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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Für die jeweilige PArteispitze hat sich ja nichts geändert. Sie spüren keinen Auswirkungen. Sie bekommen ihre Mandate sicher. Sie bekommen ihre Gelder.

Das die keinen echten Handlungszwang spüren ist nachvollziehbar.

 

Zeiten ändern sich und so verstehe ich das Theater um das schwinden und neu entstehen nicht. Das ist der Normalfall.
Alles hat seine Zeit.

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vor 4 Stunden schrieb Hunter375:

Die CDU/CSU wird sich da wohl eher Butter aufs Brot schmieren weil sie mit ihren Koalitionspartnern gleich zieht. Die verstimmten LWB wird man wohl in Kauf nehmen.

Werden sie tun und immer weiter an Stimmen verlieren. Viele die angewidert nicht wählen gehen und andere die aus Verzweiflung AFD wählen werden. Je länger die CDU zuwartet mit der AFD zu koalieren (und sich mit den Nachkommen der Kommunisten ins Bett legen)  je schneller wird sie am Schluss zur Juniorpartei der AFD werden.

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vor 11 Stunden schrieb Last_Bullet:

Ich denke auch, dass es sich die Altparteien bald nicht mehr erlauben können, auf die LWB, gelinde gesagt, zu scheixxen, denn bei der FDP wird es schon knapp, die SPD schmiert richtig ab und auch die CDU ist im Sinkflug.

Oder doch, weil es einen Stimmenblock für ein liberales Waffenrecht in Deutschland nicht gibt. Ich würde auch behaupten, daß es ihn gar nicht geben kann solange man ein Bedürfnisprinzip akzeptiert, das Schutz von Leben und Freiheit von Nichtbonzen nicht als Bedürfnis anerkennt. Dieses Bedürfnisprinzip ist ja von Anfang an auf die Mißgunst gegründet, mit der ein Bürger einem anderen nicht mit Waffen traut oder sie ihm nicht gönnt. (Im konkreten Fall in Deutschland 1972 waren es wohl insbesondere die Jäger, die durchaus gern ein wenig mehr Exklusivität haben wollten, aber diese Einstellung ist genauso unter Sportlern, Sammlern, etc. zu finden.) Mit der Einstellung "Ich sollte haben, andere aber nicht" kriegt man aber keinen Stimmenblock zusammen, den irgendein Politruk fürchten müsste.

 

Das ist in Amerika anders, wo es einen nennenswerten Stimmenblock für das Bürgerrecht auf Waffenbesitz allgemein gibt, und wo der Taxifahrer, der sein Leben schützen möchte, und der Sportler, der in einer guten Gegend wohnt und seine Waffen alle leer im Tresor im Keller hat, ein gemeinsames Interesse erkennen. Da kann man es sich als Politiker dann schon überlegen, ob man es sich unbedingt mit dieser Gruppe verscherzen möchte.

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vor 6 Minuten schrieb Proud NRA Member:

einen Stimmenblock für ein liberales Waffenrecht in Deutschland

Den braucht es derzeit gar nicht.

Die Freiheit des einzelnen Bürgers wird beschnitten wie noch nie seit Gründung der Bundesrepublik, gleichzeitig führen so viele (Nichtbürger) wie noch nie den Staat und seine Behörden am Nasenring durch die Manege wie nie zuvor.

 

Abgesehen von einer kleinen lauten Minderheit von Realitätsverweigerern reicht es der schweigenden Mehrheit.  Die ist nur zu fest konditioniert um aufzumucken, insbesondere die Ü60. Ich glaube das Wahlergebnis in Thüringen war nur ein weiterer Schritt in eine andere Richtung.

 

 

 

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Zwei kleine Nebeninfos:

 

1. Ich habe gestern dem Präs. des BDMP eine Mail geschickt mit der Bitte mir den Begriff "Einheit" zu definieren, wie es die Verbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vorsehen. Mal schauen ob und wann eine Antwort kommt. Angefragt habe ich das aber in meiner Rolle des Komm. Landessportleiters, also eine offizielle Anfrage aus Verbandssicht.

 

2. Ich habe gestern unser Training mal gemäß den Forderungen der Verbände ausgelegt. Also vier Einheiten je Kalendertag!

Stand ist für zwei Stunden angemietet. Teilnehmer waren gestern 13 Schützen. Wir haben auf dem 50m Stand 10 Bahnen. Somit können 10 Schützen in den Disziplinen PP1, PP3 und PP4 gleichzeitig schießen. NPA 5 Schützen.

Je Disziplin mindestens zwei Durchgänge, damit alle einmal die Disziplin schießen können.

 

Ich kann Euch sagen, das hatte nichts mehr mit Spaß oder Hobby gemein. Das war Streß pur und von der Zeit her eine genaue Punktlandung mit Trainingsende und Aufräumen.

 

Zeit für eine saubere Trefferauswertung bleibt da nicht. Foto machen, abkleben und nächste Rotte. Fließbandverfahren!

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vor 13 Stunden schrieb Last_Bullet:

Ich denke auch, dass es sich die Altparteien bald nicht mehr erlauben können, auf die LWB, gelinde gesagt, zu scheixxen, denn bei der FDP wird es schon knapp, die SPD schmiert richtig ab und auch die CDU ist im Sinkflug. Da können dann genau die Stimmen der LWB über hopp oder top entscheiden. Aber wer nicht will, hat bekanntlich schon.

Das wird allerdings dem Schießsport in Deutschland nichts mehr nutzen, bis es soweit ist wird es maximal nur noch Druckluft geben. Wir dürfen nicht vergessen die CSU/CDU hat mit diesem Entwurf ganz bewusst beschlossen auf die LWB in Zukunft zu verzichten.

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vor 5 Minuten schrieb Waffen Tony:

Diese angeblichen VErbandforderungen ist eher eine Eingeninterpretation.

Es ist ein Vorschlag der Verbände zur Definition des vom VGH DA und der Regierung verwendeten Begriffs "Intensiv"

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lese ich anders.

Der Begriff "intensiv" wird übrigens auch nicht verwendet.

Die verwendete Formulierung ist ebenfalls abgeschwächter.
 

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vor 5 Minuten schrieb Waffen Tony:

lese ich anders

Naja, hier der Passus aus der Stellungnahme:

 

Aus diesem Grund erlauben sich die Verbände nachfolgenden Formulierungsvorschlag (Änderungen hervorgehoben) zu unterbreiten:



 

„§ 14 WaffG (3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig (monatlich oder 18 Mal insgesamt) als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. 5 von 13 Stellungnahme zum 3.WaffRÄndG 2019 unter Berücksichtigung Bundesrats Drucksache 363/19 (B) und Kabinettsentwurf

Stand: 15.10.2019 (4) Für das Bedürfnis zum Besitz der nach Abs. 3 erworbenen Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes Schießsportvereins glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied in den letzten zwölf 36 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein ernsthaft (vier Mal im Jahr oder insgesamt zwölf Mal innerhalb der letzten drei Jahre) mit einer der eingetragenen Waffen als Sportschütze betrieben hat und 2. die Waffen, die das Mitglied besitzt, nach wie vor für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist sind. Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird 6 Jahre und 10 Jahre nach der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis geprüft. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2. Diese ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine formlose Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

 

“ In diesem Zusammenhang bitten wir allerdings schon jetzt für die Neufassung der AWaffV eine Definition für die erforderliche Intensität des Schießens vorzusehen. Bisher gehen auch hier die behördlichen Anerkenntnisse weit auseinander. Angesichts der Tatsache, dass ein Sportschütze durchaus an einem Kalendertag vier Wettkämpfe in unterschiedlichen Wettbewerben zu absolvieren hat und diese sicherlich unzweifelhaft als „intensiv“ angesehen werden müssen, sollten auch vier Einheiten pro Kalendertag von Seiten der Behörden anerkannt werden.“

 

Somit Bitten die Verbände um eine solche Definition in der AWaffV, um den Raum für unterschiedliche Interpretationen durch unterschiedliche Behörden zu verhindern.

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Eben. Da steht meiner Lesart etwas anderes. Ich lese, dass 4 Einheiten pro Tag auch als 4 Trainings anerkannt werden sollen.

Der Begriff "intensiv" ist nirgends gesetzlich gefordert. Dort ist lediglich eine "gewisse Intensität" hinterlegt.

 

Dazu wird eine sehr viel geringe Anzahl an Pflichtterminen vorgeschlagen.

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vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:

Eben. Da steht meiner Lesart etwas anderes. Ich lese, dass 4 Einheiten pro Tag auch als 4 Trainings anerkannt werden sollen.

Der Begriff "intensiv" ist nirgends gesetzlich gefordert. Dort ist lediglich eine "gewisse Intensität" hinterlegt.

 

Dazu wird eine sehr viel geringe Anzahl an Pflichtterminen vorgeschlagen.

Ich zitiere des Passus gerne noch einmal:

 

Angesichts der Tatsache, dass ein Sportschütze durchaus an einem Kalendertag vier Wettkämpfe in unterschiedlichen Wettbewerben zu absolvieren hat und diese sicherlich unzweifelhaft als „intensiv“ angesehen werden müssen, sollten auch vier Einheiten pro Kalendertag von Seiten der Behörden anerkannt werden.

 

Hier wird im Grunde sehr deutlich geschrieben, dass vier Einheiten pro Kalendertag als "Intensiv" von den Behörden anerkannt werden sollten!

 

Jeder mag hier etwas anderes lesen, was schon schlimm genug ist, wie wird es dann zwischen den Behörden und Gerichten erst werden?

 

Hier ist das Thema folgendes, es wird die Erfüllung der 12/18er Regel je eingetragene Waffe in 12 Monaten oder 3 Jahren gefordert (stehen beide Versionen im Raum).

Beim Nachweis der Aufrechterhaltung des Bedürfnisses, soll nachgewiesen werden, dass regelmäßig mit jeder eingetragenen Waffe intensiv trainiert wurde.

 

So fordert es Kreis OF in seinem Schreiben, so steht es im Urteil des VG und VGH Darmstadt und so wurde es auch irgendwo in eine der Drucksachen, Stellungnahmen, was auch immer vorgegeben.

 

Die Verbände schreiben in ihrer Stellungnahme, dass aufgrund einer fehlenden Definition der Begrifflichkeit "Intensives Teraining" die Behörden unterschiedliche Vorgaben/Anforderungen stellen.

Nicht zuletzt durch die beiden Urteile des VG und VGH Darmstadt, versuchen die Verbände so eine einheitliche Regelung herbeizuführen, um eben diese unterschiedlichen Auslegungen der Behörden zu verhindern.

 

Hieer der Newsletter des Hessischen Schützenbundes zu dem Thema

 

2019_10_16_-_Markus_Weber_Newsletterbeitrag_Waffenrecht[1].pdf

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vor 1 Stunde schrieb gunvlog:

 

Zwei kleine Nebeninfos:

 

1. Ich habe gestern dem Präs. des BDMP eine Mail geschickt mit der Bitte mir den Begriff "Einheit" zu definieren, wie es die Verbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vorsehen. Mal schauen ob und wann eine Antwort kommt. Angefragt habe ich das aber in meiner Rolle des Komm. Landessportleiters, also eine offizielle Anfrage aus Verbandssicht.

 

2. Ich habe gestern unser Training mal gemäß den Forderungen der Verbände ausgelegt. Also vier Einheiten je Kalendertag!

Stand ist für zwei Stunden angemietet. Teilnehmer waren gestern 13 Schützen. Wir haben auf dem 50m Stand 10 Bahnen. Somit können 10 Schützen in den Disziplinen PP1, PP3 und PP4 gleichzeitig schießen. NPA 5 Schützen.

Je Disziplin mindestens zwei Durchgänge, damit alle einmal die Disziplin schießen können.

 

Ich kann Euch sagen, das hatte nichts mehr mit Spaß oder Hobby gemein. Das war Streß pur und von der Zeit her eine genaue Punktlandung mit Trainingsende und Aufräumen.

 

Zeit für eine saubere Trefferauswertung bleibt da nicht. Foto machen, abkleben und nächste Rotte. Fließbandverfahren!

 

Es gibt bundesweit große Unterschiede bei der behördlichen Auslegung ob bspw. für die 18 Einheiten der 12/18er-Regelung eine Einheit mit einem Schießtag gleichzusetzen ist oder nicht;

die 18 Einheiten also etwa auch an 15 Tagen abgeleistet werden können (wäre ja kein Problem bei zwei oder mehr geschossenen Disziplinen an einem Tag).

 

Wenn dann das zuständige Innenministerium des Bundeslandes ähnlicher Meinung ist, wird es für den jeweiligen (Landes-)Verband schwierig, einen größeren Toleranzrahmen anzusetzen.

 

Der DSB hat daher in der Stellungnahme der Verbände darauf gedrängt, dass im Fall der Fälle mindestens vier Einheiten je Schießtag anerkannt werden.

Dies auch deshalb, da der Beschluss des Bundesrats zum Waffengesetz "18-maliges Schießen mit der Waffe" gleichsetzt mit der "Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen".

 

Zumindest um die Freizeitgestaltung müsste sich dann kein LWB mehr Gedanken machen, bei 10 Waffen wäre das halbe Kalenderjahr fix verplant. 

 

 

Es wäre toll, wenn du die Meinung des BDMP zum Begriff Einheit mitteilen könntest - sobald vorliegend.

Bearbeitet von Katechont
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vor 33 Minuten schrieb gunvlog:

Ich zitiere des Passus gerne noch einmal:

Angesichts der Tatsache, dass ein Sportschütze durchaus an einem Kalendertag vier Wettkämpfe in unterschiedlichen Wettbewerben zu absolvieren hat und diese sicherlich unzweifelhaft als „intensiv“ angesehen werden müssen, sollten auch vier Einheiten pro Kalendertag von Seiten der Behörden anerkannt werden. 

Hier wird im Grunde sehr deutlich geschrieben, dass vier Einheiten pro Kalendertag als "Intensiv" von den Behörden anerkannt werden sollten!

 

Jeletterbeitrag_Waffenrecht[1].pdf 148 kB · 8 downloads

Ich lese 4 Einheiten sollen auch als 4 Einheiten anerkannt werden. Zerlegt steht doch da: ...an einem Kalendertag vier Wettkämpfe...sollten auch 4 Einheiten pro Kalendertag...anerkannt werden.

Also wer 4 Wettkämpfe schießt, soll auch vier Einheiten eingetragen bekommen.
De Begrifflichkeit intensiv muss auch nicht erläutert werden, da diese nicht verlangt wird. Verlangt wird die deutlich schwächere "gewisse Intensität". Das ist keine Zeitfrage.
 

Bearbeitet von Gast
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vor 44 Minuten schrieb gunvlog:

 

Hieer der Newsletter des Hessischen Schützenbundes zu dem Thema

 

2019_10_16_-_Markus_Weber_Newsletterbeitrag_Waffenrecht[1].pdf 148 kB · 6 downloads

Bei Kaliber gleichen oder Kaliber kleineren Wechselsystemen ist kein Mindesttraining vorgegeben. 

Praxisgerecht wäre es aber, wenn man z. B. bei einer Grundwaffe in 9 mm und KK Wechselsystem die vorgeschriebenen 18 Trainings nicht nur mit 9mm, sondern auch mit KK ausführen dürfte, d.h. wenn ich 15 mal mit KK-Aufsatz und 3 mal mit 9mm trainiere, dann wäre der Bedürfniserhalt für beides gesichert. 

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vor 7 Minuten schrieb Waffen Tony:

Ich lese 4 Einheiten sollen auch als 4 Einheiten anerkannt werden. Zerlegt steht doch da: ...an einem Kalendertag vier Wettkämpfe...sollten auch 4 Einheiten pro Kalendertag...anerkannt werden.

Also wer 4 Wettkämpfe schießt, soll auch vier Einheiten eingetragen bekommen.
De Begrifflichkeit intensiv muss auch nicht erläutert werden, da diese nicht verlangt wird. Verlangt wird die deutlich schwächere "gewisse Intensität". Das ist keine Zeitfrage.
 

Wir drehen uns hier im Kreis. Es sind in erster Linie die beiden Urteile des VG und VGH Darmstadt, die den Begriff Intensiv verwenden, hatte ich auch oben geschrieben und die Behörden legen genau diese Urteilung unuterschiedlich aus.

 

Wir haben auf der einen Seite die Gesetzesvorlagen, auf der anderen zwei Urteile eines Verwaltungsgerichtes. Die Verbände möchten vermutlich den beiden Urteilen etwas entgegenwirken.

Bearbeitet von Gast
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vor 27 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

Also wer 4 Wettkämpfe schießt, soll auch vier Einheiten eingetragen bekommen.
... 

Wieso legt man von unserer Seite eine Obergrenze bei 4 Wettkämpfen fest? 

Bei der DM des BDS gibt es einige, mich eingeschlossen, die z. B. 7 große Präzisionsdisziplinen auf 100m etc. an einem Tag unterbringen. Warum soll bei 4 Disziplinen pro Tag mit der Anerkennung Schluss sein? 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wieso legt man von unserer Seite eine Obergrenze bei 4 Wettkämpfen fest? 

Bei der DM des BDS gibt es einige, mich eingeschlossen, die z. B. 7 große Präzisionsdisziplinen auf 100m etc. an einem Tag unterbringen. Warum soll bei 4 Disziplinen pro Tag mit der Anerkennung Schluss sein? 

Ich lese es so, dass als Mindestmaß 4 Einheiten zugrunde gelegt werden sollen, nicht dass da nn Schluss ist.

 

Wenn einer weniger als vier Einheiten trainiert hat, würde es nicht anerkannt werden

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Dann liest Du das komplett falsch.

 

Da steht ziemlich deutlich:

Es gibt Schützen, die schießen auch mal mehrere (Beispiel: 4) Wettkämpfe an einem Tag. Das ist unzweifelhaft "intensiv", und soll auch als 4 Einheiten anerkannt werden.

 

Wenn diese Zahl nach oben offen bleiben sollte, brauche ich mir nicht mehr ganz so viele Sorgen zu machen. 80-100 Einheiten habe ich dann allein mit Wettkämpfen drin. An einem Tag BM können das auch mal über 10 Stück sein.

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vor 25 Minuten schrieb Waffen Tony:

Ich lese 4 Einheiten sollen auch als 4 Einheiten anerkannt werden. Zerlegt steht doch da: ...an einem Kalendertag vier Wettkämpfe...sollten auch 4 Einheiten pro Kalendertag...anerkannt werden.

Also wer 4 Wettkämpfe schießt, soll auch vier Einheiten eingetragen bekommen.
De Begrifflichkeit intensiv muss auch nicht erläutert werden, da diese nicht verlangt wird. Verlangt wird die deutlich schwächere "gewisse Intensität". Das ist keine Zeitfrage.
 

Was Du meinst ist eher, so verstehe ich Deinen Post, dass vier Einträge im Schießbuch auch als einzelne Termine angesehen werden.


Der Hessischen Schützenbund setzt dies bereits um, wie man dem o.g. Newsletter entnehmen kann.

Das ist aber eher eine Sache der Verbände, wie sie es handhaben und auslegen, da der Gesetzgeber das regelmäßige Schießen fordert und in den AWaffV aus daraus die 12/18er Regel wird..

Bislang ist die gängige Praxis in den meisten Verbänden, dass im Falle eines Wettkampfes zwar jeder bestrittene Wettkampf als einzelner Wettkampf gesehen wird, aber wenn alle an einem Tag geschossen wurden, das als ein Termin gilt, da an einem Tag, so die Auslegung.

Im Training genauso. Selbst wenn ich in einem Training mit 10 verschiedenen Waffen, 10 verschiedene Disziplinen schieße, wird das bei Bedürfnisanträgen als ein Termin (Kalendertag) angesehen.

 

Ich spreche aber über das Thema der Auslegung, wie der Begriff "Intensives Training" oder von mir aus "ein Training mit einer gewissen Intensität" auszulegen ist und hier, so lese und verstehe ich es, nehmen die Verbände in einer Forderung/Bitte als quasi Fußnote in der Stellungnahme, dass hier vier Einheiten je Kalendertag als intensives Training anerkannt werden sollten.

 

Hierbei fehlt aber die Definition des Begriffes "Einheiten" wie es die Verbände in ihrer Stellungnahme meinen.

 

Vier Einträge im Schießbuch?

Vier Durchgänge einer Disziplin nach SpoO?

Vier Durchgänge unterschiedlicher Disziplinen mit unterschiedlichen Waffen?

 

Was meinen sie tatsächlich damit. Ich kann aus meinem Erlebnis gestern, oben beschrieben, sagen, dass viere unterschiedliche Disziplinen mit vier verschiedenen Waffen (Erfüllung der 12/18er Regel mit jeder eingetragenen Waffe), weit entfern von einem "Training mit einer gewissen Intensität" ist. Das war Schießen, Abkleben/Scheibe tauschen, nächste Rotte.

 

 

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Also bisher wurde beim BDMP ein Training mit 15 Schuß als ebensolches gewertet und abgestempelt. 

Der DSB Landesverband Berlin Brandenburg zieht auch die Grenze bei 15 Schuß.

 

Warum muss man eine Disziplin satte 4 mal durchballern? 

Und das 18 mal im Jahr. Das sind dann ggf. 18 *4*60 Schuß, also 4320 Schuß im Jahr... Da Legalwaffenbesitzer im Schnitt 5,5 Waffen besitzen, wären das 23760 Schuss pro Jahr. Im GK Bereich sind dafür schnell mal 10.000 Euro Munition kosten weg, für den bloßen Bedürfniserhalt eines Sportschützen mit durchschnittlichem Waffenkontingent!! 

 

Und bei Leuten, die eine Waffe im Kaliber. 50 BMG besitzen, wären 18 Termine zu je 60 Schuß schnell den Gegenwert eines ordentlichen Neuwagens, und das jedes Jahr... 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Dann liest Du das komplett falsch.

 

Da steht ziemlich deutlich:

Es gibt Schützen, die schießen auch mal mehrere (Beispiel: 4) Wettkämpfe an einem Tag. Das ist unzweifelhaft "intensiv", und soll auch als 4 Einheiten anerkannt werden.

 

Wenn diese Zahl nach oben offen bleiben sollte, brauche ich mir nicht mehr ganz so viele Sorgen zu machen. 80-100 Einheiten habe ich dann allein mit Wettkämpfen drin. An einem Tag BM können das auch mal über 10 Stück sein.

Je mehr, desto intensiver...was sie vermutlich verhindern wollen ist, mit 10 waffen auf den stand gehen und je einen Schuss abgeben und im Schießbuch angeben, 10 x intensiv mit 10 Kanonen geschossen

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vor 38 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Bei Kaliber gleichen oder Kaliber kleineren Wechselsystemen ist kein Mindesttraining vorgegeben. 

Praxisgerecht wäre es aber, wenn man z. B. bei einer Grundwaffe in 9 mm und KK Wechselsystem die vorgeschriebenen 18 Trainings nicht nur mit 9mm, sondern auch mit KK ausführen dürfte, d.h. wenn ich 15 mal mit KK-Aufsatz und 3 mal mit 9mm trainiere, dann wäre der Bedürfniserhalt für beides gesichert. 

Auch 18 mal ist viel zu viel. Siehe oben, das sollte das Maximum sein.

 

Stand: 15.10.2019 (4) Für das Bedürfnis zum Besitz der nach Abs. 3 erworbenen Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes Schießsportvereins glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied in den letzten zwölf 36 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein ernsthaft (vier Mal im Jahr oder insgesamt zwölf Mal innerhalb der letzten drei Jahre) mit einer der eingetragenen Waffen als Sportschütze betrieben hat und 2. die Waffen, die das Mitglied besitzt, nach wie vor für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist sind

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vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Also bisher wurde beim BDMP ein Training mit 15 Schuß als ebensolches gewertet und abgestempelt. 

Der DSB Landesverband Berlin Brandenburg zieht auch die Grenze bei 15 Schuß.

 

Warum muss man eine Disziplin satte 4 mal durchballern? 

Und das 18 mal im Jahr. Das sind dann ggf. 18 *4*60 Schuß, also 4320 Schuß im Jahr... Da Legalwaffenbesitzer im Schnitt 5,5 Waffen besitzen, wären das 23760 Schuss pro Jahr. Im GK Bereich sind dafür schnell mal 10.000 Euro Munition kosten weg, für den bloßen Bedürfniserhalt eines Sportschützen mit durchschnittlichem Waffenkontingent!! 

hrmpf.....

 

ich habe eine Erklärung beim BDMP angefragt!

 

Nehme ich DP im BDMP, klar das sind 15 Schuss, ohne Probemurmeln. Im Fall von PP1, PP3 und PP4 sind es 30 Murmeln je durchgang.

Was die Verbände bislang anerkannt haben ist eine Sache, die Behörden haben auch bisher anerkannt, dass keine 12/18er Regel für den Fortbestand des Bedürfnisses nachgewiesen werden muss, bis Kreis OF die beiden Urteile erstritten haben und das Thema in manchen Behörden eine üble Wendung genommen haben.

 

Fakt ist, wir wissen im Moment nicht viel, was das Thema betrifft. Die Aussagen überschlagen sich förmlich, es gibt viel Irritation und Verwirrung, weshalb ich hier um eine Klärung durch meinen Verband gebeten habe.

Also würde ich sagen, warten wir die Antwort, wenn ich denn eine bekomme, ab, und sehen dann weiter, bevor wir uns die Köpfe heißdiskutieren

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