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IGNORED

Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung


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Geschrieben
Am 22.12.2017 um 09:14 schrieb Jack Aubrey:

Auch wenn es im vorliegenden Fall offensichtich ein verbotenener Gegenstand war und der Entzug der Erlaubnis nach geltendem Recht geschah: Man kann es nicht oft genug sagen: unbedingt aufpassen, was man im Waffentresor sonst noch lagert... Am besten nur Waffen und Munition. Sonst kann einem aus allem ein Strick gedreht werden. 

das heißt, wenn ich meine Rolex und die Omega da auch noch reinpacke, stehe ich im Verdacht, einen Raubüberfall (bewaffnet) verübt zu haben, oder ein Hehler zu sein?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Jay:

das heißt, wenn ich meine Rolex und die Omega da auch noch reinpacke, stehe ich im Verdacht, einen Raubüberfall (bewaffnet) verübt zu haben, oder ein Hehler zu sein?

Wohl eher nicht. Auch das was in einem Holzkistchen ist, geht den Kontroletti nix an. Aber z.b. offen rumliegende kleine Pillen könnten schon Verdacht erregen......

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jay:

das heißt, wenn ich meine Rolex und die Omega da auch noch reinpacke, stehe ich im Verdacht, einen Raubüberfall (bewaffnet) verübt zu haben, oder ein Hehler zu sein?

Was ich in meinem Schrank aufbewahre geht niemand etwas an!

Es wird die ordnungsgemäße Aufbewahrung der eingetragenen Waffen und Munition kontrolliert, da greift niemand in meinen Schrank, sondern nur ich.

Wenn dann andere Dinge sichtbar herumliegen und die Kontrolle in eine Durchsuchung umschwenkt, komme ich dann selbst nicht mehr an den Schrank.

Meistens sind Vollzugsbeamte mit vor Ort, oder sie werden angefordert.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Raiden:

Einzelne wesentliche Teile zählen nicht als weitere Waffe im Schrank, das ist neuerdings bundeseinheitlich geregelt:

 

 

Paragraph13 AWaffV

(3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht:

1.
    wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 bis 1.3.4 des Waffengesetzes,

 

Gilt laut einem benachbarten Ordnungsamt (Bayern) so aber ausschließlich für 0er und 1er Schränke, nicht jedoch für alte/bestandsgeschützte A- und B-Schränke.

Nicht meine Meinung, ich geb's nur wieder.

 

 

Grüße

 

Iggy

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Hunter375:

Was will der Sportschütze mit der Lampe an der Knarre? Disziplinen dafür gibt es nicht ;) 

An der Kurzwaffe wäre es als Laufgewicht sicher gut nutzbar, ein Laufgewicht stabilisiert den Anschlag und vermindert den Hochschlag.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Was ich in meinem Schrank aufbewahre geht niemand etwas an! Es wird die ordnungsgemäße Aufbewahrung der eingetragenen Waffen und Munition kontrolliert, da greift niemand in meinen Schrank, sondern nur ich.

 

Wenn dann andere Dinge sichtbar herumliegen und die Kontrolle in eine Durchsuchung umschwenkt, komme ich dann selbst nicht mehr an den Schrank. Meistens sind Vollzugsbeamte mit vor Ort, oder sie werden angefordert.

Zu 1): Stimmt.

 

Zu 2): Hier gibt es unterschiedliche Verhältnisse. In den meisten Bundesländern kontrolliert nicht "die Polizei" (s. Berlin), sondern rein die Verwaltungsbehörde. Da kann es (mal abgesehen von den rechtlichen Gegebenheiten) schon naturgemäß kein "Umschwenken" in eine Durchsuchung geben. Die Verwaltungsbehörde hat schlicht nicht die erforderliche Befugnis. 

Geschrieben
Am 22.12.2017 um 08:28 schrieb EBR:

Was ist denn mit einer solchen Vorrichtung, die nicht für Waffen gedacht ist? Ich habe z.B. mir ein Klemmhalterung für Taschenlampen zur Montage auf dem Fahrradlenker beschafft.

Sowas, in der Art: https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2060353.m570.l1313.TR0.TRC0.H0.XTaschenlampe+Klemmhalterung+Fahrrad+Lenker.TRS0&_nkw=Taschenlampe+Klemmhalterung+Fahrrad+Lenker&_sacat=0

Eine gute Frage.

Diese Klemmhalterungen für Lenkerrohre sind ein (noch dazu günstiger) Massengegenstand.

Sie sind nicht für Waffen gedacht.... Rein theoretisch könnte man damit aber auch eine Lampe an anderen rohrförmigen Körpern anklammern.

Geschrieben

Und wenn sich einer einfach seine Plempe schnappt, eine Taschenlampe darunter und viiiel Klebeband - was ist dann?

 

Sieht bei einer Pumpgun besonders cool aus.......:ninja:

 

Gruß Habakuk

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb German:

 

Was willst du mir damit sagen?

Dass die Länder keine abweichenden Regelungen vom BJagdG beschließen können?

Zitat

(2) Die Länder können die Vorschriften des Absatzes 1 mit Ausnahme der Nummer 16 erweitern oder aus besonderen Gründen einschränken;

https://www.jagderleben.de/news/asp-obere-jagdbehoerde-erlaubt-schwarzwild-jagd-taschenlampe

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb karlyman:

Man könnte das fortsetzen mit: Magnet.

 

JA, Du wirst lachen - ich habe mir diese Woche ein paar LED-Taschenlampen bestellt und wolllte eiiiiiigentlich auch eine Universal-Magnethalterung mitbestellen. (Kann bei Notreparaturen ganz nützlich sein, wie ich von vorhandenen Lampen weiß.)

Dann wurde die Schere im Kopf aktiv und ich habe verzichtet ...

 

 

Grüße

 

Iggy

Geschrieben
Am 22.12.2017 um 12:10 schrieb Hunter375:

Was will der Sportschütze mit der Lampe an der Knarre? Disziplinen dafür gibt es nicht ;) 

Auch wenn heletz Dich dafür lobt  (Eigenlob stinkt, mein Lieber!) :rotfl2: so ist diese Aussage dennoch falsch bzw. nur in Buntland als selbst erfüllende Behauptung richtig. Es gibt sehr wohl internationale Schießsportdisziplinen in denen die Lampe und/oder der Laserpointer zulässig und sinnvoll ist. Aber die Tagesschau hat berichtet daß das Teufelszeug ist.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb supermeier:

Hm, uns hat ein Jäger bei nem Lehrgang erzählt, dass ein zweiter Mann durchaus das Wild beleuchten darf, während der andere schießt.
Also Lampe getrennt in der Hand erlaubt, nur leuchten mit Lampe an der Waffe nicht erlaubt.?

Waffenrechtlich ist die Lampe des zweiten Mannes (mal unterstellt, es wäre halt eine ganz normale Taschenlampe) kein verbotener Gegenstand. Dazu braucht es aber auch den zweiten Mann nicht. Auch der Schütze könnte in der einen Hand die Lampe und in der anderen die Waffe halten (Praktikabilität mal außen vor).

 

Jagdrechtlich ist es aber verboten, künstliche Lichtquellen zu nutzen. Die Nutzung hat nichts damit zu tun, ob man die künstliche Lichtquelle selbst betreibt. Wenn du an einer Schneise ansitzt, wo ab und zu ein Auto drauf zu fährt und das Licht des Autos das Wild beleuchtet und du dabei schießt, dann ist das eine Nutzung einer künstlichen Lichtquelle zur Jagd und nicht erlaubt. Der Mond ist eine natürliche Lichtquelle und erlaubt (die Sonne übrigens auch :hi:).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Iggy:

 

...ich habe mir diese Woche ein paar LED-Taschenlampen bestellt und wolllte eiiiiiigentlich auch eine Universal-Magnethalterung mitbestellen. (Kann bei Notreparaturen ganz nützlich sein, wie ich von vorhandenen Lampen weiß.)

Dann wurde die Schere im Kopf aktiv und ich habe verzichtet ...

 

Wobei wir da eben beim Thema "Universal-Halterung" sind... Es ist eben keine Halterung, die "für Waffen bestimmt" ist. 

 

Klar, ein absolut übelmeinender Geist könnte natürlich versuchen, bei sämtlichen Lampen-Halterungen, von Rohr-Klemmhalterungen für Räder bis zur Universal-Magnethalterung, "Böses" zu unterstellen. Wohlgemerkt, hier geht es um absolut gängige Allroundartikel...

 

Rein "taktisch" (bzw. pragmatisch gedacht) ist es wohl besser, solche (für alles mögliche andere gedachten) Halterungen schlicht nicht mal in die Nähe des Waffenschranks zu legen. Dann kommen bei etwaigen Kontrolleuren schräge Gedanken gar nicht erst auf.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb schmitz75:

Was willst du mir damit sagen?

Was ich Dir damit sagen will? Gar nichts.

 

Ich habe auf einen Beitrag von supermeier reagiert, der erzählt hat, dass jemand behauptet hat, dass das handgehaltene Beleuchten durchaus erlaubt sei.

 

Und Deinen Beitrag habe ich extra nochmal gequotet, weil der die wichtige und richtige Information enthält, dass es davon Ausnahmen geben kann. Aber das sind eben Ausnahmen und keine generelle, bundesweite Erlaubnis. Das Verbot aus dem BJagdG gilt grundsätzlich erstmal.

Geschrieben

Wie auch immer, ich sehe keinen Sinn darin, Lampen in der Hand halten zu dürfen, aber nicht an der Waffen anzubringen. Über den Schuß auf Wild vom Hochsitz aus, mit der Lampe an der Waffe, kann man vielleicht diskutieren, obwohl meine Meinung hier feststeht und ich es für sinnvoll erachte. Aber es kann doch nicht sein, daß ich bei einer Nachsuche, keine Taschenlampe an meine Waffe (Gewehr/Pistole)montieren darf..... Das ist Blödsinn und somit muss hier das Waffengesetz/ Jagdgesetz geändert werden, und nicht erst morgen sondern sofort.....

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Gutachter:

Wie auch immer, ich sehe keinen Sinn darin, Lampen in der Hand halten zu dürfen, aber nicht an der Waffen anzubringen. 

 

Du stellst die Sinnfrage, ausgerechnet im WaffG....     <_<

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Gutachter:

Wie auch immer, ich sehe keinen Sinn darin, Lampen in der Hand halten zu dürfen, aber nicht an der Waffen anzubringen.

Ist doch ganz einfach.

Licht aus der Hand -> Gutes Licht

Licht an der Waffe -> Bößes Licht

 

Liesst du nicht die Nachrichten, wie viele Menschen durch falsches Licht in Gefahr schweben?!?!?!

 

Ich empfehle ARD, ZDF und SPIEGEL online...

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