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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Zum Thema Magazine: Das mit dem Verbot blockierter 30er Mags bei SL-Langwaffen ist schon seit mind. 2 Jahren vorbei. Die befürchtete "Außenwirkung" ist wohl nie das große Problem gewesen. Zumal: 30er Magazine in .223 sind ähnlich lang wie manche 10er Mags bei Flinten im Kaliber 12, also dann hätte man SL-Flinten in "Open" mit Kastenmagazin auch untersagen müssen.

Aber der Präsident darf bei Magazinen natürlich seine eigene Meinung haben.

 

Dass man sich auch um Leute kümmert, die in den frühen 1970er Jahren mal was bei Quelle gekauft haben und damit bislang Gelegenheitsschützen gewesen sind, die hochambitionierte Trainingsanforderungen einfach nicht mehr leisten können, finde ich schon ein wichtiger Punkt - wie von katechont genannt.

Mit jedem Legalwaffenbesitzer weniger - egal wie er aus dem Legalwaffenbesitz rausgekegelt wurde - verliert die Gesamtheit der LWBs an Gewicht. Auch 80.000 superambitionierte BDSler würden am Ende nicht vor dem Totalverbot bewahren - das ist für die Politik einfach keine Größe mehr. Man denke an die Sportschützen in GB: Noch 42.000 Kurzwaffenbesitzer haben den Kurzwaffensport dort am Ende nicht retten können: die wurden vom Totalverbot einfach überrollt.

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Am 24.9.2019 um 16:00 schrieb BJ68:

 

d) Bei der Verfassungsabfrage oder besser bei den Infos des Verfassungsschutz handelt sich es sich um "weiche Informationen" ala "könnte sein, wäre zu vermuten, dass" welche weder gerichtsfest noch Dir nachzuweisen sind. Sie sind auch von richterlicher Überprüfung ausgeschlossen und auch Dein Anwalt wird da keine Auskunft bekommen d.h. hier wird mit verdeckten Karten gespielt und Korrekturen dürften so gut wie nicht möglich sein.....

 

 

und: die auch nicht stimmen müssen

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vor 8 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Aber das Bundesratsstatement wundert mich nicht, da ja in fast jedem Bundesland mittlerweile die Grünen und die Linken mitmischen. Mit Sachsen und Brandenburg kommen jetzt noch 2 hinzu.

Nö, in Brandenburg ist die SED schon seit längerem wieder aktiv in der Regierung

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vor 23 Stunden schrieb tar:

Warum ist das mit dem Armbrüsten auf einmal drin, wenn das doch im Plenum eine Minderheit war?
Machen die ein Abstimmungsirrtum geltend weil die Sprecherin 336 statt 363 aufgerufen hat?

Oder wird eine Minderheit zu einer Mehrheit umdefiniert wie bei Claudia Roth und dem verweigerten
Hammelsprung bei ungefähr 100 anwesenden Bundestagsabgeordneten?

Frau Triebel scheint sich auch nicht daran zu stören?!

Hier bei 6 min 46 s

bearbeitet vor 23 Stunden von tar

Diesbezüblich habe ich mich an die Pressestelle des Bundesrates gewandt und die Antwort bekommen, dass zwar wirklich der Landesantrag zunächst keine Mehrheit bekam, dass aber anschließend die Abstimmung des Antrages wiederholt wurde. Dabei habe er dann die erforderliche absolute Mehrheit erhalten.

Einen Mitschnitt dieser Wiederholung habe ich nicht gefunden. Weiß da sonst jemand was drüber?

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vor 3 Minuten schrieb black_friday:

 Dabei habe er dann die erforderliche absolute Mehrheit erhalten.

Einen Mitschnitt dieser Wiederholung habe ich nicht gefunden. Weiß da sonst jemand was drüber?

Na toll, gibt es dann die Armbrust analog der Schusswaffen, nur noch mit WBK nach dem Bedürfnisprinzip und Vereinsmitgliedsschaft bzw. Verbandszugehörigkeit? Das war absolut unnötig und dies hat ja auch nicht die EU so gefordert. Verstehe das nicht, warum man jetzt offenbar in Deutschland vom deutschen Gesetzgeber die seit Jahrzenten frei verkäuflichen Armbrüste plötzlich bewilligungspflicht und somit nicht mehr frei verkäuflich einstufen will?

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vor 5 Minuten schrieb mühli:

Na toll, gibt es dann die Armbrust analog der Schusswaffen, nur noch mit WBK nach dem Bedürfnisprinzip und Vereinsmitgliedsschaft bzw. Verbandszugehörigkeit? Das war absolut unnötig und dies hat ja auch nicht die EU so gefordert. Verstehe das nicht, warum man jetzt offenbar in Deutschland vom deutschen Gesetzgeber die seit Jahrzenten frei verkäuflichen Armbrüste plötzlich bewilligungspflicht und somit nicht mehr frei verkäuflich einstufen will?

Schwachsinn eben, deutsche WaffGgebung. Und man lässt jetzt neuerdings so lange abstimmen, bis es passt?

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vor 21 Minuten schrieb mühli:

Na toll, gibt es dann die Armbrust analog der Schusswaffen, nur noch mit WBK nach dem Bedürfnisprinzip und Vereinsmitgliedsschaft bzw. Verbandszugehörigkeit?

Nicht nur das, wenn das wirklich durchgeht müssen Armbrüste auch in einem Tresor mit min. Sicherheitsstufe 0 aufbewahrt werden. Und der kostet dann, wenn man die Armbrust nicht jedes mal zerlegen will, min. 1000,- €.

Der Bogen bzw. die Wurfarme der Armbrust wäre dann ein wesentliches Waffenteil. Werden Bögen damit auch WBK - pflichtig?

Der Verwaltungsaufwand dürfte gigantisch werden, da Armbrüste ja schon seit langem frei verkäuflich sind.

Bearbeitet von black_friday
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vor 35 Minuten schrieb black_friday:

Nicht nur das, wenn das wirklich durchgeht müssen Armbrüste auch in einem Tresor mit min. Sicherheitsstufe 0 aufbewahrt werden.

Hab ich auch erst gedacht, aber sie sind keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen (§36 Abs 3 WaffG) nur den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände. Wesentliche Teile sind auch nur für Schusswaffen definiert und Bögen tauchen da nicht auf.

Bearbeitet von schmitz75
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8 hours ago, schmitz75 said:

Hab ich auch erst gedacht, aber sie sind keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen (§36 Abs 3 WaffG) nur den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände. Wesentliche Teile sind auch nur für Schusswaffen definiert und Bögen tauchen da nicht auf.

und würden damit nicht unter den §36 Abs. 3 WaffG fallen.....

 

Ändert aber nichts daran, dass

 

a) sich da die Bedürfnisfrage stellen wird, plus der erwähnten Vereins/Verbandszugehörigkeit, die

b) dann dazu führen dürfte, dass da nur noch bestimmte Typen genehmigt werden,

c) für die Teile dann ziemlich viel Papierkram nötig werden wird

d) es eine Menge Altbesitz geben dürfte

e) diese Teile im "Ausland" freie Gegenstände sind und damit auch frei erwerbbar und beim Erwerb nicht registriert werden siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Armbrust#Schweiz da muss jemand nicht mal 18 Jahre sein. 

f) ich als zugeroaster Schweizer, dann das Problem* habe, dass ich in Deutschland so ein Teil eingelagert habe und nein...es in die Schweiz zu nehmen ist keine Option.....

 

bj68

 

*= sollte da wirklich kommen.....dann werde ich De. einen Antrag auf eine WBK stellen u.a. wegen Altbesitz und meine "Klagekasse" ist gut gefüllt.....

 

Bearbeitet von BJ68
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vor 8 Stunden schrieb schmitz75:

...Wesentliche Teile sind auch nur für Schusswaffen definiert und Bögen tauchen da nicht auf.

Oh, da hätte ich keine Bedenken, dass ein "Armbrust-Verbot" dann im weiteren Gesetzes- und Verordnungsverfahren noch neue Definitionen bzw. Erweiterungen nach sich zöge, z.B. in der AWaffV.

Es gibt ja z.B. "Armbrust-Upper", die auf einen AR15-Lower gesetzt werden, bei denen ist jetzt schon klar, dass sie erlaubnispflichtig werden. Das Untergehäuse mit Griffstück und Abzug könnte z.B. wesentlicher Gegenstand werden, die Pfeile/Bolzen ebenso - inkl. ggf. Härtedefinitionen und Verbot von "jagdlichen" Pfeilspitzen, da nur noch sortliches Bedürfnis. 

Ganz sicher wird man auch Regelungen finden, wie solche "wesentlichen Teile" künftig sicher verwahrt werden müssen - da es A/B-Schränke oder S1/S2-EU 14450-Schränke im deutschen Waffenrecht nicht (mehr ) gibt, ist man dann schon schnell bei 0/I-Schränken für wesentliche Teile von Armbrüsten.

 

Wie dieses Armbrust-Verbot durch den BR geschmuggelt wurde, ist auch beachtlich. Erst klar abgelehnt und heimlich still und leise später auf "angenommen" gesetzt? Ich finde, das "unpräzise" Abstimmen im Bundesrat einer Demokratie unwürdig. Hier gehört ein elektronisches Abstimmungsverfahren rein, dass sofort Klarheit erbringt. Und wenn was nicht durchging, dann ist es eben so. Das Waffengesetz erfährt ohnehin jährliche Verschärfungsrunden, dann kann man es ja 1 Jahr später wieder probieren und muss nicht heimlich Stunden später "umabstimmen" lassen bis es passt.

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vor 9 Stunden schrieb mühli:

Verstehe das nicht, warum man jetzt offenbar in Deutschland vom deutschen Gesetzgeber die seit Jahrzenten frei verkäuflichen Armbrüste plötzlich bewilligungspflicht und somit nicht mehr frei verkäuflich einstufen will?

Da hat halt ein Staatssekretär den Wilhelm Tell gelesen und es mit der Angst bekommen.

 

Das Werk von Schiller erscheint übrigens im Herbst in neuer, verbesserter Ausgabe.

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vor 10 Stunden schrieb schmitz75:

Hab ich auch erst gedacht, aber sie sind keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen (§36 Abs 3 WaffG) nur den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände. Wesentliche Teile sind auch nur für Schusswaffen definiert und Bögen tauchen da nicht auf.

das Gesetz ist ja auch noch nicht fertig...

 

 

Letztlich produziert man auf diesem Wege neue Straftäter. Denn welcher Armbrustbesitzer ohne Schusswafen und damit sehr wahrscheinlich auch ohne Einblick in das Waffenrecht wird denn seine Armbrust melden? 

 

Bearbeitet von sealord37
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1 hour ago, Schwarzwälder said:

Verbot von "jagdlichen" Pfeilspitzen, da nur noch sortliches Bedürfnis. 

Da war vor xx Jahren (2000 bis 2004 u.U. auch schon eher) schon eine Partei mit grüner Farbe dabei und die Argumentation war, dass die Teile ja verboten werden könnten, weil Jagd mit Armbrust ja in Deutschland verboten ist. 

 

43 minutes ago, Gruger said:

Änderung der Redaktion..

Kleiner Unterschied.....die Magazinproblematik kam von der EU-Komission (bei wem kann man sich da bedanken...wie schon mal geschrieben, wer ist das? Würde mich interessieren, was das für Leute sind, welche Einstellung die haben usw. um auf solche Ideen zu kommen und was die glauben was so eine Regelung bringt?) wo mehrere Köche aus unterschiedlichen Ländern den Ton angeben, das Teil mit der Armbrust ist "Made in Germany" oder besser entsprang einigen Politkerhirnen in Hessen. 

 

bj68

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vor 16 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

Dass man sich auch um Leute kümmert, die in den frühen 1970er Jahren mal was bei Quelle gekauft haben und damit bislang Gelegenheitsschützen gewesen sind, die hochambitionierte Trainingsanforderungen einfach nicht mehr leisten können, finde ich schon ein wichtiger Punkt

 

Das ist ebenso wichtig, wie es unnötig ist. 

Schwachsinn. 

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"Dass man sich auch um Leute kümmert, die in den frühen 1970er Jahren mal was bei Quelle gekauft haben und damit bislang Gelegenheitsschützen gewesen sind, die hochambitionierte Trainingsanforderungen einfach nicht mehr leisten können, finde ich schon ein wichtiger Punkt"

 

vor 19 Minuten schrieb karlyman:

Das ist ebenso wichtig, wie es unnötig ist. 

Schwachsinn. 

 

70er Jahre und Quellekatalog sollte ein plastisches Beispiel sein um die Reichweite zu zeigen, die das Verschärfungsansinnen mit sich bringen würde.

 

Es gibt eine Menge alte Schützen da draußen, die irgendwann ein KK-Gewehr erworben haben, damals oft genug geschossen haben und nun nur noch beim Königsschießen und der Vereinsmeisterschaft teilnehmen können.

18 Einheiten in 36 Monaten kaum mehr möglich -> Bedürfniswegfall -> Enteignung

 

Es gibt eine Menge Leute da draußen, die Floberts und Co. auf der WBK eingetragen haben um diese Waffen zu 'parken'.

Disziplin nach Sportordnung nicht vorhanden -> Bedürfniswegfall -> Enteignung.

 

Es gibt ebenfalls eine Menge Leute da draußen, die bspw. aus einer Erbmasse heraus noch zwei/drei/vier usw. Gewehre zusätzlich auf der Gelben WBK stehen haben - tut ja nicht weh.

Erforderlichkeit für eine Disziplin nach Sportordnung zwar erfüllt, aber auch überfüllt  -> von fünf Ordonnanzgewehren ist zur Ausübung nur eines erforderlich -> Bedürfniswegfall für vier Gewehre -> Enteignung 

 

Es gibt auch eine Menge Leute, die sich bspw. eine KK-Schnellfeuerpistole gekauft haben im damals verwendeten Kaliber .22 kurz.

Disziplin nach Sportordnung umgestellt auf .22lfB, Pistole kann nicht mehr verwendet werden -> Bedürfniswegfall -> Enteignung.

 

Sie alle sind LWB.

 

Nur weil dein Vorstellungsvermögen für manche Sachverhalte nicht ausreicht, ist das kein Schwachsinn.

Es zeugt bei dir eher von fehlender Empathie, schwachen Sinn möchte ich nicht unterstellen.

 

 

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vor 13 Stunden schrieb black_friday:

Diesbezüblich habe ich mich an die Pressestelle des Bundesrates gewandt und die Antwort bekommen, dass zwar wirklich der Landesantrag zunächst keine Mehrheit bekam, dass aber anschließend die Abstimmung des Antrages wiederholt wurde. Dabei habe er dann die erforderliche absolute Mehrheit erhalten.

Einen Mitschnitt dieser Wiederholung habe ich nicht gefunden. Weiß da sonst jemand was drüber?

(Danke für deinen Einsatz!)

 

Das wäre tatsächlich ein Skandal.

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vor 37 Minuten schrieb Katechont:

Sie alle sind LWB.

Hier liegt meiner Meinung nach das aktuelle Kern-Problem. Egal ob DSB, BDS, BDMP, Jäger oder was auch immer ... alle Verbände haben es versäumt, eine große Koalition der LWB zu schmieden. Das wäre dann immer noch ein Hinweis/Warnung an jeden Wendehals-Politiker da draußen der glaubt, mit etwas "grüner Farbe" seine Pfründe zu sichern. Zumindest für zukünftige Auseinandersetzungen ...

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vor 3 Stunden schrieb sealord37:

 

Letztlich produziert man auf diesem Wege neue Straftäter. Denn welcher Armbrustbesitzer ohne Schusswafen und damit sehr wahrscheinlich auch ohne Einblick in das Waffenrecht wird denn seine Armbrust melden? 

 

Jupp, genau das gleiche Problem wie bei Deko- und Salutwaffen, wenn man den Besitz und Erwerb verschärfen würde. Jahrzehntelang null Problem und wer bitte weiß heute, wie viele inkl. Armbrüste vorhanden sind? Vielleicht freuen sich jetzt die Händler, weil es einen Run auf die Teile gibt, die dann gebunkert werden. Wer weiß, wann hier das Licht ausgeht.....

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Das wird ein großes Chaos geben. Dass eine Änderung im Waffenrecht, die nachträglich die Erlaubnisvoraussetzungen ändern, so nicht funktionieren, zeigt noch die - vermutlich - große Anzahl an im Umlauf befindlichen Waffen, die nicht angemeldet wurden und immer mal wieder irgendwo auftauchen. Das wären alte SRS-Waffen ohne PTB, Tingle VL und ähnliche und vermutlich noch die eine oder andere Neckermann Flinte, wie auch Flobert Gewehre. Von ahnungslosen Bürgern, die aus dem benachbarten Ausland Butterflymesser oder Pfefferspray und ähnliches nach D. einführen, ist noch ein zusätzliches anderes Problem.

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vor 9 Minuten schrieb Last_Bullet:

Jupp, genau das gleiche Problem wie bei Deko- und Salutwaffen, wenn man den Besitz und Erwerb verschärfen würde. Jahrzehntelang null Problem und wer bitte weiß heute, wie viele inkl. Armbrüste vorhanden sind? Vielleicht freuen sich jetzt die Händler, weil es einen Run auf die Teile gibt, die dann gebunkert werden. Wer weiß, wann hier das Licht ausgeht.....

Eben. Aber bunkern ist gar nicht nötig, in jedem unserer Nachbarländer kannst du die Dinger weiterhin kaufen. Was es da so alles gibt, was bei uns verboten ist....

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vor 54 Minuten schrieb AHRMS:

Hier liegt meiner Meinung nach das aktuelle Kern-Problem. Egal ob DSB, BDS, BDMP, Jäger oder was auch immer ... alle Verbände haben es versäumt, eine große Koalition der LWB zu schmieden. Das wäre dann immer noch ein Hinweis/Warnung an jeden Wendehals-Politiker da draußen der glaubt, mit etwas "grüner Farbe" seine Pfründe zu sichern. Zumindest für zukünftige Auseinandersetzungen ...

Sie nennen es FWR.

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vor 1 Stunde schrieb Katechont:

 

Nur weil dein Vorstellungsvermögen für manche Sachverhalte nicht ausreicht, ist das kein Schwachsinn.

Es zeugt bei dir eher von fehlender Empathie, schwachen Sinn möchte ich nicht unterstellen.

 

 

Ich kann mir das sehr gut vorstellen.

 

Hier liegt aber ein Missverständnis vor. 

Es ist die Verschärfung, die ich für unnötig und für Schwachsinn halte.

Nicht deren Thematisierung hier.

 

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