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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Ertteilung einer WBK theoretisch möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Cool, jetzt fehlt nur noch ne Diskussion über Biermarken und Ausländer. Schön ot gedriftet.....

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb VP70Z:

Jeder !! SB, der die Chance sieht, was abzuwimmeln, macht das. Allgemein aber im Waffenrecht ganz besonders. 

Was ein pauschalisierender Unsinn !!

Es gibt genug SB, die absolut hilfsbereit sind und in keinster Weise gegen Waffenbesitzer arbeiten. Ich kenne davon durchaus einige auf Behörden quer durch Deutschland. 

Ich habe z.B. schon seit über 20 Jahren so einen auf unserer Behörde.

Der hat mir schon so oft geholfen indem er das AffG im Rahmen seiner Möglichkeiten maximal zu meinen Gunsten ausgelegt hat. Macht nicht jeder, aber auch diese gibt es und das sollte man auch mal deutlich erwähnen!

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:

Cool, jetzt fehlt nur noch ne Diskussion über Biermarken und Ausländer. Schön ot gedriftet.....

Fuck bei den Biermarken kann ich nicht mithalten, aber halten wir es mal Fest, die Ausländer sind es schuld.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

Das heißt nichts. 9 von 10 Politiker der Grünen haben gar keinen Abschluss. Die haben im Zivilleben nichts erreicht, außer dem Führerschein.

Sicher?

Und warum fahren sie dann Fahrrad...? ?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb LWB:

Der hat mir schon so oft geholfen indem er das AffG im Rahmen seiner Möglichkeiten maximal zu meinen Gunsten ausgelegt hat. Macht nicht jeder, aber auch diese gibt es und das sollte man auch mal deutlich erwähnen!

Ist bei unseren beiden SB auch so, einfach nur :good: mit denen kann man über alles reden, was man in einigen Nachbarkreisen

von uns nicht behaupten kann, da gehen so einige mit den SB vor Gericht was für ein Theater jedes mal.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Fahrrad oder wenigstens die Klammern am Hosenbein "vergessen" sollen auch gut zum aufreissen von Grüninnen sein.

Bearbeitet von Gast
Rächtschreibung
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb raze4711:

Wenn sich jemand über ..... mein Haus, meine Yacht, mein Auto ....Oder.....mein Einkommen, mein Beruf , meine VA  ... definiert, dann ist er nicht Reich.  Dann ist er Arm . 

Nö, dann hat er Geld. 

Geschrieben

Moin!

Meine Meinung: Bundeszentralregister ist OK, da offensichtlich alle Verfahren eingestellt wurden. Glück gehabt.

 

Bei einem waffenrechtlichen Antrag wird zusätzlich Auskunft von der lokalen Polizei und dem Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister eingeholt.

 

Die dortigen Einträge können zur Annahme der persönlichen Ungeeignetheit/Unzuverlässigkeit auch ohne BZR Eintrag herangezogen werden.

 

Man sollte daher eine Datenauskunft bei der Polizei SH und dem Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister einholen und danach entscheiden, ob man einen Antrag stellt oder nicht. Wichtig ist, das es kein laufendes Ermittlungsverfahren gibt.

 

Die Versagung des Antrages wird im Übrigen dann in diesem Fall im BZR verwerkt ?

 

Einen KWS zu beantragen ist in diesem Fall ein Kunstfehler und bringt garnichts.

 

Fazit: Wenn die Datenauskunft nichts Besonderes ergibt, spezial Waffen-Rechtsschutzversicherung abschliessen und den Antrag stellen.

 

frogger

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Flohbändiger:

Nämlich weil ... ?

Der SB ist ein Sachbearbeiter und kein Kontrollgremium welcher Art auch immer. Dann sollte man dem SB nicht irgendwelche Dinge erzählen, über die er ansonsten gar keine Informationen bekäme. Warum u.U. also (versehentlich) etwas ausplaudern was in keinen Akten mehr auftaucht?

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Wie ich schon mehrfach ausführte verlängert jedes erfasste Delikt die Speicherfrist in polizeilichen Registern!

Der formlose Antrag an den zuständigen Polizeipräsidenten des BL auf Löschung aller gespeicherten Daten ist recht schnell beantwortet und auch ersichtlich ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Gegen die negative Antwort steh der Klageweg offen.

Bei mehrfachen Einträgen wegen verstößen gegen das WaffG bekomme ich allerdings Kopfschmerzen, auch wenn Kinder nicht strafmündig sind werden die Delikte trotzdem erfasst nur eben nicht geahndet.

Die mehrfache Empfehlung den KWS zu beantragen halte ich für überholt, weil der momentan sehr lange dauert.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

... auch wenn Kinder nicht strafmündig sind werden die Delikte trotzdem erfasst nur eben nicht geahndet.

Das ist sehr interessant, wo genau wird das erfasst?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb jimmypop:

Das ist sehr interessant, wo genau wird das erfasst?

Warum?

Jede Einleitung einer Ermittlung wird unter Zeugen, Geschädigte und Täter erfaßt. Auch ein Kind kann Täter sein, also bleibt es als Kind als Täter mit Einstellung wegen Strafunmündigkeit erfaßt.

Wenn ein 12-jähriger seine Mutter ersticht kann er nicht bestraft werden, aber er bleibt erfäßt.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Aktenzeichen bitte. DAS will ich sehen !

Eigentlich egal, weil man die Aktenlage kennen muß!

Wir müssen uns aber nicht selbst jagen, denn jeder hat andere Erfahrungen mit seiner Behörde und keiner wird sagen woran es wirklich lag.

Wenn das eine Bier am Lenkrad nicht ausreicht zieht man eben die Waffe im Kofferraum als Grund heran.

Ist man erst mal im Visier dann wird es schwer.

 

Im April bin ich im 5. Jahr der Verwaltungsgerichtsklage!

Von daher sollte sich jeder überlegen wie hoch Sinn und Nutzen stehen! Manchmal ist im höheren Alter die Natur schneller!?

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