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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

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Hallo

habs auch grad gelesen und steig bei der 10 Jahres Regelung irgendwie nicht richtig durch.

Meine Eisen sind fast alle zwischen 2002 und 2008 gekauft worden, für diese dürfte dann kein 18/12 Nachweis mehr nötig sein weil ja egal ab wann gerechnet wird die 10 Jahre allemal schon vorbei sind.

Anfang 2016 hab ich noch 2 Vl Revolver in.44 auf die Gelbe eintragen lassen, da bin ich jetzt bei der aktuellen Regelung mit 3 Jahren auch schon raus, wenn die 10 Jahre Rückwirkend machen würden dann müsste ich für die .44 VL den 18/12 Nachweiss bringen wenn es nur für Neuanschaffungen ab der Änderung gilt dann hätte ich Glück und wäre draußen.

Die 10 Jahres Bescheinigung der Mitgliedschaft wäre dann für alle bis 2006 nötig oder gar nicht mehr?

Oder hab ich da nen Denkfehler?

Schon klar das wir erstmal die Verwaltungsvorschriften abwarten müssen aber so grob kommt das doch hin?

Bin für jede Meinung dankbar

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Ach Mühli... Das es eben gar nicht geht, ist der Sinn  dahinter.

 

Und das blüht uns auch, weil wir unseren Arsch nicht hochkriegen.

 

Unglücklich geregelt, nö die wissen genau warum die das tun in ein paar Jahren gibt es keine legalen Waffen mehr in D.

 

Und wenn du wissen willst was bei uns läuft, das steht auf der Seite der Kapo FR. Ist absolut Rechtswiedrig da steht keine Wort von im neuen Waffg, aber daran siehst du was die Idee dahinter ist. Erst mal illegal alle Waffen registrieren und in 5 Jahren sind die alle weg.

 

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vor 6 Minuten schrieb joker_ch:

 

Und wenn du wissen willst was bei uns läuft, das steht auf der Seite der Kapo FR. Ist absolut Rechtswiedrig da steht keine Wort von im neuen Waffg, aber daran siehst du was die Idee dahinter ist. 

 

 

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Ehrlich gesagt, von dem Schrieb wusste ich bis dato nichts, bei der Kapo ZH sah ich so ein Schreiben bisher nicht. Ganz böse Überraschung.:mad:

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vor 27 Minuten schrieb chapmen:

Was ist daran neu, ausser das man es in WO seit Monaten schön redet und meint irgend was zu erreichen?

Ich kann nur daran erinnern: Wenn etwas schlecht auszulegen ist, wird es schlecht ausgelegt werden.

Als ich "damals" 12/18/Jahr/Waffe angesprochen habe, kamen gleich die ewig gleichen, hochnäsigen Neunmal- und Altklugen um die Ecke und faselten was von Panikmache.

Jetzt gucken eben alle blöd aus der Wäsche.

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Gibt es schon irgendwelche Pläne/Bemühungen in Richtung Ausschöpfung des Rechtswegs? Wie tief muss das Kind in den Brunnen fallen, bis man dagegen klagen kann? Mittlerweile gibt es ja auch das Instrument der Musterfeststellungsklage und evtl. sollte man eine solche bemühen bis zur höchsten Instanz, denn ich habe (aus subjektiver Sicht eines Nicht-Juristen) starke Zweifel an der Verhältnismäßigkeit.

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vor 2 Stunden schrieb Thrawn:

Grundkontingent: 2x Kurz, drei halbaut. Langwaffen. Macht 5x12 mindestens. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so kommt.

 

Das mit den 5 ist noch lange nicht alles... 

Wo steht, dass Waffen auf WBK "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG) ausgenommen sind? Viele Schützen haben zwei "Gelbe voll". Wenn die auch nur noch je eine "Kurze" und einen Halbautomaten auf "Grün" haben, sind das 18.

 

Auch das ist noch nichts soo Ungewöhnliches, und der Gesetzgeber hat es über lange Zeit von den Erwerbs- und Besitz-Anforderungen her problemlos ermöglicht.

 

Nun käme im genannten Fall nachträglich, durch scharf geänderte Bedürfnisanforderungen, die nie Erwerbsgrundlage waren, "der Schlag ins Genick" (hier konkret etwa mit 18 x 12 = 216 Schießterminen im Jahr).

 

Völlig utopisch, weder von den Schützen noch den Ständen her ansatzweise zu leisten.

Und von den Behörden bei deren Kapazitäten kaum kontrollierbar bzw. verwaltungsrechtlich umsetzbar....

 

Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass sie diesen Irrwitz so wirklich durchpeitschen. Aber auszuschließen ist da gar nichts mehr.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 9 Minuten schrieb tumbleweed:

Gibt es schon irgendwelche Pläne/Bemühungen in Richtung Ausschöpfung des Rechtswegs? Wie tief muss das Kind in den Brunnen fallen, bis man dagegen klagen kann? 

 

Für zweifelhaft an der genannten, horrenden Bedürfnisgestaltung ("12 mit jeder Waffe" über viele Jahre lang) halte ich, dass im Nachhinein Bedürfnis-Anforderungen für den Besitz definiert und festgelegt werden, die beim Erwerb und zunächst beim Besitz, nie zugrunde lagen. Und das insbesondere nicht bei WBK Grün Grundkontingent, sowie WBK Gelb.

 

Stichwort "dem Erwerb zugrunde liegendes Bedürfnis". Das war ein anderes. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass sie diesen Irrwitz so wirklich durchpeitschen. Aber auszuschließen ist da gar nichts mehr.

Hallo karlyman

 

ich stehe mit einem Bundestagsabgeordneten der AFD in engem Kontakt.

Ich gebe ihm Infos zum geplanten Waffenrechtsänderungsgesetz. Er glaubt mir. Versteht aber nicht viel davon. Jetzt rechne dir aus, wie die anderen Bundestagsabgeordneten auf solch eine Änderung reagieren.

 

Steven

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hallo...habe mich im frühjahr hier angemeldet und bin seitdem stiller und täglicher mitleser.grund der anmeldung war der gewonnene eindruck,dass hier teilweise sehr fachlich fundierte mitglieder posten und sich sehr engagiert einbringen.

 

so...zum thema.

 

von einem beginn der zehnjahresfrist pauschal für alle ungeachtet des zeitpunkt des ersterwerbs lese ich auch nichts. wer seine waffen zum zeitpunkt des inkrafttretens dieser unsinnigen verschärfung mindestens zehn jahre eingetragen hat,dürfte zunächst aussen vor sein.

 

so wie ich es lese,läuft es so...schütze a hat im janur 2010 waffen eintragen lassen,kauft zwischenzeitlich nichts mehr nach...und wäre damit zum stichtag 2020 aus der nummer raus.schütze b hat im januar 2010 waffen eintragen lassen und nochmals in den jahren 2011,2012,2013 und 2014 nachgelegt.jede dieser eintragungen verlängert den zeitpunkt des ablaufs für ALLE waffen.auch die vom januar 2010.frühestmöglicher zeitpunkt der himmlischen ruhe wäre also für das gesamte kontingent 2024.

 

von einer unterscheidung zwischen wbk grün oder gelb lese ich auch nichts.vermutlich würde man den zeitpunkt der letzten waffe als grundlage nehmen.farbe der wbk dabei unerheblich.

 

im übrigen halte ich es für ratsam,nicht jede denkbare möglichkeit der auslegung oder etwaigen schlupflöchern hier im quasi öffentlich einsehbaren raum so breitzutreten....bin sicher...ministerialbeamte und sonstige möchtegernverschärfer lesen hier auch mit und werden dadurch auf ideen gebracht,aus die sie sonst aus eigener kraft nie gekommen wären.vielleicht wäre ein verschieben sämtlicher threads zur geplanten verschärfung in ein nicht-öffentliches unterforum ratsam.zumindest bis zur verabschiedung dieses gigantischen bullshits.

 

wer interesse am schiessport oder waffen allgemein hat,soll sich gefälligst anmelden.ich tat dies auch.

 

abendlicher gruss von lars.wbk-inhaber seit 1993.

 

 

 

 

 

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Nach dem 1. Schock habe ich mich nun dazu erschlossen - auch wenn ich wieder einmal im Verein der Einzelgänger bin und sicher wieder belächelt werde -  ein paar Briefe zu schreiben! Auch wenn es vermutlich nichts bringt, so kann ich für mich behaupten etwas unternommen zu haben!


Ich rate dringend davon ab, Vorlagen zu verwenden! Jeder muss in der Lage sein, individuell zu erklären, als äußerst gesetzestreuer Bürger und Sportschütze kein Verständnis für die durch die Bundesregierung beabsichtigte Einziehung seiner Sportgeräte zu haben!


 

Die Erklärung muss auf einer Seite passen! Nicht länger! 

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Minute schrieb SAPR:

Rückwirkende Verschärfung wird seitens der Macher wohl nicht als rechtliches Problem verstanden, sonst gäbe es nicht die Nummer mit den Magazinen anno 2017.

 

Wobei es umstritten ist, ob das mit den Magazinen bzw. dem Stichtag 2017 im rechtlichen Sinne eine "Rückwirkung" sei. Wurde im "Referentenentwurfs"-Thread vereinzelt dargelegt.

 

Die nachträgliche Einführung neuer Bedürfnis-Anforderungen, die bei Erwerb und bisherigem Besitz niemals Bedürfnisgrundlage waren, halte ich dagegen für eine echte rechtliche Rückwirkung. 

Gerade die Behörden haben bisher stets auf der "bei Erwerb bestehenden Bedürfnisgrundlage" herumgeritten... Und diese war definitiv nicht "12 x jährlich für jede Waffe". 

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vor 13 Minuten schrieb steven:

Er glaubt mir. Versteht aber nicht viel davon. Jetzt rechne dir aus, wie die anderen Bundestagsabgeordneten auf solch eine Änderung reagieren.

 

Ja, und leider wenn man sich die Rede von Hr. Mayer anhört muss man feststellen: komplett gelogen - total inhaltliche Falschdarstellung des eigenen Papiers - kann man nur hoffen, dass ALLE anderen Abgeordneten sich gegenseitig kein einziges Wort glauben und selber lesen(lassen).

 

Hat denn das mutwillige Belügen der "Parteifreunde" und anderen Abgeordneten gar keine Konsequenzen - hat den der Mayer gar kein Ehr- und Schamgefühl mehr?

 

Sorry - aber der Typ ist jawohl das Letzte.

 

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7395410#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTU0MTA=&mod=mediathek

 

 

Bearbeitet von Kanne81
Link zur Mayer-Sauerei-Rede
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vor 13 Minuten schrieb karlyman:

 

Für zweifelhaft an der genannten, horrenden Bedürfnisgestaltung ("12 mit jeder Waffe"... 

Es gab genug Urteile, man hätte vorgewarnt sein können. 

"Schrankwaffen" und "Bedürfnis" sind für Sportschützen halt ein gewisser Widerspruch im deutschen Waffenrecht. 

 

Für einen bedürfnislosen Erwerb und Besitz wenig deliktrelevanter Waffen hat sich halt niemand mehr stark gemacht. 

 

 

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vor 18 Minuten schrieb tumbleweed:

Gibt es schon irgendwelche Pläne/Bemühungen in Richtung Ausschöpfung des Rechtswegs? ....


Den Quatsch kannst du dir sparen! Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird hier keine dem WaffG zuwiderlaufende Rechtsetzung betreiben!

 

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Aha. Und die entsprechenden Standkapazitäten haben die auch alle, um diese Forderungen zu erfüllen ? Und Standbücher die das belegen? Denk doch keiner das es mit einem Schreiben des Vereins getan ist und die Kuh vom Eis.

 

Das kann man vergessen, rundweg. 

Wer auch nur halbwegs einen "Bestand" hat, kann das nie und nimmer erfüllen. 

Und Vereine und Verbände können es administrativ auch nicht leisten.

 

Da sollte man sich keinerlei Illusionen machen.

 

Es ist JETZT wichtig, diesen Irrsinn als das, was er ist, möglichst vielen Bundestags-Abgeordneten sowie den BT-Fraktionen zu kommunizieren. 

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vor 10 Minuten schrieb CrassusCaudati:

Ich habe eine wichtige Frage

 

Wo ist @Schwarzwälder ?

 

Der erzählte „ Der Herr Mayer hat doch versprochen und der Seehofer hat doch gesagt?“

 

WO?

Was soll das ständige rumgehacke auf Schwarzwälder??? Er war einer der wenigen die seit Wochen/ Monaten davor gewarnt haben. Es ist genau so gekommen wie er es vorraus gesagt hat (bzgl. Magazine und 12/18 Regelung). Das einzige was kam waren dumme Sprüche von Mutter aka Schiiter aka Waffen Tony und co.

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vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Es gab genug Urteile, man hätte vorgewarnt sein können. 

 

Bei Erwerb der Waffen, und insbesondere denen auf Grundkontingent Grün sowie auf Gelb, galten andere Bedürfnisanforderungen und -grundlagen. 

Das ist so.

Völlig egal, was irgendwelche Verwaltungsgerichte - vor relativ kurzer Zeit - dazu gemeint haben. 

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Eben habe ich mal auf der Seite der GRA nach dem Thema gesehen. Dort steht etwas von einer Bundesratsforderung, gemäß der man "... 18 Schießtage mit jeder Waffe in drei Jahren vorweisen muss". Also nicht 12/18 in einem Jahr, sondern 18 in drei Jahren. Das wäre ja für die meisten noch machbar. Aber was stimmt denn nun?

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Zukünftig werden also die Waffenbesitzer mit deutlich höherer Waffenanzahl auf die Stände fahren. Die Überfälle werden sich massiv verstärken, das ist gar keine Frage. Seehofer wird als Totengräber in die Geschichte eingehen. Wie kann man seine Stammwähler so hintergehen? 

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