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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 33 Minuten schrieb schuster:

... und schickt diesen Flyer auch noch an Schützenvereine!!

 

😀

(Belegstück liegt mir vor 😎

 

Die CDU/CSU lässt sich soooo einfach wegen 0,0 Sicherheitsgewinn die Butter vom Brot nehmen.

 

Nochmal, Seehofer geht es noch? Sag einfach einige Teile des Entwurfes sind etwas ausgeufert und das Papier wird komplett überarbeitet und gut ist. Wenn die CDU das durchdrückt für NICHTS, dann ist ihr nicht mehr zu helfen....

 

REAL-Politik bitte, so wie ich das von einer CDU/CSU mal kannte, DANKE.

 

- regelmäßige 5 Jahresprüfung des Bedürnis einfach mit Vereinszugehörigkeit prüfen, fertig (ist schon bereits Gesetz, braucht gar nix geändert werden, es wird ja gemeldet wenn wer Austritt)

- Terror: Magazinunsinn raus. Ein Satz: Lang- und Kurzwaffen Magazine sind auf 10 bzw. 20 Schuss zu begrenzen, ausgenommen davon sind internationale Sportschützen.

- Terror: Ab bestimmte Aktenlage (Vorstrafen) gilt für denjenigen ein Waffenführverbot und "Magazinerwerbsverbot" mit entsprechenden Konsequenzen/Strafen 

--> somit keine legalen Waffen für Kriminelle (keine Messer führen)

 

- Thema Radikale: Verfassungsschutz kann konkrete Hinweise liefern oder/und Behörde kann bei konkretem Verdacht eine Abfrage bei Verfassungsschutz machen

- etc.

 

 

 

Bearbeitet von Kanne81
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Gerade auf FB entdeckt. 

 



BSSB zum Spitzengespräch bei Bundesinnenminister Seehofer in Berlin – Durchbruch beim Bedürfnisfortbestand zeichnet sich ab

„Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind.“ - so will es die EU-Feuerwaffenrichtlinie.

Es würde bedeuten, dass bspw. der Besitzer eines Kleinkaliberrevolvers fortlaufend alle fünf Jahre mindestens ein Schießpensum wie zum Zeitpunkt der Erteilung (12 oder 18 Einheiten pro Jahr) nur für diesen Revolver nachweisen müsste und für jede andere in seinem Besitz befindliche Waffe auch.
Über die Umsetzung in deutsches Recht wird seit dem Gesetzesentwurf Anfang des Jahres erbittert gestritten.
Bereits im März flog unser damaliger 1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink nach Berlin zu Bundesinnenminister Seehofer, um die Botschaft der Schützen zu überbringen: wer über einen gewissen Zeitraum hinweg dem Schießsport mit eigenen Waffen nachweislich nachgehe, der dürfe nicht unendlich lange mit Misstrauen bedacht werden. Seehofer stellte damals schon in Aussicht, dass nach zehn Jahren Mitgliedschaft (BSSB: in diesem Sinne zehn Jahre nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis) im Verein Schluss sein müsse mit dem Erbringen von Schießnachweisen und stattdessen die Mitgliedschaft für den Bedürfnisfortbestand zum Besitz der eigenen Waffe(n) ausreichen würde.

Der BSSB hat seit diesem Zeitpunkt den Fokus der weiteren Bestrebungen vornehmlich auf dieses alles überragende Thema ‘Bedürfnis‘ ausgerichtet.
Dabei wurden immer wieder für unsere Schützen praktikable Vorschläge gemacht um das Bedürfnis zu untermauern:
Schießnachweis ja, aber nicht je Waffe, sondern nur für die im Besitz befindlichen Waffen insgesamt: Konkret lautete unser Vorschlag für den Überprüfungszeitraum von 12 Monaten, dass innerhalb dieser 12 Monate entweder 1x im Quartal oder ersatzweise 6x über 12 Monate hinweg geschossen werden müsse mit (einer der) eigenen Waffen. Maximal sei es zumutbar, die Einheiten je im Besitz befindlicher Waffenart (Kurzwaffe/Langwaffe) zu erbringen.
Eine Prüfung hätte idealerweise nach fünf Jahren und nach zehn Jahren zu erfolgen, dann sei die Ernsthaftigkeit der Sportausübung hinreichend bewiesen.

Ebenfalls drängten wir darauf, dass eine Klarstellung bereits Bestandteil des Waffengesetzes wird um nicht in der anhängigen Waffenverwaltungsvorschrift von Behörden und Gerichten gedeutet zu werden. Dies stufen wir als notwendig ein, da es bundesweit zu teils gravierenden Unterschieden in der Auslegung der regelmäßigen Ausübung des Schießsports kommt. Besonders der Verwaltungsgerichtshof Hessen als höchstes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Hessen sorgte mit seiner Feststellung, dass zum Bedürfnisfortbestand 12/18 Einheiten je Waffe zu schießen seien, für hektischen Aktionismus in der Politik. Die Vorstöße würden das Sportschießen in seiner jetzigen Form zum Erliegen bringen.

Am Mittwochabend nun, den 06.11.2019, fand kurz vor der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ein erneutes Spitzentreffen bei Bundesinnenminister Seehofer im BMI statt, zu welchem keine 24 Stunden vorher geladen wurde. Das von der CSU geführte Ministerium setzte das Treffen extra als „bayerischen Termin“ an, bei welchem auch der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann zugegen war. Die Einladung richtete sich speziell an den Bayerischen Sportschützenbund und im Zuge dessen an den Deutschen Schützenbund als Dachverband.

Für den BSSB waren 1. Landesschützenmeister Christian Kühn zusammen mit Geschäftsführer Alexander Heidel in Berlin zugegen, um die Interessen der Schützen noch einmal deutlich zu vertreten, für den DSB der Präsident Hans-Heinrich von Schönfels sowie Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp.

In Übereinstimmung wurden unsere Positionen nochmals dargestellt; unbedingt galt es, überzogene Anforderungen an die Schützen zurückzudrängen.

Im Ergebnis zeichnet sich ein großer Erfolg ab: Seehofer bekräftigte, dass er nach wie vor zu seinem Wort stehe und „nach zehn Jahren Schluss sein müsse“ mit Schießnachweisen, die Mitgliedschaft im Verein müsse für den Bedürfnisfortbestand genügen. Die 10-Jahresfrist gilt für den Schützen, nicht je Waffe!

Die Prüfung zum weiteren Besitz von Schusswaffen soll nun wie folgt aussehen:
Die Prüfungen erfolgen nach 5 Jahren und nach 10 Jahren nach erstmaliger Waffenerlaubnis.
Im für die Prüfung maßgeblichen Jahr soll je Waffenart (Kurzwaffe/Langwaffe) im Besitz entweder 1x im Quartal oder 6x im Jahr geschossen werden.
Nach diesen zehn Jahren genügt die fortdauernde Mitgliedschaft im Verein/Verband für das Fortbestehen waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Übereinstimmend wurde ebenfalls seitens des BMI bestätigt, dass die Armbrust nach wie vor erlaubnisfrei bleibt.

Wir sind nun auf den weiteren Gesetzgebungsprozess gespannt, kommende Woche findet die zweite Lesung im Bundestag statt. Noch im Dezember soll der Entwurf dann Gesetz werden.

Ausdrücklich danken möchten wir all unseren Mitgliedern, die sich in dieser Sache engagiert haben und die Bundestagsabgeordneten per Brief oder E-Mail informiert und zum Handeln aufgefordert haben. Ohne diese, deutlich Wirkung zeigende Initiative, wäre man in diesem Punkt wohl nicht so weit gekommen.

Unser Dank gilt ebenfalls dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, allen voran Staatsminister Joachim Herrmann und Bundesinnenminister Horst Seehofer für die tatkräftige Unterstützung in dieser Sache.

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Mein Dank gilt dem BSSB, der allen Widrigkeiten zum Trotz für uns die größte Kuh vom Eis geholt hat! 

Wenn das so durchgeht, dann ist das absolut in Ordnung. Vor allem die "nach 10 Jahren ist Ruhe" Regelung ist immens wichtig für das Schützenwesen und sehr bürokratiefreundlich. 

 

Mich freut auch, dass wir mit Seehofer, Mayer und Hermann doch noch aufrechte Politiker haben, die zu bestimmten Versprechen auch stehen. Vielleicht klappt es nicht immer, aber diesmal haben sie wirklich Wort gehalten und da sind auch mal Dankesschreiben fällig, finde ich. 

 

Auch dass der Armbrust - Regelungskrampf nicht losgeht, freut mich. 

 

Jetzt gilt es noch die Themen Magazine und Verfassungsschutzabfragen abzuarbeiten und es wãre super, wenn sich da die betroffenen Verbände BDS, BDMP, DSU u. a. mal zusammenschlössen und ähnlich aktiv in Berlin auflaufen und verhandeln würden wie der BSSB und der DSB.

 

Und beim Thema ständige Verfassungsschutzabfragen darf gerne auch der DJV, das FWR und alle mit vorsprechen. 

 

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vor 16 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Mich freut auch, dass wir mit Seehofer, Mayer und Hermann doch noch aufrechte Politiker haben, die zu bestimmten Versprechen auch stehen. Vielleicht klappt es nicht immer, aber diesmal haben sie wirklich Wort gehalten und da sind auch mal Dankesschreiben fällig, finde ich. 

Das ist ungefähr so, als wenn ich in einem großen Haus Lapua-Munition per Vorkasse kaufe, und dann Monatelang nichts passiert. Die Kohle ist schon lange abgebucht, und egal wann ich die Hotline anrufe, weiß niemand dort von nichts.

Dann schreiben meine Freunde und ich Briefe an den Laden, dass wir dort nie wieder einkaufen werden, wenn sich nichts ändert.

Irgendwann ruft der Geschäftsführer von dem Laden an und erzählt, dass er die bestellte und bezahlte Menge der Munition im Lager gefunden hat, und dafür sorgt, dass sie uns zugeschickt wird. Ach so, kleiner Haken: Sie ist nun nicht von Lapua, sondern es ist die Schüttpackung von S&B.

 

Ich setze mich hin und schreibe dem Geschäftsführer einen Dankesbrief, dass er sich so für meine Interessen eingesetzt hat.

 

 

Edit: Und ich empfehle den Laden weiter.

Ich habe zwar mal gehört, dass es da noch ein anderes Geschäft geben soll, was von der Konkurrenz betrieben wird. Die haben auch alles auf Lager und günstiger - aber die Leute sagen, dass es da drin komisch riecht.

Da geh' ich lieber nicht hin.

Bearbeitet von SDASS_Nico
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Mein erster Impuls, und nichtmal wegen der ganzen anderen noch offenen Baustellen, ist KEINE Freude, sondern ein skeptisches Unken. Denn das ist ja wohl vorerst nur die Position des BMI, sprich der Bundesregierung. Und wenn man dann am Ende leider die Länder im Bundesrat nicht umstimmen konnte, dann wollte unsere Regierung uns ja soooo gerne was Gutes tun, aber leider konnte und durfte sie ja nicht, und Schuld sind wieder andere und es kommt ein schlechter Kompromiss raus, wenn überhaupt.

Bevor ich das nicht im Bundesanzeiger veröffentlich sehe, glaub ich nix und freue mich auch nicht!

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Wenn dem so wäre gut...nur werde ich da das Gefühl nicht los, dass da von einigen Verfassern des Gesetzesteil da eine Absicht dahinter stand......Sachen fordern, wo denen bewusst ist, dass vielen Leuten der Kamm so richtig schwillt und auch die Vereine/Verbände aktiv werden, mit der Absicht dass dann zurückzunehmen damit die anderen Kröten geschluckt werden. 

 

Sorry ich halte die Schreiber der Gesetzestexte nicht für so blöde, dass die nicht sehr genau wissen, was geht und was geht nicht......und da auch ihre Erfahrung/Wissen eben von den Reaktionen der Betroffenen (Schützen/Vereine/Verbände usw.) mit hinein fließen lassen...

 

Bis zur nächsten Runde...bis zum nächsten Vorfall.....wo die Schraube erst wieder 2 Umdrehungen angezogen wird, dann zur Erleichterung aller Betroffenen um 1 bis 1.5 Umdrehungen zurück gedreht wird.....so kommt es mir vor...dass allerdings ohne den Protest und die Aktionen da noch mehr Mist umgesetzt worden wäre stimmt allerdings auch.....

 

bj68

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Wenn das Gesetz durch und (in halbwegs zufriedenstellender Form insbesondere zum Bedürfnis-Thema) im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.... dann kann man etwas durchatmen.

Bevor das so ist halte ich mich selbst mit verhaltenem Jubel zurück....

Es scheint, als ob unter Druck von Verbänden und Einzelnen doch etwas in Bewegung gekommen ist, vor allem beim sehr essentiellen Thema Bedürfnisanforderungen; aber noch ist nichts abschließend.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 6 Minuten schrieb Gutachter:

Ja, und von den Magazinen habe ich nichts in dem Zitat des "Spitzengesprächs" gelesen..... 🤮

Die waren schon immer weg, die Frage ist nur noch ob eine Ausnahmegenehmigung kommt oder nicht.

Bearbeitet von Globus
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Viele werden das nicht hören wollen, aber das Bedürfnisthema hätte eine vernichtendere Auswirkung auf den gesamten Sport, als das Magazinthema, das ebenfalls schwachsinning ist.

 

Das hat wohl bei den Gesprächen im Vordergrund gestanden.

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Also bei dem Thema Magazine fühle ich mich auch noch auf den Arm genommen. Dieses Magazinkörperverbot ist bei Betrachtung aller Konsequenzen einfach nur abartig. Aber die BMI Referendare haben Seehofer und den Politikern erklärt, dass das EU Verbot * NUR * so umgesetzt werden könne. Und unsere Lobby hat hier nicht fundiert und engagiert gegengehalten. 

Der BSSB war seit Monaten dran am BMI und hat nicht locker gelassen, dabei gab es faire und transparente Infos für uns alle via Internet zum jeweiligen Verhandlungsstand, während die anderen sich in Geheimdiplomatie oder Nichtstun übten. 

Kann man wirklich vom BSSB verlangen, dass er auch für alle anderen die Kohlen aus dem Feuer holt? Vorderlader, Armbrüste und Bedürfnisprüfungen betrifft ihn und da hat er gut verhandelt, Magazine hingegen betrifft den BSSB doch kaum. Da wären halt die anderen gefragt! 

 

Jedenfalls :

Gute Lobbyarbeit OHNE Geheimdiplomatie geht, siehe BSSB, da braucht mir keiner mehr kommen, das ginge nicht! 

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vor 3 Stunden schrieb Zaphod68:

... Denn das ist ja wohl vorerst nur die Position des BMI, sprich der Bundesregierung. Und wenn man dann am Ende leider die Länder im Bundesrat nicht umstimmen konnte,... 

Naja, die werden bei der Bedürfnisprüfung ab 10 Jahren noch rummachen. 

Aber da könnte man ja noch minimal entgegen kommen, indem die Verbände die Mitgliedschaft und ggf ganz pauschal die weitere schiesssportliche Betätigung des jeweiligen Altschützen bestätigt. Dafür reicht dann einmal Vogelschiesen im Jahr... 

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Gerade bei DLF -voller Erstaunen- um und bei 1920 einen ganz hervorragenden Bericht über die Verschärfung gehört. Fokus auf und Interviews mit Sammlern. Absolut sachlich, korrekt, vorurteilsfrei. 

 

Ich muss schon sagen, Hut ab.

 

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vor 10 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Also bei dem Thema Magazine fühle ich mich auch noch auf den Arm genommen. Dieses Magazinkörperverbot ist bei Betrachtung aller Konsequenzen einfach nur abartig.

 

Mehr als das...

 

 

Und mit einer mögliche Entschärfung des Entwurfes bei der regelmäßigen Bedürfnisprüfung kriegt von mir keiner Pardon.

--> vergessen wir mal nicht, wer das Ding , also den Entwurf, so erst einmal aufs Trapez gebracht hat, gell !!!

 

Das Ding wäre selbst mit o.g. dann immernoch ein komplettes Bürokratiemonster

- Magazine

- Erweiterung der wesentlichen Teile

 

Ein Bull-Shit ohne Sicherheitsrelevanz. Wenn diese Punkte nicht ebenfalls zurück genommen werden, dann hat m.E. die CDU/CSU klar bewiesen, dass man nicht in der Lage ist REAL-Politik zu betreiben - im Gegenteil gesetzestreue Bürger verdächtigt/beschuldigt und finanziell und zeitlich belastet mit UNNÜTZEN Regelungen.

 

Da kann die AFD dann leicht punkten - aber eine CDU/CSU braucht sich da nicht wundern. Man kann halt nicht komplett unvernünftige Regelungen vorschlagen und dummdreist es als etwas verkaufen wollen was es nicht ist.

Das funktioniert mit mir jedenfalls nicht!

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Kann man ja machen, wie andere:

 

Größere Magazinkörper einfach blockieren, z.b. eine Schraube in passender Länge in den Boden/Follower einschweißen oder bei Plastik einen Limiter einkleben.

 

Dann muss man nix neu kaufen oder Bauchschmerzen kriegen, ob nicht doch noch irgendwo ein großes irgendwo rumliegt, welches man vergessen hat, anzumelden.

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vor einer Stunde schrieb gunvlog:

Viele werden das nicht hören wollen, aber das Bedürfnisthema hätte eine vernichtendere Auswirkung auf den gesamten Sport, als das Magazinthema, das ebenfalls schwachsinning ist.

 

Das hat wohl bei den Gesprächen im Vordergrund gestanden.

Das sehe ich auch so.

Wer seine Waffen abgeben muss, dem hilft es wenig wenn das 30er Magazin erlaubt bleibt 

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