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IGNORED

Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?


Multivan

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Führen von Messern.

Die allgemeine Sachlage „…Führen in der Öffentlichkeit…“ usw. ist mir soweit bekannt.

Es geht mir hier um eine der Ausnahmen vom Führverbot wie z.B. „Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck

Konkret:

Ich gehe jeden Morgen mit meinem Hund eine größere Runde Gassi im nahegelegenen Wald (Von zuhause zum Waldrand ca. 300 m, durch Wohngebiet). Das mache ich eigentlich schon ein paar Jahre so, ohne jeden „Zwischenfall“, aber in letzter Zeit mehren sich meine „Wildkontakte“ bzw. „fast-Kontakte“ doch ganz schön. Mal rennt mir – am hellichten Tag – ne Rotte ausgewachsener Wildsäue vor die Füße, mal meint mein Hund eine stellen zu müssen, oder hat plötzlich die Nackenhaare hoch und ich höre die Viecher noch weglaufen, usw. usw.

Kurzum: Ich fühle mich zunehmend nicht immer mehr so ganz wohl bei meinen Waldrunden. Gerade jetzt wo es stockfinster ist wenn ich gehe. Seit letztem Winter habe ich eine extrem helle Taschenlampe dabei, mit der ich dann rumlaufe wie ein wandelnder Leuchtturm.

Trotzdem ist mir manchmal einfach etwas mulmig …

Nun kam mir kürzlich der Gedanke mal mein Winchester-Bowie-Knife (Klinge 22 cm!) rauszukramen und mir zum morgendlichen Gassigang in den Hosenbund zu stecken.

Keine Ahnung ob mir das bei einem Zwischenfall mit einem Wildschwein überhaupt noch einfallen bzw. was nutzen würde, das möchte ich hier auch nicht zur Diskussion stellen.

Aber seitdem ich das Messer öfter mal dabei habe, hab ich mehr Angst vor einer Panikattacke eines meiner Mitbürger oder der Ordnungsmacht als vor einem Zwischenfall mit den Waldbewohnern.

Welches wäre wohl das geringere Übel?

Die Frage ist : welchen plausiblen „allgemein anerkannten Zweck“ könnte es haben,

mit so einem Messer frühmorgens samt Hund durch den Wald bzw. dorthin und zurück zu laufen???

Die „Selbstverteidigung“ ist laut BKA-Webseite ja ausdrücklich kein anerkannter Zweck!

Es ist mir klar das es hierfür sehr wahrscheinlich auch keine rechtsgültige Pauschalaussage geben wird.

Aber da ich nebenbei auch Sportschütze und somit WB bin, möchte ich dahingehend nicht unbedingt viel riskieren.

Darum würde mich Eure Meinung hierzu interessieren.

Vielleicht gibt es ja bereits Erfahrungen bzw. klare Auslegungen in so eine Richtung…?!?

 

 Gruß

 

Multivan

Bearbeitet von Multivan
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vor 1 Minute schrieb Multivan:

mal meint mein Hund eine stellen zu müssen

Ein "allgemein anerkannter Zweck" außer eben dem vom Gesetzgeber gerade nicht anerkannten Schutz von Leben und Gesundheit für ein machetengroßes Messer, der nicht nur gelegentlich sondern täglich beim Gassigehen zutrifft, fällt mir spontan nicht ein. Aber es dürfte in Deinem Interesse und insbesondere in dem Deines Hundes sein, ihn dahingehend zu trainieren, daß er nicht unerlaubt Streit mit Wild, insbesondere mit größerem, anfängt. Wenn der Hund zuverlässig auf Distanz und mit Ablenkung "Halt!" kann hat man gewonnen.

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Da kommt bestimmt Einiges an Kommentaren.

Wenn bei Euch die Wildsäue so aktiv sind, wäre ich vorsichtig. Für Selbstschutz ist die erste Stufe das Nachdenken. Kannst Du sinnvoll Deine Spaziergänge in anderen Gegenden absolvieren ?

Das Messerchen wird Dir eher nicht wirklich helfen, mM ! Wirksam wäre vielleicht eine Saufeder, die ja auch nicht als Waffe konstruiert ist. Vermutlich kommt dann aber einer mit dem Verdacht der Jagdwilderei. Wirksam wäre auch noch Pfefferspray...

 

Wenn Dir das Herumtragen des Bowie ein "besseres Gefühl" verschaftt: Mach es. Wenn Du dann Angst vor Panikattacken deiner Mitbürger (in Uniform) hast, erinnere ich an die erste Regel des verdeckten Tragens: Verdeckt ist verdeckt! Du bist aber definitiv in einer Grauzone. Legal erlaubt ist Dir eben eine Knallpistole mit Würz-Mittel. Das lange feststehende Messer jedoch nicht. Du kannst natürlich einen Heimatverein gründen und für Spaziergänge in Tracht und Natur das Herumschleppen einer traditionellen Klingenwaffe in den Statuten verankern. Das dann noch dem Ordnungsamt verklickert und schon ist alles kein Problem mit dem Brauchtum. 

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Hallo,

 

@Proud NRA Member:

da hast Du natürlich recht!

Aber der Hund bzw. sein Verhalten ist in diesem Fall nur ein Teil des Problems bzw. meiner Fragestellung.

Wenn ich im dunklen gehe ist der Hund sogar meist angeleint...

Schon klar, wenn ein Hund irgendwo im Gestrüpp "ein Gemenge" mit einem ausgewachsenen Wildschwein hätte,

dann würde ich sowieso nichts reißen können (wollen)!

Die Kernfrage war aber die ob jemandem ein in meinem Fall "anerkannter Zweck" für das "Messer führen" einfällt.?

 

@Tyr 13

Das mit dem Heimatverein ist ne gute Idee...?

 

Gruß

 

 

Bearbeitet von Multivan
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Wenn die Wildschweine sich ankündigen, dann hast Du noch Zeit auszuweichen (also denen aus dem Weg zu gehen bzw. dich bemerkbar zu machen), wenn sie so plötzlich kommen das Du sie nicht rechtzeitig bemerkst, und dabei noch auf Tuchfühlung gehen, wir dir auch das Messer nichts mehr helfen.

 

Wichtig wäre halt wirklich in solchen Gebieten den Hund angeleint zu lassen, weil wenn der denen nachstellt kann es für ihn gefährlicher werden als für dich.

 

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vor einer Stunde schrieb Multivan:

Die Frage ist : welchen plausiblen „allgemein anerkannten Zweck“ könnte es haben,

mit so einem Messer frühmorgens samt Hund durch den Wald bzw. dorthin und zurück zu laufen???

 

Tierschutz.

Du möchtest Deine lesbische Hündin schützen können, falls sie von irgendwelchen Nazis angegriffen wird, während Du Flüchtlinge über die Grenze schmuggelst.

 

Die Begründung ist zwar nicht gesetzeskonform, aber ein Polizist der da eine Anzeige basteln will, bekommt es mit der geballten Kraft aller Grünen/Linken/Journalisten/Massenmedien zu tun, schließlich wäre der Polizist gleichzeitig homophob, islamophob, rassistisch, sexistisch, Nazi-Versteher und am Ende sogar noch Fleischesser. 

 

?

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Multivan:

Die Frage ist : welchen plausiblen „allgemein anerkannten Zweck“ könnte es haben,

 

mit so einem Messer frühmorgens samt Hund durch den Wald bzw. dorthin und zurück zu laufen???

 

Keinen. Die Passage in dem Gesetz ist absichtlich völlig unbestimmt gehalten.

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Multivan:

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Führen von Messern.

...

Sei mir nicht böse. Aber wenn du wirklich Sportschütze bist mit Sachkunde, weißt du, doch, dass du das Messer in dem von dir aufgeführten Szenario nicht führen darfst. Was willst du von uns hören? Anleitung zu einer Owi durch LWB?

Bearbeitet von Gast
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vor 4 Minuten schrieb Paddy85:

Ein Messer mit Klinge >12cm führen ist beim ausgedehnten Waldspaziergang kein Problem. Genau das ist vom Zweck umfasst...

 

Im Saarland zumindest.

 

Bei uns in Bayern das Gleiche:

 

Der Schwager vom Bruder vom Onkel seiner Tante weiß ganz genau, daß es einen internen Erlaß von IM Herrmann gibt, daß auch die geplante Verwendung als Vespermesser und Ähnliches als "sozial adäquater Zweck" anzusehen wären, wenn jemand ein Einhandmesser etc einstecken hat.

Das Dumme daran ist, daß viele Polizisten, Richter etc. davon nix wissen.

 

Tja, jetzt gibt es zahlreiche Interpretationsmöglichkeiten:

- Es gibt den Erlaß tatsächlich NICHT.

- Es gibt ihn und viele ignorieren ihn bewußt.

- Es gibt ihn tatsächlich und viele wissen einfach nichts davon.

- ???

 

Jedenfalls, alles ein komplettes Irrenhaus!

 

 

Grüße

 

Iggy

 

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vor 20 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Sei mir nicht böse. Aber wenn du wirklich Sportschütze bist mit Sachkunde, weißt du, doch, dass du das Messer in dem von dir aufgeführten Szenario nicht führen darfst. Was willst du von uns hören? Anleitung zu einer Owi durch LWB?

Nein sorry, das weiß ich so pauschal nicht, sonst hätte ich meine Frage, die durchaus ernst gemeint war, nicht gestellt. Also hatte ich zum Ende meines Sachkundelehrgangs entweder einfach nur viel Glück die Prüfung zu schaffen, oder wir hatten während dessen nicht jeden denkbar möglichen Fall eines "allgemein anerkannten Zwecks" durchgesprochen?!

Ich besitze übrigens auch mehrere Führerscheine, weiß aber trotzdem nicht mehr jede Regel oder jedes Seezeichen...

Und wie man hier im Verlauf doch ganz gut sehen kann gehen die Ansichten / Meinungen nicht unerheblich auseinander. So what?!?

Wenn hier eine überwältigende Mehrheit der Schreiber gute Gründe vorbringen das mein Umstand "schwierig" ist, was ich ja auch vermutet bzw. hoffentlich mal gelernt habe, ja dann ist mir (und vielleicht auch manch anderem) geholfen, und ich muß meine Schlüsse daraus ziehen.

Ebenso könnte es jedoch sein das hier gleich einer um die Ecke kommt und auf ein BGH-Urteil verweist, das "moonlight-mushroomsearching bei Bodenfrost" selbstverständlich einen allgemein anerkannten Zweck darstellt.?

Zudem fand ich das bisherige Feedback durchaus interessant und / oder amüsant...

 

Gruß

Multivan

 

 

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Keiner, der seine WBK nicht gefährden möchte, wird mit einem Bowiemesser über 12cm rumlaufen, wenn er damit seine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzt - es sei denn er ist Jäger, Gärtner oder sonst was, was der schwammigen Formulierung im Gesetzestext entspricht. Und wenn du mit dem langen Arm des Gesetzes in Konflikt kommst, werden dir die "Meinungen" der Foristen hier nichts helfen.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb Paddy85:

Ein Messer mit Klinge >12cm führen ist beim ausgedehnten Waldspaziergang kein Problem. Genau das ist vom Zweck umfasst...

 

Im Saarland zumindest.

 

Schon, aber das Saarland .... wie soll ich es Dir sagen ... also, naja .... 

 

Ich meine, Saarländer sind so eine Art Ostfriesen.

 

Nur schlimmer. 

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