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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 59 Minuten schrieb cartridgemaster:

damit JEDER bundesdeutsche Waffenbesitzer namentlich bei einer Behörde des Verfassungsschutzes erfasst ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienstliches_Informationssystem

Ist doch praktisch, oder?

 

Klar macht die aktive Suche im BigData Sumpf a bissle leichter - wird sich doch irgendwas finden was man entsprechend aus dem Zusammenhang und mit einer bestimmten Brille so auslegen kann... (und wenn es nur gewisser YouTube-Videoverlauf ist der zu konsvervativ und kritisch ist!). Und rechtlich dann dagegen vorzugehen ist bestimmt total easy und geht ruckzuck.

 

Aber das nützt auch nix - die meisten sagen sich einfach "ich hab nix zu verbergen" und erkennen gar kein Problem - wie hieß noch der große Vogel mit dem langen Hals ???

 

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vor 23 Minuten schrieb schmitz75:

wie bisher? müssen wir jetzt auch alles auflisten, was sich nicht ändert? 

 

tut mir leid, ich kapiere es als noch nicht,

da ich stets seit über 35 Jahren nichts anders mache als Trainieren und an allen nationalen Meisterschaften teilnehme.

Daher verstehe ich und auch mein studierter ehemaliger Sportleiter, den verborgenen Hintergrund zu diesem Text nicht.

Es ist mir auch völlig egal und es wird mich sicherlich nicht überraschen, außer das nun unsere Stammtisch Patrioten auch ihren Hintern heben müssen. Das kann allerdings zwei Dinge hervorrufen. Zum einen werden die Stände kurzfristig voller und danach mittel und langfristig wieder leerer. Ich hoffe bezüglich auf jüngste Verbote und weitere Reglementierungen im KFZ Bereich und Umweltquatsch auch auf leere Autobahnen.

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vor einer Stunde schrieb Speedmark:

ich bin zwar der Sprache mächtig, verstehe aber ......................... nicht!

 

Punkt 1 Persönliche Abholung erzwingen, von wem oder was?

Punkt 2 Bedürfnis nach 10 Jahren, was ist im 2. und im 8 Jahr?

 

Zu Punkt 1:

persönliche Abholung der WBK in der Behörde bspw., damit sich die Sachbearbeiter ein Bild des Antragstellers machen können.

Beantragst du bspw. nach 5 Jahren mal wieder eine Waffe auf Grün, hast aber seit 3 Jahren ein sicht-/riechbares Alkoholproblem, kann die Behörde augenscheinlich eher die persönliche Eignung in Frage stellen als wenn dein Antrag schriftlich gestellt wird.

 

Zu Punkt 2:

das wird noch zu bestimmen sein.

Dem Bundesrat ist es nicht recht, dass bspw. nach zehn Jahren die nachgewiesene Mitgliedschaft im Schützenverein ausreicht um auch weiterhin die eigenen Waffen besitzen zu dürfen. Stattdessen soll eine unendliche Prüfung laufen...

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vor 2 Minuten schrieb Katechont:

Zu Punkt 1:

persönliche Abholung der WBK in der Behörde bspw., damit sich die Sachbearbeiter ein Bild des Antragstellers machen können.

Beantragst du bspw. nach 5 Jahren mal wieder eine Waffe auf Grün, hast aber seit 3 Jahren ein sicht-/riechbares Alkoholproblem, kann die Behörde augenscheinlich eher die persönliche Eignung in Frage stellen als wenn dein Antrag schriftlich gestellt wird.

 

Zu Punkt 2:

das wird noch zu bestimmen sein.

Dem Bundesrat ist es nicht recht, dass bspw. nach zehn Jahren die nachgewiesene Mitgliedschaft im Schützenverein ausreicht um auch weiterhin die eigenen Waffen besitzen zu dürfen. Stattdessen soll eine unendliche Prüfung laufen...

 betsen Dank!

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vor 31 Minuten schrieb Speedmark:

[...] tut mir leid, ich kapiere es als noch nicht, [...]

Nach zehn Jahren ohne Aktivitäten bezüglich Erwerb oder Veräußerung erfolgt der Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses für Breitensportler, wenn kein 18/3 Training nachgewiesen wird.

 

Es geht an die Senioren! (So verständlich?)

 

vor 38 Minuten schrieb Speedmark:

[...]

da ich stets seit über 35 Jahren nichts anders mache als Trainieren und an allen nationalen Meisterschaften teilnehme.

[...]

Es ist mir auch völlig egal und es wird mich sicherlich nicht überraschen, außer das nun unsere Stammtisch Patrioten auch ihren Hintern heben müssen.

[...]

Dann ist es ja gut.

Solange es ja nur die anderen betrifft, brauchst Du Dir ja keine Sorgen zu machen.

Wenn jeder nur an sich selbst denkt, ist ja im Endeffekt auch an jeden gedacht.

 

vor 41 Minuten schrieb Speedmark:

[...]

Zum einen werden die Stände kurzfristig voller und danach mittel und langfristig wieder leerer. Ich hoffe bezüglich auf jüngste Verbote und weitere Reglementierungen

[...]

Schön zu hören, daß Du auch die positiven Seiten siehst.

 

Ernsthaft, hier könnte meine Menung stehen, aber dann würdest Du nationaler Meisterschaftsschütze kein Wort mehr mit mir wechseln.

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vor 3 Minuten schrieb fa.454:


Ernsthaft, hier könnte meine Menung stehen, aber dann würdest Du nationaler Meisterschaftsschütze kein Wort mehr mit mir wechseln.

"Leck mich am ..."

Entschuldige ich werde meinen Sarkasmus und meine Rhetorik zwischen den Zeilen ändern müssen. Deine Reaktion zeigt das man meine ART außerhalb des Halbautomaten Forum wohl nicht kennt, was ich nicht bedacht habe. Dafür möchte ich mich entschuldigen.

Ich bedanke mich daher bei Dir für Deine genaue Erklärung zu meiner Frage.

Besten Dank

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vor 7 Minuten schrieb Speedmark:

[...] noch welche Gesichter genau es sind, die hinter diesem unverhältnismäßigem Zeug stehen.

Ich wiederhole noch mal (beim letzten Mal war einer schneller).

Da, da sind sie:

 

780px-Bundesregierung_(Tobias_Koch).jpg

 

(Nicht auf dem Bild sind lediglich willfährige Handlanger)

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vor 11 Minuten schrieb Speedmark:

beschäftigt mich immer noch welche Gesichter genau es sind, die hinter diesem unverhältnismäßigem Zeug stehen.

Es sind die, die gewählt werden. Genau oder ungenau ist doch egal. Die Agenda steht. Gegenwind? Fehlanzeige. Deswegen sind wir auf dem Weg nach unten, und nicht nur beim Sportschießen.

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Ist denn inzwischen einigermaßen klar, welche 10-Jahresfrist nun eigentlich gelten soll? Sind 10 Jahre als Sportschütze seit Erstausstellung bzw. Eintragung der ersten Waffe gemeint? Oder gilt der letzte Eintrag plus 10 Jahre?

Sollte letzeres gelten dürften die meisten Sportschützen nie dieser 10 Jahresfrist fallen. Denn wohl die Meisten haben mal was nachgekauft oder eine alte Waffe ausgetauscht haben.

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vor 2 Minuten schrieb Floppyk:

[...] Oder gilt der letzte Eintrag plus 10 Jahre?

[...]

Ja.

vor 2 Minuten schrieb Floppyk:

[...]

Sollte letzeres gelten dürften die meisten Sportschützen nie dieser 10 Jahresfrist fallen.[...]

Doch, die Senioren (mittlerweile ohne eigene Ambitionen).

Aber die tragen viele Vereine.

 

vor 12 Minuten schrieb Speedmark:

Wie sieht so einer aus?

So:

284190-3-4-10ea4.jpg

Oder so:

latest?cb=20170924073316&path-prefix=de

Aber egal, die sind austauschbar und tun, was ihnen aufgetragen wird, seltener etwas übereifrig.

 

Bild (ohne Zusammenhang):

vzencbd2hqk21.jpg

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Zwei Sachen aus dem Link https://german-rifle-association.de/degunban-bundesrat-will-waffenrecht-verschaerfen/#comments fielen mir auf: Das geforderte Verbot von privaten Salutwaffen und Verbot großer Magazine und deren Gehäuse werden noch zu reden geben. Was passiert denn mit den zahlreichen Salutwaffen in privater Hand? Muss man die dann alle zur Verschrottung bringen oder gilt noch Altbesitz? Verstehe ich nicht da ein Verbot zu fordern, Salutwaffen sind ja grundsätzlich keine scharfen Schusswaffen mehr oder irre ich mich da? Bei den grossen Magazinen was wird dann als deren Gehäuse definiert? Es ist sprachlich auch ein bis dato noch recht schwammiger Begriff, was unter deren Gehäuse dann fallen wird. Komisch dünkt mich, dass bei dem geforderten Verbot der grossen Magazine dieses bestimmte Datum in der Vergangenheit nicht publiziert wurde, wonach diese grossen Magazine die vor diesem Datum erworben worden sind, ja quasi geschützt sind. Ist dieses "Schutzdatum" jetzt weggefallen oder wie? :huh:  

 

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13 hours ago, Katja Triebel said:

 

  • Armbrüste den Feuerwaffen gleichstellen (Antrag aus Hessen)

Auch wenn es erfreulich ist, dass (zunächst) der Antrag aus Niedersachsen und Bremen zu Messer und Waffenverbotszonen nicht angenommen wurde, ist der “dickste Hund” neben den Magazinverboten (wir berichteten) die Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Weshalb wir uns erneut damit heute beschäftigen.

Würde das obige (Armbrüste werden WBK-pflichtig) auch als "dicken Hund" bezeichnen....zum einen gilt hier dann auch was zur "Regelabfrage beim Verfassungschutz" gesagt wurde und zum anderen ist (sofern das durchkommt) dies eine ziemliche Ausweitung der WBK-Pflicht, wobei ich mich dann frage wie es da mit dem "Bedürfnis-Prinzip" aussieht, denn wenn ich das Ganze richtig verstehe, würde mit der Gleichstellung zu Feuerwaffen und damit der damit verbundenen WBK-Pflicht für Armbrüste dann auch das ganze WBK-Prozedere bezüglich Erwerb, Besitz und Führen gelten, was jetzt für Feuerwaffen gilt und das obwohl die Teile so gut wie nicht von strafrechtlicher Relevanz sind. D.h. dann auch dass nur noch bestimmte Armbrust-Typen in Deutschland besessen bzw. erworben werden können, für die es auch Disziplinen gibt (ähnlich bei den Feuerwaffen) und z.B. Compound-Jagdarmbürste bei den Händlern verschwinden werden. 

Knackpunkte sind auch, dass zu einem die Teile freiverkäuflich waren (jetzt noch sind) und es daher einen ziemlichen Bestand geben dürfte und aus meiner Sicht noch wichtiger die Dinger im Ausland frei bleiben werden und nicht im Gegensatz zu Feuerwaffen einer Registrationspflicht unterliegen d.h. das ist dann gut Platz um Fälle zu generieren die nach weiter Verschärfung und Angleichung der EU-Normen rufen......und böser Blick in die Kristallkugel sagt mir dass sich so ziemlich die gleichen Argumente (sehr hohe Durchschlagskraft, enorme Geschwindigkeit) die da in der Begründung auftauchen, sich zumindest zum Teil durchaus auch auf Pfeil und (best.) Bögen anwenden lassen d.h. die Teile als nächstes auf der Abschussliste stehen könnten. 

 

bj68

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