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IGNORED

Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb heletz:

 

NOCH sind sie nicht gefährlich und NOCH nicht staatsgefährdend.

 

 

NOCH bist DU nicht gefährlich...aber man könnte dir ja vorsorglich die WBK entziehen! Deine manische Besessenheit bei verschiedenen Themen (Reichsbürger,AFD,Rechtschreibung von Bayrisch) könnte ja auch bei irgend jemanden zu der Annahme führen, dass du besser keine Waffen haben solltest!

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Marder:

nicht das du einen noch denunzierst

 

Ist gar nicht nötig.

 

Es ist ja bekannt, daß Staatsschutz und Verfassungsschutz nicht nur hier in WO mitlesen, sondern auch auf FB. Da werden dann immer wieder entsprechende Anzeigen gefertigt. Manche der Hohlbratzen veröffentlichen dann sogar ihren kompletten Strafbefehl  oder die Ladung zur Mündlichen Verhandlung auf FB.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Singleshot:

beispielsweise jemand - ohne Gewalt - sein Demonstrationsrecht nicht bei der Antifa, sondern bei Pegida wahrnimmt. Reicht das dann künftig schon zur Versagung einer waffenrechtlichen oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis?


AfD: nein.
Pegida: ja !  Steht ja hinreichend klar im Gesetz. Etwas weiter unter in der Aufzählung.
 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb P22:

:lol:

Die Rechtsschutzversicherung möchte ich sehen, die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit über die maximal 2. Instanz hinaus etwas zahlt. 

 

Na in dem Fall hast Du auch ganz schön Schxxsse gebaut.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb carcano:


AfD: nein.
Pegida: ja !  Steht ja hinreichend klar im Gesetz. Etwas weiter unter in der Aufzählung.
 

Ich vermute, Du beziehst Dich dabei auf §5 WaffG (2) 3a und b?

Zitat

einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a)

gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b)

gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind

 

Ich begnüge mich mit dem Konjunktiv:

 

"Verfolgen oder unterstützen" könnte bereits als Teilnahme "einzeln" an einer Demonstration gegen eine weitere Zuwanderung verstanden werden, da dies bereits als "gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet" ausgelegt werden könnte. Hinreichend klar erscheint mir lediglich die universell instrumentalisierte Möglichkeit, diesen Rahmen nach den jeweils vorliegenden politischen Interessen auszurichten, auszuschöpfen und beliebig auszuweiten.  

Voraussetzung für eine Versagung des Waffenbesitzes wäre zudem ein Verbot von Pegida oder die Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht. Ein Verbot der bloßen Teilnahme an einer Pegida-Demonstration ohne rechtskräftig gewordene Grundlage wäre wiederum gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet (Demonstrations- und Versammlungsrecht). Weitere - ohne Rechtsgrundlage - davon abgeleitete rechtliche Folgen wären im Hinblick auf die Feststellung der Zuverlässigkeit null und nichtig.  

Bearbeitet von Singleshot
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb P22:

Die Rechtsschutzversicherung möchte ich sehen, die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit über die maximal 2. Instanz hinaus etwas zahlt. 

Die weit überwiegende Zahl der Rechtsschutzversicherer, die in ihren Versicherungspaketen (höchst selten) auch den Verwaltungsrechtsschutz anbieten, lehnen bei Eintritt eines solchen Versicherungsfalles schon erstinstanzlich die Übernahme des Rechtsschutzes ab. Selbst die anwaltliche Erstberatung wird nicht bezahlt.

 

Auszug aus einem Schreiben der ROLAND-Versicherung Bremen (waffen-/jagdrechtlicher Verwaltungsstreit):

Zitat

 

Nach Prüfung des von Ihnen vorgetragen Falles erkennen wir bei einer angestrebten verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nur eine geringe Aussicht des Obsiegens in der Sache.

Wir lehnen daher die Übernahme des Rechtsschutzes für diesen Fall ab.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

CM

Geschrieben

Ich habe einmal angefragt, die Telefonnummer eines empfohlenen RA bekommen, mit diesem gesprochen, der hat sich (offenbar auch nur telefonisch) gekümmert und danach lief alles wie gewünscht.

Bevor ich versichert war habe ich mich einmal selber durchgeklagt, das war nach der ersten Instanz erledigt. Meine Einschätzung des Sachverhalts war wohl korrekt.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Marder:

 

Nicht das das jetzt auch schon Staatsgefärdend ist wenn man nicht jeden Rechtsbruch der Regierung beklatscht.

 

Warten wir es mal ab.

Die Zeiten ändern sich.

 

"Nichts ist so beständig wie der Wandel."

 

Vielleicht gilt es irgendwann mal als staatsgefährdend dass man jeden Rechtsbruch einer Regierung beklatscht hat.

 

Und dann.....armer Heletz.....voll verzockt mit der anbiedernden Bückerei.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb P22:

In welchem Fall?

 

 

Na in dem Fall, in dem Deine Rechtsschutzversicherung es nicht gebacken bekommt, schon in der ersten Instanz ein für Dich gutes Ergebnis zu erzielen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb MikeyMike:

 

Na in dem Fall, in dem Deine Rechtsschutzversicherung es nicht gebacken bekommt, schon in der ersten Instanz ein für Dich gutes Ergebnis zu erzielen.

Ich wusste gar nicht, dass die Rechtsschutzversicherung neben mir bei Gericht sitzt.

Und was für eine verkorkste Versicherung muss es erst gewesen sein, die im Magazinstreit bzgl der Jäger das ganze bis vors BVerwG und darüber hinaus hat "eskalieren" lassen.....

Geschrieben

Ich verstehe die ganze Aufregung bzw. das Problem nicht. Für LWB's gilt doch auch die Unschuldsvermutung, wie für andere Gruppen/Menschen auch! Solange man man sich an die Bestimmungen hinsichtlich Waffengesetzgebung seines Wohnortlandes hält, sollte einem von Staates wegen eigentlich nichts böses geschehen. PEGIDA ist ja jetzt nicht verboten und wenn man als LWB Pegidaanhänger ist, sehe ich jetzt da keine Gefahr für Deutschland. Was mich jedoch höchst beunruhigt, ist die Tendenz auch in Deutschland "1984" langsam aber stetig installieren zu wollen. Bald kriegt jeder Bürger wohl so einen RFID-CHIP und hat man als LWB eine andere Meinung als gewünscht oder gehört einer Gruppierung an, die nicht gewünscht ist, kann der LWB wohl seine Waffen bald abgeben müssen. LWB''s wird es über kurz oder lang wohl nicht mehr geben, weil man ja wohl den Privatwaffenbesitz komplett verbieten will. Ich bin der Meinung, ein moderner Rechtsstaat, muss auch LWB's akzeptieren bzw. tolerieren können, die halt anderer Meinung sind als der Staat es gern hätte und bsp. als Pegidaanhänger, Standpunkte vertreten, die dem Staat nicht so sehr ins Konzept passen! Eine gute bzw. ich sollte besser sagen, eine gesunde Demokratie hält solche verschiedenen Meinungen aus. Wenn man jetzt anfängt, LWB's zu gängeln, weil sie Gruppierungen angehören, die an sich nicht strafbar sind, aber dem Staat nicht ins Konzept passen, ist höchste Alarmstufe angesagt. Ab dem Zeitpunkt ist es nicht mehr weit und man erteilt vom Staat von oben herab, Denkverbote, Maulkörbe und baut weitere Schikanen für LWB's ein. Wehret den Anfängen, kann man da nur noch zurufen. 

Geschrieben

Deine

 

vor 6 Stunden schrieb mühli:

Unschuldsvermutung

 

gilt nur im Strafverfahren und da auch nur vor Gericht.

 

Hier aber handelt es sich nur um einen einfach Verwaltungsvorgang.

Geschrieben

Den arabischen Clans kann man ja auch nicht mit Widerruf der WBK drohen...

 

Der Staat geht mittlerweile nur noch gegen Personen vor, wenn:

1. Sie keine große Gegenwehr zu erwarten haben.

2. Sie Druckmittel gegen diese Personen haben (Zuverlässigkeit etc.) und diese Personen was zu verlieren haben (Job, Haus, WBK etc.).

 

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb MikeyMike:

 

Für genau solche Sachen gibts die Rechtschutzversicherung.

 

In welcher Form ersetzt mir die RV Zeit und Nerven?

 

Chronokapsel und Valium?

Geschrieben
Am 01.05.2017 um 09:07 schrieb heletz:

Deine

 

 

gilt nur im Strafverfahren und da auch nur vor Gericht.

 

Hier aber handelt es sich nur um einen einfach Verwaltungsvorgang.

Genau und dort liegt das Problem unter anderem.

 

Vor nicht so langer Zeit eine jüdische Familie in den Zug zu stecken Richtung Auschwitz war ja auch nur ein Verwaltungsakt und vor Ort wurde auch nur mit deutscher Gründlichkeit verwaltet.

 

Ach liebe ich diese Beamten die alles richtig machen.

 

Hier handelt es sich ganz klar um Gesinnungsterror, der Sinn ist denen die nicht so denken wie sie zu denken haben erst einmal tüchtig auf die Füsse zu treten. Ob dann nach diesem Vetwaltungsakt, 3 Jahre später alles sich ins  nichts auflöst ist eigentlich mit einkalkuliert.

Es wird einfach ganz klar vermittelt, wenn du zu Pegida/Afd gehörst und auf die Idee kommst legal Waffen besitzen zu wollen, werden wird das austreiben. Lass es also sein.

 

Fazit die richtigen die wirklich vielleicht mal so eine SA bilden wollen, die werden die illegal bessorgen, da hat man doch weit weniger Probleme.

 

Heletz ist ein gutes Barometer um zu sehen in wie weit Deutschland langsam Richtunge eines autoritären repressiven Staat abdriftet, natürlich alles nach Gesetz und Verwaltungstechnisch perfekt.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb joker_ch:

Fazit die richtigen die wirklich vielleicht mal so eine SA bilden wollen, die werden die illegal bessorgen, da hat man doch weit weniger Probleme.

Nennt sich heute und hier Antifa.

Und Beamte die nur ihre Pflicht getan haben - auch die haben eine wiederkehrende Tradition, bisher mindestens schon 2x da gewesen. Das 3. mal ist schon angelegt und wird auch erfolgreich wieder so laufen.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb VP70Z:

Nennt sich heute und hier Antifa.

Ne, die sind nicht illegal, die werden vom Staat bezahlt. Erst von einem untergegangen und jetzt von einem bei dem die Kapitän schon am Flutventil dreht.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb heletz:

 

Für die afd-Mitglieder in Sachsen vielleicht jetzt doch?

Schließlich üben dort afd und Pegida grade ganz offiziell den Schulterschluß ...

 

Hier relevanter Bezug für ein verwaltungsrechtl. Einschreiten bei WBK-Inhabern wäre ja (s. oben schon) § 5 Abs. 2 Nr. 3 a u. b:

 

....einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.

 

D.h., jemandem, der sich politisch für scharfe Handhabung des Asylrechts, für konsequentere Abschiebungen, oder im Falle Pegida (wörtlich) "gegen eine Islamisierung des Abendlandes" ausspricht, werden pauschal Bestrebungen gegen das friedliche Zusammenleben der Völker unterstellt?

 

Na, prost Mahlzeit... Bzw., bei solcher Rechtsanwendung (und wenn es nur der Hebel des Verwaltungsrechts ist) verabschieden wir uns dann langsam von einem freiiheitlichen, demokratischen Gemeinwesen. 

 

Konkret: Inwiefern stehen die o.g. politischen Positionen "gegen das friedliche Zusammenleben der Völker"? Man kann ja ein gutes, kooperatives, sogar herzliches Verhältnis Deutschlands zu Afghanistan, zum Irak, zu Tunesien etc. wünschen, sich also in keinster Weise "gegen den Gedanken des friedlichen Zusammenlebens der Völker" richten; dabei es aber gleichzeitig ablehnen, dass Teile der Bevölkerung Afghanistans, des Iraks oder Tunesiens nach Deutschland bzw. Mitteleuropa "importiert" werden, weil man dies aus diversen, schon strukturellen Gründen für nachteilig hält.

 

Und mit "gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet" haben solche politische Positionen (die weit über Pegida und AfD hinaus vertreten werden) ebenfalls nichts zu tun.

 

Also, wenn Verwaltungsbehörden derartige Auslegungen betreiben, dann kommen wir auf eine ziemlich schiefe Ebene...  Auf der wir uns dann wiederum Gedanken und Sorgen um die FDGO machen müssen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

die richtigen die wirklich vielleicht mal so eine SA bilden wollen, die werden die illegal bessorgen, da hat man doch weit weniger Probleme.

 

Man wird die Ansammlung illegaler Waffenlager nicht - wie in den 20ern - ignorieren, da bin ich mir ganz sicher.

 

Geschichte wiederholt sich bekanntlich nicht. Aber man kann aus ihr lernen.

 

Und wie man sieht, haben auch unsere Justiz und Verwaltung gelernt.

 

 

vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Inwiefern stehen die o.g. politischen Positionen

 

Pegida steht für politische Positionen? Bisher sieht man da nur Haß gegen andere Voksgruppen und gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf Religion und Religionsausübung.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb heletz:

 

Pegida steht für politische Positionen? Bisher sieht man da nur Haß gegen andere Voksgruppen und gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf Religion und Religionsausübung.

 

Auch wenn ich mit Pegida nichts am Hut habe und die auch nicht in Schutz nehmen muss - das ist doch deutlich zu platt und pauschal.

 

Natürlich gibt es da Positionen. Ein Problem ist aber generell, dass diese "Vereinigung" recht diffus ist, eigentlich bloß ein Sammelbecken, unter dem sich alles mögliche tummelt.

 

Was es allerdings auch wieder (s. Verwaltungsrecht) schwieriger macht, abgesehen von ein paar wenigen führenden bzw. formal greifbaren Köpfen der Bewegung tatsächliche "Mitglieder" ausfindig zu machen.  

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