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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Anderes Thema: ich kenne mich mit der jagdlichen Nutzung von Nachtsichttechnik nicht aus. Ist für den Jäger nicht ein kompaktes Gerät zum am Kopf tragen interessant? Da gibts keine waffenrechtlichen Berührungspunkte, da nicht am Gewehr montiert. Und man kann das Teil nutzen oder wegklappen, je nach Situation. OK, sehr kompakte Geräte sind m.W. recht teuer, aber das sind andere ja teilweise auch.

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vor 2 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Meine Lesart: Benutzen Nein.

Ich lese das anders;Stellungnahme DWJ:

 

Es gibt allerdings eine Altbesitzregelung: Wer ein solches Magazin vor dem 13.6.2017 erworben hat, für den gilt das Verbot nicht. Voraussetzung ist allerdings die Meldung des Magazins bei der Waffenbehörde. Diese Anzeige muss innerhalb von eineinhalb Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Das Verbot gilt dann für das entsprechende Magazin nicht, das heißt, dass nicht nur der weitere Besitz erlaubt ist, sondern auch die Verwendung (soweit sie bisher schon zulässig war).

 

Sagt mir,wenn ich falsch liege.

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vor 19 Minuten schrieb Highpower:

...
Dürfen diese Magazine, natürlich bei SL-LW auch wie bisher auf max Kapazität von 10 Patronen begrenzt, weiter beim Training / Wettkampf vom ALT-Besitzer verwendet werden? 

@Gruger hat hierzu mal längere Ausführungen gemacht und mich großteils überzeugt, dass Du die BLOCKIERTEN langen Altmagazine auch weiter verwenden darfst, unblockierte Altmagazine wohl nicht. Hier der Thread und seine Ausführungen: https://forum.waffen-online.de/topic/459171-frage-zu-ar-mags/page/2/?tab=comments#comment-2883354

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Nachdem die HA-Geschichte mit 2-Schuß Mag. gekippt wurde,konnte man auch  ein 10 Plus-Mag. in der Waffe haben,

aber nur mit max. 3 Schuß laden.

 

Dies verstehe ich als : (soweit sie bisher schon zulässig war)

 

Und für Sportschützen müßte demnach das Gleiche gelten:

Z,B. 20 Schuß Mag. aber nur mit 5/10 Schuß geladen (ohne Begrenzer)

Bearbeitet von Axel Junghans
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vor 16 Stunden schrieb Waffen Tony:

Das ist auch so eine gequirlte Kacke. Wenn ich die Geräte nach 1.2.4.2 freigebe, aber dem Antrag der Hinzufügung von 1.2.4.1 ("Beleuchtung") nicht zustimme, können alle Geräte mit einem IR-Aufheller nicht genutzt werden.
Bleiben nur die sackteuren Wärmebildvorsätze oder die ebnsoteuren hochwertigen Röhren.

Irgendwie blicke ich nicht mehr so ganz durch...🤔

 

Was genau soll den jetzt erlaubt werden und was bleibt verboten ?

 

Kann ich mir als Jagdscheininhaber dann ein Zielfernrohr mit eingebautem Restlichtverstärker kaufen ?

 

So was hier:

 

http://www.armslist.com/posts/9380195/phoenix-arizona-optics-for-sale--zeiss-orion-80-fero-z51-night-vision-scope

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vor einer Stunde schrieb Gutachter:

Aber richtig Druck wird der DSB wohl auch nicht gemacht haben bei den Magazinbeschränkungen ….🤨

Wer soll denn "richtig Druck machen"?
Alle Verbände schreiben, da gegen eine Mauer gelaufen zu sein.
Was meinst du in welcher Verhandlungsposition die Verbände sitzen?
Das sind Bittsteller. Die werden gehört. Mehr nicht.

 

Die Mitglieder haben auch garnichts getan, was die Politik beeindruckt hätte, um ihre Positionen zu verteidigen.

Bearbeitet von Gast
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vor 35 Minuten schrieb Axel Junghans:

Ich lese das anders;Stellungnahme DWJ:

 

Es gibt allerdings eine Altbesitzregelung: Wer ein solches Magazin vor dem 13.6.2017 erworben hat, für den gilt das Verbot nicht. Voraussetzung ist allerdings die Meldung des Magazins bei der Waffenbehörde. Diese Anzeige muss innerhalb von eineinhalb Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Das Verbot gilt dann für das entsprechende Magazin nicht, das heißt, dass nicht nur der weitere Besitz erlaubt ist, sondern auch die Verwendung (soweit sie bisher schon zulässig war).

 

Sagt mir,wenn ich falsch liege.

Ich habe das so verstanden, dass jeder (Zentralfeuer) HA automatisch zur Kategorie A wird, sobald ein 10 Schuss + Mag drin steckt...

 

Heißt nach meiner Lesart: Weiterhin besitzen ja, verwenden nein... 

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vor 23 Minuten schrieb Andrè1:

So lange wir solche Mitglieder in den eigenen Reihen dulden, brauchen wir uns über das Ergebnis nicht wundern...

Irgendwer hat sie gewählt.
Die Basis sollte da mal in sich gehen, wenn sie womit betrauen.

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vor 16 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Ich muss nochmal was nachfragen, da ich im Thema Salut gar nicht drin bin und die ganzen Querverweise nicht durchblicke.

Wie ist da nun die aktuelle Sachlage bei z.B. einem alten Kar98 auf Salut umgebaut? Gekauft vor bestimmt 15 wenn nicht sogar 20 Jahren.

 

Nur auf die Schnelle, so wie ich die Regelung verstehe:

Es wird für die Salut-Waffen das Bedürfnisprinzip eingeführt. "Behaltendürfen" registrierter Salutwaffen bei nachgewiesenem Bedürfnis.

Anerkannte Bedürfniszwecke: Verwendung in Theater, Film, Brauchtumsgruppen...

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vor 9 Minuten schrieb karlyman:

 

 

Es wird für die Salut-Waffen das Bedürfnisprinzip eingeführt. "Behaltendürfen" registrierter Salutwaffen bei nachgewiesenem Bedürfnis.

Anerkannte Bedürfniszwecke: Verwendung in Theater, Film, Brauchtumsgruppen...

Wobei ich gelesen habe, dass die Salutwaffen die auf Vollautomaten beruhen, verboten sind bzw. werden, siehe hier https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2019-bundestag-waffengesetz-beschlossen-magazine-verbot-beduerfnis-aenderungen/ Zitat daraus:

Zitat

Ebenso das Verbot für Salutwaffen dann, wenn aus einer verbotenen Waffe (Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie beruhend; gemäß Paragraph 58 mit Verweis auf Paragraph 40).

 

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Es wird für die Salut-Waffen das Bedürfnisprinzip eingeführt. "Behaltendürfen" registrierter Salutwaffen bei nachgewiesenem Bedürfnis.

Anerkannte Bedürfniszwecke: Verwendung in Theater, Film, Brauchtumsgruppen...

Also wenn man den Karabiner mal gekauft hat weil man es wollte und sich ihn anschauen will, muss er nun weg?

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Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch das Umarbeiten des K98 von Salut auf Deko nach aktuellen Vorgaben (also Deaktivierung nach neuem EU-Standard). 

Da wird mind. der Verschluss (der ja bei "Salut" noch intakt ist) komplett deaktiviert, abgefräst und ist wohl auch nicht mehr gängig, evtl. noch andere Änderungen.

 

Dürfte aber einige Hunderter kosten... und mir ist nicht bekannt, wer aktuell solche Umarbeitungen/Deaktivierungen von "Scharf" oder "Salut" auf "Deko" in D überhaupt macht. 

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Nur auf die Schnelle, so wie ich die Regelung verstehe:

Es wird für die Salut-Waffen das Bedürfnisprinzip eingeführt. "Behaltendürfen" registrierter Salutwaffen bei nachgewiesenem Bedürfnis.

Anerkannte Bedürfniszwecke: Verwendung in Theater, Film, Brauchtumsgruppen...

Dann werden viele, viele von diesen alten Waffen in der Versenkung verschwinden, weil kaum jemand so ein Bedürfnis nachweisen kann, aber ihre guten, teils teuer gekauften Stücke nicht „wegwerfen“ wollen. Damit schießt sich der Staat selbst ins Knie.

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vor 6 Minuten schrieb Last_Bullet:

Dann werden viele, viele von diesen alten Waffen in der Versenkung verschwinden, weil kaum jemand so ein Bedürfnis nachweisen kann, aber ihre guten, teils teuer gekauften Stücke nicht „wegwerfen“ wollen. Damit schießt sich der Staat selbst ins Knie.

 

Klar. Eine solche Regelung "produziert" geradezu illegale Waffenbesitzer.

In vielen Fällen ganz profan auch deshalb, weil die Salut-Besitzer (die sich im Regelfall nicht mit Waffenrecht befassen) gar nichts von ihrem "Glück" wissen. 

Und in einigen Fällen (s.o.), weil es den Leuten am Hintern vorbeigeht bzw. es ihnen schlicht "zu blöd" ist, ihr Eigentum abzugeben. 

 

Das tatsächliche Problem mit re-aktivierbaren Salutwaffen lag in Europa woanders. Die - nach deutschen Vorgaben (!) - umgearbeiteten Salutwaffen hätten nie in die Verschärfung hineingehört. 

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vor 8 Minuten schrieb Marder:

Das traurigeist, Ordonanzrepetierer werden fast ganz von den Sportschützen verschwinden.

Keiner kauft sichmehreinen Steyr M 95, einen Carcano, einen  Mas 98 er, Schweizer und Schweden werden überleben aber z.b. einen Enfield kauft keiner mehr.

 

Man wird sich in der Tat sehr genau überlegen, was man an Ordonnanzwaffen auf WBK "Gelb" mit neuer 10er-Kontingentierung erwirbt.

Könnte für einige, etwas "exotischere" Modelle (neben den Schmidt-Rubin, Schweden und vielleicht noch K98) wirklich bedeuten, dass sie künftig Ladenhüter sind. Sehr schade. 

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Da stimme ich Dir (karlyman) zu. Da wurde über das Ziel hinaus geschossen. Natürlich werden es viele noch nicht mal mitbekommen. Im Radio lief gestern eher, dass man nun verringerte Mehrwertsteuer auf Bahntickets bezahlen muss, Pendlerpauschale blablubb. Also eher das Klimapaket, von den WaffG Veränderungen null, nada, niente, nischt. Woher soll Otto Normalo, der sich solche Waffen mal gekauft hat, dass nun auch wissen? Klar, kommt das mal raus und er steht vor einem Richter, wird der ihn angrinsen und meinen, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, ehrlich gesagt einer der dämlichsten Totschlags-Satzbauten, die ich kenne. Und man ist wegen einer unbrauchbar gemachten Waffe eventuell vorbestraft. Ich frage mich immer wieder, was die, die sich sowas ausdenken, so rauchen, schniefen oder sonstwie konsumieren. Wenn das damals wirklich Theaterumbauten gewesen sein sollen, mit denen man gemordet hat, dann auch bitte Butter bei die Fische und genau analysieren, woher diese Waffen stammen und unter welchen gesetzlichen Vorgaben die wie deaktiviert wurden. Dass es deutsche Waffen waren, wurde meines Wissens nach nie gesagt.

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 5 Stunden schrieb Gutachter:

Aber richtig Druck wird der DSB wohl auch nicht gemacht haben bei den Magazinbeschränkungen ….🤨

 

Zu den Magazinen sollten sich all jene mal Gedanken machen, die es sich in ihrem Schwarz-Weiß-Schützenweltbild (DSB als Handlanger der Verbotspolitik, der BDS hingegen als Heiland und Heilsbringer, dem man wie ein Lemming folgt) bequem gemacht haben.

 

Wo, bitteschön, war denn der große Protest des BDS um seine Breitensportlermagazine zu retten?

 

Der blieb bewusst aus.

 

Es gab Anstrengungen, den wenigen internationalen Schützen Ausnahmen zu verschaffen (auch um Ausländern bei Wettkämpfen in D keine Transitschwierigkeiten zu bescheren), aber das war es dann auch.

 

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