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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 53 Minuten schrieb gunvlog:

Das ist richtig, wobei 10 Monate zu kurz sind. Ich sage mal 10 Jahre!

 

Nur so lange die Infos nicht vernünftig kommuniziert werden, wird keiner etwas wissen und somit auch keine Veranlassung sehen, aktiv zu werden.

 

Erst mit dem Newsletter von FG und der gemeinsamen Stellungnahme der Verbände, in etwa, wurden viele aktiv.

Problem ist nunmal, wenn Du als einfaches Mitglied im Verein die Infos versuchst zu platzieren, passiert nichts. Wirst meist müde belächelt und fertig.

Kommen die Infos aber von offizieller Stelle, dann erkennen auch die Vereine, dass es ernst ist.

Nur ist da der Drops schon gelutscht.

Als einzelner LWB bleiben die Möglichkeiten etwas auszurichten, halt leider sehr gering - außer an der Wahlurne. Das ging aber vor zehn Jahren mangels Alternative noch gar nicht und mittlerweile nur, falls das Stichwort LWB für die LWB tatsächlich wahlentscheidend ist. 

 

Mit der Kommunikation ist es halt auch so eine Sache: klar, da könnte immer 'mehr' von den Verbänden kommen, aber das tut es ja mittlerweile auch, seit viele z.B. Facebook als Medium nutzen um auch die Basis zu erreichen. Denn: wer kauft sich denn bspw. die Verbandszeitung, die 1x monatlich oder im Quartal erscheint? Niemand, nach wie vor nicht. Ein Pflichtexemplar je Verein eventuell. Aber selbst ein aktiver Vorstand erreicht kaum seine Leute, wenn nur 10/20/30% der Mitglieder zum Schießen kommen.

Da bräuchte es zumindest eine Mailingaktion von den Verbänden an die Kreise/SLG/Sektionen/Gaue/Bezirke zur direkten Weiterleitung an die 'einfachen' Mitglieder. Hier wieder vorausgesetzt, dass diese E-Mail auch haben/nutzen und den Mitteilungen (die nicht inflationär werden dürfen) auch Relevanz beimessen.

 

Was bleibt: sich als LWB selbst laufend zu informieren. Das erfordert aber Mühe und Zeit.

 

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vor 36 Minuten schrieb Katechont:

Als einzelner LWB bleiben die Möglichkeiten etwas auszurichten, halt leider sehr gering - außer an der Wahlurne. Das ging aber vor zehn Jahren mangels Alternative noch gar nicht und mittlerweile nur, falls das Stichwort LWB für die LWB tatsächlich wahlentscheidend ist. 

 

Mit der Kommunikation ist es halt auch so eine Sache: klar, da könnte immer 'mehr' von den Verbänden kommen, aber das tut es ja mittlerweile auch, seit viele z.B. Facebook als Medium nutzen um auch die Basis zu erreichen. Denn: wer kauft sich denn bspw. die Verbandszeitung, die 1x monatlich oder im Quartal erscheint? Niemand, nach wie vor nicht. Ein Pflichtexemplar je Verein eventuell. Aber selbst ein aktiver Vorstand erreicht kaum seine Leute, wenn nur 10/20/30% der Mitglieder zum Schießen kommen.

Da bräuchte es zumindest eine Mailingaktion von den Verbänden an die Kreise/SLG/Sektionen/Gaue/Bezirke zur direkten Weiterleitung an die 'einfachen' Mitglieder. Hier wieder vorausgesetzt, dass diese E-Mail auch haben/nutzen und den Mitteilungen (die nicht inflationär werden dürfen) auch Relevanz beimessen.

 

Was bleibt: sich als LWB selbst laufend zu informieren. Das erfordert aber Mühe und Zeit.

 

Richtig, als einzelner LWB kann man nur wenig bis gar nichts auswirken und genau darauf setzt die magelnde Kommunikation der Verbände auch auf.

 

Ja, es wurde hie rund da ein wenig kommuniziert. Primär vom BSSB. Soweit ich das mitbekommen habe, kamen online von kaum anderen LV´s des DSB und den anderen Verbänden nennenswerte Infos rüber. Weder auf FB noch sonstwo.

 

Auch die IGs halten eher hinter dem Berg. Natürlich kommt von dort mehr Info als von den Verbänden, aber möchte ich etwas bewegen und die Masse bewegen, muss da viel mehr kommen. Tut es aber nicht.

 

Die IGs erreichen eh zu wenig, da sie zu zerstreut sind. Kaum eine der IGs zeichnet eine nennenswerte Anzahl Mitglieder hinter sich, egal welche. Die einzigen, die die Masse hinter sich haben, sind nun mal die Verbände. Egal ob DSB, BDMP, BDS, DSU, spielt keine Rolle. Dazu kommen noch die Händler und Herstellerverbände wie auch Jagdverbände. Der DJV hat kommunikativ ein vielfaches mehr gemacht, an ihre Mitglieder, soweit ich weis, als die Schießsportverbände. Der DJV ist auch der einzige der es hinbekommen hatte, eine Demo auf die Beine zu stellen.

 

Nein, ich bleibe dabei, will man Bewegung, muss die Kommunikationskette funktionieren. Das ist das "A" und das "O". Nur wenn die Verbände eine vernünftige Kommunikation auf die Beine stellen, gibt es eine Chance, dass a) der Informationsstand der Mitglieder zu aktuellen Geschehnissen weitestgehend auf einem aktuellen Stand ist und b) die Mitglieder wissen dass Ungemach im Anmarsch ist, und sie sind eher empfänglich dafür, einem Aufruf zu Aktionen auch zu folgen.

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Viel zu lesen. Die von Fritz und dem Herrn Heinrich habe ich komplett gelesen. Fritz bringt in allen relevanten Dingen die Sache auf den Punkt und wird teils sehr deutlich. Ich hätte mich da sicher weniger zurückhaltend ausgedrückt, aber Fritz hat imho die Kontenance grade noch so gewahrt. Dieser Herr Heinrich liest sich bis auf die Wechselmagazine auch soweit gut. Auf die Problematik mit dem kleinsten Kaliber geht er gut ein, was zb die Flinten betrifft. Wie Fritz übrigens auch

.Armbrustbund und VDB hab ich noch nicht. Die werden aber andere Punkte ansprechen, die hat u.a. auch der Herr Heinrich schon angesprochen. Ich frage mich aber , ob die Mitglieder des Innenausschusses sich das alles durchlesen. Und dann noch ob das " technische Denken " reicht da mit zu kommen. Der Heinrich geht da schon was wesentliche Teile angeht ins Detail.

Von Katja finde ich noch keine Stellungnahme.Die wird aber sicher auch noch kommen.

Jedenfalls werde ich mir das morgen im Parlaments TV anschauen.

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Frau Teibel führt ein angebliches Urteil auf, welches lediglich die Nichtzulassung der Berufung ist, aber nunmal kein Urteil ist.

Zitat

Der gemäß § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO statthafte Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO allein maßgeblichen Darlegungen in der Begründung des Zulassungsantrags lassen nicht erkennen, dass die geltend gemachten Zulassungsgründe vorliegen.

Auch wenn in der Begründung der Nichtzulassung unheimlich viel Unsinn steht.
Dies stellt jedenfalls damit keine Gründe bhördlichen Verhaltens dar.

Der Seitenhieb auf die Jägerschaft könnte sich als Eigentor entpuppen und ist in jedem Fall unnötig.

Bearbeitet von Gast
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vor 11 Minuten schrieb schmitz75:

Leider geht niemand darauf ein, dass die EU gar keine Verbot von Magazinkörpern fordert und Magazinkörper keine Kapazität haben.

 

Und das es für Attentäter/Terroristen komplett scheissegal ist wie groß das Magazin ist - Magazinwechsel geht ja in unter 1 Sekunde.

--> sprich für die Sicherheitslage irrelevant ist.

 

Beim (i.d.R. sind se alle internationalen) IPSC Wettkampf macht allerdings 1 Sekunde schon ein paar Plätze in der Wertung aus...

 

Für Sportschützen ärgerlich, für die Sicherheit ein Placebo.

Bearbeitet von Kanne81
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Katjas Stellungnahme ist sehr gut .22 Seiten von Frau Triebel wollen erst mal gelesen werden, aber sie bezieht auch die Entstehung der EU Richtline mit ein. Finde ich sehr gut, zeigt es doch explizit auf auf das eben keine 1:1 Umsetzung in Deutschland vorangetrieben wird. Absolut Lesenswert und fachlich imho nicht zu beanstanden.

 Leider fiel mir in allen Stellungnahmen auf ,  das durch Veränderungen des Satzbaues ( vermutlich beim Korrekturlesen und ändern) teils ziemliche " Klopper " fabriziert wurden. Zieht sich durch alle Stellungnahmen und tut weh beim Lesen. Beispielhaft wurde in Katjas Stellungnahme bei " gleich oder kleiner " der Begriff Kaliber " vergessen ". Sowas passiert wenn ein fertiger Text nochmal geändert wird, sollte aber bei offiziellen Schriftstücken nicht passieren. 

vor 19 Minuten schrieb Waffen Tony:

Frau Teibel führt ein angebliches Urteil auf, welches lediglich die Nichtzulassung der Berufung ist, aber nunmal kein Urteil ist.

Ich kanns nicht mehr lesen, sorry. Was hat das Gericht den "Beschlossen " ? Weil, ein Beschluss ist es ja, das dürfte unstrittig sein. Es hat beschlossen, das das Urteil , das niedere Gerichte Gesprochen haben, rechtens ist. Ob die selber ein Urteil darüber fällen oder beschließen das ein niederes Gericht alles richtig gemacht ist faktisch das gleiche.

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Nein. Vor allem nicht, wenn in der Nichtzulassung der Berufung keine Rechtsfolge entsteht und eben nicht die höchste hessische Instanz urteilte. Das ganze dann auch noch in der Begründung von dem abweicht, was das eigentlich erstinstanzliche (und damit weitestgehend bedeutugslose) Urteil benannte.

 

Das sollte man schon unterscheiden können.

 

Der VGH hat "beschlossen" eine Berufung nicht zuzulassen. Nicht mehr und nicht weniger. Was dort steht geht nicht in die Rechtsprechung ein.

Übrigens hats du ganz überlesen, dass statt Wechselsystemen der Begriff Wechselset genutzt wurde. Nur weil du die ganz kleinen Korinthen ja selbst pflegst, und die großen gern übersiehst ("Urteil")

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:

Was dort steht geht nicht in die Rechtsprechung ein.

Dafür berufen sich Behörden darauf.

vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:

Übrigens hats du ganz überlesen, dass statt Wechselsystemen der Begriff Wechselset genutzt wurde. Nur weil du die ganz kleinen Korinthen ja selbst pflegst, und die großen gern übersiehst ("Urteil")

Das habe ich nicht überlesen, ich habe lediglich Beispielhaft einen solchen "Fehler" genannt. Das als Korinthenkackerei zu bezeichnen sei dir unbelassen.  Mir geht deine Stänkerei hier auch auf den Keks, aber mach nur. Als schlechtes Beispiel ist jeder noch zu gebrauchen, also hast auch du damit deine Daseinsberechtigung hier im Forum. 

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vor 16 Minuten schrieb PetMan:

Dafür berufen sich Behörden darauf.

Dann berufe ich mich gegenüber der Behörde darauf, dass der zur Begründung der Nichtzulassung einer Berufung seitens des Hess. VGH zusammenfabulierte Unfug nicht der geltenden Rechtslage entspricht.

Die in WaffG, AWaffV u. WaffVwV festgelegten Regelungen sind nicht zu interpretieren, sondern anzuwenden.

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vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

Dann berufe ich mich gegenüber der Behörde darauf, dass der zur Begründung der Nichtzulassung einer Berufung seitens des Hess. VGH zusammenfabulierte Unfug nicht der geltenden Rechtslage entspricht.

Die in WaffG, AWaffV u. WaffVwV festgelegten Regelungen sind nicht zu interpretieren, sondern anzuwenden.

Dann wünsche ich viel Erfolg bei diesem Versuch. Und das viele Gerichte da sehr gerne "Interpretieren " ist nun wahrlich keine neue Erkenntnis. Und Waffenbehörden ebenso. Siehe da nur das jetzt hier wieder irgendwo diskutierte Thema " Voreintrag in die Gelbe WBK " . Oder Aussagen wie ich sie in Schriftform von meinem SB vorliegen habe" der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium "  . Die wenden alle nur an, die interpretieren nicht.....ich lach mich weg

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Wenn da auf der BDS-Stellungnahme wirklich die echte Handynummer und Anschrift von Fritz Gepperth steht und das auf dem WhatsApp-Profilbild wirklich seine zwei Kinder sind... extrem unvorsichtig in der heutigen Zeit. Da bringt die geschwärzte Unterschrift auch nichts mehr. Hat da wer gepennt?

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vor 34 Minuten schrieb Waffen Tony:

...

Der VGH hat "beschlossen" eine Berufung nicht zuzulassen. Nicht mehr und nicht weniger. Was dort steht geht nicht in die Rechtsprechung ein.

...

Das halte ich für ein Gerücht. Es GEHT in die Rechtsprechung ein, denn es ist unter "Rechtsprechung des VHG Hessen" bei dejure.org gelistet und was noch viel wichtiger ist: Es ist als VOLLTEXT unter der professionellen Rechtsprechungsdatenbank juris-online aufgeführt. Die Rechtsmeinung des VHG Hessen zieht damit ihre Kreise.

Was ja (solche und ähnliche Rechtsprechungen)  auch Fritz Gepperth in seiner Stellungnahme https://www.bundestag.de/resource/blob/667374/8934dbb8f713f4bb576d35f0c41f4532/A-Drs-19-4-391-A-data.pdf voll berücksichtigt:

Zitat

Zugleich stellt auch der Vorschlag der Verbände eine Verschärfung der derzeitigen Gesetzeslage dar, für die es eigentlich gar keine Begründung gibt. Allein der Vorteil, dass durch diese Neuregelung eine höhere Rechtssicherheit für die Sportschützen geschaffen wird, kann als gutes Argument angeführt werden. Denn wie durch singuläre Urteile einiger Verwaltungsgerichte offensichtlich wurde, interessieren sich die Richter bei der Interpretation der Rechtlage und der enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe nicht im geringsten für die von Regierung und Bundesländern einvernehmlich festgelegten Verwaltungsvorschriften, sondern weichen sogar in extremster Weise verschärfend davon ab. Dies ist auch der Grund, warum die betroffenen Verbände so nachdrücklich klare und auch im Gesetz in Zahlen manifestierte Anforderungen verlangen. Noch sollten die Entscheidungen in dieser Republik von den gewählten Abgeordneten und den politisch Verantwortlichen durch rechtsklare Gesetze und nicht von Gerichten getroffen werden.

@knightIch gebe Dir absolut Recht, dass präzisere Regelungen auch zu unserem Nachteil ausgehen (können) und prinzipiell Interpretationsspielräume auch was Positives haben.

Allerdings sehe ich beim Waffenrecht Interpretationsspielräume inzwischen weitaus kritischer als noch vor 16,17 Jahren von mir hier im Forum geäußert. Damals wollte ich, dass unsere Lobby unbedingt den großen Kampf vor den Gerichten führt.

Nach dem Lesen vieler Urteile der letzten Jahre muss man einfach erkennen: Der alles überstrahlende Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" leitet so gut wie jedes Gericht.

Von diesem Grundsatz aus wird  jeder "Interpretationsspielraum" GEGEN uns genutzt, mit entsprechenden Resultaten.

Insofern sehe ich eine präzisere Gesetzesregelung erstmal als Schutz vor der (durch o.g. Grundsatz bedingten) sehr einseitigen Auslegung der Gerichte.

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vor 49 Minuten schrieb PetMan:

Dafür berufen sich Behörden darauf.

Das habe ich nicht überlesen, ich habe lediglich Beispielhaft einen solchen "Fehler" genannt. Das als Korinthenkackerei zu bezeichnen sei dir unbelassen.  Mir geht deine Stänkerei hier auch auf den Keks, aber mach nur. Als schlechtes Beispiel ist jeder noch zu gebrauchen, also hast auch du damit deine Daseinsberechtigung hier im Forum. 

Diese wahrgenommene "Stänkerei" entspringt einzig deiner eigenen Anschauung zu Dingen. Du sollstest deine Sichtweisen nicht auf andere übertragen.
Du darfst gern einfach meine Beiträge überlesen und du wirst in keine Konversation gezwungen.

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@Schwarzwälder Gepperth spielt auch ganz klar darauf an, die Macht des Parlament zu stärken indem er unterstreicht, dass gewählte Abgeordnete Gesetze machen ! Sehr gut. Dem ein oder anderen Parlamentarier wird sich vielleicht an Leipzig erinnern, als dass dortige Gericht der Politik vorschreiben wollten, dass HA verboten seien. Geschickt Herr Gepperth !

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vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Das halte ich für ein Gerücht. Es GEHT in die Rechtsprechung ein

Es gibt verschiedene Abstufungen, wie sehr eine Gerichtsäußerung in die zukünftige Behandlung des Rechtes eingeht. Hier geht es um eine sehr schwache.

 

Ich meine, die Beriffe wären rechtsweisender und rechtsprägender Charackter. Aber genau sollen das besser Juristen ausformulieren.

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vor 50 Minuten schrieb knight:

Es gibt verschiedene Abstufungen, wie sehr eine Gerichtsäußerung in die zukünftige Behandlung des Rechtes eingeht. Hier geht es um eine sehr schwache.

 

Ich meine, die Beriffe wären rechtsweisender und rechtsprägender Charackter. Aber genau sollen das besser Juristen ausformulieren.

Und trotzdem berufen sich viele Stellen darauf. Und ob 12/18 für jede Waffe jetzt bei der Waffenrechtsänderung ohne diesen Beschluss Gespräch geworden  wäre weiß man auch nicht. 

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vor 7 Stunden schrieb schmitz75:

Einige der Stellungnahmen sind veröffentlich worden:

...

Heinrich
https://www.bundestag.de/resource/blob/667376/913d56be7e48fc6aca84b3f4f22bae42/A-Drs-19-4-391-B-data.pdf

 

Der Sachverständige hat Ahnung, was aber nicht heißt, dass er alles zu unseren Gunsten empfiehlt, nur ein paar "Highlights":

  1. Seine Ausführungen zu wesentlichen Teilen sind super, sein Lösungsvorschlag aber nicht konsistent: Bei vielen Pistolen will er die bisherigen Regelungen zu wesentlichen Teilen beibehalten, bei von halb- und vollautomatischen (Langwaffen) des Typs AR15 etc. will er aber die volle Schärfe der neuen Regelung mit allen Komplexitäten haben. WIe ist esdann bei der Glock17? Neue Regeln weil mit Glock 18 (vollautomatisch) verwandt, oder alte Regeln? An der Stelle bleibt der Sachverständige leider unpräzise.
  2. Bei Schalldämpfern sollen auch separat die Schalldämpfergehäuse analog wesentliches Teil werden. Was aber, wenn die Gehäuse eines KK-SD mit denen eines freien LG-SD identisch sind?
  3. Der Vorschlag, Pfeilabschussgeräte WBK-pflichtig, aber bedürfnisfrei analog den 4m M20 Waffen zu machen, ist wahrscheinlich ein zu diskutierender Kompromiss.
  4. Der größte Hammer kommt aber bei den Vorschlägen, allen Verfassungsschutzbehörden Vollzugriff auf das NWR zu geben und "aus Sicht der Verfassungsschutzämter ungeeigneten Personen" im NWR selbständig zu brandmarken, d.h. diese bekommen einen Vermerk der jeweiligen Verfassungsschutzbehörde, dass sie für Waffenbesitz ungeeignet sind, fertig. Eine weitere Prüfung durch Ordnungsamt/Behörden vor Ort folgt dann nicht mehr, alle Waffen werden sofort (mittels SEK, klar) eingezogen. Schlimmer noch, Herr Heinrich möchte auch alle in der Waffen- und Munitionsherstellung Beschäftigten und im Vertrieb/Verkauf Angestellten, die Umgang mit Waffen haben können, ins NWR reinknallen. Das dürften gern nochmal 100.000-200.000 Beschäftigte in D sein, die dann beim Ersteintrag den Verfassungsschutzämtern gemeldet werden sollen und wenn die irgendwann den Daumen runterdrehen, hat man Berufsverbot - unüberprüfbar, weil Geheiminteressen überwiegen ja! Das geht zu weit und solchen Vorschlägen dürfen wir hier nicht applaudieren. Hier werden Legalwaffenbesitzer zum Freiwild geheimdienstlich operierender und kaum gerichtlichen Kontrollen unterliegender Behörden gemacht, obendrein durch Denunziantentum getrieben: "Hinweistelefon" beim Bundesamt für Verfassungsschutz als Denunzianten-Hotline (STASI reloaded)
Bearbeitet von Schwarzwälder
Tippfehler
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vor 13 Minuten schrieb PetMan:

Und trotzdem berufen sich viele Stellen darauf. Und ob 12/18 für jede Waffe jetzt bei der Waffenrechtsänderung ohne diesen Beschluss Gespräch geworden  wäre weiß man auch nicht. 

Quellen?

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Ein großes Problem ist, in der jetzgen 3. Novelle des Waffenänderungsgesetzes, werden diverse Themen von den meisten vermischt.

 

Wir haben im Moment diverse Baustellen:

 

1. EU Feuerwaffenrichtlinie, die in nationales Recht übernommen werden muss

2. Die Anträge der Bundesregierung und diverser Parteien, bezüglich Keine Waffen in die Hände von Extremisten

3. Die zusätzlichen Punkte, die der Bundesrat herangetragen hat

 

z.B. das Thema der Magazinbegrenzungen, VL Themen, etc. sind Teil der EU Richtlinie

Das Thema der übertriebenen Bedürfnisbestätigung (12/18er Regel auf alle Waffen) ist ein Thema aufgrund eines Urteils des VGH DA und einer Waffenbehörde in Hessen

Das Thema der Überprüfung durch den Verfassungsschutz kommt vom Bundesrat

 

Das sind, wenn auch in einer Gesetzesnovelle zusammengeführt, drei verschiedene Ursprungsthemengebiete, was Seehofer in der supertollen Bundespressekonferenz auch deutlich sagte.

 

Das eine Thema kommt von den Ländern (Bundesrat), das andere von der EU. Es ändert zwar nicht viel an der derzeitigen Situation, dennoch denke ich, müssen die Themen schon im richtigen Kontext betrachtet werden, denn wenn man den Antrag der Bundesregierung zur Konferenz am Montag (in der Kurzfassung) liest, stehen da überwiegend nur Themen rund um da NWR. Da ist nicht von Magazinbegrenzungen und Co. beschrieben (außer ggf. in der ausführlicen Fassung).

 

Korrekt wäre es, ich habe die Stellungnahmen der Experten nicht gelesen, wenn alle Experten auch die Eintragung von Behörden und Militärwaffen in das NWR fordern würden.

Will man Waffen von der Geburt bis zur Beerdigung zurückverfolgen und auch wissen, wo Waffen herkommen, die für Straftaten verwendet wurden, ist das unerlässlich. Alleine schon wenn man liest, wie oft im Jahr eine MP5 von der Polizei verloren geht, eine Dienstpistole auf dem Klo liegengelassen wurde, Militärbestände schrumpfen, etc.

 

Hier wäre es in der Tat erforderlich zu wissen, wo die Waffen der Terroristen hergekommen sind, wo die Waffen von Kriminellen herstammen, etc.

Aber man will das nicht, da man dann vermutlich zwangsweise erkennen müsste, und zugeben müsste, dass die Waffen der Kriminellen und Terroristen nicht aus den beständen von Jägern, Sportschützen oder Sammlern stammen, sondern aus den Beständen der Behörden und Militärs.

 

Das NWR ist einseitig und beinhaltet derzeit nur den zivlilen Bereich.

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vor 38 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Der Sachverständige hat Ahnung, was aber nicht heißt, dass er alles zu unseren Gunsten empfiehlt, nur ein paar "Highlights"

Du weisst schon womit Nils Heinrich sein Geld verdient?

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