Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues vom Beitler


Raiden

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb German:

5,56x45er AK-Magazine gibt es meines Kenntnisstandes nicht in Bakelit.

Sorry für OT, aber ist hier mit dem Begriff "Bakelit" das Material Kunststoff gemeint? 

 

vor 33 Minuten schrieb speedjunky:

Stimmt, hatte mal 2 als AK47 gekauft, war Essig ... ich hätte auf meinen Bauch hören sollen.

Ich denke schon das es "Bakelit" Magazine für die 47er gibt, zumindest habe ich welche hier.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Bulldog:

Sorry für OT, aber ist hier mit dem Begriff "Bakelit" das Material Kunststoff gemeint? 

 

Ich denke schon das es "Bakelit" Magazine für die 47er gibt, zumindest habe ich welche hier.

Vorsicht mit dem Begriff "Bakelit" der ist urheberrechtlich geschützt, da gab es einmal Stress deswegen............nur als Anmerkung. Verbackene Plaste ebend.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Cascadeur:

Wie hässlich.

Authentisch. Vor allem passend zum Griff, Handguard und Bajonett.

Es gibt die BAkelit für beide 47 und 74

Es gibt auch 45er

akk-1019b_1558_detail.jpg&q=0&b=1&p=0&a=akk-8301_511_detail.jpg&q=0&b=1&p=0&a=183_0.JPG&q=0&b=1&p=0&a=1540311028ad64.jpg&q=0&b=1&p=0&a=1

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Slotsipxes:

Sagen Wir es einmal so....................Beitler hat eine Chance gesehen für wenig Geld viel Gewinn machen zu können, er hat auch gewußt wie man an diese Dinge herankommt, leider hat er unsere Behörde und die Konkurenz unterschätzt (oder die Gefahr gar nicht wahrgenommen) [...]

Der Herr Beitler ist ein ganz schlauer. Viel schlauer als alle anderen. Zumindest, wenn es um die eigene Brieftasche geht, wird er überraschend kreativ.

Unvergessen sein eigenes 7,62x40 Kaliber, das plötzlich AKs gesetzeskonform erscheinen ließen. Gut, die Munition mit den 39 mm langen Hülsen passte auch rein und funktionierte, aber was soll es, ein Millimeter, kann man ja mal großzügig sein.

Es hat aber keiner gelacht!

Herr Beitler ist KEIN Märtyrer.

Er hat sich um den legalen Waffenbesitz genau so verdient gemacht, wie der Herr Steinhäuser oder der Herr Brenneke.

Nägel im Sarg der legalen Waffenbesitzer, die nie wieder rausgezogen werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Slotsipxes:

Vorsicht mit dem Begriff "Bakelit" der ist urheberrechtlich geschützt, da gab es einmal Stress deswegen............nur als Anmerkung.

Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn bitte was genau passieren, wenn man den Begriff als Beschreibung für ein Phenolharz-Füllstoff-Gemisch, aus dem die AK-Magazine eben bestehen und unter dem das Material international seit seiner Erfindung vor über 100 Jahren bekannt ist verwendet?

 

Hier stellt ja keiner Produkte aus diesem Gemisch her und benennt sie dann mit dem geschützten Markennamen eines Dritten.

 

Also manchmal... :rolleyes:

 

vor 1 Stunde schrieb Bulldog:

Ich denke schon das es "Bakelit" Magazine für die 47er gibt, zumindest habe ich welche hier.

Ich denke/vermute, speedjunky meint Bakelit-Magazine für das Kaliber 5,56x45, die in die .223er Zivilwaffen passen.

Dass es welche in 7,62x39 gibt ist ja klar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 48 Minuten schrieb fa.454:

Der Herr Beitler ist ein ganz schlauer. Viel schlauer als alle anderen. Zumindest, wenn es um die eigene Brieftasche geht, wird er überraschend kreativ.

Diese Charaktereigenschaft hat schon vor und auch nach der Beitler-Ära zahlreiche erfolgreiche Geschäftsleute ausgezeichnet...

vor 48 Minuten schrieb fa.454:

Unvergessen sein eigenes 7,62x40 Kaliber, das plötzlich AKs gesetzeskonform erscheinen ließen. Gut, die Munition mit den 39 mm langen Hülsen passte auch rein und funktionierte, aber was soll es, ein Millimeter, kann man ja mal großzügig sein.

Was offiziell von einem Beschussamt, also einer Behörde, abgenommen wurde. Kein Beschussamt der westlichen Welt wird eine Phantasiebezeichnung bei nicht maßhaltigen Läufen - schon aus haftungsrechtlichen Gründen - absegnen.

Das war eben die Antwort auf den schwachsinnigen kleinen Anscheinsparagraphen, der den Sportschützen mit aller Gewalt und ohne Not bzw. sachliche Argumente die AK-Derivate vorenthalten soll. 

Bearbeitet von Wauwi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb VP70Z:

Afaik sind die Herren erst nach der Präsentation von Beitler auf der IWB 2003 erschrocken und bekamen Angst vor der eigenen courage.

Ich habe mir sagen lassen, dass Waffenzeitschriften mit Beitlers AKSU-Anzeigen in den Kreisen der Politniks reihum gingen und für "Entsetzen" sorgten.

Das halte ich auch für realistischer. Von den Entscheidern und Meinungsmachern dürften die Wenigsten in Stuttgart auf 'ner Waffenbörse unterwegs gewesen sein.

 

Soweit ich mich erinnern kann, wurden die primär im DWJ veröffentlicht.

 

Ich finde zwar grade nicht die frühen Anzeigen aus 2003 mit den AKSU-74 Zivilversionen online (die Zeitschriften schlummern irgendwo im Archiv daheim), aber der Stil war ähnlich/identisch zu diesen hier:

 

oxjdokz5.jpg

 

byj7arrc.jpg

 

Bearbeitet von German
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb German:

Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn bitte was genau passieren, wenn man den Begriff als Beschreibung für ein Phenolharz-Füllstoff-Gemisch, aus dem die AK-Magazine eben bestehen und unter dem das Material international seit seiner Erfindung vor über 100 Jahren bekannt ist verwendet?

 

Hier stellt ja keiner Produkte aus diesem Gemisch her und benennt sie dann mit dem geschützten Markennamen eines Dritten.

 

Also manchmal... :rolleyes:

 

Ich denke/vermute, speedjunky meint Bakelit-Magazine für das Kaliber 5,56x45, die in die .223er Zivilwaffen passen.

Dass es welche in 7,62x39 gibt ist ja klar.

 

30667_tex.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Slotsipxes:
Zitat

Die Parteien sind Wettbewerber bei dem Vertrieb von Phenolharzen.

 

Die Antragsgegnerin gehört zu der Sumitomo Bakelite Group (Anlage ASt 1). Die Antragstellerin stellte am 28.09.06 fest, dass die Antragsgegnerin die von ihr in sog. bigbags bundesweit vertriebenen Phenolharze neben dem Firmenschlagwort "Sumitomo" ebenfalls mit der Bezeichnung "Bakelite" kennzeichnete.

 

Denk' vielleicht nochmal drüber nach, ob das hier bei der Diskussion über Bakelitmagazine in einem Diskussionsforum passt. :closedeyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb German:

 

Denk' vielleicht nochmal drüber nach, ob das hier bei der Diskussion über Bakelitmagazine in einem Diskussionsforum passt. :closedeyes:

Jo ist etwas weit hergegriffen, aber Markenschutz ist Markenschutz, und das ist hier ein (fast) öffentliches Forum......wollte nur einmal daraufhingewiesen haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Slotsipxes:

Hast du auch verstanden, worum es geht?

Jeder kann tausendmal Bakelit schreiben. Das juckt keine Sau. Du darfst auch Tempo oder Coke schreiben. Belanglos.

Mit MArkenschutz hat das nichts zu tun.

Im Gegenteil: Jeder Hersteller freut sich, wenn sein Produkt genannt wird.

 

AAAAber : Man darf nicht dreimal hintereinander Candyman sagen

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.