---und nicht nur zur Beantragung eines weiteren Erwerbs, sondern auch als Nachweis eines bestehendes Bedürfnisses. Das habe ich nach 30 Jahren als gemeldeter Sportschütze nun --endlich-- hinter mir. In einem älteren thread bin darauf eingegangen und möchte meine Schützen-Geschichte nicht wieder aufwärmen.
Aber neben meiner Vereins-Mitgliedschaft, vom Vorsitzenden bestätigt, wurde von der Behörde tatsächlich ein Schießnachweis- heißt Schießbuch verlangt. Mein ehemaliger Vorstand schrieb zusätzlich zu meiner langjährigem Mitgliedschaft- die er ja bestätigen mußte : "Der Schießnachweis obliegt dem Schützen." Also keine Rückendeckung vom Vorstand als Bestätigung zur regelmäßigen Teilnahme. Heißt, also doch zusätzlich ein Schießbuch führen.
Auch wenn besagtes Schießbuch gesetzlich -noch nicht- vorgeschrieben ist, kann die Behörde dennoch das Schützenleben --durch die Hintertür--schwer machen.
Vergleichbar mit dem mit Sicherheit kommenden allgemeinen Tempolimit auf der AB. Kanste eine Karre mit 300PS und/oder 200KmH Spitze besitzen, die bürgerliche Freiheit wird sehr geschickt durch Verordnungen reduziert.
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