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IGNORED

Neues vom Beitler


Raiden

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Seltsam, eben ging es noch.

 

Kurzfassung:

Händler hat 331 Stück BWT-47 aus Angst vor Wegnahme außer Landes in die Schweiz verbracht.

Gericht hat (durch Gutachter) festgestellt: Die Waffen sind Kriegswaffen. Diese wurden damals im Iran eingekauft, vor Ort auf Halbautomik umgebaut und sie lassen sich durch einfache Mittel rückbauen (was ja für die Einstufung als Kriegswaffe unerheblich ist).

Händler wurde zu einer Bewährungsstrafe verknackt.

 

Bearbeitet von Raiden
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Zitat

Der Vorsitzende Richter war anderer Meinung: „Auch wenn die Waffen nicht ratatat machen, sind es dennoch Kriegswaffen.“ 

Eine sehr" Fachkundige "Antwort des Herrn Richter........und am ende 2 Jahre auf Bewährung. Trotz Vorstrafen bezgl Waffengesetz. So ganz sicher scheint er sich dann doch nicht gewesen zu sein...............

Die andere Frage die sich mir stellt: Wie kann einer mit mehreren Vorstrafen wegen Verstoß gegen das Waffengesetz über 300 AK irgendwo kaufen und nach Deutschland importieren?

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vor 12 Stunden schrieb L-L:

Auch hat er ja viele als Geradezugrepetierer verkauft.

Die Geradezug-BWT's 47 kommen aber aus einer völlig anderen Herstellerquelle.

Sie habe sich durch div. Fertigungsunterschiede völlig von den BWT47-Semis unterschieden.

Bei dem Lauf z.B. handelt es sich auch um eine (sehr einfache) "Neuproduktion" ohne Gasbohrung und ohne Hartverchromung des Laufes.

Praktisch wurde hier aus "Teilen" was zusammengebaut.

Soweit sicher!

 

Zu den Semis kann ich persöhnlich nicht viel sagen.

 

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vor 13 Stunden schrieb PetMan:

Die andere Frage die sich mir stellt: Wie kann einer mit mehreren Vorstrafen wegen Verstoß gegen das Waffengesetz über 300 AK irgendwo kaufen und nach Deutschland importieren?

Und das lt. dem link bereits 2005? Waren die Perser so langsam mit dem Umbau oder dauerte die Meinungsbildung der Behörden so lange? Und: Ein Händler schickt was ans BKA, die sagen nein aber übermitteln die Antwort per Türsprengung? 

Aber: Das ist Gottes gerechte Antwort im Namen der BWT3 Geschädigten (Nein, ich gehörte Gott sei Dank nicht dazu).

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Galt der nicht für die BWT 3D?

 

Nachtrag DWJ 04/2005:

Das DWJ-Fazit
Das dem BWT 3 fehlende BKA-Gutachten
ist zwar rechtlich gar nicht unbedingt nötig,
beruhigt aber die Kunden. Diese müssen
dann bei einer etwaigen Überprüfung kein
eigenes Gutachten erstellen lassen.

 

Bearbeitet von frosch
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vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

wobei die bwt ja nen "bka-bescheid" hatten!!!

 

vor 1 Minute schrieb HangMan69:

lt. damaliger "werbung" war es für das bwt3!

"Gutachten" nicht mit Feststellungsbescheid verwechseln.

 

Für das BWT3 existierte kein Feststellungsbescheid im heutigen Sinne. Erst das BWT3D bekam einen.

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Echt cool und konsequent, wie unser Staat gegen Verbrecher mit Schusswaffen vorgeht und um unserer aller Sicherheit besorgt ist...

 

Mutter Beitler, die ich über mehrere Tage persönlich kennengelernt habe (eine unheimlich nette und liebenswerte alte Dame) kurz nach SEK-Einsatz verstorben (R.I.P. GBNF).

 

Zusammenhänge wären hier natürlich rein zufällig...

 

Und Hauptsache mal wieder böse Kalaschnikows sichergestellt. Macht sich wieder gut in der Jubelpropaganda der unabhängigen Medien.

 

Ich für meinen Teil fühle mich jetzt echt ein Stück sicherer...   

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