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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Was mich umtreibt, wie soll bei geltendem Recht - vulgo Rückwirkunsverbot - der Stichtag zum Bestandsschutz von großen Magazinen im July 2017 funktionieren.

Ab da gilt die Feuerwaffenrichtlinie. Aber sie wurde ja nicht direkt als EU Gesetz verkündigt, sondern muss durch den Gesetzgeber in deutsches Recht gegossen werden. Der Termin kann doch deshalb schon gar nicht verbindlich sein. ?

Bearbeitet von Thrawn
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Geschrieben
Am 15.10.2019 um 11:07 schrieb Thrawn:

... vulgo Rückwirkunsverbot - der Stichtag zum Bestandsschutz von großen Magazinen im July 2017 funktionieren  ... muss durch den Gesetzgeber in deutsches Recht gegossen werden. Der Termin kann doch deshalb schon gar nicht verbindlich sein. ?

 

Also da mache ich mir keine Sorgen, da haben die Verbände bzw. der FWR bereits Rechtsgutachten eingeholt und warten nur darauf die Klage im Dezember einzureichen. Das wird sofort wieder gekippt.

 

@Friedrich Gepperth Korrekt?

 

Überhaupt wird man doch bei den nicht vorhandenen Zugeständnissen und Ignoranz entsprechende Maßnahmen ableiten und den "freundlichen" Diskurs im Hinterstübchen aufgeben.... Oder ich gedulde mich einfach noch a bissl.... noch ein paar mal schlafen, heißer dann wirds Weihnachtstach und wir kriegen Butter bei die Fische.

 

Cheers

 

Geschrieben (bearbeitet)

🤣

Da die Richtlinie einen rückwirkenden Charakter in der Umsetzung hat- könnte man die Klage(n) nicht vorsorglich prospektiv einreichen?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
59 minutes ago, Jack_Oneill said:

Im Übrigen wird das bei uns im Landratsamt bereits so praktiziert. Es wird gebeten bei einem Erstantrag auf WBK persönlich zu erscheinen.

Sie können es halt noch nicht anordnen.

Es wird wohl in Zukunft heißen: "Bei Erstantrag auf WBK hat der Antragsteller persönlich zu erscheinen" 

Hier in ZH ähnlich...die erste WES (für drei Waffen) gibt es auch nur nach einem Interview im kantonalen Waffenbüro. Dauerte bei mit ca. 1.5 h, weil ich den netten (ja der war wirklich nett und Pro-Waffen eingestellt) Menschen mit Fragen gelöchert habe. Mir wurde das hiesige (CH) Waffenrecht erklärt und auch noch Tipps gegeben wo z.B. Fallstricke sind (z.B. hier mit "Anscheinswaffen" wenn Du in Deutschland eine Wasserpistole kaufst und diese hier unters WaffG fällt, weil einer echten zu ähnlich) und wie ich mich z.B. bei einer Autokontrolle verhalten sollte, wenn ich die Teile dabei habe. Auch dass ich mich bei Fragen an ihn wenden kann und er dann den Kontakt zu Bern macht. Aufbewahrung wurde auch angesprochen (abschließbarer Schrank reicht aus), Thema Ordonanzwaffen ebenfalls (ist dann leichter mit denen auf einem Stand zu schießen) und einiges mehr....

Möchte betonen, dass dieses Gespräch sehr entspannt war und ich das Gefühl hatte, dass der Beamte einen wirklich unterstützen möchte....und zu der Zeit den EU-Bestrebungen (die noch nicht Gesetz waren) ziemlich skeptisch gegenüberstand. 

Die nachfolgenden WES waren dann inklusive Postweg innerhalb 7 Tagen positiv beschieden....

 

bj68

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Jack_Oneill:

Es wird gebeten bei einem Erstantrag auf WBK persönlich zu erscheinen. Sie können es halt noch nicht anordnen.

Es wird wohl in Zukunft heißen: "Bei Erstantrag auf WBK hat der Antragsteller persönlich zu erscheinen" 

Vorgeschlagen wurde "...kann das persönliche Erscheinen des Antragstellers anordnen, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen".

 

So wäre das auch ok, ohne sich auf Freiwilligkeit verlassen zu müssen. Eine generelle Vorsprachepflicht wäre natürlich quatsch und würde nur die Verfahrensdauer massiv lähmen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb BJ68:

Hier in ZH ähnlich...die erste WES (für drei Waffen) gibt es auch nur nach einem Interview im kantonalen Waffenbüro. Dauerte bei mit ca. 1.5 h, weil ich den netten (ja der war wirklich nett und Pro-Waffen eingestellt) Menschen mit Fragen gelöchert habe. 

Das war früher nicht der Fall im Kanton Zürich. Ich musste nie zum Interview, gut ist schon 20 Jahre plus her bei mir. Ich glaube im Kanton Schaffhausen ist es mittlerweile auch so beim Erstantrag WES mit persönlichem Erscheinen.

Bearbeitet von mühli
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Kanne81:

Also da mache ich mir keine Sorgen, da haben die Verbände bzw. der FWR bereits Rechtsgutachten eingeholt und warten nur darauf die Klage im Dezember einzureichen. Das wird sofort wieder gekippt.

Das Rückwirkungserbot im Grundgesetz ist ziemlich wertlos. Es gibt so viele rückwirkende Gesetzgebungen, da reibst du dir nur noch die Augen.

Geschrieben (bearbeitet)

@knight:

Auch in diesem Fall gibt es keine verbotene Rückwirkung. Die Magazine sind ab Gültigkeitsdatum des Gesetzes verboten. Und das sind sie nicht rückwirkend. Es gibt lediglich eine Altbestandsregelung, die den fortdauernden Besitz ausnahmsweise erlaubt, zu dem es ein Stichdatum in der Vergangenheit gibt. Vergleichbar mit den alten Luftgewehren, die trotz Energie über 7,5 J und fehlender F-Markierung frei sind. Und zwar entgegen der eigentlich gültigen aktuellen Regeln, die aber naturgemäß auch Gegenstände früheren Baujahres erfaßt.

 

Eine verbotene Rückwirkung wäre, wenn Du für den Besitz eines entsprechenden Magazins bestraft würdest, das Du 2016 ge- und 2018 verkauft hast, zum rückwärtigen Stichtag 2017 aber in Besitz hattest.

Bearbeitet von Fyodor
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Geschrieben
21 minutes ago, Markus13 said:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hubert-aiwanger-aussage-zu-messerverboten-sorgt-fuer-kritik-a-1291629.html

"Aiwanger selbst sah keinen Grund, seine Aussagen zu korrigieren. "Die ständigen Verschärfungen des Waffenrechts für gesetzestreue Bürger führen am Thema vorbei", teilte er laut BR mit."

 

Kommt drauf an was man als Thema sieht…

 

Interessant....

 

a) kein Forum dort...und

b) wie die Dame von den Grünen aus einem von anständigen Leuten mitgeführten Messer ein "Selbstverteidigungsmesser" macht und dann auch postuliert dass dieses Teil im Sinne von  "mittelalterliche Vorstellungen zur Konfliktlösung" eingesetzt wird. 

c) Daher würde es mich interessieren wie diese Dame der Grünen auf diesen Trichter kommt.....

 

bj68

 

Geschrieben

Da fragt man sich doch, wie es Österreich mit seinem liberalen Messergesetzen schafft, in der Mordrate so viel besser da zu stehen als Deutschland. Nämlich 0,7 : 1,2 pro 100 000 Einwohner. Was die "mittelalterliche Vorstellungen zur Konfliktlösung" betrifft, wandern, von den Grünen beklatscht, täglich in Gewaltkulturen mittelalterlicher Art sozialisierte Armutsmigranten nach Deutschland ein, die seit 2015 insgesamt die Anzahl der Messerangriffe um bis zu 25% haben steigen lassen.

 

https://www.n-tv.de/politik/Messerattacken-in-Deutschland-nehmen-zu-article20368590.html

 

Soviel zur Wirksamkeit von Verboten.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Markus13:
Zitat

Bayerns Innenminister hatte dazu im Mai dem BR gesagt, der Freistaat wolle nicht zu sehr in die Rechte der Bürger eingreifen. Wenn im Sommer jemand sein Partybesteck für ein Picknick dabei habe, wäre ein Verbot von Messern problematisch. Es sei aber natürlich nicht normal, "dass jemand bei jeder Gelegenheit ein Messer mit sich führt".

Ach du shice, ich muss in ne Klinik....🤒😷🤕🤤🤪

 

Und wie die GRÜNEN da gleich wieder „Selbstverteidigungsmesser“ herauslesen und irgendetwas von „Mittelalter“   fabulieren, die müssten mal ihre Pillen wechseln. Der Mann will doch nur sagen, dass er dem Normalbürger nicht sein Messer verbieten möchte/ kann, wenn auf der anderen Seite Gewalttäter mit zig Taten auf dem Kerbholz fröhlich pfeifend ihrer freier Wege gehen können....

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Markus13:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hubert-aiwanger-aussage-zu-messerverboten-sorgt-fuer-kritik-a-1291629.html

"Aiwanger selbst sah keinen Grund, seine Aussagen zu korrigieren. "Die ständigen Verschärfungen des Waffenrechts für gesetzestreue Bürger führen am Thema vorbei", teilte er laut BR mit."

 

Kommt drauf an was man als Thema sieht…

 

 

Aiwanger, gehört zu den 'Guten', siehe auch aktuell seine Aussagen im Video oben ab ca. Min 1:38

Sein Bruder ist übrigens Mitglied im VDB

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb schmitz75:

Ist doch völlig egal was sie auf irgendwelchen Schützenveranstaltungen sagen, solange sie im BR und BT regelmäßig anderes beschließen.

Diese Aussage ist in diesem Fall aber allgemeine Polemik, da die Freien Wähler nicht im BT vertreten sind und im BR nur sehr eingeschränkt.

 

Außerdem sagen "sie" auf Schützenveranstaltungen etwas derart positives so gut wie gar nicht, falls die Schützen überhaupt besucht werden.

(Stahlknecht fällt mir als rühmliche Ausnahme noch ein).

 

Und wenn "sie" alle so auf Linie wären wie in Bayern, hätten wir zumindest einige der jetzigen, drängenden Probleme nicht.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

@knight:

Auch in diesem Fall gibt es keine verbotene Rückwirkung. Die Magazine sind ab Gültigkeitsdatum des Gesetzes verboten. Und das sind sie nicht rückwirkend. Es gibt lediglich eine Altbestandsregelung, die den fortdauernden Besitz ausnahmsweise erlaubt, zu dem es ein Stichdatum in der Vergangenheit gibt. Vergleichbar mit den alten Luftgewehren, die trotz Energie über 7,5 J und fehlender F-Markierung frei sind. Und zwar entgegen der eigentlich gültigen aktuellen Regeln, die aber naturgemäß auch Gegenstände früheren Baujahres erfaßt.

 

Eine verbotene Rückwirkung wäre, wenn Du für den Besitz eines entsprechenden Magazins bestraft würdest, das Du 2016 ge- und 2018 verkauft hast, zum rückwärtigen Stichtag 2017 aber in Besitz hattest.

 

Wie weit kann man diese Stichtagsregelung denn ausdehnen. ? Aktuelle sind es über 2 Jahre.  Hab ich im November 2018 ein MAgazin gekauft, kann ich es nicht weiter benutzen, bei Zuwiderhandlung wird man bestraft.

Hätte die EU die Feuerwaffenrichtlinie schon 1995 Magazine verboten, und würde der Bundstag jetzt beschließen ein magazingesetz zu verabschieden und zwar mit Stichtag 1.1.1995  hätten wir einen Periode von 24 Jahren. So haben wir nur 2 Jahre, in denen Personen kaufen konnten und es nicht behalten dürfen. Das ist für mich Rückwirkung.

 

Wenn EU Recht unmittelbar gilt, gilt der Stichtag im July 2017.

Gilt es nicht ohne Umsetzung des Deutschen Bundestages, so gilt es ab Tag der Verkündiggung. Eine Mischung asu beiden ist für mich Enteignung.

Bearbeitet von Thrawn
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Und wie die GRÜNEN da gleich wieder „Selbstverteidigungsmesser“ herauslesen und irgendetwas von „Mittelalter“   fabulieren, die müssten mal ihre Pillen wechseln. Der Mann will doch nur sagen, dass er dem Normalbürger nicht sein Messer verbieten möchte/ kann, wenn auf der anderen Seite Gewalttäter mit zig Taten auf dem Kerbholz fröhlich pfeifend ihrer freier Wege gehen können....

Das Problem ist psychologisch. Nicht auf unserer Seite, aber der Seite der Grünen. Und das gilt auch für Waffen.

 

Für uns ist klar, dass wir Messer als Werkzeug, Waffen als - ich benutze das Wort jetzt mal - Sportgeräte oder Jagdgeräte oder Sammelgegenstand ansehen. Für uns ist das nichts besonderes. Etwas, was wir öfter in der Hand haben, als einen Schraubendreher.

Für die Grünen und die Antiwaffennarren sind Messer Abstech- und Konfliklösungsgeräte und Waffen eben Mordwaffen. Weiter reicht ihr Wahrnehmungshorizont nicht. Schon alleine die kleine Plausirechnung, dass wir Millionen von Toten haben müssten, wenn jeder seine Waffe nur einmal pro Jahr in diesem Sinne verwenden würde, und eben dieses Denkmodell nicht mit der Realität übereinstimmt, ist außerhalb ihrer Schlussfolgerungskompetenz. Andererseits verfügen sie über eine ausgezeichnete Inkompetenzkompensationskompetenz, mit der sie ihre Forderungen in einer Stimmungslage rüber bringen, die beim Zuhörer die Sach- und Nachdenkebene genauso wie bei Ihnen selbst ausschaltet.

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Geschrieben (bearbeitet)

Es ist absolut unsinnig ein Messer zur Selbstverteidigung zu führen, weil man als "normaler" Bürger im Konfliktfall eher mit Leuten zu tun hat, die sich damit auskennen und auch weit besser damit umgehen können. Daher halte ich das für kein gutes Argument gegen ein Führverbot.

Aber ich habe immer ein (festes) Messer dabei, weil ich es einfach praktisch finde und es auch im Prinzip jeden Tag für irgendwas nutze. Ich halte auch Verbote für sinnlos und fühle mich ungerechtfertigt betraft, wenn einige wenige Wirrköpfe damit strafbare Handlungen begehen, aber wir alle dadurch benachteiligt werden. Die Leute die man davon abhalten will, erreicht man nicht durch Gesetze. Präventive Maßnahmen treffen in den allermeisten Fällen den Falschen.

 

Aber der Antrag von Bremen und Niedersachsen bezüglich Messerverbote ist doch vom Tisch.

Bearbeitet von Floppyk
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Thrawn:

Wie weit kann man diese Stichtagsregelung denn ausdehnen. ?

Bei den Balisongs hat man einfach verboten, ohne Altbestandsschutz.

Bei den Wurfsternen und Nunchakus hat man einfach verboten, ohne Altbestandsschutz.

Bei den kleinkalibrigen Zentralfeuerpistolen hat man einfach verboten, ohne Altbestandsschutz.

 

Warum sollte jetzt eine Verbotsregelung MIT Altbestandsschutz da anders bewertet werden?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb knight:

Das Problem ist psychologisch. Nicht auf unserer Seite, aber der Seite der Grünen. Und das gilt auch für Waffen.

.....

Andererseits verfügen sie über eine ausgezeichnete Inkompetenzkompensationskompetenz, mit der sie ihre Forderungen in einer Stimmungslage rüber bringen, die beim Zuhörer die Sach- und Nachdenkebene genauso wie bei Ihnen selbst ausschaltet.

Das Problem ist, wie Waffen, Messer in der Öffentlichkeit „verkauft“ werden. Es wird ihnen eben negatives angehängt und man achtet seitens der Politik darauf, dass immer das Schlimmste hervorgehoben wird, eben jemanden damit verletzen oder töten zu können. Wenn ich in jeder Autowerbung analog den Zigarettenpackungen darauf hinweisen müsste „Achtung, mit diesem Fahrzeug können Menschen getötet werden. Bei einem SUV besteht die Gefahr, besonders viele Menschen auf Grund der Größe des Fahrzeuges zu verletzen und zu töten..... und nun viel Freude an der Fahrt mit ihrem neuen......“

Und niemand ist wirklich da, der in der breiten Öffentlichkeit eben das Werkzeug, Sportgerät bla etc. hervorhebt. Wenn ich mir auf Youtube Amivideos anschaue, was die da für teils lustige, irre Sachen machen, da bekommt man als deutscher LWB ein schlechtes Gewissen, weil das ginge hier ja nun mal gar nicht.... Alleine Hickok45, der seine Videos mit Spaß, verbunden mit Wissenswertem erstellt, ab und zu ein kleines Kürbismassaker, aber im Großen und Ganzen vermittelt er eben das Wissen rund um seine Vorstellungsobjekte. Null Aggressives oder ähnliches.
Waffen scheinen bei uns nur böse zu sein. Und weil eher eine Minderheit der Bürger LWB sind, kann man ja auch darauf rumprügeln, ist bei Wahlen ja nicht so schlimm, wenn die einen nicht mehr wählen.

 

Ich bin mit dem Messer groß geworden, es war völlig normal sein Fahrtenmesser bei sich zu tragen. Mein Vater hat mich früh mit einem Luftgewehr bekannt gemacht und ich konnte schon gut schießen, bevor ich mit der staatlichen Waffenausbildung Bekanntschaft gemacht habe. Wenn mich heute irgend so ein Frischling von Kontrolletti anhalten würde und weil die auf der Schule jetzt lernen, „Waffen und Messer sind pfui“, ich mich dafür rechtfertigen müsste, wieso ich immer ein Messer bei mir habe, ehrlich, für mich ist das normal, aber auch nicht unnormal, wenn einer keines dabei hat. Und ich möchte mir von Politikern, die ihre Karriere im Studentenstreichelzoo absolviert haben, nicht vorschreiben lassen, ob das normal ist oder nicht. Ich wäre nicht LWB, wenn ich durch Dummheiten aufgefallen wäre. Mehr Vertrauen als in einen LWB kann man kaum haben. 

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