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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Du meinst, sie können nicht auf die Fachexpertise einer Bundesbehörde zurückgreifen?

 

Hier liegt der Versuch vor, die schlimmstmögliche Auslegung umzusetzen.

Vorhandene Spielräume werden nicht genutzt.

Angefügte Ausnahmeregelungen nicht genutzt.

Nötige Berichtigungen/Klarstellungen werden nicht vorgenommen.

 

Der Beschluss des Bundesrates zu waffenrechtlichen Angelegenheiten via EU wird ebenso ignoriert, wie die Nichtzuständigkeit der Kommission.

 

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So, habe mir das Pamphlet mit den befürchteten Verschärfungen auch mal näher angeschaut und auf folgendes gestoßen:

 

- die regelmäßige Bedürfnisprüfung (bislang bei Antragserteilung, dann nach drei Jahren nochmals und danach anlassbezogen) halte ich für stark überzogen und in der Praxis im Bereich Sportschützen mit einer Menge zusätzlicher Arbeit verbunden. Warum das, wo die Schützenvereine doch die Meldepflicht nach § 15 Abs. 5 WaffG haben, die sich bislang sehr gut bewährt hat ?

- der Jäger soll entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 2 neu nach jedem Waffenerwerb immer eine neue WBK beantragen ? Nur aus § 37a Abs. 1 ergibt sich mit viel Fantasie höchst indirekt, dass er auch eine vorhandene WBK vorlegen kann.

- § 34 Abs. 1 Satz 3 neu enthält nun für den Waffenhändler die Möglichkeit, der Waffenbehörde vorab seine Absicht zur Waffenüberlassung anzuzeigen, die dann im NWR prüfen soll, ob die ihm vorgelegte Erlaubnis noch aktuell ist. Wenn das fleißig genutzt wird, wird es für eine Menge Arbeit bei den Waffenbehörden sorgen...

- § 37d: das Datum eines Erwerbs oder einer Überlassung kann verlangt werden. Wie bitteschön soll so was in die WBK eingetragen und im NWR gebucht werden ?

- die allgemeine Einfuhrerlaubnis (bislang § 29 Abs. 3 AWaffV) ist verschwunden (interessant, weil schon die WaffVordruckVwV bislang keinen Vordruck dazu angeboten hat) - Absicht ?

- erfreulicherweise sollen SD für Jäger nun auch auf JS erwerbbar sein. Vergessen hat man die Erwähnung des SD allerdings im § 32 zur Mitnahmeerlaubnis sowie zum Europäischen Feuerwaffenpass. Im übrigen sollen Sportschützen immer noch außen vor bleiben. Wenigstens für die extrem lauten Kaliber könnte man doch mal eine Überlegung anstreben, um neben den wohl gleichwertig zu schützenden Ohren insbesondere Nachbarschaftsbeschwerden zu reduzieren.

- Nachtzielgeräte für Jäger immer noch verboten und nur über Ausnahmegenehmigung erwerbbar. Hmmm...

 

Was würde ich mir noch wünschen ?

 

- Wegfall der Blockierpflicht für Erben, die sich überhaupt nicht bewährt hat und nur unnötige Probleme in der Praxis schafft. Die besondere Gefährlichkeit von Erben wurde noch nie dargelegt. Man könnte auch so was wie eine Sachkunde light, kleine Sachkunde oder so für Erben fordern.

 

- Wegfall von 2/6 für die Sportschützen. Eine der unsinnigsten Regelungen überhaupt im WaffG

 

Gruß SB

 

 

 

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vor 5 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

- erfreulicherweise sollen SD für Jäger nun auch auf JS erwerbbar sein. Vergessen hat man die Erwähnung des SD allerdings im § 32 zur Mitnahmeerlaubnis sowie zum Europäischen Feuerwaffenpass. Im übrigen sollen Sportschützen immer noch außen vor bleiben. Wenigstens für die extrem lauten Kaliber könnte man doch mal eine Überlegung anstreben, um neben den wohl gleichwertig zu schützenden Ohren insbesondere Nachbarschaftsbeschwerden zu reduzieren.

 

Der Jäger kann SD direkt erwerben, der Sportschütze muss seine Waffe zum BüMa bringen. So schlimm ist der Unterschied nicht.

 

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vor 23 Minuten schrieb Waffen Tony:

Hier liegt der Versuch vor, die schlimmstmögliche Auslegung umzusetzen.

Vorhandene Spielräume werden nicht genutzt.

Angefügte Ausnahmeregelungen nicht genutzt.

Nötige Berichtigungen/Klarstellungen werden nicht vorgenommen.

Erinnert sich noch wer an die Antwort aus dem Ministerium, dass man nur und wirklich nur die EU Richtlinie umsetzen wollte und darüber hinaus keine Verschärfungen geplant seien? Nicht das hier noch jemand glaubt, wir würden nicht pausenlos vera....

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vor 22 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

So, habe mir das Pamphlet mit den befürchteten Verschärfungen auch mal näher angeschaut und auf folgendes gestoßen:

 

 

Alles in allem habe ich den Eindruck, dass die mit diesen Regularien nicht nur die LWB ärgern wollen.

 

Sondern auch die Waffenbehörden aufs Doppelte aufblähen; anders wird der Verwaltungsvollzug nicht mehr möglich sein.

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Angeblich ust sogar fast garnichts anzupassen weil ja schon heute das deutsche Waffenrecht der Richtline etspricht, respektive diese das deutsche Waffenrecht aufnimmt.

Das Ergebnis sieht man.

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vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo

 

irgendwie verliere ich immer mehr den Glauben.

Ich habe so das Gefühl, die Verfasser des Referentenentwurfes lesen hier mit, kloppen sich einen und schaissen auf den Bürger. Wollen mal sehen, wer hier der wahre Souverän ist.

Diese hängenden Ohren streife ich gleich wieder ab.

 

Steven

Ich finde es voll der Burner, dass du den Begriff " sich einen Kloppen" kennst. Das ist ja sowas vong 1 nice Jugendsprache.

Läuft bei dir;)

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Praxisferner gehts eigentlich nicht-

Wegfall der 3 Monatigen Frist zur Erwerbsanzeige bei Inhabern einer 18er SV WBK- heisst im Umkehrschluss die z.B.von der Justiz zur Beweiserhebung überlassene Waffe muss innerhalb 14 Tagen "eingetragen" werden. Überlasser ist dann z.B. das Amtsgericht Pusemuckel?????

Bearbeitet von chapmen
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Je nach Umfang der Beweiserhebung eher nicht.

 

Schon an diesem Punkt ist klar ersichtlich das es nicht um die Umsetzung von EU Vorgaben geht, sondern diese lediglich wie auch die Ziele vorgeschoben werden.

Bearbeitet von chapmen
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vor 12 Minuten schrieb Raiden:

In Anlage 2 ist nur von halbautomatischen Zentralfeuerwaffen die Rede. 

Schon schlimm genug... ich habe für meine Thompson knapp 30 Magazine, etwa 15 Stück 30er, und etwas mehr als 10 20er. Sportlich verwende ich natürlich nur ordnungsgemäß auf 10 Schuß blockierte 30er. Das Problem ist, daß es meines Wissens gar keine 10 schüssigen Magazine dafür gibt.

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LDT Thompson?

Die dürfte ja auch verboten werden (aus vollautomatischer Waffe umgebaut), also doppelt S******e.

 

Derselbe Magazinmist beim M1 Carbine. Kleinere als 15er-Magazine sind nur in homöopathischen Mengen am Markt.

Bearbeitet von Raiden
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vor 34 Minuten schrieb Fyodor:

Mal sehen... noch ist es ein Referentenentwurf, aber es wird schon noch genug Schei** übrig bleiben im endgültigen Gesetz.

Nun die schreiben auch nur rein was man Ihnen Politisch vorgibt. Die Stoßrichtung ist klar, gängeln so viel wie möglich.

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vor 1 Stunde schrieb Thrawn:

Ich finde es voll der Burner, dass du den Begriff " sich einen Kloppen" kennst.

Hallo Thrawn

 

klar kenne ich das. War schon zu meiner Jugendzeit Usus.

Ich kenne noch ganz andere Begriffe. Solltest du der Meinung sein, ich bin ein ganz Heiliger, dann muss ich dich schwer enttäuschen.

Ich bin ein ganz Fieser. Habe aber gelernt, das zu verbergen. Aber ab und an kommt das raus.

Also sei vorsichtig, wenn du meine Posts liest, es könnte Herzbeschwerden und Magenkrämpfe bei dir auslösen.

 

Steven

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Ich habe mal das kantonale Waffenbüro angerufen und gefragt, wie es denn bei uns aussehen könnte? Als Antwort bekam ich dann, dass es wohl Spezialregelungen geben wird für Altbesitzer. Das mit 20 Plus Magazinen sei wohl so nicht klar wie es umsetzbar sei! Ende Mai wisse man mehr. Man sagte mir, es gebe sehr viele Halbautomaten mit 20 Plus Magazinen in der Schweiz, wie solle man da bestimmte Magazine registrieren/erfassen? Also alles etwas in der Schwebe bei uns.

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