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IGNORED

Neues WaffR in B. auf 10/20er Magazine


WOfriend

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Moin,

ich muss hier mal doof fragen, weil ich bei Tante Google nichts finde.

 

Die EU hat ja beschlossen die Welt sicherer zu machen und dabei Magazine >10 für LW und >20 für KW verboten. Mir ist aber nicht klar:

1. Ist der Besitz der Mag verboten oder wird der Waffe erst zur verbotenen Waffe, wenn man ein verbotenes Mag einführt?

2. Wenn ich mein 20er ARmag mti einem Holzstück auf 10 begrenze (so wie ehemals das 2er für die Jagd) ist das Mag dann wieder erlaubt?

 

VG

 

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Die EU-Richtlinie sieht aktuell vor:

 

Große Magazine sind nicht verboten.

Der Besitz eines großen Magazins und gleichzeitig einer passenden Waffe bewirkt den Widerruf aller waffenrechtlicher Erlaubnisse.

 

Wie Tötschland das umsetzen wird, weiß noch niemand.

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Damit da nix schief geht, werden unseren deutschen Glanzlichter die Waffen verbieten.

Dann klappt das auf jeden Fall mit den Magazinen.

...aber ihr wählt die Politiker schließlich, die das beschließen ;)

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vor 23 Minuten schrieb schiiter:

...aber ihr wählt die Politiker schließlich, die das beschließen ;)

Du wirst sicher eine Lösung kennen- bitte mitteilen!

Wohlgemerkt eine Lösung welche die Umsetzung der EU Richtlinie in die Nationale Gesetzgebung verhindert. Und jetzt bitte nicht EU Austritt vorschlagen....oder wählt AfD ....

Bearbeitet von chapmen
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Wer eine Alternative sucht, kann eben nicht die Alternativlosigkeit wählen.

Entweder möchtest du Veränderung oder eben nicht. Dann hör aber auch auf zu jammern und trags wie ein Mann.

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Große Magazine sind nicht verboten.

Der Besitz eines großen Magazins und gleichzeitig einer passenden Waffe bewirkt den Widerruf aller waffenrechtlicher Erlaubnisse.

 

Na was für ein Zufall, dass sowohl meine Frau als auch ich leidenschaftliche Magazinsammler sind. Natürlich nur für Waffen, die wir jeweils nicht selbst besitzen.

 

Zitat

Wie Tötschland das umsetzen wird...

 

Ist mir inzwischen relativ scheissegal.

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Ist es so schwer in den EU Thread zu gucken? Da stehen die Minimalanforderungen drin, wie Deutschland das umsetzen wird weiß keiner.

Der Besitz ist nicht verboten man verliert nur seine Lizenz für Kategorie B Waffen, also solange du keine Kategorie B Waffen hast darfst du sie besitzen:

Zitat

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und: 7

 

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder

b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,

es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

 

Der Erwerb wird aber ein eine Erlaubnis für Kat A erfordern:

Zitat

Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.

 

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Jedes Mal kann man sehen wie bescheuert das ist. Da jeder der in meinem Haushalt lebt 30er Magazine besitzen darf, für mich dann eine Gefahr darstellt. Also muss ich sie rechte meiner Mitbewohner einschränken um auf der sicheren Seite zu sein. Ganz zu schweigen von Waffen wo Lang und kurz die selben Mags nutzen.

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Zitat

...

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und: 7

 

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder

 

Folgende Überlegung - und die ist nur auf den ersten Blick weit hergeholt:

 

Wie ist zum Beispiel ein ausgeleiertes 20er-Magazin zu beurteilen, in das mit Gewalt eine einundzwanzigste Patrone reingeht?

Wieviel Gewalt darf/muß man ausüben, beim Test? 

Man könnte es eigentlich ins Satirische treiben und müßte eine Maximalkraft festlegen, die beim Magazinkapazitätstest anzuwenden ist. Typisch deutsch wäre es allemal!

 

 

Grüße

 

Iggy

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vor 14 Minuten schrieb callahan44er:

Ganz zu schweigen von Waffen wo Lang und kurz die selben Mags nutzen.

 

Ich bin sicher der deutsche Gesetzgeber wird diese Unzulänglichkeiten alle Berücksichtigen und jedes Magazin für jede Waffe in das mehr als 10 Patronen passen zum verbotenen Gegenstand erklären.

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Naja, man kann sich seine Arschkarte auch selber konstruieren. Das EU Dingens ist eine Richtlinie und daher bleibt die Umsetzung der deutschen Regierung überlassen. Ich glaube nicht, dass man sich da ein Ei legt und die Regelung all zu scharf auslegt. Tschechien hat doch auch angekündigt zu klagen und bis das durch ist, wird es mit Sicherheit keine abschließende Regelung geben.

 

https://www.nraila.org/articles/20170623/steadfast-czechs-fight-on-against-eu-gun-control

 

Zitat

The move came after deliberation by the Czech government, during which some Czech politicians were reluctant to challenge the new controls. However, throughout the process, Chovanec was adamant about the need to confront the new restrictions. On June 8, the Czech News Agency reported that the Interior Minister viewed the EU’s arguments about thwarting terrorism a “mere pretext” to impose the new controls. Expressing his severe disdain for the EU’s gun controls, Chovanec noted “In my opinion, the directive should not be implemented even if it meant that Europe will sanction the country.”

 

Sowas hört man von einem Lindner natürlich nicht. ;)

 

Vor allem, womit will die EU denn Deutschland zum Einhalten der Direktive zwingen? Noch mehr "Flüchtlinge"? :D

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vor 2 Minuten schrieb Direwolf:

 Das EU Dingens ist eine Richtlinie und daher bleibt die Umsetzung der deutschen Regierung überlassen. Ich glaube nicht, dass man sich da ein Ei legt und die Regelung all zu scharf auslegt.

 

Ich habe es im Urin, dass es noch viel schärfer kommt. Die BaWü-CDU bzw. deren Innenminister ist doch auch schon wieder dabei, ein Anscheinsverbot zu fordern.

Die Marschrichtung ist klar.

Bearbeitet von Raiden
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vor 4 Minuten schrieb Raiden:

Die BaWü-CDU bzw. deren Innenminister ist doch auch schon wieder dabei, ein Anscheinsverbot zu fordern.

 

Die Meldung von Strobl habe ich schon vor Monaten gepostet, die GRA hat die aus unerfindlichen Gründen wieder ausgebuddelt. Das war damals im Zusammenhang mit der Entscheidung im Bundesrat über den Bremer Vorschlag im März.

 

Aber ja, schlimmer kommt es immer, Verbotsbestrebungen wird es immer geben.

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vor 54 Minuten schrieb Direwolf:

...

 

Vor allem, womit will die EU denn Deutschland zum Einhalten der Direktive zwingen? Noch mehr "Flüchtlinge"? :D

 

G'stan ist schon wegen nicht Umsetzens von Richtlinien durch die EU verklagt worden und hat dann mit Freuden auch das Straf-Zusatzpaket-von-Deinem-Geld an die EU überwiesen. :hi:

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vor 15 Minuten schrieb Direwolf:

Na und? Das beantwortet die Frage nicht. 

Na deine Einschätzung auch nicht ;)

 

Aufgrund der Gesamtumstände kann man annehmen, dass die Umsetzung wenig liberal erfolgen wird. Aufgrund der zutreffenden Ausführungen von Mäusebär wird Deutschland sicherlich kein - bisher nur angekündigtes - Verfahren vor dem EuGH abwarten, welches mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde. Ein solches Verfahren vermittelt gegenüber den Mitgliedsstaaten nämlich kein Suspensiveffekt.

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vor 11 Minuten schrieb chapmen:

Ich les hier in jedem zweiten thread das die AfD nach den Wahlen das Bedürfnisprinzip sowie das ganze WaffG. kippen wird?

Von wie vielen Parteien bin ich schon angelogen worden?

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