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Hallo, ich bin der Neue hier und habe eine dringende Frage. Ich bin seit drei Monaten in einem Schützenverein und wollte Ende des Jahres meine WBK beantragen. Das Problem ist nur, dass heute mein Springmesser von der Polizei beschlagnahmt wurde und dieser Fall jetzt bei die Staatsanwaltschaft geht. Und nun meine Frage: Die WBK kann ich mir wahrscheinlich jetzt getrost an den Allerwertesten klatschen, oder?

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vor 34 Minuten schrieb Captain-Crazy:

...Und nun meine Frage: Die WBK kann ich mir wahrscheinlich jetzt getrost an den Allerwertesten klatschen, oder?

Ja.

Außer: Ausgenommen sind Springmesser, die seitlich aufgehen, Klingen nicht zweiseitig geschliffen sind und höchstens 85 mm aus dem Griff herausragen. 

 

Du musst wissen, welcher Bauart das Messer angehört. Polizisten kennen die Bestimmungen z. T. nicht genau.

Edited by Guest
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Nun mal ganz nüchtern (und entsprechend vorsichtig formuliert, um nicht irgendeine sensible Mod-Seele anzukratzen):

 

Da beschäftigt sich einer seit Monaten schon mit diesem (sehr schönen) Hobby, investiert Zeit & Geld rein, hat vielleicht schon seine SK gemacht (? - falls ja, umso schlimmer!), und macht dann so´n Scheixx???

 

Dazu fällt mir nur das Zitat von Ron Weasley aus HP-2 ("Die Kammer des Schreckens") ein (die Szene, als Crabbe & Goyle sich auf die verzauberten Muffins stürzen...)...mehr kann man dazu nicht sagen.

Posted (edited)

Und dann noch die Frage größer oder kleiner als 8.5 cm...

 

im richtigen Leben fände ich ja Länger immer besser:lol:, im WaffG aber nicht.

 

Leute vll. hat er den Begriff unerlaubter Waffenbesitz falsch dargstellt und wir sprechen "nur" über einen 42a!?

Edited by kulli
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Gerade eben schrieb kulli:

Und dann noch die Frage größer oder kleiner als 8.5 cm...

 

im richtigen Leben fände ich ja Länger immer besser:lol:, im WaffG aber nicht.

 

"Size DOES matter!" :s75:

  • Like 1
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Die gute Nachricht ist, dass das Butterfly ja noch da ist :kiss2:

 

Der Weg zu WBK führt über die Erkenntnis, dass das Waffenrecht keinen Sinn ergeben muss. Es fällt dir aber trotzdem auf die Füße, wenn du es nicht beachtest.

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nimm dir einen anwalt, mit relativ hoher wahrscheinlichkeit (wenn du sonst nicht polizeilich in erscheinung getreten bist) kommst du mit einem blauen auge davon.

 

im hinblick auf die waffenrechtliche zuverlässigkeit dürfte das ding jedoch gelaufen sein - selbst wenn du jetzt einen antrag stellen würdest (also noch keine anklage erhoben oder gar eine verurteilung erfolgt ist), ergibt die rückfrage bei der polizei dass gegen dich ermittelt wird wegen eines durchaus ernsthaften verstoß gegen das waffg - ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendeinen sachbearbeiter gibt, der vor diesem hintergrund eine (positive) entscheidung fällt. etwas anderes wäre es, wenn es kein springmesser, sondern lediglich ein einhand-messer gewesen wäre - dann bist du im bereich einer ordnungswidrigkeit - aber selbst da würde ein SB wahrscheinlich sehr lange sehr genau schauen wollen ...

 

 

  • Like 1
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vor 45 Minuten schrieb Captain-Crazy:

Hallo, ich bin der Neue hier und habe eine dringende Frage. Ich bin seit drei Monaten in einem Schützenverein und wollte Ende des Jahres meine WBK beantragen. Das Problem ist nur, dass heute mein Springmesser von der Polizei beschlagnahmt wurde und dieser Fall jetzt bei die Staatsanwaltschaft geht. Und nun meine Frage: Die WBK kann ich mir wahrscheinlich jetzt getrost an den Allerwertesten klatschen, oder?

Hallo - sind schon wieder Ferien oder ist im Anti-Waffen-Forum gar nichts los?

 

Trollerallalala ....

  • Like 4
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Ganz nebenbei ... wenn sie ihm das Springmesser auf der Straße abgenommen haben isses fast schon wieder egal ob nach vorne oder seitlich springend, und auch die Klingenlänge ist fast egal.

 

Der Unterschied liegt dann zwischen Besitzverbot und Führverbot - was für seinen WBK-Antrag faktisch egal ist .... :closedeyes:

 

Gruß

 

Sigges

 

 

Posted (edited)
vor 59 Minuten schrieb EkelAlfred:

Hallo - sind schon wieder Ferien oder ist im Anti-Waffen-Forum gar nichts los?

 

Trollerallalala ....

Ich bin mir nicht sicher, aber anscheinend hat die Sonderschule heute zu....

 

Was sollen solche Fragen, ich habe hier vernünftig eine Frage gestellt und wollte eine sachliche Antwort. Auch wenn du das anscheinend nicht kannst, musst du unbedingt den Foren-Clown raushängen lassen oder was soll das? Ich hatte ein Messer und CS-Gas dabei, um mich und meine Familie vor einem eventuellen Angriff zu schützen und nein, ich bin kein Teenager mehr. Die Zeiten sind nur schroffer geworden. Wenn du willst können wir normal miteinander kommunzieren, du kannst es aber auch sein lassen?!

Edited by Captain-Crazy
  • Like 2
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vor 5 Minuten schrieb Captain-Crazy:

Was heißt hier "Na hoffentlich"?

Das heißt, wenn man etwas möchte, sollte man sich damit auseinandersetzen. Waffenrecht ist nicht schön, aber Pflichtlektüre für jeden, der eine WBK bekommen und behalten will. 

Der Drops ist erstmal gelutscht.

Posted
vor 3 Minuten schrieb Oneshot:

Das heißt, wenn man etwas möchte, sollte man sich damit auseinandersetzen. Waffenrecht ist nicht schön, aber Pflichtlektüre für jeden, der eine WBK bekommen und behalten will. 

Der Drops ist erstmal gelutscht.

Es sieht ganz so aus, leider Gottes. Trotzdem danke.

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