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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


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Geschrieben

@renado drohen muss diesbezüglich niemand! Denn die MdBs wissen sehr genau, welche Bedeutung diese Gesetzesvorlage für die nächsten Wahlen hat!

Geschrieben
Am 31.10.2019 um 00:46 schrieb Schwarzwälder:

Und wenn es dann 4,5,6 Ersatzwaffen für dieselbe Disziplin sein sollen, alle Ordonnanz, dann bietet es sich doch viel eher an, die Rote WBK zu erwerben. 

Du erinnerst Dich an die verehrten Vorsitzenden, welche auf die WaffVwV gepflegt einen ge* haben und die Verwendung von Sammlerwaffen auf dem Schießstand als fürchterlich böse verboten haben?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Und das mit den Disziplinen stimmt leider auch. (Ausser IPSC).

Das ist aber fast wie eine Ei und Henne Diskussion!

 

Bei den Langwaffen:

Haben wir nicht deshalb keine Disziplinen in Deutschland die diese hohe Magazinkapazität erfordern, weil im Bereich Langwaffen der alte §37 dies vor 2002 gar nicht ermöglichte (Anschein einer Kriegswaffe allgemein, Kriterium bei "Demilitarisierung" einer Kriegswaffe zur Zivilwaffe) und ab 2002 die Lex Beitler mit §6 AWaffV ausdrücklich verbot? 

 

Bei den Kurzwaffen:

Ist die Tatsache, dass alle Disziplinen auch problemlos mit einem oder mehreren 5er oder 6er Magazinen geschossen werden können, nicht vor allem darin begründet, dass die Verbände den Besitzern von Revolvern oder Pistolen mit einreihigem Magazin die Teilnahme ermöglichen wollte ohne diese damit allein auf Grund der Magazinkapazität einen nicht kompensierbaren Nachteil aufzuerlegen? Man könnte ja auch anders herum fragen, welche Disziplinen verbieten ausdrücklich die Verwendung von Magazinen über 20 Schuss Kapazität?

 

Wie viele Straftaten von Sportschützen und Jägern, insbesondere Körperverletzung, Totschlag oder Mord hatten wir seit 2002 denn mit legalen halbautomatischen Langwaffen in DEU? Bei wie vielen davon wurden Magazine mit mehr als 10 Patronen verwendet, bei wie vielen überhaupt mehr als 10 Schuss abgegeben? Ich vermute, die Antwort auf alle diese Fragen ist 0!

 

Wie viele Straftaten von Sportschützen und Jägern, insbesondere Körperverletzung, Totschlag oder Mord hatten wir seit 1976 denn mit einer legalen halbautomatischen Kurzwaffe in DEU , bei der der Ausgang (Anzahl Tote und Verletzte) ein anderen gewesen wäre, wenn der Schütze entweder ein Magazin mit deutlicher höherer Kapazität oder stattdessen eine größere Anzahl von Magazinen mit geringerer Kapazität gehabt hätte? Antwort vermutlich ebenfalls "Keine"!

 

Es ist aber am Ende eine sinnlose Diskussion, a) weil die Meinung von Bundeshorsti ja beratungsresistent feststeht "niemand konnte mir erklären" und b) weil es null Wirkung auf Waffenkriminalität und Terrorbekämpfung hat, wie groß die Magazine sind, wenn der Besitzer der großen Magazine das für eine sinngemäße Nutzung wesentliche Zubehör (die Schusswaffe) eh erst nach strenger Prüfung und Genehmigung bekommt. Die Typen denen man nachweisen kann, dass sie mit großen Magazinen Schlimmes tun werden, bekommen bereits im aktuellen Waffengesetz keine legalen Schusswaffen, die die legale Schusswaffen bekommen, machen a) später nur im sehr, sehr geringen Promillebereich Schlimmes und b) spielt dabei die Magazinkapazität eine völlig untergeordnete Rolle.

Und alle anderen Schurken besorgen sich nicht erst seit heute einfach zusätzlich zum bald verbotenen Magazin großer Kapazität die bereits jetzt verbotene illegale Waffe, gerne auch vollautomatisch, auf dem Schwarzmarkt. Daran ändert aber auch das neue Gesetz nix...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben (bearbeitet)

@Josef MaierDa hast Du natürlich Recht, das ist mancherorts ein Nachteil der Roten WBK. Allerdings nicht, wenn man explizit nicht schiessen möchte. 

@Bounty Es werden durchaus viele Magazine verwendet, die das BMI zu 20 Schuss Magazinen umdefiniert hat. 

So gut wie alle sportlich zugelassenen G3 Klone wurden doch mit blockierten 20-Schuss-Magazinen ausgeliefert und benutzt. Beim alten AR 15 in 9mm hat sogar das BKA einen Feststellbescheid erlassen für die Waffe mit blockiertem 20er Magazin. 

Blockierte Magazine wurden und werden bis heute zuhauf von Sportschützen genutzt und Herr Seehofer hat uns bisher nicht erklären können, warum und welche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hieraus entstanden wären. 

Das ominöse Magazinkörperverbot zeigt einfach eine hochmaligne Grundintention des Gesetzgebers gegen uns Schützen!

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
Am 31.10.2019 um 00:46 schrieb Schwarzwälder:

Insofern kann man damit schlecht bei der Politik argumentieren. Und wenn es dann 4,5,6 Ersatzwaffen für dieselbe Disziplin sein sollen, alle Ordonnanz, dann bietet es sich doch viel eher an, die Rote WBK zu erwerben. 

 

Nehmen wir mal eine Ordonnanzgewehr-Disziplin. Und alle Ordonnanz-Repetierer, mit denen man die schießen kann.

Möchtest du jetzt ernsthaft behaupten, z.B. ein K11 sei eine Ersatzwaffe für einen K98, ein Springfield 1903 eine weitere, ein M96 auch....?

 

Das sind schlicht Ordonnanz-Repetierer, mit denen man schießsportlich dieser Disziplin nachgehen kann. 

Und mehr wurde und wird in der Erlaubnisgrundlage § 14 Abs. 4 WaffG/Gelb auch gar nicht verlangt. 

Einen (notwendigen) "Ersatz" muss da niemand darlegen bzw. begründen. 

Geschrieben

IPSC besteht ja nicht nur aus Halbautomaten.
Rifle mit Repetierern lassen in Deutschland durchaus hohe Magazinkapazitäten zu.

Es gibt diese Disziplinen.
 

vor 7 Minuten schrieb Bounty:

Man könnte ja auch anders herum fragen, welche Disziplinen verbieten ausdrücklich die Verwendung von Magazinen über 20 Schuss Kapazität?

Richtiger Ansatz.
Vor allem aus Sicht der Funktionssicherheit ist das nur zu begrüßen. Magazine funktionieren einfach besser, wenn sie Reserven haben.
Überall sind Toleranzen, so dass der verbindliche 10er Ansatz nur zu Ärgernissen führen kann.
Interessiert natürlich nicht, ist aber trotzdem Tatsache.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb djjue1:

Hm, was mach denn jetzt ein Besitzer einer Chiappa M1-9 und einer Beretta 92, oder vergleichbarer Konstellationen?

Seine Wut im Forum abladen ;)
LAut Verbänden soll er nix weiter tun. Sogar die Anschreiben sind nicht erwünscht, wie man hier im Zitat eines DSB Verantwortlichen lesen kann.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Waffen Tony:


LAut Verbänden soll er nix weiter tun.

von welchen "Verbänden" sprichst Du?

der BDS kann damit nicht gemeint sein.

zumindest der LV Hessen nicht

Geschrieben

@Waffen Tony

 

die scheinbar rechtmäßige Trotzphase habe auch schon begonnen. Internationale Schützen denken darüber nach, ob sie überhaupt noch unter der Flagge der Republik starten mögen. Dieser Gedanke läge nahe wenn man bedenke, was und wen man damit repräsentiere.

Mindestens ist dieser Gedanke ernst zu nehmen. Mal schauen was da kommt und wie man die Solidarität bewertet und sich selbst als Schütze in der Entscheidung sieht. Ehrlich, ich hätte nicht gedacht das dies jemals Wahr werden könne.

 

LG

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb Waffen Tony:

IPSC besteht ja nicht nur aus Halbautomaten.
Rifle mit Repetierern lassen in Deutschland durchaus hohe Magazinkapazitäten zu.

Es gibt diese Disziplinen.

Ja, die Disziplinen gibt es, mit vermutlich einer maximal dreistelligen Zahl an Schützen in DEU.

 

Und da wird der Wahnsinn dann für mich komplett!

 

In Manual Action kann ich bisher, auch in DEU mit dem Magpul D-60 Trommelmagazin oder dem klassischen 30er Stangenmagazin antreten, z.B. mit einem Troy PAR, da weder WaffenG noch AWaffV noch DEU IPSC Reglement dies verbieten.

Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes darf ich weiterhin Repetierbüchsen erwerben, diese werden nicht anders eingestuft, wenn sie Magazine, die auch (eigentlich) für eine halbautomatische Waffe vorgesehen sind, aufnehmen können. Die großen Magazine darf ich nicht mehr erwerben oder besitzen. Hab ich diese Magazine aber bereits vor Juni 2017 erworben, wird der Besitz legalisiert (bzw. bleibt legal!).

 

Ich darf es aber nicht in mein Halbauto-AR15 einsetzen, da ich dieses damit im selben Augenblick zur verbotenen Waffe mache.

In z.B. der Troy PAR kann ich diese weiterhin einsetzen und imho sogar weiterhin im Wettkampf in DEU nutzen, da das Waffengesetz bei Magazinen für Langwaffen allgemein nur Erwerb und Besitz regelt und nicht Nutzung und nur bei HA-Lw auch das "aufnehmen" größerer Magazine regelt. Irre...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jack_Oneill:
vor 6 Stunden schrieb Valdez:

 

Man muss hier realistisch bleiben. Ich finde zb. auch das Mitglieder von verboteneren Organisationen nicht an Waffen kommen. Das gilt für die Antifa genauso wie für die Hells Angels und die identitäre Bewegung.

Es wäre bereits jetzt möglich.  Man macht es nur nicht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

IPSC besteht ja nicht nur aus Halbautomaten.
Rifle mit Repetierern lassen in Deutschland durchaus hohe Magazinkapazitäten zu.

IPSC Rifle besteht in Deutschland nur aus Halbautomaten. Du findest die Repetierer nur wegen GB, Australien und jetzt Neuseeland in der Sportordnung. Weder bei LM noch DM wurden Repetierer geschossen. Solche Einwände blähen nur die Diskussion auf ...

Geschrieben (bearbeitet)

@Bounty Ich wollte das nur einmal kurz erwähnen, weil immer nur angeführt wird, diese wäre ja nur für Auslandschützen von Bedeutung und es gäbe gar keine Disziplin in Deutschland.

Ich habe mir jetzt so beholfen, dass ich keine .223 mehr habe. Vielleicht später mal wieder.

Auskommen würde ich mit der MR308 und der Hera 9er. Weiteren Bedarf gibts eigentlich nicht.

Vorher ersetze eigentlich die 450 BM die 223. Jetzt legitimiert diese meinen Besitz an den ganzen alten PMAG. Dank single follower ist keine 223 als kleinstmögliche Patrone nutzbar.
Sonst hätte ich die wahrscheinlich jetzt auch abgetreten.

Nicht ideal, aber das Thema Schießsport neigt sich dem Ende zu und ich hänge mehr an Waffen mit praktischem Bezug.

Bis man dort dann Hand anlegt

@MAHRS
Lass es doch blähen. Die Aussage ist sachlich korrekt und das dreinquatschen bläht auch ziemlich auf.

Als ob nur Meisterschaften zählen würden. Ich schieße schon allein zu meinem Vergnügen ganz allein auf dem Stand mit meinem Repetierer nach genehmigter Sportordnung.

Das reicht als Grund.

Bei den Weltmeisterschaften wurde Manual dann auch geschossen und Weltmeister gekürt.
Hätte man antreten können. Sollte man daheim aber üben. Das ist bei Halbautomaten mit Minimagazinen im Grunde nicht notwendig.

 

P.S.: Ich habe schon Leute mit Bockflinten auf Matches in Deutschland antreten gesehen. Ohne eigene Wertung. Einfach aus Spaß.

Die Open Schützen bei den Kurzwaffen sind eine weitere Deutschland Disziplin mit mehr Magazinkapazität.
Es geht um den Fakt, dass es das angeblich nicht gäbe und dies als Begründung herangezogen wurd.

Bounty hat richtig erwähnt, dass dies ja die Folge aus anderen Verboten ist und ohne diese eben nicht so wäre. Man begründet ein Verbot mit einem anderen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb baer42:

von welchen "Verbänden" sprichst Du?

der BDS kann damit nicht gemeint sein.

zumindest der LV Hessen nicht

Es steht doch deutlich da, von welchen Verbänden ich spreche.
Der BDS hat sich als Gesamtverband doch auch klar gegen Demos ausgesprochen Das Zitat zur Belästigung der Politiker durch Demos oder Anachreiben habe ich auch genannt. Das war von einem DSB Angehörigen.

Die VErbände stimmen sich ab und dies ist der unwidersprochene TEnor, der so auch in dem im Forum einsehbaren Schreiben erkennbar ist.

Eine gegenteilige Aufforderung kann ich nicht erkennen. Gibt es überhaupt Anschrieben an die Mitglieder mit Handlunsgausfforderungen (nicht einen offenen Brief ohne Adressaten)?
Ich selbst erhalte diese nur von den nicht Sportverbänden. Die wollen offenkundig "Ruhe für die Verhandlungen". SInd es noch 4 Wochen?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Regelt die EU 2022 sowieso.
Wichtig ist, dass man dann wenigstens KK und Luftdruck "retten" konnte.

Ganz ruhig sitzen bleiben.

Die Verbände regeln das.

 

Nebenher wird dann das innovative Leuchtzielen beworben.

Es ist sicher, umweltschonend und hat großes Potenzial bei Kindern und Jugendlichen.

Slogan: "Zukünftige Olympioniken setzen auf die Kraft des Lichts!" :D

Die Konzentrationsfähigkeit wird durch die Zielübungen gesteigert und verantwortunsgbewusster Umgang mit potenziell gefährlichem Gerät.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Waffen Tony:

 Gibt es überhaupt Anschrieben an die Mitglieder mit Handlunsgausfforderungen (nicht einen offenen Brief ohne Adressaten)?

Ich selbst erhalte diese nur von den nicht Sportverbänden. Die wollen offenkundig "Ruhe für die Verhandlungen". SInd es noch 4 Wochen?

zumindest ich habe vom BDS LV Hessen entsprechendes erhalte,

und ich gehe davon aus das alle BDS Vereine/Gruppen in Hessen

das gleiche erhalten habe

Geschrieben

Dann ist das schon einmal ein Pluspunkt und das sollte man hervorheben.
Wozu wird denn konkret aufgerufen und von was abgeraten?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Speedmark:

@Waffen Tony

 

die scheinbar rechtmäßige Trotzphase habe auch schon begonnen. Internationale Schützen denken darüber nach, ob sie überhaupt noch unter der Flagge der Republik starten mögen. Dieser Gedanke läge nahe wenn man bedenke, was und wen man damit repräsentiere.

Mindestens ist dieser Gedanke ernst zu nehmen. Mal schauen was da kommt und wie man die Solidarität bewertet und sich selbst als Schütze in der Entscheidung sieht. Ehrlich, ich hätte nicht gedacht das dies jemals Wahr werden könne.

 

LG

👍👍👍

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Dann ist das schon einmal ein Pluspunkt und das sollte man hervorheben.
Wozu wird denn konkret aufgerufen und von was abgeraten?

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