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IGNORED

Einwohnermeldeamt fragt nach WBK


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Geschrieben
Damit die Polizei weiß,  dass sie im Fall der Fälle auf Eigensicherung achten muss (nicht wie sonst einfach nur klingeln)Aber wozu hat man jetzt das NWR eigentlich gebraucht?

 

Wie armselig. Dieser Argumentation folgend steht die Kennzeichnung im Melderegister des zigfach überprüften gesetzestreuen Waffenbesitzers für "Achtung bewaffnet, besonders gefährlich!". Wäre es nicht so erbärmlich müsste man sich für dieses Land in dem Politiker und durch diese hofierte, natürlich auch mit Steuergeld gemästete NGOs hinter jedem Baum, jedem Stein Nazis sehen fremdschämen und doch wendet dieser Staat gegenüber seinen rechtstreuen Bürgern genau die gleichen Methoden der nationalen Sozialisten an.

 

Zynisch gesagt: was ab 1932 funktionierte, funktioniert heute mit anderen Vorzeichen genauso? Bekommen wir demnächst noch die Parteizugehörigkeit im Melderegister eingetragen?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Asgard:

Worin besteht die Sinnhaftigkeit Waffenbesitz im Melderegister zu vermerken? Ich nahm bislang an in Deutschland wurde genug schlechte Erfahrung mit dem Mißbrauch von Selektierung gemacht und diese würden genau aus diesem Grund nicht mehr angewandt.

Um wie viele Jahre zu spät kommt diese Frage?

 

Will sagen: Seit wann steht es im Melderegister? Wann war die Aktion mit den "W"-Buttons?

 

DAS ist nun wirklich ein alter Hut. (Deswegen wird der Melderegistereintrag nicht sinnvoller, das ist mir schon klar)

Geschrieben
Worin besteht die Sinnhaftigkeit Waffenbesitz im Melderegister zu vermerken? Ich nahm bislang an in Deutschland wurde genug schlechte Erfahrung mit dem Mißbrauch von Selektierung gemacht und diese würden genau aus diesem Grund nicht mehr angewandt.
Bei Umzug wird deine neue Waffenbehörde automatisch benachrichtigt.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

Geschrieben

Ich weiss durchaus dass dieser Unsinn seit Jahren im Melderegister enthalten ist. Das mindert den üblen Beigeschmack dennoch nicht. Zudem kann es nicht falsch sein das Thema ab und an wieder ins Gedächnis zu rufen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Asgard:

Bekommen wir demnächst noch die Parteizugehörigkeit im Melderegister eingetragen?

Nein. Nur bei falscher Parteizugehörigkeit (auch wenn NICHT verboten) wird das "W" wegen Terrorverdacht wieder entfernt!

Bearbeitet von Mozart's Ghost
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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Iggy:

Das letzte Mal, wo ich meine Geburtsurkunde gebraucht habe, war für das Staatsexamen.

Für die Heirat hingegen ist die Geburtsurkunde vollständig für den Arsch. Da braucht es einen anderen gebührenpflichtigen Zettel, in dem nach meinem Verständnis 1:1 das gleiche steht. Nur drüber steht Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister. Und darunter was mit "Kohle".

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Andreas181:

Bei Umzug wird deine neue Waffenbehörde automatisch benachrichtigt.

Nicht ganz richtig, da nur bei Zuzug so, aber die Richtung stimmt.

 

Das Meldeamt teilt der bisher zuständigen Waffenbehörde Wegzug, Umzug, Namensänderung sowie Sterbefälle mit. Und das ist in der Praxis absolut sinnvoll. Wenn z.B. ein Todesfall erst Jahre festgestellt wird, ist die Gefahr groß, dass in der Zwischenzeit die Waffen irgendwo landen, wo sie eigentlich nicht sein sollten getreu dem Motto "wenn sich keine Behörde meldet, kann ich nun wohl damit machen was ich will...".

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schuster:

Sie weis es auch ohne Meldebehörde.

Die Eigensicherung sollten die ehr bei den "ohne W" verstärkt beachten!

Aber...aber...das war doch DAS Argument für die Einführung des NWR...!

 

Haben die uns vielleicht nicht die Wahrheit gesagt?

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

sowie Sterbefälle mit. Und das ist in der Praxis absolut sinnvoll. Wenn z.B. ein Todesfall erst Jahre festgestellt wird, ist die Gefahr groß, dass in der Zwischenzeit die Waffen irgendwo landen, wo sie eigentlich nicht sein sollten getreu dem Motto "wenn sich keine Behörde meldet, kann ich nun wohl damit machen was ich will...".

Meine letzte Waffe kaufte ich vor kurzem " von einem Toten". Der ist seit 3 Jahren verstorben, die Waffenbehörde wusste aber nix davon. Funktioniert also super, das mit dem weitermelden.....und da die gelbe WBK nach dem Austrag des Gewehrs leer war hab ich die da gelassen und das Thema hatte sich eh erledigt. Kaufvertrag hatte ich keinen dabei und auf die Frage wann ich die Waffe übernommen habe war meine Antwort Wahrheitsgemäß " gestern" ......hab aber auch schon von einigen Fällen gehört bzw mitbekommen das jemand verstorben war und die Behörde erst Jahre später davon erfuhr . Und ich weiss von mindestens 2 Fällen wo dann keine Waffen mehr da waren.....und keine Angehörigen mehr die man noch fragen konnte.

Geschrieben

Das letzte Mal als einer die ganze Wahrheit über seine Pläne in einem Buch öffentlich gemacht hat wurde das nicht gelesen oder nicht geglaubt.

Gab ein furchtbares Unglück und war also auch kein taugliches Modell...

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb 762:

Weder der bald ablaufende Perso, noch der noch über 1 Jahr gültige Pass wurden als Legitimation anerkannt!

 

Die wollen jetzt IMMER die Geburtsurkunde im Original sehen.

 

Das kann ich locker toppen: Beim Standesamt das Thema Eheschließung angegangen. Perso und Geburtsurkunden beider Beteiligten dabei, aber Pustekuchen. Wir durften beide einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister bei der Stadt/Gemeinde beibringen (Kosten €9 bzw. €14).

Der Hammer: Unsere Gemeinde hat das Standesamt mit anderen Gemeinden zusammengelegt und den Aktenbestand übergeben; die dortige Standesbeamtin ist die ehemalige aus meiner Heimatgemeinde und ich laufe eigentlich unter "persönlich bekannt". Lt. diesen Akten war ich noch mit meiner fast 4 Jahre früher verstorbenen ersten Frau verheiratet......

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JuergenG:

Beim Standesamt das Thema Eheschließung angegangen. Perso und Geburtsurkunden beider Beteiligten dabei, aber Pustekuchen. Wir durften beide einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister bei der Stadt/Gemeinde beibringen (Kosten €9 bzw. €14).

Hier musst du vom Standesamt einen Stock tiefer. Nummer ziehen und beim Bürgerbüro den Auszug kaufen, dann kannst du wieder die Treppe hoch und weiter geht's... :bump::hi::D

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Das letzte Mal als einer die ganze Wahrheit über seine Pläne in einem Buch öffentlich gemacht hat wurde das nicht gelesen oder nicht geglaubt.

Das Buch dieses durchgedrehten böhmischen Gefreiten und Verbrechers kann man auch nicht wirklich lesen. Grauenhaftes Geschreibsel! 🤮

 

Ich bin beim Versuch nicht über die Zeit in Wien noch deutlich vor WK I hinausgekommen. 

 

Und ich wollte nur aus eigener Anschauung herausfinden, ob die Pläne wirklich so offensichtlich drin stehen. Dabei bin ich eigentlich ein schneller und ausdauernder Leser. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JuergenG:

Lt. diesen Akten war ich noch mit meiner fast 4 Jahre früher verstorbenen ersten Frau verheiratet......

Top-Verwaltungsleistung!

 

Bei meinem Kumpel schreibt sich der (gemeinsame) Familienname bei der Frau anders als bei ihm... so hat es der Standesbeamte unwiderruflich entschieden. ("ß" vs "ss")

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb 762:

Diese Jahr war bei mir ein neuer Perso fällig. Also mit dem noch gültigen Reisepass auf`s zuständige Ortsamt und neuen beantragen wollen...

Denkste! Weder der bald ablaufende Perso, noch der noch über 1 Jahr gültige Pass wurden als Legitimation anerkannt!

 

Die wollen jetzt IMMER die Geburtsurkunde im Original sehen.

 

Ein Nachweis meiner WBK`s wollte aber niemand. Obwohl der ominöse Blick über den Monitorrand nach Eingabe meiner Daten wie immer zu sehen war... :rotfl2:

 

-Sachsen-

Sachsen? (Dresden)

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb grayson:

... Und ich wollte nur aus eigener Anschauung herausfinden, ob die Pläne wirklich so offensichtlich drin stehen. Dabei bin ich eigentlich ein schneller und ausdauernder Leser. 

Ging mir exakt genauso! 

Und ich bin Leseprofi. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb JuergenG:

Das kann ich locker toppen... 

Ich auch:

Bei der zweiten Eheschließung meines Vaters wurden die alten Urkunden seines Vaters aus WK II Zeiten aufgefunden, die Nazis hatten ihm als Volksdeutschem einen Doppelkonsonanten im Nachnamen verpasst (klingt auch zackiger). Mein Vater hatte diesen lebenslang nicht, ich und meine Geschwister auch nicht. Trotzdem wurde sein Stammbucheintrag (und unsere Geburtsurkunden) dann geändert. 

Als ich dann die Ehe schließen wollte, hieß es, alle (!) Dokumente ändern und den Doppelkonsonanten einfügen oder Namensänderung in eben den Namen, der schon mein Leben lang in meinem Ausweis steht. Ich habe dann 150 Teuros berappen müssen, damit das zweite "t" gestrichen werde und ich wieder so heißen darf, wie ich schon immer hieß und dann auch heiraten durfte. 

Das hat mein Urvertrauen in Bürokratie und Verwaltung nachhaltig geschädigt. 

Zumal mein Nachname hier in der Region von den meisten so ausgesprochen wird als enthalte er diesen Doppelkonsonanten!

War aber gegen die komplette Änderung aller urkundlichen Dokumente geradezu ein Schnäppchen! 🥳

Bearbeitet von Faust
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb 762:

Diese Jahr war bei mir ein neuer Perso fällig. Also mit dem noch gültigen Reisepass auf`s zuständige Ortsamt und neuen beantragen wollen...

Denkste! Weder der bald ablaufende Perso, noch der noch über 1 Jahr gültige Pass wurden als Legitimation anerkannt!

 

Die wollen jetzt IMMER die Geburtsurkunde im Original sehen.

 

Das mit der Geburts- bzw. Eheurkunde macht aber tatsächlich Sinn und hat nichts mit "Legitimation" zu tun (ich habe bis vor kurzem im Bürgeramt gearbeitet und kann es daher erklären):

 

Wenn man umgezogen ist und das neue Bürgeramt zum ersten Mal einen Ausweis oder Pass ausstellen soll, sind diese angehalten immer die letzte standesamtliche Urkunde zu verlangen (also bei ledigen Personen die Geburts-, bei verheirateten oder geschiedenen/verwitweten Personen die Eheurkunde).

 

Das hat folgenden Grund:

 

Bis vor einigen Jahren wurde z.B. im Perso nur der Rufname einegtragen, jetzt müssen aber alle Vornamen aufgeführt werden, zudem wird die Namensführung (und Schreibweise) überprüft.

Ein Ausweis ist z.B. Kraft Gesetzes ungültig, wenn eine Angabe zur Person nicht richtig ist.

 

Wenn man nun bei der Beantragung des neuen Ausweises nur seinen alten Perso vorlegt, wird quasi "abgeschrieben" und mögliche Fehler der alten Behörde werden unbemerkt übernommen.

Daher wird anhand standesamtlicher Urkunde überprüft, ob die Angaben wirklich richtig, alle Vornamen erfasst und vorallem alles richtig geschrieben ist.

 

Ich habe schon 90 jährigen Omas mitteilen müssen, dass sie ihr ganzes Leben lang "falsch" geschrieben wurden (z.B. im Ausweis steht "Annemarie" in der Geburtsurkunde aber "Annamaria" - ergo alle Ausweise/Pässe waren falsch und damit ungültig...).

 

So etwas kann aber nur festgestellt werden, wenn man die standesamtliche Urkunde vorliegen hat...

Geschrieben

Wenn man sich aber mehr als Annemarie fühlt ;)
Da wäre es doch diskriminierend sie Annamaria zu nennen.

 

ICh mein, so was läppisches wie ein Name. Wir können ganze Geschlechter minutenweise wechseln.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb tt22:

So etwas kann aber nur festgestellt werden, wenn man die standesamtliche Urkunde vorliegen hat...

eben(t). Und nur dann tauchen " Fehler " auf die kein Schwein interessieren und alles was man an Dokumenten hat wird ungültig. Tolle wurst....................

Geschrieben

Wie wird das dann bei denen gehandhabt deren Ausweispapiere lediglich auf eigenen Angaben beruhen? Oder wird da gnädigerweise auf die Beibringung gültiger Urkunden verzichten, da ja oft ausser dem Smartphone nichts gerettet werden konnte? (Die Form der zynischen Überspitzung wurde bewusst gewählt. Nicht dass mir erneut jemand rassistische Vorurteile unterstellt)

 

Nur rein aus Interesse und zum Verständnis warum ich Fingerabdrücke und biometrisches abgeben muss wenn nachweislich erfundene Angaben zur Ausstellung von Ausweispapieren vollkommen ausreichen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb Asgard:

Wie wird das dann bei denen gehandhabt deren Ausweispapiere lediglich auf eigenen Angaben beruhen?

Da wird diese Tatsache im Reiseausweis vermerkt, sodass man diesen dann quasi gleich in die Tonne treten kann... Für die Ausstellung dieser Dokumenten sind aber (glücklicherweise) die Ausländerbehörden zuständig und nicht die Bürgerämter...

 

Um eine Staatsangehörigkeit zu hinterlegen wird übrigens immer eine Nationalpass verlangt, sonst steht im System "unbekannt", um eine Ehe oder Kinder im Meldesystem hinterlegen zu können, werden entsprechende standesamtliche Urkunden (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) verlangt, sonst ist der Familienstand "ungeklärt" und die Kinder sind ohne Vorlage entsprechender Urkunden auch nicht bei den (vermeintlichen) Eltern hinterlegt - also auch nichts mit Steuervorteilen auf Zuruf ohne Nachweise...

 

 

vor 23 Minuten schrieb Asgard:

Nur rein aus Interesse und zum Verständnis warum ich Fingerabdrücke und biometrisches abgeben muss wenn nachweislich erfundene Angaben zur Ausstellung von Ausweispapieren vollkommen ausreichen.

Also Fingerabdrücke sind beim Perso immer noch freiwillig (als weiteres Sicherheitsmerkmal um die Fälschung zu erschweren)!

Beim Reisepass sind Fingerabdrücke Pflicht, aber nicht weil der deutsche Staat das so toll findet (die Fingerabdrücke werden übrigens außer im Dokument nirgendwo gespeichert bzw. nach Produktion bei der Bundesdruckerei sofort aus dem System gelöscht!), sondern weil man sonst mit dem Teil in viele Länder nicht reingelassen wird (z.B. USA)...

Bearbeitet von tt22
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Geschrieben (bearbeitet)

Um zur Ursprungsfrage zurück zu kommen:

 

In unserem Einwohnermeldeamt wird keiner nach seiner WBK gefragt (unsere Stadtverwaltung ist zwar auch Waffenbehörde, dies wird aber durch eine ander Abteilung (Ordnungsamt) wahrgenommen).

 

Das Ordnungsamt teilt dem Einwohnermeldeamt die Erteilung oder natürlich auch das Erlöschen einer waffenrechtlichen Erlaubnis mit, im Gegenzug teilt das Einwohnermeldeamt dem Ordnungsamt  Zuzug, Umzug, Wegzug, Namensänderung und auch den Tod von Waffenbesitzern mit, halt so, wie dass WaffG es in §44 vorsieht...

Bearbeitet von tt22

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