Zum Inhalt springen
IGNORED

Unerlaubter Waffenbesitz und WBK


Captain-Crazy

Empfohlene Beiträge

Offensichtlich hast Du ja nicht erst seit gestern Interesse an Blankwaffen. Wie man da im Zeitalter des inets noch nichts vom 42a gehört haben kann, erstaunt mich.

 

In diesem Fall hast Du a) die beschissenste Klingenform gewählt die geht- Dolchform, wird als Waffe eingestuft, hoffentlich hast Du nicht die andere Seite noch kurz abgezogen, angeschärft, das wäre wohl ein Gau.

b) Springmesser = Einhandmesser

 

Über die Sinnhaftigkeit des 42a brauchen wir uns nicht aufregen, er ist schlichtweg über und wohl auch durch absichtliche Täuschung durch den Bundesrat geprügelt worden. Es ist und bleibt eine Owi, 180-400€ sind mir bis jetzt zu Ohren gekommen. Für WBK Inhaber oder Erwerber hat das leider ein Geschmäckle bez. Zuverlässigkeit.

Im Gegensatz zu den Leuten hier, die überhaupt nicht verstehen können weshalb man überhaupt ein Messer führt ( ich tue das seit meinem 12 Lebensjahr), habe ich da durchaus Verständnis für. Genauso wie eine kleine Taschenlampe. Meine Frau hat sich mal fürchterlich aufgeregt, als ich mal KEINS dabeihatte! "Darauf kann man sich doch immer bei Dir verlassen"

 

Das Führverbot hat dazu geführt, dass ich auf feststehende Messer mit max 11,9 cm langen Klingen umgestiegen bin. Wenn der Gesetzgeber das so will, kann er das haben.....

 

Ich hoffe für Dich, das die Aktion keine weiteren Folgen bez. deiner Zuverlässigkeit hat und lege Dir nahe, diesen Part des Gesetztes mal intensiv zu studieren. Und achte auf Klingenform, Klingenfarbe (schwarz ist böse) und wie das Messer beworben wird. Steht so alles nicht drin, die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Richter und Staatsanwälte hier sehr kreativ sein können.

Bearbeitet von 23er
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Merkava3:

die Umstände des Auffindens geben für einen  guten Anwalt

viel Raum für Argumente um zumindest einen Tatvorsatz zu entkräften.

Du meinst er hat das Messwer zufällig dabei gehabt?

Macht auch nichts, für den Verstoß reicht Fahrlässigkeit.

Aus zuviel bockigem Schweigen wird da schnell Unbelehrbarkeit und Wiederholungsgefahr.

 

Noch immer wissen wir nicht warum der Staatsanwalt das Verfahren übernommen hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja,

da hat jemand zu Weihnachten ein Taschenmesser geschenkt bekommen und sich dabei nichts gedacht.

Übrigens wenn man 10 jahre alt wird bekommt man ein Taschenmesser, und Leute die kein Taschenmesser in der Hosentasche haben gehören in der Regel zu den arbeitsscheuen Berufen.

Jemand der sich darüber Gedanken macht warum ein anderer ein Taschenmesser mitführt hat meistens Probleme mit der Realität.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Habakuk:

Haben gestandene Lederhosenträger mit Gamsbart am Hut nicht immer einen "Taschenfeitel" dabei?

Ausübung des Brauchtums ist ein sozial anerkannter Zweck.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb micky123:

 

Übrigens wenn man 10 jahre alt wird bekommt man ein Taschenmesser, und Leute die kein Taschenmesser in der Hosentasche haben gehören in der Regel zu den arbeitsscheuen Berufen.

Jemand der sich darüber Gedanken macht warum ein anderer ein Taschenmesser mitführt hat meistens Probleme mit der Realität.

Das mag vor 30 Jahren vielleicht noch die Regel gewesen sein, heute bekommt man da spätestens ein Smartphone. Deine Realität ist schon länger her.

 

Auch zur Lederhose gehört das Feitel nicht mehr zwingend daszu, auch nicht bei unseren österr. Freunden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Captain-Crazy:

Drohen klingt so als ob ich vorsätzlich und zum prollen jemand Unschuldigen verängstigen wollte und das ist nicht der Fall. Ein Unterschied ist es schon, wenn vor mir jemand mit gezogenem Messer steht und ich ein Messer ziehe, in der Hoffnung, dass es ihn/sie abschreckt und er/sie das Weite sucht.

 

Das kann man zum einen taktisch beurteilen und zum anderen rechtlich.

 

Taktisch, na ja. Einerseits ist es wahr, daß die Präsentation einer Waffe wenn man einigermaßen entschlossen wirkt tatsächlich deeskalierend wirken kann--wenn man sich aber darauf verlässt, kann das böse enden, denn wenn der Angreifer gewaltgeil genug ist, z.B. sich vor seiner Bande nicht die Blöße eine Rückzugs erlauben will, dann kann es auch eskalierend wirken, und dann sollte man schon mit der Waffe der Wahl auch kämpfen wollen und können. Will oder kann man das nicht mag ein Paar guter Turnschuhe die bessere Schutzausrüstung sein. Das sollte natürlich jedem selber überlassen sein, ist es in Deutschland aber halt nicht. Diese Einsicht führt zum Rechtlichen:

 

Der Gesetzgeber hat ja beim Führverbot wie für Messer genau wie bei der Genehmigungspflicht für Schußwaffen allerlei Bedürfnisse mit eher begrenzter Wichtigkeit gelten lassen, z.B. die Brauchtumspflege bei den Messern oder das reine Sammeln bei den Schußwaffen. Ein Bedürfnis bzw. einen Zweck will er aber ausdrücklich nicht bzw. nur in Ausnahmefällen anerkennen: Den Schutz von Leben und Gesundheit. Das ist zwar nach meiner bescheidenen Auffassung eine Verhöhnung der Werteordnung des Grundgesetzes, das eigentlich das menschliche Leben als zentralen und verteidigenswerten Wert anerkennt, aber mit dem Argument kommst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor einem Gericht nicht durch. Also wäre es sehr ratsam, einen vom Gesetzgeber anerkannten Zweck zu haben und sich nicht dahingehend zu äußern, man wolle sein oder anderer Leute Leben schützen. Die Schiene mit dem unvermeidbaren Verbotsirrtum wäre vielleicht auch eine Überlegung wert, z.B. wenn Du Dich erinnern würdest (ein Anwalt darf Dich selbstverständlich nicht zum Lügen auffordern, schon gar nicht zu Lasten anderer Leute, und ich tue das auch nicht, aber man erinnert sich bei intensivem Nachdenken ja manchmal an vorher vergessene Sachverhalte) daß Du den Verkäufer explizit darauf angesprochen hast, ob dieses Messer als Einhandmesser unter das Führverbot fallen würde, und er das verneint hätte. Ob das für die Unvermeidbarkeit reicht oder ob dem Bürger zugemutet wird, vor dem Messerkauf das BKA zu befragen, weiß ich allerdings nicht. In jedem Fall ist es wohl ratsam die Klappe zu halten, auch in einem öffentlichen Forum, und einen Anwalt zum weiteren Vorgehen zu konsultieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich frage mich nur, warum man bei Termin zu Gericht ein Messer und CS-Gas dabei haben muss um die Familie zu beschützen....

"Dummheit schützt vor Strafe nicht"

 

Das ist nun keine Beleidigung sondern eine Tatsache.

Was möchtest Du denn mit einem Anwalt erreichen? Du hast öffentlich gesagt das Du das Messer zur Verteidigung benötigst, somit "game over", weil mit Sicherheit von vielen Gründen ein Messer mitzuführen das der dümmste Grund ist. Hast Du das auch so der Pol gesagt? Die haben doch sicher auch gefragt? 

 

Normalerweise ist das Führen von so einem Messer eine Ordnungswidrigkeit und die Staatsanwaltschaft hat da gar nichts mit zu tun. Die Staatsanwaltschaft ist nur zuständig, wenn die Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat zusammen fällt (§40 OWiG)

Bearbeitet von scotty600
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb kulli:

Wie du dich mit so einem kindermesser verteidigen willst ist mir allerdings schleierhaft.....

 

Muß man sich denn immer verteidigen müssen, wenn man ein Messer dabei hat?

Gibt doch noch andere Dinge, wofür man ein Messerchen braucht, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb scotty600:

Ich frage mich nur, warum man bei Termin zu Gericht ein Messer und CS-Gas dabei haben muss um die Familie zu beschützen....

"Dummheit schützt vor Strafe nicht"

 

Das ist nun keine Beleidigung sondern eine Tatsache.

Was möchtest Du denn mit einem Anwalt erreichen? Du hast öffentlich gesagt das Du das Messer zur Verteidigung benötigst, somit game over, weil mit Sicherheit von vielen Gründen ein Messer mitzuführen das der dümmste Grund ist. Hat Du das auch so der Pol gesagt? Die haben doch sicher auch gefragt? 

“Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ heißt es richtig und der Polizei hab ich nur gesagt, dass ich nicht gewusst habe, dass das mitführen solch eines Messers verboten ist. Und nein, sie haben nicht nachgefragt. Warum ist der Umgangston hier nur so schroff? Ich hab lediglich hier eine Frage gestellt....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 55 Minuten schrieb Captain-Crazy:

 Warum ist der Umgangston hier nur so schroff? Ich hab lediglich hier eine Frage gestellt....

Hallo Captain-Crazy

 

herzlich willkommen hier und es ist gut, dass du es bis hier her geschafft hast. Siehe die "merkwürdigen" Antworten als Aufnahmeritual. Hier sind halt viele Fachleute, die Nie, gar Nie nicht unter keinen Umständen etwas falsch machen. Und das erwarten sie auch von allen anderen. Dann gibt es noch einige User, die sind in ihren Antworten etwas "merkwürdig", meinen es aber gar nicht so und sind meistens wertvolle Ratgeber (wenn man zwischen den Zeilen lesen kann).

Nun, auch ich habe immer ein Messer dabei. Zum Äpfel schneiden, Briefe öffnen und, im Notfall, um mich gegen einen Angriff zu wehren. Das ist doch ganz normal.

Ein Fachanwalt wäre in der jetzigen Lage fähig, noch einiges, vielleicht alles, zu retten. Hier sind einige dieser Zunft vertreten.

Gerne nenne ich dir, auf Wunsch, per PN einen.

 

Steven

Bearbeitet von steven
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.