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BenelliM3

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  1. Leider kommt man an das Dokument nicht ran:
  2. BenelliM3

    Petition

    Ich denke eher, dass das an der Serverarchitektur liegt. Dazu diese Hintergründe: Damals haben tausende Mitzeichner berichtet, dass der Zähler nicht nach oben ging, es immer mal wieder seltsame sprunghafte Anstiege gab und ab und wohl auch einiges "verschluckt" wurde.
  3. BenelliM3

    SURT in der Nähe?

    http://ipsc.de/surt/
  4. Lies mal Punkt 7 des Beschlusses https://openjur.de/u/608306.html Solch eine Sichtweise ist ein Faustschlag für alle LWB.
  5. Ich kann Dir sagen wie es im Bereich LRA KA aussieht. Treffen die jemanden nicht zu Hause an bekommt man Post mit der höflichen Bitte, "unverzüglich" telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Wobei ich davon ausgehe, dass sie ohne Terminvereinbarung erst gar nicht mehr anreisen. Zumindest war es bei mir nachweislich so, dass niemand vor der Haustür stand und um Einlass gebeten hat, sondern gleich die Post kam und ich einen Termin vereinbaren durfte. Da dieser mit Ariva Post ohne Nachweis verschickt wird, könnte dieser natürlich auch mal nicht ankommen.
  6. Deutlich ist bei 3 Phasen Generatoren auf eine Phasenkontrolle oder Phasenausgleich hinzuweisen. Es gibt nicht wenige, die an einem 3 Phasen Generator ihr dahinter angeschlossenes Equipment durch billige Aggregate mit einphasiger AVR bei einem 3 Phasen Synchrongenerator gegrillt haben, weil eine Phase mit 80% belastet wurde und die anderen beiden sehr gering. Und dann sind anstatt 230V schnell 290V und mehr auf der Steckdose. Das passiert mit den Aggregaten von @Mittelalter eingestelltem Hersteller nicht.
  7. Hier ein Freak, der das realisiert hat: https://www.goingelectric.de/forum/photovoltaik/eigenbau-powerwall-aus-18650-akkus-t25333-20.html Und würde man die hier eingesetzten 3.950 Akkus kaufen müssen, wären das rund 15.000€, ohne Wechselrichter, ohne Ladeeinheit, ohne Solarpanel, ohne Montagematerial. Und wäre dann auch fleissig am wechseln der defekten Zellen nach einer gewissen Zeit.
  8. Ich zittiere mal aus Olivers Post auf eine ähnlich gelagerte Frage unterhalb in den Kommentaren zu o.g. Link
  9. Wenn Du da mal einen Link für mich hättest, wäre ich Dir dankbar, hab ich vor einiger Zeit schon gesucht. Gerade für Insellösungen wäre das äußerst effizient....
  10. Wo bekomme ich handelsübliche Kühlschränke und Kühltruhen mit 12 V Anschluss? Von Sonderlösungen mal abgesehen, die es für viel Geld gibt? Ich meine nicht die Campinglösung von WAECO (die übrigens in aller Regel auch einen Wechselrichter verbaut haben), sondern die Standardware von namhaften Herstellern wie Liebherr, Siemens etc.
  11. Du brauchst dann einen Wechselrichter, der aus Deinen Batterien (Gleichstrom) 230V Wechselstrom erzeugt Möglich wäre hier, dass Du Dir eine ausgediente, aber funktionstüchtige USV in der Bucht holst. Der Hersteller APC ist sehr zu empfehlen. Denkbar wäre hier eine 3 kVA USV (Du musst den Einschaltstrom der Kühlgeräte beachten, der ist sehr hoch und das machen viele Wechselrichter nicht mit, z.B. (1 kVA USV steigen beim Anschluss einer Gefriertruhe schon mit Überlast beim Einschalten aus). Ich kenne jemand, der hat für diese Zwecke eine APC 3 kVA USV im Keller und 16 Stück 12V Batterien in Reihe geschaltet, da die USV 192 V Gleichspannung benötigt. Denkbar wäre für einen solchen Fall, diese per Zeitplan einzuschalten um die Verluste so gering wie möglich zu halten. Was Du da an Speicherenergie benötigst, kannst Du Dir selbst ausrechnen, rechne mit einem Verlustfaktor von 0,8 und daran denken, dass man nicht die volle gespeicherte Energie aus den Akkus bekommst. Mit neuen Akkus wird das ein teuerer Spaß, wenn Du die neu kaufen musst. Ideal ist das, wenn man an welche ran kommt, die in Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, USV Anlagen, Brandschutzanlagen etc. ran kommt, die turnusgemäß gewechselt werden und in der Praxis aber ca. erst die Hälfte ihrer Lebenszeit hinter sich haben und man die zum Schrottpreis (oder Null) bekommt. Autobatterien sind dafür weniger geeignet. Wenn man pro Akku mit 36 Ah bei 12 V ausgeht und 16 benötigt, hast Du ohne Verlust rein rechnerisch 12Vx36Ahx16 = 6912 VAh. Heißt, Du könntest damit in einer Stunde theoretisch 6,9 kVA beziehen. Der pratische Wert dürfte inkl. Verluste bei 3,5-4 kVA über mehrere Tage liegen, was Deinem Verbrauch der Kühlgeräte pro Woche entsprechen würde. Bedenke hier aber, dass die Akkus gleiche Marke, gleiche Leistung, möglichst gleiche Serie (gleicher Innenwiderstand) haben müssen, da es sonst zu Spannungsverschiebungen innerhalb der Reihenschaltung kommt und die Akkus schnell sterben. Beachte auch, dass diese regelmäßige Lade/Entladezyklen haben müssen, sonst leben die auch nicht lange. Idealerweise kombiniert man solch ein Vorhaben mit ein paar Solarpanels auf dem Dach, die zumindest an sonnenreichen Tagen hier für Leben in den Akkus Sorgen. Aber solch ein Vorhaben würde ich eher jemanden zuschreiben, der von E-Technik recht viel Ahnung hat, damit das auch sauber funktioniert. Sowas braucht Aufmerksamkeit, Pflege etc. und ist eher für Freaks zu empfehlen. Du siehst, die "kleine" Lösung ist schnell recht groß und v.a. auch sehr teuer. Von daher wäre meine Empfehlung ein kleiner Generator mit Verbrennungsmaschine, auch wenn Du das sicher nicht hören möchtest Die Kosten für den Batteriebetrieb stehen letztendlich in keinem Verhältnis zu einem kleinen Generator, der dann ein paar mal am Tag laufen muss.
  12. Genau aus diesem Grund, würde ich (wäre ich TE) mir hier über die Hilfe eines Rechtsbeistandes den SB aufklären lassen. Wenn onkelfelix im BDS ist, kostet ihn das wahrscheinlich noch nicht mal was. Wenn er im DSB ist und die 10€ pro Jahr für die RSV für Sportschützen investiert, dann auch nicht.
  13. Ich hatte kürzlich mit dem Stellvertreter meines SB auch eine kurze Diskussion, weil ich zwei Bedürfnisse mit dabei hatte und mir zwei Voreinträge holen wollte, aber mich innerhalb des Erwerbstreckungsgebot befand. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich eigenverantwortlich bin und die Termine durchaus auf dem Schirm habe, weil ja auch ein Kauf auf die gelbe WBK jederzeit möglich ist. Er hat in den Akten vermerkt, dass er mich auf die Termine hingewiesen hat und mir meine zwei Voreinträge gemacht. Hätte er dies verweigert, hätte ich mir das schriftlich geben lassen und gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Ich wäre natürlcih sehr gespannt gewesen, wie er die Verweigerung begründet hätte. Also in Deinem Fall, lass es Dir schriftlich geben und gehe entsprechend dagegen vor.
  14. Schlimmer, unsere Behörde versendet mit Ariva. Laufzeiten von 4-6 Tagen keine Seltenheit. Die Zusteller kommen bevorzugt mitten in der Nacht und rennen mit Kopflampen auf dem Grundstück herum und suchen die Briefkästen. Vor 6 Wochen kam der Gebührenbescheid für die Eintragung einer Waffe mit diesem Versanddienstleister bei mir erst gar nicht an. Nach Rücksprache mit dem SB ist dies (leider) keine Seltenheit, Behörde ist aber Aufgrund der Ausschreibung an diesen Dienstleister gebunden . Daher versuche ich immer alles persönlich abzuwickeln. Voreintrag und Eintrag dauert keine 7 Minuten. Wegen der 2/6 er Regelung halten sich die Besuche dort in Grenzen.
  15. Da stand zu den Geco IPSC Masters 2017 vor wenigen Tagen auf der Sonderpreisliste explizit "EU-Fertigung" und beim anderen Angebot "deutsche Fertigung". Die Preisdifferenz betrug 16 € für die 9 mm VMJ Munition. Auf den in Ungarn gefertigten stand auf der Verpackung "Made in EU", bei den in Deutschland "Made in Germany". Unter dem EAN Code gut zu sehen.
  16. Beim BSV wird kein Hersteller eingetragen, hier das Formular: http://www.bsvleimen.de/waffenrecht.html?file=tl_files/bsv/content/PDFs/Formulare/Waffenrecht/01 Waffenantrag Gruene WBK.pdf Btw. man sollte dort vielleicht mal wieder was beantragen, ist schon lange her Ich denke aber dem TE seine Fragen wurden mittlerweile hinreichend beantwortet.
  17. Das von Dir eingestellte Formular sieht genauso aus wie das vom LRA KA. Als Beispiel: unter Punkt 7 kommt "Zentralfeuermunition" und unter Kaliber "9mm Luger" rein, wenn Du z.B. eine halbautom. Pistole 9mm eingetragen haben möchtest. Für die gelbe brauchst Du einen Antrag, auf dem Du die 2. Zeile Waffenbesitzkarten für Sportschützen - gelb - (§ 14 Abs. 4 WaffG) ankreuzt, hier ist das Ankreuzen des Mun Erwerb nicht notwendig, das beinhaltet die gelbe von Haus aus. Für die grüne brauchst Du einen Antrag, bei dem Du "WBK grün" UND Munitionserwerbsberechtigung ankreuzt, sonst bekommst Du den Stempel für den Mun Erwerb nicht. Also wenn das an das LRA KA geht, dann will man dort 2 separate Anträge einen für die grüne WBK und einen für die gelbe WBK. Unter 8.2. und 8.3. schreibe ich immer "siehe Bedürfnisbestätigung". Unter 10 "Die Schusswaffe/Munition wird aufgrund der Mitgliedschaft in einem Schützenverein/Landesverband benötigt" ankreuzen und ins Begründungsfeld "siehe Bedürfnisbescheinigung". Manche füllen dort auch gar nichts aus, was man auch tun kann. Da ich das bislang immer persönlich abgegeben habe, gab es auch nie Nachfragen und alles ging sehr zügig.
  18. Landkreis KA, 10 Tage inkl. Postlaufzeit und ein Anruf beim SB, ob alles angekommen ist, da die Deutsche Post das Einschreiben nicht im System registriert hatte. Stand Februar 2017. Eintrag selbst, 5 min. da ich persönlich hingefahren bin.
  19. Das Formular ist wirlich äußerst dürftig. Ich würde an Deiner Stelle irgendwas beantragen, was auf Gelb passt und bei der Begründung zusätzlich den Hinweis hineinschreiben, gemäß §14, Abs. 4 WaffG gelbe WBK. Ich weiß nicht, wie bei Dir die Formulare der Waffenbehörde aussehen, bei mir sind das unterschiedliche Formulare für Gelb, Grün und für Voreinträge. Die Bedürfnisbescheinigung mit dem richtigen Formular an die Behörde und dann sollte es eigentlich auch funktionieren. Vielleicht auch persönlich abgeben, räumt "Mißverständnisse" aus. Je nachdem wie schnell die beim Bearbeiten der Anträge sind würde ich im zeitlichen Abstand dann den Selbstlader beantragen, dann sollte eigentlich auch nichts schief gehen.
  20. Im Hintergrund passiert bereits etwas. Was das im Einzelnen ist, kann ich aus taktischen Gründen hier noch nicht breit treten. Die Kröte wird von meiner Seite auf jeden Fall nicht geschluckt. Wenn wir jetzt nicht dagegen vorgehen, haben wir bald Bremer Verhältnisse. Hier ein Auszug aus der Haushaltsrede 2017 vom Landrat KA: Auch auf der Einnahmenseite werden wir Verbesserungen vornehmen. Soweit dies die Zuständigkeit des Kreistages betrifft, haben wir unter Top 8 vorgesehen, einige Gebührensätze anzuheben. Zudem werden wir nun bei allen Waffenkontrollen Gebühren erheben, was dem Landkreis somit Mehreinnahmen von insgesamt knapp 100.000 € beschert.
  21. Zurück zur Sache: http://www.zvr-online.com/archiv/2013/oktober-2013/vg-stuttgart-kosten-der-waffenrechtlichen-aufbewahrungskontrolle/
  22. Ich gebe Dir völlig Recht. So wollte ich das auch nicht ausdrücken. Ich habe meine Waffen und Munition gemäß dem Gesetz aufbewahrt,wenn das einer von der Behörde nicht glaubt und sehen möchte, dann kann er das zähneknirschend auch sehen. Um die Kontrolle komme ich nicht umhin, ob es mir passt oder nicht. Weigere ich mich, steht die Zuverlässigkeit auf dem Spiel, von daher muss ich das über mich ergehen lassen, wie VP70Z schon schrieb. Die hier kontrollieren machen weder die Gesetze noch die Gebührenordnung und dürfen sich jeden Tag sicher auch viel anhören. Ich wollte hier auch nicht wieder die Diskussion aufflammen lassen, es wurde hierzu ja schon einiges gesagt. Es geht hier um die Gebühren, ob und wie wir (uns alle) wehren können. Heute sind es 350€ Obergrenze und wenn das Geld im Landessäckel noch weniger wird, dann sind es in 6 Monaten vielleicht 700€. Was Schiiter schreibt ist eine gute Idee...Urlaub werde ich ganz sicher nicht nehmen....
  23. Das ist nur eine Frage der Zeit, bis es alle erwischt. Ein Landkreis macht das vor, ein anderer zieht da schnell nach. Und bei den Gebühren ist da auch schnell etwas neues erfunden und nach oben völlig offen. Ein "Hast du Pech gehabt" hilft uns allen nicht weiter, denn ich bin nicht der einzige, der "Pech" hat. Alle mit WBK und Jagdschein im Landkreis KA werden belangt, wenn sie kontrolliert werden. Aber wenn das bis zum OLG schon durch ist, ist der Fisch wohl geputzt.
  24. Heute lag ein Schreiben vom LRA KA im Kasten, dass man mich bei der "gesetzlichen Kontrollmaßnahme" -waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle- nicht antreffen konnte (werktags, wo jeder rechtschaffende Bürger an seinem Arbeitsplatz ist) und ich mich nun umgehend wegen einem Termin melden soll. Dabei auch das Gebührenblatt und der Hinweis, dass die Kontrolle seit dem 01.03.17 kostenpflichtig ist. Der Spaß kostet mich rund 130 €. Ein Sammler dürfte hier locker den Höchstsatz von 350 € erreichen. Ich frage Euch juristisch gut bewanderten hier, wie kann man das angehen, denn ich bin nicht bereit diese Gebühr in dieser Höhe zu bezahlen. Kontrollen ja gerne und jederzeit, ich habe nichts zu verbergen, aber nicht solche unverschämte Kosten. Eigentlich ist das eine Angelegenheit, für die unsere Verbände kämpfen müssten... LRA KA.pdf
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