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IGNORED

WBK zum Händler schicken


Shiva

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vor 12 Stunden schrieb schmitz75:

Also meine Behörde schickt mir die WBK immer per einfachem Brief.

 

Schlimmer, unsere Behörde versendet mit Ariva. Laufzeiten von 4-6 Tagen keine Seltenheit. Die Zusteller kommen bevorzugt mitten in der Nacht und rennen mit Kopflampen auf dem Grundstück herum und suchen die Briefkästen.

Vor 6 Wochen kam der Gebührenbescheid für die Eintragung einer Waffe mit diesem Versanddienstleister bei mir erst gar nicht an. Nach Rücksprache mit dem SB ist dies (leider) keine Seltenheit, Behörde ist aber Aufgrund der Ausschreibung an diesen Dienstleister gebunden :redface1:.

 

Daher versuche ich immer alles persönlich abzuwickeln. Voreintrag und Eintrag dauert keine 7 Minuten. Wegen der 2/6 er Regelung halten sich die Besuche dort in Grenzen.

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Am ‎27‎.‎11‎.‎2017 um 15:50 schrieb P22:

In der Praxis gibt's eigentlich keinen besonderen Mehrwert des Rückschein im Verhältnis zum Einwurfeinschreiben. 

Stimmt. Der einzige Vorteil liegt darin, dass die Zustellung quittiert worden ist. Genau dies birgt aber auch den Nachteil, dass keine Zustellung erfolgen kann, wenn keiner zuhause ist und daraufhin keine Abholung bei der Post erfolgt. Diese sendet nach Ablauf der Abholfrist dann nämlich das Kärtchen mit samt Brief wieder an die Waffenbehörde zurück und dann beginnt die Zustellung von neuem.

 

Zur WBK-Zustellung gibt's aber keinen ersichtlichen Grund, warum diese per Einschreiben zugestellt werden sollte. Selbst wenn diese in Verlust gerät, kann kein anderer damit was anfangen, weil sie ein rein personenbezogenes Dokument ist und dann auf Antrag halt eine Ersatzausfertigung ausgestellt wird.

 

Sofern eine Verfügung (z.B. Versagungsbescheid oder WBK-Widerruf) nach den Regeln des Verwaltungszustellungsgesetzes zu übermitteln ist, bietet sich in erster Linie die Postzustellungsurkunde (PZU) an - wählt die Behörde das Einschreiben, muss es in diesen Fällen zwingend das mit Rückschein sein. Manche Behörden haben für diese Fälle auch Amtsboten, die den Part der Zustellung übernehmen. 

 

Bei der PZU besteht das o.g. Problem nicht, denn wenn keiner aufmacht, wird die Post dort in den Briefkasten eingeworfen und das bzw. der persönliche Übergabeversuch dem Absender bestätigt. Erfolgt die Zustellung an einen Rechtsanwalt, erfolgt dies normalerweise durch Empfangsbekenntnis.

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Zur WBK-Zustellung gibt's aber keinen ersichtlichen Grund, warum diese per Einschreiben zugestellt werden sollte. Selbst wenn diese in Verlust gerät, kann kein anderer damit was anfangen, weil sie ein rein personenbezogenes Dokument ist und dann auf Antrag halt eine Ersatzausfertigung ausgestellt wird.

Sehe ich auch so. Deswegen geht immer mein Original zum Händler.

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Meine WBK ist sowieso voll.

Für die nächste Waffe wird also eine weitere ausgestellt.

Somit hält sich mein Risiko beim Verschicken in Grenzen.

 

Ich meine mich zu erinnern, daß vor Jahren mal der Tip gegeben wurde, sich mehrere WBK's ausstellen zu lassen?

 

Abgesehen von den Gebühren wäre man dann ja beim Erwerb und WBK-Versand flexibler.

 

 

lg Rüdiger :)

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Am 28.11.2017 um 19:31 schrieb schmitz75:

Also meine Behörde schickt mir die WBK immer per einfachem Brief.

 

Dann steht aber deine Behörde bei Verlust in der Pflicht, nich du.

 

Egal wie du dein Original verschickst und es geht verloren den Stress hast Du ob versichert oder nicht, die Behörde interessiert nicht ob die Post nachverfolgt, Schreibkram für Dich, unangenehme Fragen und Probleme.

 

Gelb auch Grün mit Voreintrag reicht der Rückruf des Verkäufers zum Sachbearbeiter da er durch Scan  deine Daten wie WBK Nummer und Geburtsdatum hat, da kann nichts schiefgehen.

 

Frankonia ist einfach nur stinkendfaul, und nen Händler der das Original will auch oder Monsterängstlich, es besteht keine Notwendigkeit das Original einzufordern, die Behörde gleicht ab und trägt alles selbst ein.

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Am 3.12.2017 um 11:37 schrieb RuedigerDE:

Ich meine mich zu erinnern, daß vor Jahren mal der Tip gegeben wurde, sich mehrere WBK's ausstellen zu lassen?

Laut Verwaltungsvorschrift hat man ein Anrecht darauf, jede Waffe in eine eigene WBK eintragen zu lassen, sofern mich meine Erinnerung nicht trügt.

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Also ich schicke meine WBk auch per Brief zur Behörde, bis jetzt haben die sich noch nicht beschwert. Selbst wenn die mal verloren gehen sollte, ist der Aufwand eine neue zu beantragen, doch geringer als wenn ich jedes mal einen Termin machen, Urlaub nehmen und die WBK persönlich vorbeibringen würde.

Die untere Jagdbehörde will aber dass man persönlich vorbei kommt, gut ist auch nur alle 3 Jahre.

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Am 3.12.2017 um 14:10 schrieb lastunas:

 

Gelb auch Grün mit Voreintrag reicht der Rückruf des Verkäufers zum Sachbearbeiter da er durch Scan  deine Daten wie WBK Nummer und Geburtsdatum hat, da kann nichts schiefgehen.

 

Frankonia ist einfach nur stinkendfaul, und nen Händler der das Original will auch oder Monsterängstlich, es besteht keine Notwendigkeit das Original einzufordern, die Behörde gleicht ab und trägt alles selbst ein.

---so hat mich meine Waffenrechtsabteilung auch belehrt- ausnahmsweise für mich nachvollziehbar. Zitat der Behörde: Der Händler hat nichts an der WBK einzutragen- das machen wir. --Zitat nur sinngemäß. Ich habe von meiner WBK immer einen Scan gemacht--ist doch heute mit dem Compi nicht schwierig- in dem Scan mit blasser Schrift eingeblendet: "Kopie".

Akzeptiert das ein Händler nicht, kaufe ich woanders.

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vor 18 Minuten schrieb gorm:

---so hat mich meine Waffenrechtsabteilung auch belehrt- [...]

Du hast eine eigene Waffenrechtsabteilung?

 

vor 18 Minuten schrieb gorm:

[...] Zitat der Behörde: Der Händler hat nichts an der WBK einzutragen- das machen wir. --Zitat nur sinngemäß. [...]

Auch wenn es noch so oft gepostet wird:

Nennen wir das einfach mal sehr zurückhaltend sinngemäß SCHWACHSINN!

 

GUCKST DU GESETZ:

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) [...]
(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Absatz 1 oder beim Überlassen an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Absatz 1 Satz 1 zum Zweck der Verwahrung, der Reparatur oder des Kommissionsverkaufs. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben. Bei Überlassung an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Abs. 1 Satz 1 sind in der Anzeige lediglich der Name der Firma und die Anschrift der Niederlassung anzugeben.

 

Was gibt es daran eigentlich nicht zu verstehen?

Hier stellt sich doch nicht die Frage, ob man das toll findet.

 

vor 18 Minuten schrieb gorm:

 [...] Akzeptiert das ein Händler nicht, kaufe ich woanders.

Das bleibt Dir sicher unbenommen.

Der Händler wird darüber dankbar sein, wenn Du ihm nicht weiterhin damit doof kommst, dass er es nicht so genau mit der gesetzlichen Regelung nehmen soll.

 

 

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Telefonisch ist meine Behörde praktisch nicht erreichbar - dass sich der Händler so seine Rückversicherung holt, kann ich vergessen. Dafür stempelt die örtliche Polizei mir WBK-Kopien kostenlos ab.

 

vor 9 Stunden schrieb Fyodor:

Laut Verwaltungsvorschrift hat man ein Anrecht darauf, jede Waffe in eine eigene WBK eintragen zu lassen, sofern mich meine Erinnerung nicht trügt.

Darauf habe ich mal meinen Sachbearbeiter angesprochen. Es ist möglich, aber wenn keine Notwendigkeit bzw. gute Begründung dafür vorliege, würde er jeweils Gebühren wie für eine WBK-Erstausstellung berechnen. Inwieweit das zulässig ist, habe ich nicht weiter geprüft.

Am 29.11.2017 um 13:34 schrieb Sachbearbeiter:

Zur WBK-Zustellung gibt's aber keinen ersichtlichen Grund, warum diese per Einschreiben zugestellt werden sollte. Selbst wenn diese in Verlust gerät, kann kein anderer damit was anfangen, weil sie ein rein personenbezogenes Dokument ist und dann auf Antrag halt eine Ersatzausfertigung ausgestellt wird.

Auch mit einer WBK alleine könnte ein Unberechtigter durchaus etwas anfangen - jedenfalls macht es die Sache deutlich leichter, entsprechende kriminelle Energie vorausgesetzt.

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vor 22 Stunden schrieb fa.454:

Du hast eine eigene Waffenrechtsabteilung?

 

 

Das bleibt Dir sicher unbenommen.

Der Händler wird darüber dankbar sein, wenn Du ihm nicht weiterhin damit doof kommst, dass er es nicht so genau mit der gesetzlichen Regelung nehmen soll.

 

 

---nun denn: Dann will ich mal das "Grün" 110% korrekt formulieren: Meine für mich zuständige Waffenrechtsabteilung.

Zufrieden?

Und ergänzend: Ich bin weder "doof", noch komme ich einem Händler "doof". Ich habe nur die Vorgaben meiner zuständigen Behörde zitiert- beheimatet in NRW. In der Vergangenheit meiner Waffenkäufe wurde mein Scan der WBK akzeptiert.

Es ist hier im Forum immer erfrischend, wie manchmal gepostet wird.

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Ja, das WaffG verpflichtet den Händler, die Eintragung selbst vorzunehmen. Und auch wenn die Behörde des Käufers einverstanden ist, daß eine Mitteilung an sie genügt und sie selbst einträgt, kann man dem Händler nicht verübeln, wenn er dennoch auf der Eintragung durch ihn besteht, weil die fremde Behörde weder ihm etwas zu sagen hat noch ihn vom Haken nehmen kann. Allerdings wird ein Händler, der Wert auf Geschäft legt, sich mit seiner Behörde ins Benehmen setzen und sich von ihr den allgemeinen Dispens erteilen lassen, bei Zustimmung der jeweiligen Käuferbehörde die Eintragung durch diese vornehmen zu lassen. Aber wenn er das nicht will ...

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Wie schon geschrieben kann der Händler aber nur dann eintragen, wenn ihm das Original vorliegt. Zudem sind viele Waffenbehörden nicht so sehr erfreut, wenn bei ihnen WBK mit handschriftlichen Eintragungen landen - vor allem, wenn diese nicht allzu leserlich oder mit verschmierter Tinte gemacht wurden. NWR-konforme Bezeichnungen haben wohl ohnehin nur die wenigsten Waffenhändler richtig drauf.

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Am ‎05‎.‎12‎.‎2017 um 20:17 schrieb Schwarzseher:

Auch mit einer WBK alleine könnte ein Unberechtigter durchaus etwas anfangen - jedenfalls macht es die Sache deutlich leichter, entsprechende kriminelle Energie vorausgesetzt.

Mach mal ein Beispiel. Verstehe ich nämlich nicht.

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  • 1 Monat später...
Am 5.12.2017 um 10:52 schrieb fa.454:

Auch wenn es noch so oft gepostet wird:

Nennen wir das einfach mal sehr zurückhaltend sinngemäß SCHWACHSINN!

Ja, ich gebe Dir ja recht, das Waffengesetz ist eindeutig.

Aber wenn der SB es so will, der Waffenhändler mitspielt und es obedrein für mich auch noch viel einfacher so ist werde ich dem SB ausnamsweise mal nicht wiedersprechen.

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Am 7.12.2017 um 12:50 schrieb Fyodor:

Ich war schon in einem Waffenladen und habe dort Munition gekauft. Mit meiner WBK. Aber ohne Ausweis. Und ich war zum ersten Mal dort.

Ich war in einem Waffenladen und habe einen telefonisch bestellten Fangschußgeber abgeholt, ohne WBK ohne Ausweis und ohne Nachfragen. Sagt aber absolut nichts darüber aus ob das rechtens ist.

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