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Am 22.3.2018 um 21:35 schrieb Cascadeur:

Feststellungsbescheid BWT47:

 

20180225 bwt47 FB Neutral.pdf

Das ist jetzt die gekürzte Langfassung. Zu den Motiven der Kürzung gerade an bestimmten Stellen spekuliere ich jetzt mal nichts. Bestandskräftig ist der Bescheid inzwischen auch.
Die Kurzfassung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht (und kommt dann auch auf die BKA-Website), das wird aber noch 2-3 Wochen dauern.

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vor 8 Minuten schrieb carcano:

Zu den Motiven der Kürzung gerade an bestimmten Stellen spekuliere ich jetzt mal nichts.

Weil dort Namen und Dienststellen genannt werden, sowie in ausführlicher Form beschrieben wird, wie der Sachverständige genau das BWT 47 zum Vollautomaten umgebaut hat.

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Hier sind auch gleich wieder echte handwerkliche Fehler drin.

Was ist ein Handrepetierhebel an einem halbautomatischen Mehrlader?

Zitat

Namentlich fehlt ein durchschlagender Anhaltspunkt (wie ein Handrepetierhebel) dafür, daß es sich nur um einen halbautomatischen Mehrlader oder gar einen Einzellader handelt.

Offensichtlich fehlt jedes technische Verständnis. Das ist aber auch dem richter nicht vorzuhalten. Er ist eben der vielzitierte Laie.

Auf solchen Grundlagen können keine stimmigen Urteile gefällt weren.

Ich vermag der Argumentationskette zu folgen, aber sie wird immer wieder von Fehler in Details durchbrochen.

Allerdings kann dies auch wieder Ungemach für alle nachsichziehen.

Bearbeitet von Gast
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Hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm..........
Ja, es könnte schon interessant sein, zu wissen, welches Bundesland der Meinung des BKA war und welche nicht (und warum). Beispielsweise.

Oder ob ein Teiletausch mit Vollautomaten möglich war (S. 3). Oder, oder, oder...


Aber lassen wir das mal. :-D  Der Bescheid erging ja gerade deshalb am 30.1.2018, damit er noch im anhängigen Strafverfahren verwertet werden konnte. Man wird also zumindest Teile oder Zitate daraus im Urteil lesen können.
Wobei dem Angeklagten (und schließlich Verurteilten) ja auch die enorme Verfahrensdauer (fast 6 Jahre) zugute gekommen ist, weil das Gericht diese bei der Strafzumessung mit berücksichtigen musste. Das dürfte der Hauptgrund sein, dass er noch als freier Mann den Gerichtssaal verlassen konnte.

Interessant wird es jetzt übrigens für die Erwerber der 70 (plus minus) schon verkauften umgebauten AK-47 in ihren zwei Modellen (Halbautomat und Repetierer) werden; darunter sind ja sowohl Jäger als auch Sportschützen. Letztere konnten zum Beispiel den Umbau u.U. als Geradezug-Repetierer auf gelbe WBK erworben haben. Wer das getan hat, der dürfte jetzt Schwierigkeiten entgegensehen. Mal sehen, ob (und wann) die ersten Fälle kommen...

 

Carcano

Bearbeitet von carcano
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vor 26 Minuten schrieb carcano:

Bestandskräftig ist der Bescheid inzwischen auch.
Die Kurzfassung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht (und kommt dann auch auf die BKA-Website), das wird aber noch 2-3 Wochen dauern.

 

Das ist ja grundsätzlich erst mal gut so.

 

Und genau das ist es, was mich an der ganzen Geschichte so fassungslos macht. Was sagst du denn als Profi dazu ?

 

Mal ein "blödes" Beispiel: Ich montiere an meinem Auto andere Reifen/Felgen, als die werksmäßig verbauten. Das ganze wird dem TÜV vorgeführt, für gut befunden und ordnungsgemäß in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Es kann doch wohl nicht sein, dass ich dann wegen eines Verstoßes gegen die StVZO belangt werde, nur weil diese Reifen/Felgen vielleicht nicht dem persönlichen Geschmack oder der Weltanschauung des Richters entsprechen... 

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Ich sage nur Hessen-Arms M 2 (in Kal. .50 BMG). Sag' ich nur... Das BKA fand an der vorgelegten und korrekt umgebauten Waffe alles okay. Dennoch... das Bundeswirtschaftsministerium musste unbedingt seine abweichende Meinung haben.
Die Verurteilung konnte schließlich von allen Erwerbern abgewendet werden. Aber frag' nicht nach dem Aufwand...

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vor 9 Minuten schrieb carcano:

Dennoch... das Bundeswirtschaftsministerium musste unbedingt seine abweichende Meinung haben.

Womit sie aber auch grandios vor Gericht gescheitert sind und dieses Urteil ist rechtskräftig. Hier hatte ja wohl sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch für Herrn Neigenfind gefordert.

 

Der ganze Vorgang wurde eben nur nicht so an die große Glocke gehängt und instrumentalisiert wie beim Beitler...

 

Hier schließt sich aber trotzdem wieder der Kreis. Gewisses Gerät will die Obrigkeit einfach unter keinen Umständen in den Händen des gesetzestreuen Bürgers haben...

Bearbeitet von Wauwi
.
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Manchmal tut man dann auch gut daran, dass man dies auch akzeptiert.

Es wird sonst auch immer wieder die Tore weiter öffnen als einem lieb sein kann.

 

Man muss es nicht mögen und gern abstrakte Begriffe dazu anführen. Am Ende jedoch ist es verschwendete Lebenszeit und sich längere Zeit aufregen ist nicht gut für die Gesundheit.

Man tut sich leichter wenn man sich in den ausgehandelten (oder verordneten) Grenzen bewegt.

Der Sinn ist allen bewusst und ob der Wille zur Durchsetzung auch da ist, barucht nicht jedesmal aufs Neue ausgetestet werden.

 

Manche Krote muss man schlucken.

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vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Er ist eben der vielzitierte Laie. Auf solchen Grundlagen können keine stimmigen Urteile gefällt weren.

Und ich dachte immer, daß er sich deswegen dort, wo er selber nichts weiß, sich des Wissens eines Sachverständigen zu bedienen hat. So lange bis er es garantiert verstanden hat. 

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Kann er. Muss er aber nicht. Es ist auch ziemlich schwierig selbst zu erkennen, dass man keine Ahnung hat, wenn man eben keine Ahnung hat ;)

Der Beschuldigte hätte das aber ins Verfahren einbringen können.

Der Richter urteilt anhand dessen, was ihm vorgelegt wird.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb carcano:

Hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm..........
Ja, es könnte schon interessant sein, zu wissen, welches Bundesland der Meinung des BKA war und welche nicht (und warum). Beispielsweise.

Oder ob ein Teiletausch mit Vollautomaten möglich war (S. 3). Oder, oder, oder...

Ich kann mich ja mal umhören... :glare:

 

Klar war der Teiletausch möglich, aber erst nach massivsten Manipulationen mittels Werkzeugen wie beschrieben. Und das außerdem durch einen Ingenieur für Waffentechnik, nicht durch einen normalen Bürger.

 

Ich glaube, ich nutze das lange Osterwochenende mal dazu, mir selbst einen Lamborghini zu bauen. Kaufen beim Händler kann ich mir zwar keinen, aber gemessen daran, welche technischen Fertigkeiten uns normalen Waffenbesitzern mittlerweile offenbar zugesprochen werden (zumindest von einzelnen Leuten), sollte das ja wohl kein Problem darstellen...:021: 

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vor 28 Minuten schrieb Wauwi:

 

 

Klar war der Teiletausch möglich, aber erst nach massivsten Manipulationen mittels Werkzeugen wie beschrieben. 

Hallo

 

Da ist eine der Merkwürdigkeiten, die langsam Usus sind. Ich kenne einen Büchsenmacher, der würde aus einem Metallblock und viel Zeit und gar nicht mal so viel Werkzeug, eine Waffe zaubern, die rocknroll tanzt. Hat der Metallblock jetzt Kriegswaffeneigenschaften?

und einen Dekoteilesatz einer Uzi, der vor 30 Jahren erworben wurde, ist nach dem Austausch des Laufes und Verschluss eine vollwertige Uzi. Verstößt der Besitzer dieses Teilesatzes gegen das KWKG, obwohl er keinen funktionierenden Lauf und Verschluss hat? Wo ist der Anfang, wo ist das Ende? Heute Beitler,  morgen? 

Die Hoplophobie dehnt sich aus. Oder jeder will mal was gegen die Waffenbesitz tun. Weil er es offensichtlich kann.

 

Steven

Bearbeitet von steven
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vor 25 Minuten schrieb steven:

Oder jeder will mal was gegen die Waffenbesitz tun. Weil er es offensichtlich kann.

 

Steven

Und die "Waffenlobby" ihn gewähren lässt.

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vor 18 Stunden schrieb steven:

Da ist eine der Merkwürdigkeiten, die langsam Usus sind. Ich kenne einen Büchsenmacher, der würde aus einem Metallblock und viel Zeit und gar nicht mal so viel Werkzeug, eine Waffe zaubern, die rocknroll tanzt. Hat der Metallblock jetzt Kriegswaffeneigenschaften?

Nein, hat er nicht...

 

Die Antwort, warum, nimmst Du ja bereits vorweg. Nach herrschender Rechtsmeinung des BKA ist immer der normale durchschnittlich interessierte Laie zu betrachten, nicht der Profi wie z.B. ein Büchsenmacher, Maschinenbauer, Werkzeugmacher usw.

 

Daran ändern auch irgendwelche dubiosen Anleitungen bei YouTube nichts, die bringen den Normalo auch nicht wirklich weiter. Hat Herr Benstein vom BKA auch eindrucksvoll in Brüssel erklärt.

Zitat: "...nur weil im Internet erklärt wird, wie man einen Airbus fliegt, heißt das nicht, dass ich es in der Realität auch anschließend könnte..."

 

Ich bin z.B. ein Bürohocker, ich kann mit einem Metallblock nicht viel anfangen. Ein Werkzeugmacher aber sehr wohl...

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Am 3/28/2018 um 10:58 schrieb carcano:

......

Ja, es könnte schon interessant sein, zu wissen, welches Bundesland der Meinung des BKA war und welche nicht (und warum). Beispielsweise.

Oder ob ein Teiletausch mit Vollautomaten möglich war (S. 3). Oder, oder, oder...

......

Interessant wird es jetzt übrigens für die Erwerber der 70 (plus minus) schon verkauften umgebauten AK-47 in ihren zwei Modellen (Halbautomat und Repetierer) werden; darunter sind ja sowohl Jäger als auch Sportschützen. Letztere konnten zum Beispiel den Umbau u.U. als Geradezug-Repetierer auf gelbe WBK erworben haben. Wer das getan hat, der dürfte jetzt Schwierigkeiten entgegensehen.

......

zu 1.: Volle Zustimmung

zu 2.: Weil?

 

VG

C.

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  • 10 Monate später...

Jetzt ist es mal höchstbehördlich offiziell (nach fast einem Jahr)...

Sowohl für HA als auch die Repetierversion.

Hoffentlich hat jetzt diese neverending Story endlich mal ein Ende...

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/190128_FbZ438aSelbstladebuechseBWT47.html

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/190128_FbZ438bSelbstladebuechseBWT47.html

 

Zumindest ist klargestellt, wie diese Waffen anzusehen sind.

 

Über den Rest soll sich jeder mal so seine eigenen Gedanken machen...

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