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IGNORED

Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wie ich das aus vergangenen Amnestien kenne wurde das reichlich genutzt, es finden sich immer Leute die plötzlich merken dass sie etwas verbotenes besitzen, somit ist diese Variante eben besser als soetwas in irgendwelchen Gewässern zu entsorgen.

Man wird zwar nicht bestraft, aber eben registriert.

 

Gut finde ich die Besitzstandsregelung, so dass keiner wegen seiner Schränke nervös zu werden muss.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

Gut finde ich die Besitzstandsregelung, so dass keiner wegen seiner Schränke nervös zu werden muss.

Ohne die völlig überflüssige Änderungen irgendwelcher Bestimmungen ohne Relevanz für reale Probleme bräuchte man auch  diese nicht.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb uwewittenburg:

Gut finde ich die Besitzstandsregelung, so dass keiner wegen seiner Schränke nervös zu werden muss.

 

Schlecht finde ich die Aufbewahrungsverschärfung :icon13:

Geschrieben

Aller guuuut dann Kauf ich noch schnell einen billigen, aber überaus den Anforderungen entsprechen Schrank wie in der Vergangenheit und nutze den Bestandschutz! Welche DIN hat eigentlich unser Dobermann? :yess:

Geschrieben

Da haben wir es doch.
VIELEN DANK OOOOCH!

Wenn ich in einem Jahr einen größeren Schrank brauche, darf ich noch mal einen kleinen Extraaufschlag löhnen.
Oder jetzt noch schnell einen A/B-Schrank auf Vorrat holen? Wenn denen nach dem nächsten Anschlag nicht doch noch einfällt den Besitzstand rückwirkend zu ändern.

Meinen nächsten Schrank bestelle ich bei einem osteuropäischem Hersteller.

Weiß jemand wann der Chaiz in Kraft tritt? Auf der Seite steht nix.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Gruger:

Junge, Kabinettsbeschluss!

 

D.h. sie werden es noch in den Bundestag einbringen.

 

Glaubt irgendwer, dass da noch mehr als Formsache hintersteckt?

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb detlef86:

Weiß jemand wann der Chaiz in Kraft tritt?

 

vor 3 Minuten schrieb Raiden:

Glaubt irgendwer, dass da noch mehr als Formsache hintersteckt?

 

Für alle, die im Fach Sozialkunde/ Politik oder wie auch immer das in der Schule hieß, gerade Kreide holen waren, als das Gesetzgebungsverfahren besprochen wurde, hier das Prozedere

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Gut finde ich die Besitzstandsregelung, so dass keiner wegen seiner Schränke nervös zu werden muss.

 

Was ist daran gut?

Klar, ich hab meine Schränke, was interessieren mich die Leute die demnächst mal Waffen besitzen wollen......

Abgesehen davon sind auch in Bezug auf die Besitzstandsregelung noch mehr wie genug Fragen offen, laufen genug threads eben deswegen schon länger.

Über alles und jeden wird sich auf WO aufgeregt, aber hier nicken wir mal eben ab.

In Kombination mit dem anstehenden EU Unfug macht die Geschichte Sinn, vieles in Richtung Waffenbesitz regelt sich dann von ganz alleine.

 

Geschrieben

Die neue Aufbewahrungsvorschrift verteuert die Sache für Neueinsteiger ohne einen erkennbaren Sicherheitsgewinn.

 

Darüberhinaus ist es fraglich, ob die Decken die schwereren Schränke so einfach tragen.

 

Wiederum ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn.

 

Die Amnestie hingegen ist sinnvoll.

Geschrieben

"Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf.

Dadurch soll der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden. Das hat positive Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit."

 

Warum macht mich diese abstrakte Formulierung mißtrauisch?

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Olt d.R.:

Warum macht mich diese abstrakte Formulierung mißtrauisch?

Ist ja dann direkt die nächste Bestätigung eventuell bereits getroffener oder eine Anregung zum Überdenken noch vager Wahlentscheidungen.

Geschrieben
 
Für alle, die im Fach Sozialkunde/ Politik oder wie auch immer das in der Schule hieß, gerade Kreide holen waren, als das Gesetzgebungsverfahren besprochen wurde, hier das Prozedere


Zu meiner Schulzeit war das alles noch recht übersichtlich. Einzig gesetzgebendes Organ war die Volkskammer.

Damals musste man sich noch nicht soviel merken. [emoji16]
Geschrieben

 
Wiederum ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn.
 
Die Amnestie hingegen ist sinnvoll.


Du glaubst doch nicht, dass die interessierten Fachkreise für Eigentumsübertragung und Strassenrand-Handtaschengeschäfte ihre Erwerbsgrundlage auf der Behörde domestizieren.

Take Care
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb detlef86:

 


Zu meiner Schulzeit war das alles noch recht übersichtlich. Einzig gesetzgebendes Organ war die Volkskammer.

...

 

 

 

"Übersichtlich" heißt gleichzeitig "undemokratisch" und "nicht rechtsstaatlich".

 

Der Prozeß wurde eigen so gewählt, daß es etwas dauert.

 

Prognose: Etwa zwei Jahre.

Kann man an der causa Böhmermann sehen. Die Sache war im März und heute hat das Kabinett auch beschlossen, daß die Abschaffung des 103 zum 1.Jan. 2018 kommen soll. Wie versprochen.

 

Das Ganze muß also wieder durch den Innenausschuß, da müssen Experten für die Anhörung benannt werden und ihr Gutachten abgeben.

 

Es bleibt also genügend Zeit.

Geschrieben
Gerade eben schrieb HangMan69:

wobei der termin 2018 nur durch massiven druck durch "mutti" zustande gekommen ist!!! :glare:

 

Keineswegs!

 

Lammert hat ja gleich gesagt, daß sich das Parlament nicht unter Druck setzen läßt und seinen eigenen Terminkalender hat.

 

Von Merkel übrigens respektiert.

Die Bundesregierung kann das Parlament nicht unter Druck setzen.

 

Der Bundesrat hat sich der Sache ja zunächst widersetzt.

 

Dennoch kann man aus den Erfahrungswerten bisheriger Gesetzesinitativen so ungefähr abschätzen, wie lange es dauern wird.

 

 

Hier nun aber was Wichtiges, nämlich der Text des Gesetzentwurfes:

 

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-aenderung-waffengesetz.pdf?__blob=publicationFile

 

Viel Spaß beim Einsetzen der Passagen!

Geschrieben

Nun hat man auch die Aufbewahrung von SSW definiert.

 

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter

Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen

aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,

deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

Inst

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