiten, bzw. müsste sich nicht eigentlich jeder Bürger immer auf einen etwaigen Widerstand vorbereiten. Ich mein wir lesen in der Qualitätspresse (der ich natürlich uneingeschränkt glaube) von den bösen Sachsen-Thürigen-Meck-Pomm-Nazis die kurz vor der Machtergreifung sind, ...
  • Welche Waffen sind für das Widerstandsrecht erlaubt und wie kommt man an diese Waffen heran, wenn doch die Nicht-Demokraten ganz sicher als allererstes Waffen verbieten werden.

Sinnvolle Teilschritte wären dann zum Beispiel:

  • Unterstützer aus juristischen Fakultäten/Anwaltskammer(n) finden
  • Finanzielle Unterstützer finden
  • Per Gutachten die geistigen Hintergründe, die Ideen hinter 20(4) herausfinden.
  • Diskussionen in die Blogospäre/Alternativen Medien tragen.
  • Die Diskussionen in die Schützenwelt tragen
  • Die Diskussionen in die Blaulichtwelt tragen.
  • Die Diskussionen an politische Parteien heranführen.
  • Eine tatsächliche Klage vor dem Verfassungsgericht sehe ich als letzten und unwichtigsten Schritt

Der 20(4) ist nach meinem Verständnis eine Erweiterung des Notwehrrechts auf die politische Ebene. Neben konkreten Rechtsgüter wie Besitz/Leben/Gesundheit/Ehre halt auch den Schutz der Organe, die mir etwa das Recht auf Privateigentum (und damit Besitz/Leben) ermöglichen. Und neben dem Notwehrrecht gibt es in Deutschland auch noch die Nothilfe, also die konkrete Pflicht anderen Menschen in einer Notsituation zu helfen. Etwa wenn Antisemiten mal wieder Lager errichten wollen. Und der 20(4) ist nach meinem Verständnis auch nicht einer konkreten, objektiv vorhandenen Abschaffung gewidmet (dafür braucht es den Paragraphen nicht, da der Absatz durch einen Diktator abgeschafft wird oder bei erfolgreichem Widerstand die Nothilfe allgemein anerkannt sein dürfte), sondern ein Widerstand gegen eine irrtümlich angenommene Gefahr, quasi sowas wie eine Putativnotwehr auf politischer Ebene.

 

Ich sehe in diesen Fragestellungen kein Problem für meine WBK, da ich nicht vorhabe kriminell und/oder gewaltig zu werden, sondern mich damit beschäftige was ich konkret und rechtssicher tun kann, wenn Staatsorgane selbst so entgleisen, dass Gesetze nicht mehr durchgesetzt werden (können). Mal als Vergleich: https://www.zeit.de/news/2019-12/26/beamtenbund-beklagt-personalnot-warnung-vor-systemkollaps es sind nicht irgendwelche Prepper oder Nazis, es ist der deutsche Beamtenbund der einen Zusammenbruch des Staates befürchtet und damit zwangsweise auch den Zusammenbruch der FDGO.

 

Mal abgesehen davon mich aktiv mit dem Grundgesetz und damit deutschen Rechtsnormen auseinander zu setzen, sehe ich mit einem solchen Fragestellung eine aktive politische Gegenposition zur regelmäßigen Waffenrechtsverschärfung. Wir Sportschützen haben seit Jahrzehnten nur zurückgesteckt. Möglicherweise ist es an der Zeit mal wieder nach vorn zu gehen. Es gibt in Deutschland übrigens eine historische Kultur der Selbstbewaffnung des Volkes. Nennt sich Schützenvereine bzw. Schützenbruderschaften und wurde im Laufe der Jahrhunderte mal bekämpft und mal gefördert. Rückblickend kann man sagen das bei Bekämpfung der Selbstbewaffnung Deutschland immer in/vor dunklen Zeiten stand und bei vorhandener Selbstbewaffnung Deutschland immer prosperierte. 

 

Viele Grüße

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Harry Callahan:

Woher kommen denn die 20 Schuss bei Kurzwaffenmagazinen? Wer sagt, dass ein Magazin ab 21 Schuss gefährlicher wird? Durch welche Studie wurde das belegt? Woher kommt die Zahl? Das muss man doch juristisch angreifen können.

Die EU hat es in ihrer undendlichen Weisheit so in Stein gemeißelt.

 

Mag daran liegen, dass Menschen 10 Finger haben. Hätten Menschen 12 Finger, dann würde da jetzt 12 und 24 stehen.

Geschrieben

Wenn den Bürgern Waffen zum Schutz der Verfassung zustehen und diese Waffen grundsätzlich vorbeugend vorhanden sein müssen, damit ein „Schurkenregime“ die Neubeschaffung nicht verhindern kann - ist dann nicht auch die Registrierung von Waffen gegen den Sinn des 20 (4) gerichtet? Weil nach der Machtübernahme eine der ersten Maßnahmen die Totalentwaffnung sein dürfte. Grundvoraussetzung dafür ist, dass ich als Schurke weiß, wer da überhaupt relevant ist.

Geschrieben

Leute, macht Euch keine feuchten Gedanken hier. Keine Regierung würde je zugeben die FDGO zu gefährden, und deshalb greift der 20(4) niemals. Wir sind nicht in den USA, die einen gewaltsamen Freiheitskampf bereits erfolgreich hinter sich haben. Es gibt keine präventive Notwehr gegen ein mögliches absolutistisches Regime.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Gruger:

damit ein „Schurkenregime“ die Neubeschaffung nicht verhindern kann - ist dann nicht auch die Registrierung von Waffen gegen den Sinn des 20 (4) gerichtet?

Was man hier historisch belegen kann: Viele Repressalien der Nazis stützten sich auf ihr Waffengesetz. Will sagen: Gerade das Waffengesetz wurde so verschärft, dass man dessen Verbote nutzen konnte, um gegen die Juden was juristisches in der Hand zu haben. Insofern gibt es historische Belege sogar in unserem Land dafür, dass ein strenges Waffenrecht ein Unrechtsregime unterstützt.

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Harry Callahan:

Woher kommen denn die 20 Schuss bei Kurzwaffenmagazinen?

Besonders vor dem Hintergrund der sooo genannten Deliktrelevanz.
Und im besonderen, weil bei standard 9x19 Pistolen 15 S. und bei 45ACP 13 S. ist.
Beim IPSC sind die 19 + X mehr oder weniger en vogue. Da ist also noch alles O.K. vom praktikablen her. (100 er Trommel eher unpraktisch, es sei denn mit Glock 18.)

 

Ich denke mal bei der Magazinsache wird irgend etwas bösartiges von den Sozialisten vorbereitet.

Geschrieben

Ich vermute mal bei den Kurzwaffen hatte man (auch) die beliebten "bösen Glock 31/32/33-Schussmagazine" bzw. die dank Magazinböden erweiterten Glock 17 Magazine über 20 Schuss auf dem Schirm. Bei den Halbautomaten gingen es wohl vor allem um die AK47/74 und AR 15 (böses Black Rifle) die ja schon vorher in den Medien regelmässig angeprangert wurden. Da diese Halbautomaten jeweils 20/30-Schussmagazine als Standard haben, hatte man wohl hier u.a. auf 10 begrenzen wollen. Ich will lieber nicht wissen was den Verantwortlichen als nächstes im Kopf herum schwirrt für 2022, aber wohl für uns nichts gutes!

Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht als Anregung mal die vielen Klagen gegen die Dieselfahrverbote nehmen.

 

In fast allen Rechtsgutachten wurde u.a. "eklatantes Staatsversagen" festgestellt und als Begründung mit aufgeführt. (siehe Manipulation und fehlende Kontrollen bei dem landeseigenen Autohersteller VW)

 

 

Das vorgeschobene Dauerargument "Terrorismusbekämpfung" und "Kampf gegen Rechtsextremismus"  kann man eigentlich auch nur noch in diese Reihe stellen -  auch hier werden ja die bereits zahlreich vorhandenen Mittel nichtmal annähernd ausgeschöpft.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb mühli:

Ich vermute mal bei den Kurzwaffen hatte man (auch) die beliebten "bösen Glock 31/32/33-Schussmagazine" bzw. die dank Magazinböden erweiterten Glock 17 Magazine über 20 Schuss auf dem Schirm.

Damals, auf der Konferenz auf Malta, da hat einer der Vortragenden klar gestellt, was die EU Kommission getrieben hat und hat einen der Kommissionsvertreter zitiert:

 

Zitat

Irgendwas muss verboten werden!

 

Das war die gleiche Nummer wie dann später hier bei uns. Da ging es nicht um Argumente. Es ging einfach nur ums Verbieten als Selbstzweck. Von daher ist dein Ansatz, da irgendeinen Sinn drin zu suchen zwar menschlich natürlich, hat aber nichts mit der Realität in der EU und hier in Deutschland zu tun.

Bearbeitet von knight
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