Jump to content
IGNORED

Großer Aufmacher im Kölner Stadtanzeiger


Rubberduck70

Recommended Posts

Zitat

Unter anderem Griffstücke, Schulterstützen, Mündungsdämpfer und Magazine kamen bei der Kontrolle am Donnerstagnachmittag zum Vorschein.

 

 

 

Zitat

Da der 54-Jährige keinen Waffenschein hatte, leitete die Bundespolizei Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Sein Reisegepäck wurde beschlagnahmt.

 

 

Wwl87wE_700w_0.jpg

Link to comment
Share on other sites

vor einer Stunde schrieb Paddy85:

Sein Reisegepäck wurde beschlagnahmt.

Wenn das was auf dem Bild zu sehen war alles war können sie ihm das alles wieder zurück geben.Nicht ein wesentliches Waffenteil dabei. Hätten sie Läufe oder Verschlüsse gefunden wäre das bestimmt erwähnt worden.

Link to comment
Share on other sites

Hallo

 

ich bin mir nicht sicher, ob diese Beschlagnahmung aus Dummheit oder Hörigkeit vor Hoplophoben Politikern erfolgte.

Es sollte bei der Bundespolizei Leute geben, die auf den ersten Blick die Notwendigkeit einer Beschlagnahme und Überprüfung verneinen.

Oder, und das ist auch nicht so abwegig, einige höhere Beamte bedienen die sogenannte LÜGENPRESSE mit Fakes, um den gesetzestreuen Bürger mal wieder in seiner freien Entfaltung einzuschränken. Denn, wie wir alle wissen, wird die sogenannte LÜGENPRESSE bei dem Thema Waffen keine Recherchen einholen.

 

Steven

Edited by steven
Link to comment
Share on other sites

Zitate:

1. allesamt wichtige Utensilien zum Bau von Schusswaffen,

2.  keinen Waffenschein oder einen anderen Berechtigungsnachweis vorlegen

3.   Das Arsenal, das unter anderem auch zum Bau von Automatikwaffen geeignet ist

4.  als in seiner Heimat, wo Waffen aller Art frei verkäuflich sind.

 

Und Kackt mir ins Gehirn, bitte......................

Edited by knight
Formatierung entfernt.
Link to comment
Share on other sites

vor 10 Stunden schrieb steven:

...

Oder, und das ist auch nicht so abwegig, einige höhere Beamte bedienen ... mit Fakes, um den gesetzestreuen Bürger mal wieder in seiner freien Entfaltung einzuschränken. ..

 

 

Es war eine Twittermeldung und ich vermute, sie sollte denjenigen, die behaupten, die Beamten täten nichts, zeigen, daß sie ihrer Aufgabe nachkommen.

 

Öffentlichkeitsarbeit nennt man das.

 

Wäre aber im Sand verlaufen, wenn nicht die genannten Zeitungen reagiert hätten.

Link to comment
Share on other sites

vor 11 Stunden schrieb PetMan:

Wenn das was auf dem Bild zu sehen war alles war können sie ihm das alles wieder zurück geben.Nicht ein wesentliches Waffenteil dabei. Hätten sie Läufe oder Verschlüsse gefunden wäre das bestimmt erwähnt worden.

 

Angeblich, laut Radio, waren auch Schalldämpfer dabei.

 

 

Link to comment
Share on other sites

vor 16 Minuten schrieb Jager:

 

Angeblich, laut Radio, waren auch Schalldämpfer dabei.

Ok, beim vergrößern des Bildes könnte man meinen 3 eventuelle Schalldämpfer zu erkennen. Hielt das zuerst für Handschutz o.ä. Trübt aber das " Gesamtbild " des Fundes wenig. Wenn ich Läufe mit Bohrungen sehe denke ich an Deko. U.U. sind die Teile aber nicht nach neuesten Bestimmungen deaktiviert, dann zählen sie ja wieder als Scharf. Jedenfalls wird man aus den gezeigten Teilen keine funktionierende Waffe zusammen setzen können.Aber natürlich wurde Deutschland durch den Fund wieder ein gutes Stück sicherer..................Vielleicht lernt die Presse ja irgendwann auch das nicht alle Teile von Waffen auch Waffenteile sind, jedenfalls keine wesentlichen.

Link to comment
Share on other sites

vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Ok, beim vergrößern des Bildes könnte man meinen 3 eventuelle Schalldämpfer zu erkennen. Hielt das zuerst für Handschutz o.ä. Trübt aber das " Gesamtbild " des Fundes wenig. ...

 

Aber ist für die Bewertung immens wichtig!

 

SOLLTEN es wirklich Schalldämpfer und die auch noch Funktionstüchtig sein, sind es auch wesentliche Teile. Und somit ist die Beschlagnahme, da ja angeblich keine Erlaubnissbescheinigung vorgelegen hat, rechtens.

 

Und schon liegt der "Schwarze Peter" (darf man das heute überpaubt noch sagen oder heißt das mittlerweile auch anders?) beim Reisenden.

 

 

Link to comment
Share on other sites

vor 23 Stunden schrieb Rubberduck70:

Auf dem Weg nach Köln Passagier wollte mit 145 Waffen im Gepäck abfliegen

http://www.ksta.de/koeln/auf-dem-weg-nach-koeln-passagier-wollte-mit-145-waffen-im-gepaeck-abfliegen-24756942

Wenn man dann den Artikel liest, geht es um 145 Einzelteile: Magazine, Schulterstützen etc.

So eine Volksverblödung.

 

 

 

Das ist leider nichts Neues, der Konsument aber liest es und glaubt es.

Link to comment
Share on other sites

vor 4 Stunden schrieb Jager:

SOLLTEN es wirklich Schalldämpfer und die auch noch Funktionstüchtig sein, sind es auch wesentliche Teile. Und somit ist die Beschlagnahme, da ja angeblich keine Erlaubnissbescheinigung vorgelegen hat, rechtens.

 

Und wenn ein "F im Fünfeck" drauf steht ist es wieder ein freies Teil und macht den ganzen Konvolut wieder zu frei erhältlichem Schrott.

Würde aber die beabsichtigte Wirkung der Berichterstattung stören.

 

Politisch korrekt heißt es übrigens:

mehrpigmentierter Peter(in) mit eventuellem (tatsächlichen oder frei gewählten) Menstruationshintergrund

Link to comment
Share on other sites

Will ja nicht in die Suppe spucken.

Aber es gibt ein Außenwirtschaftsgesetz. Und da ist es sehr wohl so, dass die Verbringung von Waffenteilen, die z. B. nach dem WaffG unwesentlich sind, dem Erlaubnisvorbehalt unterliegen. Von den EU-relevanten Vorschriften mal ganz zu schweigen. Und den US-amerikanischen sowieso.

Die "News" sollte halt irgendwie ablenken. Wo kämen wir denn hin, wenn man sich aus lauter Langeweile mal dezidiert über die rund 800 Gefährder, welche frei in diesem, unserem Lande rumlungern, investigativ auslassen würde.

Schönen Tag noch - Hu-hu!!

Link to comment
Share on other sites

vor 6 Minuten schrieb hansimglück:

Aber es gibt ein Außenwirtschaftsgesetz. Und da ist es sehr wohl so, dass die Verbringung von Waffenteilen, die z. B. nach dem WaffG unwesentlich sind, dem Erlaubnisvorbehalt unterliegen. Von den EU-relevanten Vorschriften mal ganz zu schweigen. Und den US-amerikanischen sowieso.

Bei der "Verbringung" von Berlin nach Köln?

Link to comment
Share on other sites

vor 10 Stunden schrieb hansimglück:

...
Aber es gibt ein Außenwirtschaftsgesetz. Und da ist es sehr wohl so, dass die Verbringung von Waffenteilen, die z. B. nach dem WaffG unwesentlich sind, dem Erlaubnisvorbehalt unterliegen. .
...

Klingt ja wichtig. Wo steht das denn im Außenwirtschaftsgesetz?

Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.