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Onkel

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  1. Stimmt, und wenn diese Leute auf einem Bürostuhl sitzen wird die Last sogar nur punktuell ausgeübt. Gut, Neubau ist also kein Problem, der Altbau mit schwingendem, ächzendem Boden wäre mir aber nicht ganz geheuer, wenn dann die begeisterte, schwergewichtige Schützengemeinde vor dem offenen Schrank steht 😉
  2. Echt? Die Secutronic läuft in meinem Kurzwaffenschrank seit Jahren anstandslos. Das fände ich sogar gut, spart es doch Gewicht. Der Einbruchschutz ist per Prüfung und Zertifikat nachgewiesen, und wer da rein will, schafft es früher oder später sowieso. Im Zweifel nimmt man den Schrank, so nehme ich an, einfach mit und arbeitet sich dann in Ruhe an einem ruhigen Ort in den Tresor hinein. Eine alte Weisheit und sehr wahr 🙂 Ich würde aber lieber keinen großen Brecher nehmen sondern die Waffen auf mehrere Schränke verteilen. Der erste Schrank mit Zahlenschloss und die weiteren mit Schlüssel, und die wandern dann in den ersten Schrank.
  3. Danke, die Einstellhöhe passt da schonmal, sehr gut. Zwischenzeitlich habe ich noch dies gefunden: https://www.tresoro.de/secureo-waffenschrank-hawk-5-xl Das Innenmaß ist auch da sehr brauchbar (143x28x24cm) und "Für einen einfachen Transport lässt sich die Schranktür aushängen. Die Tür entspricht dabei ca. einem Drittel des Gesamtgewichtes." Das wären dann bei 126kg rechnerisch 84kg für den Korpus und 42kg für die Tür. Da sollte es dann bei Nicht-Möbelpackern und -Gerüstbauern etc. schon eine Sackkarre für den Transport über mehrere Etagen sein. Die Deckenlast wird mit Inhalt (Muni und Waffen) im Altbau wohl langsam im Wortsinn bedenkenswert (126kg + geschätzt 30kg Inhalt auf 35x35cm). Aber ich denke in einem Neubau ist das noch beknackter, da dort eventuell der Estrich der Schwachpunkt ist. Den Preis von 577 Euro mit Elektronikschloss frei Bordsteinkante finde ich vergleichsweise günstig.
  4. Hallo Gemeinde, die seit 2017 in Deutschland vorgeschriebenen Tresore (Neuerwerb) sind als Langwaffentresore im ganzen so unsäglich unhandlich und schwer, dass ich recherchiert habe, ob man da doch irgendwie deutlich unter 100kg kommt ohne auf den gewohnten Platz verzichten zu müssen um auch 4 Repetierer oder mehr bequem unterzubringen. Interessant fand ich den Burg Wächter Ranger N5 E (Elektronikschloss. 530 - 630 Euro mit Anlieferung) oder S (mit Schlüssel für 480 - 570 Euro frei Bordsteinkante) bei dem sich wohl problemlos die Tür aushängen lässt. Gesamtgewicht 105kg, davon der Korpus 72kg und die Tür 33kg. Das ließe sich dann zu zweit auch noch von zwei Leuten mit viel Schweiss über ein paar Stockwerke tragen und die Bodenlast wäre auch noch nicht grenzwertig. Die Einstellhöhe des Modells liegt aber bei 125cm. Den Schwedenmauser mit 126cm müsste man hineinzirkeln und könnte ihn nur diagonal unterbringen. Jedesmal ausschäften wäre keine sinnvolle Option. Meine Frage: gibt es einen ähnlich günstigen Tresor der aktuell für Feuerwaffen mindestens vorgeschriebenen Klasse 0/N mit Zahlenschloss und z.B. 1,3m Einstellhöhe, bei dem sich problemlos die Tür abnehmen bzw. aushängen lässt und der insgesamt auf nicht mehr als 115kg kommt?
  5. Selbst wenn den Typen ein expressives, verbales „Reichsbürgertum“ nachzuweisen wäre, und sie auch nicht meine Wellenlänge sind, wäre ein Urteil, das Ihnen alle Rechte (wie auch das des Waffenbesitzes) zuerkennt, eines freiheitlichen Staates würdig. Immerhin kann man sich seine Staatsbürgerschaft nur schwerlich aussuchen, und solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen können sie ihre Meinung äußern wie sie wollen. Anstrengend aber so ist das nun mal mit der Freiheit, die ja bekanntlich auch die des andersdenkenden sein sollte.
  6. Danke, das hatte ich anders in Erinnerung. Einen generellen Ausschluss von Waffen finde ich dort nicht. Der Ausschluss der Beförderung von Waffen (aber nicht von Waffenteilen) fand sich vor ein paar Jahren, so ich mich wie gesagt erinnere, in einem DHL-Schriftstück. Aber das mit den Waffenteilen war meist schnell erledigt, Verschluss raus oder runter und et voilà schon erledigt. Öhm, laut DHL Vorgaben geht das nicht so einfach und bei mir im Postamt auch in der Praxis nicht. Wenn es hier noch um den Versand an eine DHL-Postnummer an eine Filiale geht, dann brauche ich immer (!) zur Abholung meinen Ausweis und die Kundenkarte, die hier wie früher die Sparbuch-Sicherungskarte fungiert. Abholung per Vollmacht geht auch, aber dann neben der Vollmacht auch nur mit Ausweis und Kundenkarte. So sieht es leider aus. Daher lasse ich mir Waffen nur an meine Postfiliale schicken. Oder per overnite genauso wie dann auch Munition zur Abholung an das Lager der Spedition. Dann verplempere ich keine Zeit beim Warten auf den Spediteur. Munition per overnite aber nur in großen Sammelbestellungen für meine Schützenkameraden und mich. Werden die Versandkosten geteilt, betragen die Kosten z.B. pro 50er Päckchen KK-Munition maximal 20 Cent. Der bewährte Hermes-Paketshop kommt bei manchen Munitionsbestellungen auch zum Zug. DHL nach Hause, bei Sachen die nirgendwo anders landen sollen, ist mir zu unzuverlässig. Die gleichen gestressten Fahrer liefern die Sachen auch an die Filialen aus, aber dort wurden die Fehler der Fahrer dann bislang von den Filialmitarbeitern erkannt und korrigiert. Nebenbei hat auch eine overnite-Spedition schon Pakete von mir verwechselt, aber dank verständiger Empfänger (erfreulicherweise alles umsichtige WBK-Besitzer) haben die Waffen dann ein paar Tage später doch noch die richtigen Empfänger erreicht.
  7. „Waffenversand Neu“ und wie sie alle heissen sind sozusagen overnite. Ich kenne keinen, der die Sachen tatsächlich zu den angebotenen Preisen abholt und derselbe Anbieter bzw. Mensch liefert das Paket dann auch aus. Ich kenne da nur Firmen die an dem ich nenne es mal overnite Speditionsnetz teilnehmen bzw. dort teilweise sogar nur als Vermittler tätig sind und die Speditionsdienstleistung weiterverkaufen. Dein Fahrer wird also nicht gewusst haben, was er da durch die Gegend bis zum nächsten „Hub“ fahren wird, und irgendwann wird ihm auch mal hoffentlich jemand mitgeteilt haben, dass es ihn, wie Du ja auch standhaft und unzweideutig vermittelt hast, einen feuchten Kehricht angeht, was da drin ist, solange davon keine direkte Gefahr für ihn ausgeht und besondere Transportvorschriften wie bei Munition, Haarspray etc. zu erfüllen sind.
  8. Der Versand per Hermes wäre möglich, der per DHL auch, ohne dass man gesetzwidrig handelt. Ob wenn etwas schiefläuft die Zuverlässigkeit auf’s Spiel gesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt. Da sich die Paketdienstleister meines Wissens bei versichertem Standardversand alle das Recht der Ersatzzustellung auch z.B. an weit entfernte Nachbarn usw. herausnehmen und damit die Übergabe an sonstwen erfolgen könnte (meist geht auch sowas gut, da wir dann doch vorrangig von mehr oder weniger vernünftigen Leuten umgeben sind) ist das nach meiner (!) Einschätzung nicht wirklich sicher. Ich bevorzuge den Versand an einen Hermes Paketshop (Aushändigung nur unter Vorlage des Ausweises) oder auch an eine Postfiliale (dort nutze ich dann eine DHL Kundenkarte, damit nur ich mit Ausweis und Karte das Paket abholen kann). Dann wäre wohl auch die Zuverlässigkeit kaum in Gefahr, wenn man sichergestellt hätte, dass der Empfänger vor Auslieferung definitiv seinen Ausweis vorgezeigt haben muss und dies auch dokumentiert wird. Wie gesagt, beim Versand an einen Hermes Paketshop oder eine Postfiliale und dort an eine Postnummer (damit meine ich kein Postfach oder Postbox, wo der Empfänger sich nicht ausweisen muss!) wäre dem nach meiner Überzeugung genüge getan. Aber Achtung: was passiert, wenn die Waffe beschädigt wird oder verschwindet? Klar, Stress hätte man so oder so, und man kann sich freuen, wenn mit dem Ding dann keine Unfälle, Straftaten etc. passieren und auch die Zuverlässigkeit bestehen bleibt. Blöd nur, dass Hermes keinerlei finanziellen Ersatz für die verschwundene Waffe leistet, da in deren AGB der Versand von Waffen und -teilen klar ausgeschlossen ist. Den Versand von Waffen schließt DHL ebenfalls aus, aber Waffenteile darf man innerhalb Deutschlands per DHL auch privat verschicken. Also z.B. Schloss raus oder Schlitten runter und schon wäre der versicherte, AGB und gesetzeskonforme Versand möglich. Bevorzugt also an eine Person mit Postnummer in die Filiale oder an einen Händler nach vorheriger Absprache („dannundann kommt es an. Bitte versichern sie mir dass sie bei der Auslieferung vor Ort sind“). Die Zustellung per DHL an den Händler wäre aber bei kleinen Krautern auch nicht meins. Falls er/sie doch noch mal schnell den Nachwuchs vom Kindergarten abholen musste, landet das Paket dann doch bei dessen leidgeprüften Nachbarn, bei denen sich regelmäßig Pakete stapeln. Es geht also doch manches, aber wenn es nicht der sichtbar gebrauchte 10 Euro KK-Einzellader ist, wo teurer Speditionsversand und Waffenwert in keinem vernünftigen Verhältnis stehen sondern eine 2000 Euro XSix, würde ich Speditionsversand bevorzugen. Bei Geld hört die Freundschaft schnell auf und der Käufer wird sich sicherlich Schäden oder Verlust von Dir erstatten lassen. Möglich wäre natürlich im Voraus mit dem Käufer zu vereinbaren, dass Du, ausser overnite-Spedition oder der erwähnte DHL Filialversand findet statt, keine Haftung übernimmst und das Versandrisiko vollständig beim Käufer liegt. Ob er/sie sich dann auf unsichere Geschichten einlässt. Bei etwas höheren Verkaufs-/Kaufpreisen glaube ich das kaum. Wie auch immer, viel Erfolg!
  9. und vieles anderes, was annahmsweise "deliktrelevant" ist. Z.B. kann auch eine (Repetier-)Büchse in die Kategorie B fallen. In XWaffe (Deutschland) wird sie dann folgendermaßen spezifiziert: EU-Kategorie: B Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 2.6 Bezeichnung nach Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG: lange Repetier-Schusswaffen (Lauflänge </= 60cm) Bezeichnung für Verwaltungsvorschrift: Repetierbüchse Kurzbezeichnung für WBK-Druck: Kat.B Rep.Büchse Die Spezifikationen findet man z.B. dort https://www.xrepository.de/Datei/urn:uuid:917197e0-ba92-458a-bcbf-c06574ed161e.pdf oder auch hier https://www.vdw-duesseldorf.de/images/Nat.Waff.Register_-_Matrix_121218_inklusive_Erwerbsvoraussetzungen.pdf usw.
  10. Hi, ich nehme an die 17 Waffen hat der threadstarter sicherlich nicht nur in einer sondern verschiedenen Filialen gekauft. Die Kritik würde sich dann also auf Frankonia Nürnberg beziehen. Wenn von dort Erstattung oder auch Rücknahme angeboten wurde, ist doch fast alles gut. Nimm Frankonia in die Pflicht und bestehe auf den Nachlass. Vielleicht ist im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen Dein Fall einfach vergessen worden? Bei mir war es eine ganze Munitionsbestellung (über den Webauftritt) die irgendwann dieses Jahr untergegangen ist. War mir dann aber auch nicht so wichtig das weiterzuverfolgen. In einem anderen Fall bei Frankonia (Filiale) habe ich noch 2x nachgehakt und dann hat es doch noch geklappt. Erzähle Frankonia (und auch anderen Leuten bei denen Du etwas z.B. gebraucht kaufst) bloss nichts von eigenmächtigen Reparaturen, geschweige denn dass Du sie tatsächlich ausführst. Du hast Rechte beim Kauf von Gebrauchtware, aber der Händler ebenfalls — Reparaturen muss er Dir nicht erstatten und da er dann nicht mehr nachvollziehen kann, ob und welcher Mangel überhaupt bestand, fällt die übliche Gewährleistung meines Wissens dann auch flach.
  11. War das jetzt einfach mal die unqualifizierte Einleitung um seine Werbung abzusondern? Von Airsoft und führen war hier nicht die Rede, oder habe ich da etwas übersehen. Ein Schützenkamerad hat seine schöne Feinwerkbau 100 bei egun für 350 Euro verkauft. Ein anderer innerhalb des Vereins seine FWB 102 für 400 Euro. Meine FWB 100 habe ich über einen Aushang in einem Schützenhaus für 200 Euro bekommen. Also geduldig und stetig schauen was angeboten wird.
  12. Im Moment ist schon eine Waffe in 9mm eingetragen und gewünscht ist eine zweite Waffe, die derzeit in 9mm vorliegt. Bei kalibergleichen, zusätzlichen Waffen spielen einige Verbände nicht mit, obwohl das deutsche Waffengesetz für Personen, die Wettkämpfe schießen, den Erwerb gestattet. Für das Bedürfnis verlangen manche Verbände, dass man an überegionalen oder sogar internationalen Wettbewerben teilnimmt oder sogar Olympiakader ist. Behörden verweigern sich da leider auch sehr oft, obwohl, so sehe ich das, sogar bei regionalen Wettkämpfen eine Ersatzwaffe Sinn macht. Unproblematisch ist es aber spätestens bei Wettkampfteilnahmen ab Regionalebene aufwärts über das Grundkontingent hinausgehend eine Waffe in einem anderen Kaliber genehmigt zu bekommen. Über den Sinn wurde wohl schon genug diskutiert. Darauf will ich hier nicht weiter eingehen. Die angedachte Lösung war nun, zusätzlich zur vorhandenen 9mm Kurzwaffe die Ersatzwaffe dadurch erwerben zu können, indem die zu erwerbende Ersatzwaffe in 9mm zu einer .45er umdeklariert wird, was bei einem 1911er System denke ich machbar ist. Dann hätte man eine Ersatzwaffe für 9mm und könnte damit zusätzlich auch noch kostengünstiger für die .45er Wettbewerbe trainieren. Das ist wohl einiges an hin- und her zu bewältigen, aber die zusätzliche Waffe war wohl insgesamt so etwas wie "Liebe auf den ersten Blick". Die alte Waffe aber auch ;-) Den Weg den Tyr13 beschrieben hat, wäre aber einen Versuch wert. Nun muss mein Schützenkamerad mal nach Preisen bei Büchsenmachern fragen, und ob sich diese die Arbeit vorstellen könnten bzw. ausführen würden.
  13. Wie Verhält es sich einerseits waffenrechtlich und was wäre seitens eines Händlers zu tun, um z.B. eine Pistole in 9mm Para mit einem passenden Wechselsystem in .45ACP so zu kombinieren, dass ein Sportschütze die Waffe in .45 ACP mit 9mm Wechselsystem (WS) eingetragen bekommt? Den gleichen Fall gibt es auch oft z.B. wenn man eine GSP Sportpistole in .22lfB erwerben möchte und um eines der häufig angebotenen WS in .32 S&W long Wadcutter ergänzen möchte ohne gleich für beide Kaliber ein Bedürfnis beantragen zu müssen. Wäre es sinnvollerweise eine GSP in .32 könnte man ja recht problemlos ohne Voreintrag das .22 System danach holen. Würde es klappen, alle gewünschten Teile (Waffe im kleinen und WS im großen Kaliber) von einem Händler übernehmen zu lassen, er deklariert die Waffe und das WS um und bietet sie dann als Waffe im großen Kaliber und WS im kleinen Kaliber an? Das kann natürlich bei Waffen mit nummerngleichem Griffstück schwierig werden, da dann nach dem hier angedachten Umbau/Neuzusammenstellung z.B. bei einer 1911er System und Griffstück der Waffe nicht nummerngleich wären und zusätzlich ein Wechselsystem mit der Nummer des Griffstücks existieren würde. Sicherheitspolitisch ginge von dem ganzen Fall ja keinerlei erhöhtes Gefährdungspotential aus, es würde nur möglicherweise die mit Unterstützung von Pedanten erstellten Computerprogramme (NWR?!) überfordern, weil an solcherlei nahezu anarchisches aber erzwungenermaßen sinnvolles Vorgehen innerhalb der Verwaltung wieder keiner gedacht hat bzw. sowas ohne Not verhindert werden sollte.
  14. Rein rechtlich also Munition nach dem KrWaffKontrG und daher von der Amnestie ausgenommen. Die Bundesregierung und der Bundestag haben also das erwünschte Ziel verfehlt und dem Bundesrat und dem Bundespräsidenten ist es nicht aufgefallen. Nur die Grünen hatten Weitblick und haben als einzige Partei gegen das unausgegorene Gesetz gestimmt
  15. Die Frage habe ich mir auch gestellt. Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) formuliert in §1 " (1) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen. " Und in der Kriegswaffenliste stehen keine Kartuschen (!) wie die nach denen eingangs gefragt wurde. Von daher dürften die Manöverpatronen in 7,62x51 nicht unter das KrWaffKontrG und es handelt sich schlicht um Kartuschen, für die man eine Erwerbsberechtigung nach dem WaffG bräuchte. Straffreie Abgabe könnte also für diese "Munition" nach der aktuellen Amnestieregelung möglich sein. Aber Achtung, ich gehe wie gesagt davon aus, dass man bei Abgabe seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert.
  16. Ob der Anwalt schweigt, wenn er beispielsweise versehentlich ins Visier der Polizei gerät und selber für einen "Waffenschieber" gehalten wird? Und der folgende Anwalt würde sich auf diese Variante wohl eher nicht einlassen, da er die Abgabe von Gegenständen, die unter das Kriergswaffenkontrollgesetz fallen, nicht als von der Amnestie abgedeckt ansieht. https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/amnestie-im-waffengesetz/
  17. Bei der letzten "Amnestie" wurde vergessen, dass man Waffen überhaupt straffrei zum Abgabeort transportieren durfte. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass diesmal wieder Fehler gemacht wurden. Immmerhin werden die Gesetze anscheinend von Leuten entworfen, die freundlich gesagt in der seit 2003 ach so vereinfachten Waffengesetzgebung den Überblick verloren haben. Vertrackte Situation, auch weil man vielleicht sogar straffrei abgeben kann, aber gut möglich, dass man (obwohl gerade bei Amnestienutzern total abwegig, weil sie ja offensichtlich besonders verantwortungsbewusst sind) seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert.
  18. Und um auf den zweiten Teil der Ursprungsfrage zurückzukommen, ich hätte ebenfalls, wie in Deinem Bild gezeigt, gelbe und grüne WBK auf einem Formular beantragt und gleich den Munitionserwerb mit angekreuzt. Man muss Sachbearbeiter nicht (wie es hier anscheinend manche tun) für so unflexibel oder unterstützungsbedürftig halten, dass man aus einem Antragsformular lieber zwei oder drei macht...
  19. Noch etwas Material für diejenigen, die es für Wilkür der Verbände halten, dass von Ihnen WBK-Kopien angefordert werden: WaffVwV zum WaffG 14.2.1 "[...] Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt. [...]" Na klar kann sich der Verband nach meinem Verständnis diesem Prozedere verweigern, da die Verwaltungsvorschrift eigentlich nur eine Richtlinie für die Verwaltungen ist, aber dann könnte folgendes passieren (ebenfalls WaffVwV zum WaffG 14.2.1): "Über wiederholt auftretende oder grobe Mängel in vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen unterrichtet die jeweilige Waffenbehörde die nach § 48 Absatz 1 zuständige Landesbehörde, die das BVA unterrichtet.". Problem wäre also, wenn die Behörde bei ihren sicherlich stattfindenden Prüfungen öfter feststellt, dass beantragende Sportschützen/innen eigentlich schon passende Waffen haben, und der Verband auf Rückfrage einräumen muss, dass er den vorhandenen Bestand nicht anhand von WBK-Kopien kontrolliert hatte, gibt es Ärger, und im blödesten Fall wird irgendwann seitens der Politik die Möglichkeit einkassiert, dass sinnvollerweise die Verbände das Bedürfnis bescheinigen und nicht das Amt, dass, soweit die Gesetze dazu Raum lassen, nach den Weisungen der Dienstherren und -damen entscheiden. Der Mist der dabei herauskommt wird noch idiotischer sein als die Süppchen die sich einige Verbände kochen, da die zumindest teilweise den abwegigen Wünschen der Waffenbehörden noch etwas Widerstand entgegensetzen, wo einzelne Schützen wohl nur noch in den seltensten Fällen Paroli bieten würden.
  20. Passend zum Thema Waffen mal ein Beispiel wie entspannt Feuerwaffenkauf bis 1972 war und dass man dafür auch abgelaufene Ausweise nutzen durfte. Hach ja ...
  21. Soweit mir bekannt ist, ist der Ausweispflicht (also der Verpflichtung für Personen über 16 Jahre, einen Ausweis zu besitzen) mit einem Reisepass oder einem Personalausweis genüge getan. Daher muss man keinen Personalausweis ausstellen lassen, wenn man einen Reisepass besitzt.
  22. So unpräzise wie die Mündung bearbeitet/angesenkt wurde, ist es gut vorstellbar, dass daraus mangelnde Präzision resultiert (unter uns, ich gebe Dir recht, das sieht echt schlimm aus, und ja, genauso wird es wenn man unmotiviert mit einem Akkuschrauber daran rumbastelt). Einen Büchsenmacher bei/in Bremen kann ich nicht vorschlagen, aber ich denke mit Spezialwerkzeug (z.B. "Mündungssenker" von http://www.triebel-guntools.de/) müssen es keine 150 Euro sein, die der Job kostet. Der Beschuss wird kaum mehr als 20 Euro kosten, und wenn jemand wie Niedermeier in München sowieso zum Beschussamt fährt, kostet der Transport zum Beschussamt auch nur ein paar Euro extra. Wie wäre es mal als Idee mit einem dieser Büchsenmacher: http://www.club30.de/mitglieder-club-30-germany.html Oder Profis aus Suhl, die gleich ein schönes Beschussamt um die Ecke haben? http://www.khs-suhl.de/index.php?id=innungen&innung=4 Oder, oder, oder ... Jedenfalls könnte sich dann gleich noch jemand anschauen, ob Verschlussabstand, Freiflug, Patronenlager etc. auch passen. Wobei, dann werden es schon wieder eher 150 Euro :-)
  23. Meiner Erfahrung nach sind viele nicht Match-Waffen wohl günstig und teilweise auch hübsch anzusehen, aber dienen nicht ausreichend dem präzisen, reproduzierbaren Treffen. Dann wäre meiner Meinung nach eine Feinwerkbau 102 mit zweistufigem Kompressionshebel oder die 103 mit abnehmbarem Hebel die bessere Wahl. Kosten derzeit ca. 300-400 Euro. Innerhalb mancher Schützenvereine gibt es diese Pistolen von privat auch günstiger. Vorteil: langlebig, sehr präzise und auch von Jugendlichen gut handhabbar.
  24. Als alternative zur AP20 kannst Du Dir auch einmal die Tesro PA10-2 Eco Junior ansehen. Sie erinnert mich sehr an die Walther LP300 (wobei die PA10-2 den besseren Abzug besitzen soll). Die Tesro wird als "Junior" mit verkürzter Visierlinie/Lauf angeboten und ist dadurch 20g leichter als das Standardmodell.
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