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IGNORED

GK Schießen im eigenen Keller?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb WOF:

Nö, das gibt ein Waffenverbot.

Da fallen dann auch die freien Waffen drunter.

 

Wer sich wohl daran hält? Die Zuverlässigkeit ist ja dann eh kein Thema mehr.

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb WOF:

Nö, das gibt ein Waffenverbot.

Da fallen dann auch die freien Waffen drunter.

 

Nicht immer......

 

Manche sind gleicher als gleich.......

 

Rausgekommen ist es nur, weil der, der gleicher war, nicht den Mund halten konnte.

Somit war das schießen, im seit dem WK2 stillgelegten Stollen, passé. Gab nur Owi und Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

JS und sämtliche andere Erlaubnisse unangetastet. War vor 10 Jahren.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BigMamma:

Der Eigentümer ist hierzulande einfach rechtlos, was sein Eigentum angeht...

 

Drücken wir es mal netter aus:

Rechtlos nicht, aber eingebunden in ein sehr eng gewobenes Netz aus Pflichten... 

Geschrieben

Ich möchte an dieser Stelle den § 27, Abs. 2 noch einmal einwerfen,

der ja zumindest für einen bestimmten Personenkreis das Schießen

zu Hause erlaubt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb BigMamma:

Das zählt in Täuschland leider gar nichts. Der Eigentümer ist hierzulande einfach rechtlos, was sein Eigentum angeht...

Ein Armutszeugnis für uns Bürger in Täuschland, dass es soweit kommen konnte. :-(

Da haben andere Nationalitäten besser den Rechten des freien Bürgers Respekt gezollt.

Bearbeitet von Herakles
Geschrieben

Hallo

 

ohne den ganzen §27 WaffG detailliert durchgearbeitet zu haben, mal ein Einwurf:

Jemand hat einen Keller, der zufällig 25 Meter lang ist. Der Keller ist baulich genehmigt. Jetzt hat er einen nicht zu bemängelnden Kugelfang am Ende des Kellers eingebaut und auch eine Lüftung, die etwaige Pulverdämpfe bekämpfen kann. Er kommt auf die Idee, dies als privaten Schießstand zu benutzen. Nach dem Baugesetz ist dies eine "Umwidmung" und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Er bekommt also von der Baubehörde den Zeigefinger gezeigt und dududu gesagt.

Was ist es Waffenrechtlich? Sicherlich eine Ordnungswidrigkeit. Sollte die tatsächlich nicht mit "dududu" geahndet werden? Könnte aus diesem Grund die waffenrechtliche Zuverlässigkeit flöten gehen? Warum? Wie wäre da die Argumentationslinie?

Und wieso sollte die Rennleitung einen Hausdurchsuchungsbeschluss bewilligt bekommen, wenn aus dem Keller dumpfe Geräusche hallen? Sektkorken? Platzende Luftballons, Pistolenschüsse? Aus diesen Vermutungen den Art. 13 GG zu verletzen? Wenn es platzende Luftballons waren, das GG wurde mit Füßen getreten.

 

Steven

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb German:

Kann man machen. Bis es halt die Nachbarschaft oder ein Passant hört. Dann übernehmen die das mit dem Melden für einen... :rolleyes:

 

Alleinlage oder schallisolierter Keller? :rolleyes:

 

 

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Herakles:

...

Da haben andere Nationalitäten besser den Rechten des freien Bürgers Respekt gezollt.

Haben sie das wirklich? Und vergleiche jetzt nicht den Farmer in Texas dessen nächster Nachbar zwei Autostunden entfernt lebt mit einem deutschen Eigenheimbesitzer der sein Häusel auf 600 m² (oder noch weniger) Eigengrund stehen hat.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Hunter375:

Und vergleiche jetzt nicht den Farmer in Texas dessen nächster Nachbar zwei Autostunden entfernt lebt mit einem deutschen Eigenheimbesitzer der sein Häusel auf 600 m² (oder noch weniger) Eigengrund stehen hat.

Kann man nicht vergleichen (braut es auch nicht). Aber der welcher diese Möglichkeiten hier hat, darf es eben auch nicht einfach so. Mal so 15m massivster Gewölbekeller wäre bei mir genausowenig ein Problem wie Platz für 100m hinter dem Haus (danach noch 1,5km eigener Grund) oder 50m auf eigenem Grund in einer ehemaligen kleinen Sandgrube.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb karlyman:

...

Die Frage ist nur, ob das genannte Regel-Netz so dermaßen eng gewoben sein muss, wie es z.T. in D der Fall ist. 

Die Frage ist ob die Mehrheit der Bürger ein Zusammenleben ohne dieses Regelwerk auf die Reihe bekommen würden. Selbst auf dem Land in den Dörfern gibt es heute schon Streitereien wenn ein Gockel in 350 Meter Entfernung kräht oder Frösche im Dorfweiher quaken.. also hat man das geregelt und der Gockel und die Frösche dürfen bleiben! Das eng gewobene Regel-Netz kommt weniger von der Regelwut der Behörden sondern eher von der Einstellung der Bürger das nur das zählt was in den eigenen Kram passt.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb norbi4570:

Aber der welcher diese Möglichkeiten hier hat, darf es eben auch nicht einfach so. Mal so 15m massivster Gewölbekeller wäre bei mir genausowenig ein Problem wie Platz für 100m hinter dem Haus (danach noch 1,5km eigener Grund) oder 50m auf eigenem Grund in einer ehemaligen kleinen Sandgrube. 

Und wenn Du die Richtlinien und Normen erfüllst, um keinen Deiner Nachbarn durch austretende Geschosse zu gefährden (dafür ist Dein Grundstück halt noch zu klein) oder durch Lärm zu stören oder die Umwelt durch Gifte zu verseuchen, dann kannst Du Dir auch in Deutschland eine private Schiessgelegenheit errichten. Das kostet halt (üblicherweise prohibitiv viel) Geld. Möglich ist es aber.

 

Deine Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit/Gesundheit der anderen einschränkt. Das ist eben unser gesellschaftlicher Konsens.

 

 

vor 10 Minuten schrieb Hunter375:

Das eng gewobene Regel-Netz kommt weniger von der Regelwut der Behörden sondern eher von der Einstellung der Bürger das nur das zählt was in den eigenen Kram passt.

Interessanterweise sind es insbesondere die Freiheits-Helden hier, die besonders oft von Klagen schwabulieren.

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Hunter375:

Selbst auf dem Land in den Dörfern gibt es heute schon Streitereien wenn ein Gockel in 350 Meter Entfernung kräht oder Frösche im Dorfweiher quaken.. also hat man das geregelt und der Gockel und die Frösche dürfen bleiben! Das eng gewobene Regel-Netz kommt weniger von der Regelwut der Behörden sondern eher von der Einstellung der Bürger das nur das zählt was in den eigenen Kram passt.

Aus diesem Grund sollten "Stadtweiber" (dazu zähle ich auch so manchen Mann Blödi mit Penis) und alle 68er lieber nicht aufs Dorf. Dann bleibt´s hier auch ruhiger.

Und ja, der Deutsche braucht sein "Regelwerk" und möglichst viele Juristen, sonst wird er unglücklich mit sich selbst und seinen Mitmenschen...

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Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb German:

Und wenn Du die Richtlinien und Normen erfüllst, um keinen Deiner Nachbarn durch austretende Geschosse zu gefährden (dafür ist Dein Grundstück halt noch zu klein) oder durch Lärm zu stören oder die Umwelt durch Gifte zu verseuchen, dann kannst Du Dir auch in Deutschland eine private Schiessgelegenheit errichten. Das kostet halt (üblicherweise prohibitiv viel) Geld. Möglich ist es aber.

 

Deine Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit/Gesundheit der anderen einschränkt. Das ist eben unser gesellschaftlicher Konsens.

 

 

Interessanterweise sind es insbesondere die Freiheits-Helden hier, die besonders oft von Klagen schwabulieren.

Das kostet Geld, auch in der Schweiz wo man gar nicht fragen muss so lange Waffe und Geschossfang auf seinem befriedeten Grundstück sind.

 

Ich bin der glückliche Besitzer eines solchen Privatstand. Hat allerdings eine Menge gekostet, 5.56 sichere Mauern, Lüftung und Schall Isolierung ist nicht gerade billig. Beim Geschossang hängt es davon ab viewiel man schiessen will. Wenn man nicht IPSC trainiert sondern nur ab und zu mal ballern möchte geht das mit Gummi Blöcken, allerdings da baut sich auch Blei Nester auf und die Entsorgung ist als Sondermüll auch nicht ganz billig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb Hunter375:

Die Frage ist ob die Mehrheit der Bürger ein Zusammenleben ohne dieses Regelwerk auf die Reihe bekommen würden. Selbst auf dem Land in den Dörfern gibt es heute schon Streitereien wenn ein Gockel in 350 Meter Entfernung kräht oder Frösche im Dorfweiher quaken.. also hat man das geregelt und der Gockel und die Frösche dürfen bleiben! Das eng gewobene Regel-Netz kommt weniger von der Regelwut der Behörden sondern eher von der Einstellung der Bürger das nur das zählt was in den eigenen Kram passt.

Mein Erfahrung ist er, das erst das Regelwerk den Nachbarn dazu ermutigt einem das Leben schwer zu machen. Vorher konnte er nur meckern aber nichts machen.

Mal Ursachen und Wirkung nicht vermischen.

 

Wenn du kein bescheuertes Lärmschutzgesetz hast, muss dein Nachbar mit dem Gockel leben. Wenn du ein anständiger Mensch bist, sperrst du den halt ein bis 08:00.

 

Bearbeitet von joker_ch
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Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb German:

Interessanterweise sind es insbesondere die Freiheits-Helden hier, die besonders oft von Klagen schwabulieren.

Gegen die regulierungswütigen Behörden: JA!

Nicht gegen den Hamster des Nachbarn.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb joker_ch:

Wenn du kein bescheuertes Lärmschutzgesetz hast, muss dein Nachbar mit dem Gockel leben.

Dem Herrgott sei Dank, dass in meiner näheren Umgebung nicht so ein "Dummbratzengesindel" siedelt, welche denken --- auf dem Lande habe ich meine Ruhe--  sowas möchte bitte in der Stadt bleiben!!!

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Wenn es platzende Luftballons waren, das GG wurde mit Füßen getreten.

Egal, ne neue Haustür und einen neuen Hund brauchst du trotzdem.

Geschrieben

Danke für die Antworten,

 

wenn die Auflagen für einen privaten Keller-Schießstand die gleichen sind, wie für einen gewerblich genutzten Scheißstand, hätte sich das für mich erledigt. Illegal solls natürlich auch net sein. Insofern fahr ich dann eben weiter aufn fertigen Schießstand.

 

Mein Keller wäre vollständig unter der Erdoberfläche, freistehend, da würden weder Lärm noch Kugeln rauskommen. Niemand würde es hören, da bin ich sicher. Kugelfang wären nen paar m³ Erde, da schlägt dann auch nix quer. Und schieße ich doch nen Loch in die Wand, wird die Wand halt feucht ... das sollte mein Problem sein, mir schreibt schließlich auch niemand vor, wie ich mein Schlafzimmer zu Lüften habe. Bzgl. Be- und Entüftung hätte ich gedacht, dass das auch mein privates Problem ist. Ich dürfte schließlich auch Wasserleitungen aus Blei weiterhin nutzen, solange ich nicht vermiete und damit nur meine eigene Gesundheit gefährde. Die Hoffnung war eben, dass bzgl. "öffentlicher Ordnung und Sicherheit" im WaffG ähnliche Kompromisse möglich sind, wie bei den Wasserleitungen aus Blei. Da dies nicht der Fall zu sein scheint, bleibt es halt ne fixe Idee.

 

MfG, walthi

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