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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

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vor 1 Minute schrieb ASE:

 

Und uch im kompletten Widerspruch zur Logik des §14 steht, sprich Erwerb  gelbe WBK ohne exlizite Bedürfnisprüfung.

Da wird die Antwort der Behörden aber sein: Was geht mich mein Geschwätz von gestern an ?

Klar wäre eine Beschränkung der fortlaufenden Prüfungen allein auf die Kontingents-Waffen (also die Deliktrelevanten) sinnvoll zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand. Wer glaubt denn bei den erstunkenen und erlogenen Bürokratiekosten, daß die Behörden es machen werden ?

 

Gerade die gelbe WBK ist doch ein Dorn im Auge derjenigen, die Angst vor den Wafennarren haben. Und es wird ohnehin Mehrungen im bestand geben, wenn die bisherigen Lower für AR-15 Waffen wie eigenständige Waffen behandelt werden, vermutlich sogar die Upper, die bisher als Wechselsysteme gelten. Da bin ich aber wenig optimistisch, daß dies unter Verzicht auf 2/6 als Altbestand gelten wird.

 

Gerade die Änderung von "Erlaubnis" in "Waffe" des §4 ist ein finsteres Alarmsignal, daß genau diese Intention hat.

 

Das NRW Innenministerium hat bei Eintragungen in gelbe WBKs angewiesen, die komplette waffenrechtliche Überprüfung (auf Zuvverlässigkeit) durchzuführen, das heißt, daß der Eintrag in die bestehende Erlaubnis als eigenständige Erlaubnis und nicht als einfacher Verwaltungsakt gesehen wird. Passt auch ins Bild. Alle meine Informationen stützen bisher die pessimistischsten Annahmen.

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vor 9 Minuten schrieb Tyr13:

 

 

Das NRW Innenministerium hat bei Eintragungen in gelbe WBKs angewiesen, die komplette waffenrechtliche Überprüfung (auf Zuvverlässigkeit) durchzuführen, das heißt, daß der Eintrag in die bestehende Erlaubnis als eigenständige Erlaubnis und nicht als einfacher Verwaltungsakt gesehen wird. Passt auch ins Bild. Alle meine Informationen stützen bisher die pessimistischsten Annahmen.

 

 

Das ist aber auch korrekt und nie anders gewesen. Die gelbe erlaubt nur den Erwerb(guck mal auf WBK). Die Erlaubnis zum Besitz ist tatsächlich ein gesonderter Erlaubnisakt, der durch Eintragung beurkundet wird. Und auch versagt werden kann, wenn z.B. einen sportordnungsferne Waffe erworben wurde. Eine Überprüfung ist daher Prinzipiel zulässig, wenn auch i.d.R. schwachsinnig. Häufiges Missverständnis bei der Gelben.  Beim Bedürnishinweis für jede Waffe auf Gelb hingegen wurde NRW und auch Thüringen von den Gerichten auf die Finger geschlagen....

Bearbeitet von ASE
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"Häufige Fragen zum Gesetzenwurf zur Änderung des Waffengesetzes
Frage: Warum die Aufregung, es ist doch erst ein Entwurf?
Antwort: Der Entwurf hat den Bundestag erreicht, war bereits in erster Lesung, steht vor der ersten Ausschussbefassung und soll bis zum 8. November final verabschiedet sein. Nachdem das Bundesinnenministerium zwei Jahre getrödelt hat, muss es jetzt ganz schnell gehen, was auch Abgeordnete des Bundestags kritisieren. Den betroffenen Verbänden bleiben gerade einmal 14 Tage.
 
Frage: Haben die Verbände geschlafen oder gibt es Uneinigkeit unter ihnen?
Antwort: Die europäischen Verbände haben sich ab 2016 europaweit gemeinsam, intensiv und letztlich im Wesentlichen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 in einer verträglichen Weise geändert wird. Die EU Kommission wollte praktisch alle Selbstladewaffen verbieten. Dazu ist es nicht gekommen. Ab 2017 haben sich die deutschen Verbände dann national für eine vertretbare Umsetzung eingesetzt und dachten bis letzte Woche, erfolgreich. Der BDS hat mit dem Deutschen Schützenbund, dem Deutschen Jagdverband und allen anderen Verbänden im engen Schulterschluss gemeinsam gestritten… zwischen die Verbände passt kein Blatt Papier!
 
Frage: Was bedeutet die regelmäßige Schießsportausübung, die mindestens 10 Jahre erfolgen muss?
Antwort: Monatliches Schießen mit jeder Waffe jedes Jahr oder 18 Termine pro Jahr. Beispiel für einen Sportschützen mit den 5 Waffen des Grundkontingents, wenn im August keine Schießmöglichkeit besteht: 5 * 18 = 90 Schießtermine. Als Schießtermin dürfte sich ein Tag verstehen, aber das ist gegenwärtig unklar.
 
Frage: Soll das ausnahmslos gelten?
Antwort: Die Waffenbehörden könnten  z. B. eine ganzjährige Erkrankung berücksichtigen und vom Widerruf absehen. Dass sie das machen, ist aber keineswegs garantiert. Manche Ämter nutzen bereits jetzt alle Möglichkeiten zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse.  
 
Frage: Welche Waffen wären von der Magazinregelung betroffen, welche nicht?
Antwort: Betroffen wären Zentralfeuer-Selbstladewaffen, nicht betroffen Randfeuer und Repetierwaffen. Aber Magazine, die in Selbstladewaffen passen, sind betroffen, selbst wenn sie zu einer Repetierwaffe gehören. Betroffen wären gleichermaßen Kasten- und Röhrenmagazine oder fest eingebaute. Bei der Anzahl soll jeweils die kleinste in das Magazin passende Patrone passen, unabhängig vom Kaliber der Waffe, also maßgeblich 9 mm Luger in einem Magazin für eine .40S&W-Waffe oder 12/44 in einer Flinte 12/89.
 
Frage: Richtet sich die Kritik des BDS gegen die Partei X und/oder ist sie ein Aufruf zur Wahl von Partei Y?
Antwort: Die Kritik richtet sich gegen Regelungen des Gesetzentwurfs, den bisher das Bundesinnenministerium zu verantworten hat. Der BDS unterstützt sinnvolle politische Ansätze und lehnt unsinnige Gesetzesverschärfungen ab. Was die Parteien des Deutschen Bundestags daraus machen, ist deren Verantwortung.   
 
Frage: Ist die Sache durch und/oder geben wir auf?
Antwort: Zweimal „nein“! Einzelnen Bundestagsabgeordneten der Fraktionen (in alphabetischer Reihenfolge) AfD, CDU, CSU, FDP und SPD gehen die Vorschläge des BMI zu weit. An diesen liegt es, eine Mehrheit für Verbesserungen zu bilden. Der BDS wird weiter Verbesserungen anmahnen und Lösungsvorschläge anbieten.
 
Frage: Machen wir eine Demonstration?
Antwort: Nein, in Berlin demonstrieren jeden Tag dutzende Gruppen. Das interessiert unterhalb ein paar 100.000 Teilnehmern niemanden und diese Zahl ist, wenn überhaupt, in der Kürze der Zeit nicht erreichbar.
 
Frage: Auf wen kommt es jetzt an?
Antwort: Auf die Abgeordneten des deutschen Bundestags und ihre Fraktionen. Dabei zentral auf die Regierungsparteien und ihre Parteivorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, Markus Söder und Malu Dreyer (kommissarisch).
 
Frage: Ich will meine(n) Abgeordneten anschreiben, auf was soll ich achten?
Antwort: Eine E-Mail ist in einer Sekunde gelöscht… und ab der 10. macht das der Spamfilter. Einen Brief muss man öffnen und das Schriftstück in die Hand nehmen, bevor man es ablegen kann. Auch wenn einem angesichts solcher Nachrichten das Herz übergeht: Die Formen sind zu wahren! Die Sachbearbeiter für die Briefe können für die Sache nichts und Kraftausdrücke oder schlimmere sprachliche Entgleisungen bringen die Sache nicht weiter. Anonyme Schreiben kommen überhaupt nicht in Frage. Wer nicht zu dem steht, was er sagt oder schreibt, sagt oder schreibt besser gar nichts.
 
Frage: Wie erreiche ich…?
Antwort:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V., Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München
Christlich Demokratische Union Deutschlands, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
alle Bundestagsabgeordneten jeweils mit Vorname, Name, MdB unter Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
 
Frage: Wird es (einen) Musterbrief(e) geben?
Antwort: Ja, hier ist einer, weitere werden folgen:"

 

Aus der letzten Mail.

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@ ASE,

 

ich verstehe Dein Problem nicht so ganz... hast Du Recht und es kommt nicht wie befürchtet - PRIMA, alle freuen sich und haben

über Ihre Eingaben zumindest bewirkt, dass den verantwortlichen Personen klar wurde das offensichtlich ein großer Personenkreis

betroffen ist wenn man sich mit der Änderung des WaffG befasst - ist also unschädlich.

 

Dir bleibt es ja völlig freigestellt NICHTS zu machen.

 

Sollte es am Ende doch so kommen wie befürchtet und ich weiß aus zuverlässiger Quelle dass die Umsetzung/Auslegung genau so angedacht ist,

bzw. formuliert wurde wie hier befürchtet, so haben wir doch zumindest versucht es zu ändern.

 

Du solltest aber der Versuch unterlassen, andere davon abzuhalten sich für ein Thema einzusetzen, welches Ihnen am Herzen liegt.

 

 

Bearbeitet von Glockeroo
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vor einer Stunde schrieb götz:

Auswandern werde ich nicht, aber anfangen das System auszusaugen, solange wie noch Geld da ist für "bedürftige" Deutsche. 

Jetzt sei doch nicht so aggressiv! Dein Arzt und Deine Frau haben Dir geraten, etwas zur Ruhe zu kommen und Deine work life balance zu optimieren. Zu Gunsten Deines Hobbys! Klingt doch viel besser?

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vor einer Stunde schrieb ASE:

Ich habe das schon mehrfach gepostet, es gibt es nichts zu interpretieren, der Wortlaut ist eindeutig, bezüglich Inhalts der Bedrüfnisbescheinigungen und das die Eintragung der ersten Waffe  für die 10 Jahresfrist zählt.

Das steht nicht in dem von dir zitierten Gesetzentwurf.

Soviel zum exakten Lesen...

 

Wende dich doch bitte persönlich an Friedrich Gepperth anstatt ihm hier Inkompetenz und Verbreiten von Fake-News zu unterstellen und hier rumzunerven.

Danke.

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vor 12 Minuten schrieb BergKrähe:

"Häufige Fragen zum Gesetzenwurf zur Änderung des Waffengesetzes

 
Frage: Haben die Verbände geschlafen oder gibt es Uneinigkeit unter ihnen?
Antwort: Die europäischen Verbände haben sich ab 2016 europaweit gemeinsam, intensiv und letztlich im Wesentlichen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 in einer verträglichen Weise geändert wird. Die EU Kommission wollte praktisch alle Selbstladewaffen verbieten. Dazu ist es nicht gekommen. Ab 2017 haben sich die deutschen Verbände dann national für eine vertretbare Umsetzung eingesetzt und dachten bis letzte Woche, erfolgreich. Der BDS hat mit dem Deutschen Schützenbund, dem Deutschen Jagdverband und allen anderen Verbänden im engen Schulterschluss gemeinsam gestritten… zwischen die Verbände passt kein Blatt Papier!  Nicht nur rehtzeitig, sondern das richtige muss man tun. FRage Medienwirksamkeit? Frage Beispiele andere europ. Länder?  
 
Frage: Was bedeutet die regelmäßige Schießsportausübung, die mindestens 10 Jahre erfolgen muss?
Antwort: Monatliches Schießen mit jeder Waffe jedes Jahr oder 18 Termine pro Jahr. Beispiel für einen Sportschützen mit den 5 Waffen des Grundkontingents, wenn im August keine Schießmöglichkeit besteht: 5 * 18 = 90 Schießtermine. Als Schießtermin dürfte sich ein Tag verstehen, aber das ist gegenwärtig unklar. Nein. Nicht im  Entwurf enthalten.
 
 
Frage: Welche Waffen wären von der Magazinregelung betroffen, welche nicht?
Antwort: Betroffen wären Zentralfeuer-Selbstladewaffen, nicht betroffen Randfeuer und Repetierwaffen. Aber Magazine, die in Selbstladewaffen passen, sind betroffen, selbst wenn sie zu einer Repetierwaffe gehören. Betroffen wären gleichermaßen Kasten- und Röhrenmagazine oder fest eingebaute. Bei der Anzahl soll jeweils die kleinste in das Magazin passende Patrone passen, unabhängig vom Kaliber der Waffe, also maßgeblich 9 mm Luger in einem Magazin für eine .40S&W-Waffe oder 12/44 in einer Flinte 12/89. Im Entwurf steht: Bestimmungsgemäß. das hier ist eine Freestyleinterpretation von FG. Bestimmugsgemäß ist zugegeben doof, aber zunächst ist der Stempelaufdruck des Herstellers gerichtlich ausschlaggebend. Da steht nichts mit kleinstem Kaliber....
 
Frage: Richtet sich die Kritik des BDS gegen die Partei X und/oder ist sie ein Aufruf zur Wahl von Partei Y?
Antwort: Die Kritik richtet sich gegen Regelungen des Gesetzentwurfs, den bisher das Bundesinnenministerium zu verantworten hat. Der BDS unterstützt sinnvolle politische Ansätze und lehnt unsinnige Gesetzesverschärfungen ab. Was die Parteien des Deutschen Bundestags daraus machen, ist deren Verantwortung.  Zahnlos. 
 


 

 

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Den link hat @Valdez zwar schon gepostet, aber ein Stichwort dazu: Der geschätzte Innenminister zieht die Waffenverbotszonen wieder aus dem Ärmel. 4 cm "Taschenmesser", anlaßloses Fummeln usw. usf. Ich geh schon mal Klingen abfeilen.

https://www.jagdverband.de/content/innenminister-seehofer-schießt-bei-der-waffenrechtsänderung-über-das-ziel-hinaus

 

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vor 6 Minuten schrieb John Marston:

Das steht nicht in dem von dir zitierten Gesetzentwurf.

Soviel zum exakten Lesen...

 

Wende dich doch bitte persönlich an Friedrich Gepperth anstatt ihm hier Inkompetenz und Verbreiten von Fake-News zu unterstellen und hier rumzunerven.

Danke.

 

 

Zitat


(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition 
ist durch
eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
 glaubhaft
zu machen, dass
1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport 
in einem
Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und
2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des
 Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.


Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung 
einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,
genügt für das Fortbestehen des
 Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die 
Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine
 Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ 

 

10 Jahre nach Eintragung einer Schusswaffe genügt für den Nachweis des Bedürfnisses zum Besitz von Schusswaffen (Plural verdammtnochmal! Leseverstehen!) eine Bescheinigung des Schießsportvereins usw...

 

 

 

und jetzt kann der FG-Fanclub mal die Behauptungen

 

a) Training mit jeder Waffe 

b) und 10-Jahres regel 

 

belegen.

 

Bitte nicht  nochmal seine EMail mit seinen Behauptungen als Beweis seiner Behauptungen posten.

Bearbeitet von ASE
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Denke unsere Obrigkeit hat Angst , und zwar nicht vorm gemeinen Terroristen sondern davor dass das Volk irgendwann den Kanal voll hat und wieder auf die Strasse geht, hier muss dafür gesorgt werden dass LWB dann nur noch Luftgewehre haben, nur so ist dieser grenzenlose Aktionismuswahn zu erklären.

 

Dieses Land ist nichtmehr zu retten, alles wird niedergetrampelt, und diemal nicht die Grünen.

Bearbeitet von lastunas
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vor 1 Stunde schrieb BergKrähe:

Und jetzt Butter bei die Fische, was starten wir?

Gerade ein Gespräch mit einem Arbeitskollegen gehabt ob er den Infobrief gelesen hat.

Antwort war nein.

Ich gesagt was drinnen steht dann kam nur ein "Kann ich mir nicht vorstellen"...

 

Sehr toll das es gefühlten 99% aller Schützen egal ist was passiert.

Kann ich mir nicht vorstellen? Diesen Satz höre ich auch öfters. So wird und kann das nicht kommen höre ich auch immer wieder.Das können die nicht machen.  Es gibt genug Schützen die immer noch behaupten , das es nicht so schlimm kommt. Absolut uneinsichtig. Wenn’s dann doch kommt , kommen wieder andere Ausreden. Vielen ist es egal, da sie entweder kaum davon betroffen sind oder weil sie auch andere Hobbys haben und Schießen nur eines von vielen ist. Wenn man seit 10 Jahren nicht mehr investiert und nur wenige Waffen besitzt dann nimmt man das so hin. Es gibt schlimmeres hört man dann. Es bringt nix mit einigen Schützenkameraden zu diskutieren, außer das man sie bittet das Schießen aufzugeben. Dann sind die noch beleidigt. Das Schützenwesen stirbt ganz sicher aus. Dafür sorgen schon die  eigenen Mitglieder mit ihrem Verhalten. Solange es noch viele Schützen gibt die Denken wenn ich mich politisch korrekt verhalte passiert mir nichts, ( Welch ein Trugschluss) wird von oben so weitergemacht. Warum sollte man ein Entgegenkommen erwarten wenn man immer buckelt? Wenn man Politikern mit Abwahl droht, dann kommt der nächste der auf der Leiter nach oben will. Was meint ihr wessen Lied der singt? Es ist zum Verzweifeln. Alles mitgemacht in der Vergangenheit, von E-Mail schreiben über Petitionen e.t. c. Alles für die Tonne. Man soll nie aufgeben heißt es immer wieder. Aber wenn man immer rückwärts geht verliert man den Glauben . Ich weis das die das so wollen, aber immer gegen Windmühlen kämpfen deprimiert auf Dauer. Wenn man die mächtige Autoindustrie schon klein bekommt und kaum Angst hat sich mit denen anzulegen, was sind denn da schon ein paar Arbeitsplätze bei den Waffen. Und Hobbyschützen? Wen interessierst? Die Politik und die überwiegende Mehrheit nicht. 

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vor 10 Minuten schrieb FR8:

  Es gibt genug Schützen die immer noch behaupten , das es nicht so schlimm kommt. 

Ja ich habe auch deutlich das Geschrei von 2002/2003 im Ohr.  Wehe uns! Es war furchtbar. Man bekam die neue gelbe WBK und konnte die alte behalten, Vereinsfürsten wurden entmachtet zugunsten von Verbandsbescheinigungen ohne Ansehen der Person. Hohlspitzen wurden erlaubt, es war leichter geworden eine Waffe zu kaufen, für die der Verein keinen Schießstand hatte,  Selbstlader musste nicht mehr aussehen wie von der PVC-Resterampe. 

Ja es kam wirklich schlimm damals, keiner wollte sich dafür einsetzen,  auch künftig von seinem Vereinsfürsten gegeängelt zu werden. Seinen Ordonanzer nich mehr Kastrieren zu müssen, schrecklich.

Grün war gerade aus

 

 

Mal im Ernst: Was passiert eigentlich heute, wenn einer der alten passivschützen angeschrieben wird, er möge sein Bedürfnis nachweisen? Dann gehts rund und man hat entweder ein Mitglied weniger oder eine veritable Urkundenfälschung begangen. 

 

Ich begrüße, es, das in diesem Teilaspekt  klarheit geschaffen wird. Am liebsten nach Entwurf der Bundesregierung. 

 

Das der Magazinmüll idiotisch und völlig undurchdacht ist, da gehe ich mit FG und dem Rest der deutschen Waffenwelt daccord. Und WBKs für Dekowaffen die man in D ganz einfach in eine schussfähige umbauen kann, indem man den Stahl einschmilzt und von vorne anfängt...dito.

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vor 5 Minuten schrieb ASE:

Ja es kam wirklich schlimm damals, keiner wollte sich dafür einsetzen,  auch künftig von seinem Vereinsfürsten gegeängelt zu werden.

Grün war gerade aus

Sorry ASE, damit hast Du Dich komplett disqualifiziert - die Situation ist doch nicht mal im Ansatz vergleichbar.

Welche "Verbesserungen" außer Schalldämpfer und NV für Jäger sind denn aktuell im Entwurf enthalten?

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vor 30 Minuten schrieb Glockeroo:

Sorry ASE, damit hast Du Dich komplett disqualifiziert - die Situation ist doch nicht mal im Ansatz vergleichbar.

Welche "Verbesserungen" außer Schalldämpfer und NV für Jäger sind denn aktuell im Entwurf enthalten?

Ja, da hast du recht, damals waren die Leute wesentlich gelassener, heute genügt ein ungeprüftes Posting um einen Shitstorm, z.B. hier auf WO, auszulösen. Das ist der Kern meiner harschen Kritik: es wird einfach behauptet und kein Beleg geliefert. Un ich habe ein generells Problem mit der Geheiminskrämerei,  auch der bescheuerten Gehimdiplomatie des DSB, was ein aufgeblasener Unfug. Warum wird kein Wortprotokoll, beser noch ein Video vorgelegt? Wer wissen will wie Waffenlobby geht, der schaut in die USA. Die haben dereinst den Hirnfurz einer ballistischen Datenbank mit einem simplen Demonstationsvideo zerlegt und das Rückgrat gehabt, denn Gegenschlag( "Tipgeber für Verbrecher") auszuhalten. Mit dem Ergebnis, das sie gewonnen haben. Warum hat man hier nicht aufgezeigt, was für ein Schwachsinn mit den Magazinen propagiert wird. 3D-Druck sage ich da nur. Und Demonstrationsexperimente wie in den USA, die ziegen konnten, das MAgazinkapazität völlig überbewertet wird. Warum keine Schmähkampagne gegen die zweite Reform(!) des Waffenrechts aufgrund regelrechter Terrorerlässe? Weil man konfliktscheu ist, sowieso nur beleibig Richtung Totalverbot verscheibbare Partikularinteressen vertritt anstelle einen Ansatz für generellen Waffenbesitz und es sich mit der Minesterialbürokratie untertänigst nicht verderben will.

 

Was ist positiv:

Das Klarheit bezüglich der der (gegenwärtig) post-Wiederholungsprüfung geschaffen wird. Bisher hing über jedem Altersschützen das Damoklesschwert der anlassbezogenen Bedürfnisüberprüfung. Und ein Anlass wird schon gefunden, keine Sorge. 

Nach der Reglung kehrt man quasi nach 10 Jahren aktivem Schiessen zur Reglung von vor 2003 zurück, Mitgliedschaft reicht. Leider hat der Bundesrat das angezählt und es bleibt zu hoffen, das das weggemerkelt wird.

 

Gegenfrage: Was gibt es Negatives

Ar15-Griffstücke: Ja doof, aber konsequent. bei Kurzwaffen ja genau so.

Magazine: Sportlich marginalen impact, auf jeden fall bei langwaffen. Sicherheitspolitisch müll.

 

 

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vor einer Stunde schrieb BergKrähe:

Antwort: Betroffen wären Zentralfeuer-Selbstladewaffen, nicht betroffen Randfeuer und Repetierwaffen. Aber Magazine, die in Selbstladewaffen passen, sind betroffen, selbst wenn sie zu einer Repetierwaffe gehören. 

Ist das nicht völlig egal, ob die in eine Selbstladewaffe passen, der Entwurf verbietet alle Wechselmagazine >10 Schuss für Langwaffen für Zentralfeuermunition? 

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vor 44 Minuten schrieb ASE:

Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung 
einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,
genügt für das Fortbestehen des
 Bedürfnisses (für diese Schußwaffe) die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die 
Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine
 Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ 

Ich hab mal die Behördenlesart eingepflegt...

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vor 8 Minuten schrieb ASE:

 

 

Magazine: Sportlich marginalen impact, auf jeden fall bei langwaffen. Sicherheitspolitisch müll.

 

 

So ein kurzes Scheißteil hat mich auf der DM einige Plätze gekostet, da es sich einfach nicht vernünftig greifen lässt. Marginal finde ich das nicht.

Zu neuen wesentlichen Teilen: 

-Gehäuse wesentlich und damit der Grundwaffe gleichgestellt. Waffen a la Niedermeier (Teilesätze mit Lauf und Verschluss komplettiert, VA-Funktion deaktiviert) dürften damit Geschichte sein.

-Verschlussträger wesentlich: besonders beim M1 Carbine oder Garand praktisch. Bricht der Ladegriff, darf man erstmal schön zum Büchser anstatt einfach ein Ersatzteil reinzuschmeißen.

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vor 2 Minuten schrieb WOF:

Ich hab mal die Behördenlesart eingepflegt...

Zitat

Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung 
einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,
 genügt für das Fortbestehen des
 Bedürfnisses (für diese  alle Schußwaffen) die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die 
Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine
 Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ 

Und ich die des BGH.

 

 

Aber ja, endeutigkeit der Formulierung sollte man schon erzwingen, da gehe ich völlig mit.

Bearbeitet von ASE
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