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IGNORED

WBK zum Händler schicken


Shiva

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Hallo,

 

bin gerade dabei eine zweite Waffe zu kaufen. Irgendwo im Norden, per Versand. Der Händler will die Original-WBK haben, kann er wegen mir auch bekommen. 

 

Meine Fragen: Solange die WBK unterwegs ist, kann ich dann logischerweise nicht zum Stand gehen. Korrekt?

Was passiert, wenn ausgerechnet in dieser Zeit eine Aufbewahrungskontrolle kommt. Lassen die Beamten damit abspeisen, dass ich die WBK zu einem Händler gegeben habe? Oder reicht in diesem Fall eine Kopie der WBK?

 

Viele Grüße

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb kulli:

Hast du einen Jagdschein ja/nein ( )?

Es gibt durchaus Behörden die sind zur zentralen Aufbewahrung von WBKs übergegangen , d.h. du hast 6 Monate keine ^^

Schreib dir doch nen Leihschein auf deine andere WBK ^^

 

Wie was? Ich habe genau ein Stück WBK, keinen Jagdschein. 

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Das kann dir nur deine Behürde beantworten! Und selbst dann kann das eine andere, wenn du Z.b. weiter weg fährst ganz anders sehen. In Wuppertal erzählen mehrere liegen WBKs mittlerweile seid Monaten. D.h. teilweise schon 7!!! Da sich dort jetzt mehrere Sammler beschwert haben und sich auch schon ans IM gewendet haben, dürfen die SBs jetzt EINEN Tag in der Woche ein und austragungen machen. Sonst machen die wohl nur Aufbewahrung!

 

Würdest du da auch nicht schießen gehen?

Wenn du sicher gehen willst mache eine beglaubigte Kopie. Normale Kopie ist eh zu empfehlen. Der Pfarrer beglaubigt es für lau.

Bearbeitet von callahan44er
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Ganz ehrlich:

Meine WBK kommt auf keinen Postweg!

 

Der Händler ist gesetzlich verpflichtet die Eintragung selbst vorzunehmen, von daher ist das schon richtig.

Aber:

Bisher habe ich das immer so gehandhabt...

 

Waffe bezahlt, Händler schickt mir dir Daten der Waffe, Behörde trägt die Waffe fertig ein, ich schicke dem Händler eine Ablichtung der WBK mit fertig eingetragener Waffe + Kontaktdaten meiner Behörde, Händler verschickt die Waffe

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Das geht, solange die Behörde mitmacht. 

Ich hatte letzt auch erst ein Fall, da hat der Käufer erstmal seinen SB bearbeiten müssen, damit sie das gemacht haben. Er hat diverse Wettkämpfe anstehen und wollte es daher vermeiden, die WBK zu verschicken.

 

Zitat als ich zur Bestätigung auf dem Amt nochmal angerufen hatte: "wir sind keine Telefonauskunft und machen das normalerweise nicht mehr. Den Erlaubnisinhabern ist es zumutbar, dass sie ihre Erlaubnisse bei einem Erwerb auch verschicken um die Echtheit vorzuweisen und um den Eintrag zu machen, dafür sind die Dokumente da. Diesmal machen wir eine Ausnahme".

 

Daher am besten individuell klären.

 

Bearbeitet von Jochen.
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Typisch deutsch ;-)

 

Im Ergebnis genügt eine (beglaubigte) Kopie samt Ausweis für den Transport. 

 

Bei einer Aufbewahrungskontrolle bringt die Behörde einen Auszug zum Abgleich mit und will nicht deine WBK sehen. Im übrigen könnte man bei der Kontrolle einfach mal nicht da sein und/oder einen anderen Termin vereinbaren. 

Bei einer Kontrolle unterwegs muss man erstmal in eine solche gelangen, dann muss sich die Frage seitens der Polizei überhaupt stellen und dann hat man immer noch eine Kopie/bestenfalls eine weitere originale WBK samt Ausweis + die Polizei kann im NWR abfragen. 

Sollte in diesem Fall tatsächlich ein Owi-Verfahren eingeleitet werden, wird das mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit ohne Folgen eingestellt. Warum? Sinn und Zweck der Ausweispflicht wird erfüllt, tatsächliche Unmöglichkeit der Vorlage des Originals beruht auf der Befolgung einer anderen waffenrechtlichen Norm.

 

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vor 19 Minuten schrieb P22:

... dann muss sich die Frage seitens der Polizei überhaupt stellen und dann hat man immer noch eine Kopie/bestenfalls eine weitere originale WBK samt Ausweis + die Polizei kann im NWR abfragen. 

...

Ich hätte da tatsächlich vor dem Unwissen und der Unsicherheit so manches Beamten meine Bedenken - und meine wertvollen Waffen dann lieblos in eine Aservatenkammer verbracht und da reingeworfen - das bringt nur Ärger und Schaden mit sich.

Klar, ich hatte auch schon ne Kontrolle und meine Desert Eagle lag im Kofferraum - gefragt wurde ich nicht danach, erwähnt habe ichs  freilich auch nicht. 

 

vor 3 Minuten schrieb schmitz75:

Wieso sollte man denn bei Aufbewahrungskontrollen die WBK vorzeigen müssen?

Die Behörde kann die nach angemessener Frist einsehen.

Bei meiner Kontrolle nutzte die Behörde die 60 Minuten um WBK, Zettel aus Ihrer Behörde und Waffen abzugleichen.

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P22 hat's eigentlich vollumfänglich beschrieben.

Und ehrlich, den Stretch mit Beglaubigung würde ich mir noch nicht einmal machen...normale Kopie dabei, feddich. 

(Selbst wenn jetzt wieder manch Oberheiliger einwendet, ich würde meine Zuverlässigkeit oder Jungfräulichkeit damit riskieren...)

 

Die Kirche soll Mal schön im Dorf bleiben. 

Die "mögliche Anzeige" lasse ich dann entspannt auf mich zukommen...

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Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet die Eintragungen in das Originaldokument vorzunehmen. Ich weiß, daß viele Behörden das lieber selbst machen (meine auch, wegen dem einheitlichen Schriftbild :rolleyes: ). Aber da es eben gesetzliche Pflicht ist, kann einem niemand einen Strick daraus drehen.

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Ich schick meine WBK nicht weg..... soll der Verkäufer den kram jeamd anderem verkaufen... so gut kann die Gelegenheit nicht sein.

 

Wenn ich beim Händler kaufe kann der mir ne Rechnung mit Seriennummer senden, damit gehts wie immer zum SB der macht die Geschichte fertig und trägt sie in die WBK ein fertig. Dann gekommt der Händler ne kopie der WBK und die Kontaktdaten der Behörde. außerdem steht zu dem Zeitpunkt die Waffe schon im NWR. Es ist lediglich sichezustellen deass der Händler die zum selben Datum aus seinem Waffenbuch nimmt fertig....

 

Wenn ich mir das Theather vorstelle wenn die WBK weg is bis der Mist wieder ausgestellt ist, nein danke!

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Ich habe mal meinen SB gefragt, wie sich das ohne WBK verhält, falls ich Schießen oder zur Jagd gehe und kontrolliert werde.

Antwort: "Einfach sagen, dass die WBK bei uns oder beim Händler liegt. Die (Polizei) können im NWR nachsehen was du hast/haben darfst.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, führ ne Kopie mit, soll ich dir schnell eine machen?".

 

Also wie üblich, einfach den SB fragen.

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vor 3 Minuten schrieb howagga:

Also wie üblich, einfach den SB fragen.

 

Ja, wenn es denn geht. Bei uns ist persönliches Erscheinen mittlerweile nicht mehr erwünscht, und wenn überhaupt nur noch per Termin möglich. Vor einem Jahr war das noch ganz anders, da konnte ich nach vorheriger Absprache (1 Stunde vorher Mail schreiben) auch persönlich vorbei kommen. Vor zwei Jahren mußte ich mich noch nichtmal anmelden, und konnte einfach am Büro klopfen. Damals dauerte ein Eintrag maximal 20 Minuten, und ich konnte sofort per EC-Karte bezahlen. Heute ist die WBK dann auch mal zwei oder drei Wochen beim Amt für den Eintrag.

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vor 30 Minuten schrieb patty:

Wenn ich beim Händler kaufe kann der mir ne Rechnung mit Seriennummer senden, damit gehts wie immer zum SB der macht die Geschichte fertig und trägt sie in die WBK ein fertig. Dann gekommt der Händler ne kopie der WBK und die Kontaktdaten der Behörde. außerdem steht zu dem Zeitpunkt die Waffe schon im NWR. Es ist lediglich sichezustellen deass der Händler die zum selben Datum aus seinem Waffenbuch nimmt fertig....

Das verstehe ich jetzt nicht. Deine Behörde trägt Dir eine Waffe ein, obwohl sie noch beim Händler liegt?

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vor 46 Minuten schrieb patty:

 

Wenn ich mir das Theather vorstelle wenn die WBK weg is bis der Mist wieder ausgestellt ist, nein danke!

So groß ist das Theater gar nicht. Wenn man per Einschreiben verschickt, trägt sogar die Post ein paar Euro.

 

Muss letztlich jeder selbst wissen, welchen Weg er einschlägt und/oder was die Behörde mitmacht. 

 

Die Frage von @Shiva sollte eigentlich beantwortet sein :)

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vor 5 Stunden schrieb callahan44er:

Ich schick meine WBK nicht weg, Mimimi. Ist die heilig, oder was? 

nööö, habe aber keine Lust ne neu zu beschaffen, zumal die Frage ist was der Spass dann kostet.... und wer glaub die post ersetzt was der hatowas noch nicht versucht nee danke, jeder wie er mag....

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