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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


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Geschrieben

Besitzen dürfen  die weiterhin, nur nicht überall fahren. Wird uns genau so gehen.

Habe auch - legal mit entsprechender Genehmigung - ein Spingmesser. Nützt mir nur nichts, da es den B-Tresor nicht verlassen darf. Ja, Stufe A ist für dieses 12-Deemark-Mordinstrument, das ich mir noch als DDR-Bürger von meinem Begrüßungsgeld gekauft hatte, zu dünn.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

....was nur praktikabel wäre, wenn Studienort und Wohnort der Eltern identisch sind (aber dann könnte er ja sowieso zu Hause wohnen).

 

Gunsmoke Joe

Nö, unter der Woche studieren und am Wochenende zu Mami (Wäsche waschen lassen, lach !) und ab auf den Schießstand...

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb uwewittenburg:

Der Schießsport ist ein teures und zeitintensives Hobby wenn man es ernsthaft betreibt.

Ja.

Aber noch steht nicht im Gesetz, "wie ernsthaft" das zu betreiben ist.

Wenn mittellos (weit unter der definierten "Armutsgrenze"); muß ein exakter Plan erstellt werden; wie dennoch sowohl eine Leidenschaft gelebt, als auch ein Bürgerrecht wahrgenommen werden kann.

Daher lasse ich ein "sich nicht leisten können"; nicht gelten.

Es ist dann natürlich das einzigste Hobby; was kostet; ein "Sozialleben mit üblichen Kostenfaktoren" findet ebenfalls nicht statt.

Ersparnisse sollten vorhanden sein; allein schon der Verzicht auf jede Art Drogen & solche Genußmittel; modischer Trödel & spartanische Lebensführung (billigtes Auto) usw. setzt Kapital frei.

Voraussetzung ist natürlich ein minimaler Waffenbestand im Kontingent; wobei zu prüfen ist; ob nicht auf LW verzichtet werden kann.

Ein kleiner; mind. Ier (besser IIer), gut 200 kg schwerer Würfel mit EL-Schloß als "Nachttisch", oder "Fernsehtisch".

Dann ein, oder zwei gute KW (ggf. "ausbaufähig" wie eine Multical.-19-2011 .45 ACP, oder das Janz-Revolversystem .454 C.; könnten ein Leben lang Beschäftigung bieten).

Wiegesagt; Grundkapital für den hochwertigen Schrank & die teuren Basiswaffen Voraussetzung; sonst nur "Noch-B"- Würfel, Glock (o. Ä.), Munischrank (bevor gar nichts gemacht wird).

Je mehr das leidenschaftliche Waffenliebhaberherz schlägt; je weniger werden die eigenen Waffen geschossen; der "Habenwollenfaktor als Bürgerrecht" kann überwiegen.

Vereinsbeitrag & max. Mindestpflichttermine werden (ggf. nur mit 22er-Leihwaffen) so klein, wie möglich gehalten.

Möchte man sich & einem guten "Mitschützen" eine Freude machen; kann man sporadisch immer noch mit eigenen Waffen schießen.

Wo ein Wille ist,...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Das Sozialamt wird das bestimmt auch nicht unterstützen, so wie hier:

 

http://www.bz-berlin.de/berlin/sozialamt-muss-einer-berlinerin-nicht-dvb-t-2-zahlen

 

Über das Finanzamt wird es auch nicht mehr gehen.

Uwe wir wissen , dass du da nix für kannst weil du in der DDR sozialisiert worden bist. Hast du Dir ja nicht ausgesucht. Aber für uns wessis geht Freiheit über alles. Wenn ich als Harzer einmal im Monat mit der glock scheiben stanze ( die sollte auch mit 30 schon im Schonvermögen drin sein) ist das vollkommen Okay!!

Mit deiner Denkhalte dürften ja dann Studenten /Harzer kein Auto fahren weil sie immer größere TÜV Auflagen (Stichwort auch der Regensensor muss bei einem Auto funktionieren ) oder Abgas Regularien erfüllen müssen. Das wollen wir aber nicht.

Und vor allem nicht wenn uns dann beim zufuß laufen der Nachbar mit bulgarischen Kennzeichen auslacht weil er ja nicht zum TÜV brauch.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Das Sozialamt wird das bestimmt auch nicht unterstützen,...

Dann unterstützen die Schützenkollegen.

Haben wir auch gemacht, dem Hartz Opfer an jedem Trainingsabend eine Schachtel KK schenken tut nicht weh und er konnte weitertrainieren.

Schützen und Jäger sollten zusammenhalten.

Rolf

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb kulli:

Wenn ich als Harzer einmal im Monat mit der glock scheiben stanze ( die sollte auch mit 30 schon im Schonvermögen drin sein) ist das vollkommen Okay!!

 

Genau so !

Ein Mindestmaß en Selbständigkeit sollte dennoch erhalten bleiben.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb kulli:

Mit deiner Denkhalte ........

Meine "Denkhalte" werde ich garantiert nicht öffentlich ausbreiten, ich präsentiere einfach was hier so in der Welt passiert.

Es gibt zwischen "Harzer und Harzer" aber auch noch Unterschiede, ich rede nicht von dem der kurz dorthin abgleitete.

Geschrieben (bearbeitet)

hola amigos,

mal eine Geschichte aus eigene "Erfahrung": kommt der Oberschützenmeister mit einem Fremden auf dem Pistolenstand...ich möchte dem Besucher mal alles hier zeigen...kannst du dich mal um Ihm kümmern?

Geht klar, willste auch mal ein Paar Schuß machen? Ja ich habe in der Heimat mit Makarow geschossen. Nach 10 Schuß Trefferaufnahme und der Besuch will gehen...halt erstmal die Muni bezahlen! Großes Staunen...und im Portemonnaie lange nach 2,-€ gesucht...aber für´s Rauchen hat´s auch noch gereicht.

 

saludos de pancho lobo -der aber immer noch meint dass ein SV auch eine soziale Aufgabe erfüllt, Kameraden werden NICHT ausgegrenzt wenn sie mal Probleme haben!

Bearbeitet von pancho lobo
Geschrieben

Hab mir vor ner Woche nen neuen A/B-Schrank gekauft und erst gerade eben von der Gesetzesänderung erfahren. Wisst ihr, ob der Schrank noch vom Bestandsschutz erfasst ist oder darf ich mir jetzt gleich noch einen neuen anschaffen?

Geschrieben

Heute im GRA-newsletter:

Aufbewahrungsfehler führen zur WBK-Einziehung

4.3.11. § 54 Absatz 2 WaffG (Ausdehnung der Möglichkeit des Einziehens von Waffen und Munition auf Straftaten nach § 52 Absatz 3 Nummer 7a WaffG) Erweiterung einer bestehenden Vorgabe

Praktische Fälle einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Aufbewahrung von Waffen oder Munition, verbunden mit der Gefahr, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder darauf unberechtigt zugegriffen wird, dürften, wenn überhaupt, auf wenige Einzelfälle im Jahr begrenzt sein. Eine Kostenschätzung unter Annahme möglicher Fallgestaltungen kann aufgrund der zu geringen Fallzahlen in der Praxis nicht erfolgen.

Halten wir fest: Obwohl nur wenige vorsätzliche, rechtswidrige Aufbewahrungsfehler pro Jahr auftauchen, die ein Abhandenkommen begünstigen, will nun der Gesetzgeber jeglichen fahrlässigen Aufbewahrungsfehler zur Ausdehnung des Einziehens von WBKs benutzen, indem er aus Aufbewahrungsfehlern statt einer fahrlässigen OWI einen Straftatbestand macht. Wird eine einzige Patrone außerhalb des Schranks entdeckt, verliert der Besitzer seine Zuverlässigkeit.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb detlef86:

Heute im GRA-newsletter:

Aufbewahrungsfehler führen zur WBK-Einziehung

4.3.11. § 54 Absatz 2 WaffG (Ausdehnung der Möglichkeit des Einziehens von Waffen und Munition auf Straftaten nach § 52 Absatz 3 Nummer 7a WaffG) Erweiterung einer bestehenden Vorgabe

Praktische Fälle einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Aufbewahrung von Waffen oder Munition, verbunden mit der Gefahr, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder darauf unberechtigt zugegriffen wird, dürften, wenn überhaupt, auf wenige Einzelfälle im Jahr begrenzt sein. Eine Kostenschätzung unter Annahme möglicher Fallgestaltungen kann aufgrund der zu geringen Fallzahlen in der Praxis nicht erfolgen.

Halten wir fest: Obwohl nur wenige vorsätzliche, rechtswidrige Aufbewahrungsfehler pro Jahr auftauchen, die ein Abhandenkommen begünstigen, will nun der Gesetzgeber jeglichen fahrlässigen Aufbewahrungsfehler zur Ausdehnung des Einziehens von WBKs benutzen, indem er aus Aufbewahrungsfehlern statt einer fahrlässigen OWI einen Straftatbestand macht. Wird eine einzige Patrone außerhalb des Schranks entdeckt, verliert der Besitzer seine Zuverlässigkeit.
 

Im Grunde doch nur typisch deutsch und konsequent.  Ist doch genauso wenn wegen 5 Cent Fehlbetrag der Gerichtsvollzieher kommt, das saunatuch zu klein ist oder die Einfahrt mit gelber Plakette in die umweltzone von besorgten Bürgern mit einem Kopfschütteln kommentiert werden, bei einem kurzen!  halten im Halteverbot der Rentner  Karl Heinz sein Handy zückt , um das festzuhalten. Dann wissen wir wir sind in Deutschland!!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb detlef86:

Heute im GRA-newsletter:

Aufbewahrungsfehler führen zur WBK-Einziehung
.............
Praktische Fälle einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Aufbewahrung von Waffen oder Munition,.............
 

....sind natürlich nicht entschuldbar (=quasi selber schuld).

 

Unbeabsichtigte scheiden praktisch aus, wenn die Waffenbehörde über die vorhandenen Tresore und deren Verwendung Bescheid weiß.

 

Gunsmoke Joe

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben (bearbeitet)

Ein fahrlässiger Aufbewahrungsfehler kann wirklich schnell passieren, selbst wenn einem z.B. im A|B Waffenschrank eine Patrone aus dem Innenfach rausrollt und irgendwo ins Hauptfach des Schranks fällt. Dann ist sie zwar immer noch vor Unbefugten im Schrank eingeschlossen, aber nicht vorschriftsmäßig nochmal durch etwas Blech von der Waffe getrennt aufbewahrt ...

Bearbeitet von Schwarzseher
Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Schwarzseher:

Ein fahrlässiger Aufbewahrungsfehler kann wirklich schnell passieren, selbst wenn einem z.B. im A|B Waffenschrank eine Patrone aus dem Innenfach rausrollt und irgendwo ins Hauptfach des Schranks fällt. 

Bewahrst du deine Munition in loser Schütte im B-Fach des A-Schrankes auf????Würde ich da Munition drin lagern( mach ich nicht weil da passt ja nix rein) wäre sie immer in entsprechenden Behältnissen und dann rollt da nix raus. Selbst in meinen großen Schränken ist die Munition ordentlich verpackt, und wenns nur ein Pappkarton ist.

Aber ganz davon ab.............ich sehe die innere Sicherheit der Bundesrepublik nicht durch einen Schuss Munition gefährdert, auch nicht durch 10 oder 100. Was will einer damit? Andere bewerfen? Aber ok, wenn Big Brother das so will sperren wir sie halt weg. Aber gleich alles wegnehmen weil mal irgendwann irgendwie ein Schuss KK unter den Tisch gerollt ist, das  ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen und zeigt den tieferen Sinn solcher " Gesetze"

Geschrieben

Na dann ist doch alles gut, wenn jetzt ganz nebenbei ins Gesetz geschrieben wird, daß es sich um keine Ordnungswidrigkeit mehr handeln soll, sondern um eine Straftat.
Immer nur weg mit diesen ganzen Verbrechertypen, die heimlich eine Mumpel in der Jackentasche oder im falschen Schrankfach haben.
Da haben dann wenigstens die guten Schützen mehr Platz aufm Schießstand.

Nächste Salamischeibe ab!

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb pancho lobo:

saludos de pancho lobo -der aber immer noch meint dass ein SV auch eine soziale Aufgabe erfüllt, Kameraden werden NICHT ausgegrenzt wenn sie mal Probleme haben!

Eigentlich selbstverständlich.

Schützenkameraden die in eine "Klemme" geraten sind hilft man, man kennt und trifft sich regelmäßig.

In jedem Verein gibt es manchmal aber auch Ausnahmen, z. B. die sich vor jedem Arbeitseinsatz drücken und selbst nie jemandem halfen.

 

Ich weiß gar nicht wie viel Schrotpatronen ich schon bei Gastschützen verschenkt habe um einen Fehlschuß auszugleichen und sie somit auch ihren Spaß hatten.

Die Freude in seinem Gesicht war dann Dank genug.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

 

Ich weiß gar nicht wie viel Schrotpatronen ich schon bei Gastschützen verschenkt habe um einen Fehlschuß auszugleichen und sie somit auch ihren Spaß hatten.

Die Freude in seinem Gesicht war dann Dank genug.

Sehe ich ähnlich. 

Klar, schießen ist teuer und ich bin auch nicht das Sozialamt. Aber ob 2-3 mal im Monat ein Gastschützen maximal 10 Schuss machen lasse....Also ich würde in diesem Fall auch eher nichts verlangen oder eher was für die Vereinskasse. Hängt aber auch von der Art des Gastschützen ab, muss ich gestehen. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Schwarzseher:

Ein fahrlässiger Aufbewahrungsfehler kann wirklich schnell passieren, selbst wenn einem z.B. im A|B Waffenschrank eine Patrone aus dem Innenfach rausrollt und irgendwo ins Hauptfach des Schranks fällt. 

 

Nur am Rande, ein kleiner rechtlicher Hinweis:

Die Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG ist keine "Schrankdurchsuchung". 

Geschrieben

Also, in meinem Bundesland kontrolliert die Verwaltungsbehörde. Und so, wie mir der Ablauf bekannt ist, "durchwühlen" die auch keine Waffenaufbewahrungsbehältnisse. Die Waffen werden dem Kontrolleur zum Abgleich aus dem Schrank gereicht, "im Schrank" hat der nichts zu suchen. "Durchsuchungen" nimmt die Verwaltungsbehörde nicht vor, sie kann höchstens an die Strafverfolgungsbehörden herantreten, um im gerechtfertigten Fall eine solche später vorzunehmen.  

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Gruger:

Kann aber in eine solche münden, wenn die Straftat entdeckt wird..

Dann muss man aber schon ziemlich Mist machen. Mal als Beispiel. Im B Schrank ist ein kleiner Karton oder eine Ledermappe. Den Kontroletti geht es nichts an was da drin ist. Es ist ja nicht verboten z.b. noch Schmuck oder sonst was im Safe zu haben.

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