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IGNORED

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein.


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Geschrieben (bearbeitet)

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein, zumindest mutmaßliche oder vom Verfassungsschutz für solche gehalten werden.

 

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84469676/-reichsbuerger-in-sachsen-darf-wegen-meinungsfreiheit-waffen-behalten.html

 

Es "[dürfte] von dem hohen Gut der Meinungsfreiheit (...) gedeckt sein, die Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Zweifel zu ziehen"

"In einem Rechtsstaat kann jedermann seine (Rechts-)Ansichten frei äußern, mögen diese auch rechtsirrig und falsch sein"

 

Bearbeitet von bumm
Geschrieben

Einmal eine richtige Einsicht:

Zitat

Dem steht entgegen, dass mit dem Begriff der 'Reichsbürger' gegenwärtig keine klar organisierten oder hinreichend strukturierten Personengruppen umschrieben werden.

Eine von der deutschen Staatsbürgerschaft unterschiedliche deutsche Reichsbürgerschaft wird ja von der Rechtsordnung nicht anerkannt, und auch kein Königreich Hintertupfingen. Damit ist der Satz "Er ist Reichsbürger" erstmal ohne genauer definierte Bedeutung. Es mag sicher sein, daß bei manchen Mitgliedern dieser Szene Anhaltspunkte entweder für Unzuverlässigkeit oder für Ungeeignetheit oder gar beides vorliegen, aber das kann man nicht durch die Vergabe eines Etiketts, das man gar nicht als mit einer spezifischen Bedeutung versehen anerkennt, beweisen, sondern nur durch konkrete Tatsachen.

Geschrieben

Es wurde auch langsam Zeit, das ein Gericht dieser Hetzjagd auf angebliche und tatsächliche "Reichsbürger" Einhalt gebietet!

Der Begriff des Reichsbürgers wurde seitens der Behörden immer weiter ausgedehnt, um einen Vorwand zu haben WBKs zu entziehen.

Ich habe eigendlich schon darauf gewartet, das man den Bayerischen Königstreuen die Einstufung als Reichsbürger beschhehrt, nur weil sie in Bayern die Monarchie wieder einführen wollen!

 

  • 2 Monate später...
Geschrieben
Am 18.9.2018 um 21:22 schrieb bumm:

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein, zumindest mutmaßliche oder vom Verfassungsschutz für solche gehalten werden.

 

Selbstverständlich dürfen sie das!

 

Nur Waffen brauchen sie dann nicht. Ebenso wie alle anderen Bundesbürger.

 

Es war damit zu rechnen, daß der fehlerhafte Beschluß der Erstinstanz überprüft werden würde.

Gestern nun hat das Sächsiche Oberverwaltungsgericht in Bautzen nach nur wenigen Monaten den Beschluß des VG gekippt und geurteilt, daß die Waffen (vorläufig) entzogen bleiben.
 

Zitat

 

Das OVG Bautzen hat bei der Interessenabwägung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren bezüglich des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte eines mutmaßlichen Reichsbürgers entschieden, dass dem öffentlichen Interesse an einem Widerruf bei Beachtung der gesetzlichen Wertung im Waffengesetz der Vorrang einzuräumen ist.

Das VG Dresden hatte mit Beschluss vom 10.09.2018 (4 L 1369/17) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Widerrufsverfügung seiner Waffenbesitzkarten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angeordnet bzw. wiederhergestellt. Es vertrat die Auffassung, dass die Widerrufsverfügung rechtswidrig sei, da der Antragsteller nicht ordnungsgemäß angehört worden sei und für die Annahme seiner Unzuverlässigkeit Tatsachen fehlten. Die bloße Vermutung, dass der Antragsteller zum Kreis der Reichsbürger gehöre, rechtfertige die Annahme einer mangelnden Zuverlässigkeit nicht.

Das OVG Bautzen hat auf die die Beschwerde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Mitglieds eines Schießsportvereins gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarten abgelehnt und den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert.

 

 

LINK

Wie im Falle der Entscheidung in Gießen waren und sind Freudentänze oft verfrüht.

 

Am 19.9.2018 um 01:14 schrieb Proud NRA Member:

Vergabe eines Etiketts

 

Das OVG sagt klar:

Zitat

3. Der Reichsbürgerbewegung ist zuzuordnen, wer deren Gedankengut und Ideologie insbesondere nach außen hin erkennbar vertritt, verbreitet oder in sonstiger Weise aktiv dafür eintritt. 

 

LINK2

 

Für juristische Genießer der komplette Beschluß als PDF.

 

:)

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb heletz:

 

Selbstverständlich..

 

.. Waffen brauchen sie dann nicht. Ebenso wie alle anderen Bundesbürger.

 

Es war damit zu rechnen, .... daß die Waffen (vorläufig) entzogen bleiben.
 

....sind Freudentänze oft verfrüht.

 

Genießer :)

 

Mittlerweile muss man sich darüber beklagen, wie Sinn-entstellend die Qualitäts-troll Nachrichten werden.

 

Ich kann auch mal aus dem Komplettbeschluss zitieren:

Zitat

Es ist daher gegebenenfalls in einer mündlichen Verhandlung zu klären, ob der Antragsteller der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen ist oder nicht. Eine sichere Zuordnung lässt sich derzeit aber nicht vornehmen, wenngleich sie nach den vorstehend geschilderten Unterlagen auch nicht sicher auszuschließen ist. Offen bleiben kann bei dieser Sachlage, ob die bisherigen Erkenntnisse die Annahme rechtfertigen könnten, dass der Antragsteller Bestrebungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG verfolgt oder unterstützt.

Die zunächst erfolglose Beschwerde der Behörde gegen den Aufschub des Vollzugs wurde durch das OVG aufgerichtet.

 

Mal sehen, was in der Hauptsache rumkommt. Dann kann man ja mal nachlesen, was denn hieb- und stichfest zu einer Zuordnung zur Reichsbürger-Bewegung führt. Bis dahin: abwarten und Teetrinken.

 

Mich überrascht es nicht, daß ein OVG die Behörde unterstützt und denn Vollzug nicht aufschieben lässt. zumal in der vorherigen Instanz Formfehler anzumerken sind, und die Akte der Waffenbehörde mittlerweile aufgepeppt worden ist.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Tyr13:

Die zunächst erfolglose Beschwerde der Behörde gegen den Aufschub des Vollzugs wurde durch das OVG aufgerichtet.

 

Aus guten Gründen habe ich ein "vorläufig" in meinem Text untergebracht.  :)

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Harry Callahan:

Ein Wunder, dass dieser Begriff noch nicht geändert wurde. 

Als Replik auf Knöllchen verbitte ich mir grundsätzlich die Behauptung, ich sei Führer. Von was auch immer.

Geschrieben

Siehste so kann es gehen. Bei mir ist "Führer" ein Teil der Berufsbezeichnung. Steht sogar auf höchst amtlichen Urkunden mit Dienstsiegel und Ministerunterschrift (Ok, aus dem Unterschriftenautomaten aber immerhin) ;)

Geschrieben

Selbst wenn den Typen ein expressives, verbales „Reichsbürgertum“ nachzuweisen wäre, und sie auch nicht meine Wellenlänge sind, wäre ein Urteil, das Ihnen alle Rechte (wie auch das des Waffenbesitzes) zuerkennt, eines freiheitlichen Staates würdig.

 

Immerhin kann man sich seine Staatsbürgerschaft nur schwerlich aussuchen, und solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen können sie ihre Meinung äußern wie sie wollen. Anstrengend aber so ist das nun mal mit der Freiheit, die ja bekanntlich auch die des andersdenkenden sein sollte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb heletz:

Nur Waffen brauchen sie dann nicht. Ebenso wie alle anderen Bundesbürger.

 

Kannst Du mir den letzten Satz bitte erläutern?  Ich schieße sportlich, Großkaliber, wie soll ich diesen Sport, ohne Waffe ausüben?

 

mfG Long

Bearbeitet von Longhair
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Longhair:

Kannst Du mir den letzten Satz bitte erläutern? 

Denk mal an die ursprünglich angedachte Präambel zum neuen WaffG.

Als Anhänger totalitärer Systeme findet man das gut.

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Asgard:

Siehste so kann es gehen. Bei mir ist "Führer" ein Teil der Berufsbezeichnung. Steht sogar auf höchst amtlichen Urkunden mit Dienstsiegel und Ministerunterschrift.....

 

"Triebfahrzeugf.....", oder?

 

(Auch so ein schönes dt. Wort)

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb WOF:

Sollte man so ein Fahrzeug nicht besser wegsperren?

Warum?

Die Teile tauchen nur in deutlich erkennbaren, durch Schienen gekennzeichneten Bereichen auf.
So ein Triebfahrzeug verlässt nicht einfach aus einer Schnapslaune heraus seine Schienen um in einem Einkaufszentrum seinem "Trieb" nachzugeben

Geschrieben
Am 18.9.2018 um 21:22 schrieb bumm:

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein, zumindest mutmaßliche oder vom Verfassungsschutz für solche gehalten werden.

 

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84469676/-reichsbuerger-in-sachsen-darf-wegen-meinungsfreiheit-waffen-behalten.html

 

Es "[dürfte] von dem hohen Gut der Meinungsfreiheit (...) gedeckt sein, die Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Zweifel zu ziehen"

"In einem Rechtsstaat kann jedermann seine (Rechts-)Ansichten frei äußern, mögen diese auch rechtsirrig und falsch sein"

 

Neulich einen Bericht über Reichsbürger gesehen.

 

Da gab die Frau von dem "angeblichen" Reichsbürger aus Rechenberg Bienenmühle ein Interview.

 

Sie tat da was von autarken Leben erzählen.

Die kam mir rüber wie als wenn die gerade aus dem Hambacher Forst kam.

Oder in irgendeiner Weise Anhänger der Lebensphilosophie von Öff Öff wären.

 

Die haben aus Protest ihren ehem. Langwaffenschrank zum Kunstwerk umgemoddelt und in ihren Vorgarten gestellt.

 

Wer weiß was da tatsächlich der Anlaß war.

Die haben wahrscheinlich nur dumm gequatscht weil sie de GEZ nicht zahlen wollten.

Das wird schon irgend so ein Blödsinn sein.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Harry Callahan:

Willst Du den Satz nach 2015 noch so stehen lassen?

Es darf zwar jeder Deutscher werden, aber das gilt nicht für jedes Land. Z.B. dort wo Meinungsfreiheit noch was gilt, darf man nicht einfach so rein.

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Fyodor:

Es darf zwar jeder Deutscher werden, aber das gilt nicht für jedes Land.

Genau genommen gilt es nur für ein Land.

Deutschland..

 

sorry, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen..ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung..

 

mfG Long

Geschrieben (bearbeitet)

Die ursprünglich gepostete Auffassung des VerwG DD hat das OLG in Bautzen ja nunmehr kassiert... und diese Entscheidung passt inhaltlich zu 2 weiteren, mir bekannten ähnlichen Fällen. Damit dürfte auch das VerwG DD wieder auf die "Reichsbürger? Waffen weg!"-Linie einschwenken. 

Bearbeitet von Siggy
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Longhair:

Ich schieße sportlich, Großkaliber, wie soll ich diesen Sport, ohne Waffe ausüben?

 

Solange einer kein Reichsdepp ist, ist das ja auch kein Problem.

 

Aber das EP behauptet, Sachsen dürften Reichsdeppen sein.

 

Dürfen sie ja auch, so wie jeder andere Bundesbürger das auch darf.

 

Aber weder Sachsen noch andere Bundesbürger brauchen Waffen, sobald sie Reichsdeppen sind.

 

:)

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