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IGNORED

Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"


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Geschrieben

Bitte bitte, gern geschehen.:s75:

Man sollte aber auch auf die Formulierung des Beschlusses achten!

Wenn dort steht "beschlagnahme des Gegenstandes und weitere Durchsuchung ob sich noch weiteres dort befindet", was ich aber so noch nicht gesehen habe.

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Bulldog:

 

@Uwe    ...hätte danach nicht die Durchsuchung beendet werden müssen?

Hallo,

 

Diese Hausdurchsuchung stand auf so tönernen Füssen, da hätte man gerne was nachgeschoben. Eine Dekowaffe wurde in Österreich 3 Jahre vorher gekauft. Irgendwann wurde die Kundenkartei beschlagnahmt und man las sich durch. Dem Richter wahrscheinlich erzählt, dass man die Deko mit einfachen Mitteln wieder zum Rock'n roll bringt. Morgens um 06:00 Sturm geklingelt. Und dann liest er sich den Beschluss durch, sagt moment, ich hole das Teil und gibt es ihnen an der Tür. Das konnten die sich nicht bieten lassen. Den Delinquenten beiseite geschoben, die halbnackte Frau aus dem Bett getrieben und dann stundenlang die Steuerakten durchforstet. Der Mann sagte mir, man sah deutlich, dass die von Steuerrecht keine Ahnung hatten. Wussten noch nicht mal, was und wo sie suchten. Zum Schluss aber noch forsch erklärt, dass wahrscheinlich eine Gefängnisstrafen ansteht.

 

Steven

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo karlyman

 

Reiner Aktionismus, gepaart mit extremen Mißtrauen gegenüber den Staatstragenden Bürgern .................

 

Steven

Es macht dir wohl Spaß, die Dinge auf den Kopf zu stellen. Solange wir noch Politiker und Parteien per Wahl bestimmen können, haben wir KEINE Diktatur, und in einer Demokratie ist die Politik auf das Vertrauen der Bürger angewiesen, das sie bestimmt nicht durch  Mißtrauen bekommt oder behält. Ob Vertrauen oder Mißtrauen zu bekommen, bestimmt jeder Mensch selber für sich durch sein Verhalten, egal ob Politiker oder Bürger.

Just my 2 Ct......

Gruß

Gunsmoke Joe

Geschrieben (bearbeitet)

@steven: Das mit den Deko's ist eben ein heikles Thema, weil sich die Bestimmungen ständig änderten. Gerade im Internet treiben sich diverse Händler rum und wenn dann festgestellt wird dass diese nicht gesetzeskonform "entjungfert" wurden, "ackert man eben die Kundenkartei durch und allen bekommen dann "Besuch".

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Gunsmoke Joe:

Es macht dir wohl Spaß, die Dinge auf den Kopf zu stellen.

Ich finde, der Beitrag war genau in die korrekte Richtung. Es ist doch tatsächlich so, daß der Staats-Apparat (und nicht nur der) den "Waffennarren" höchst mißtrauisch begegnet. Die Polizei findet es doof, wenn irgend jemand außer ihnen Waffen hat. Das ist sogar folgerichtig. Es lässt außer acht, daß die Waffenbesitzer in dieser Republik zertifiziert zuverlässig sind. Das kränkt uns natürlich in unserer gesetzestreuen Seele. Es existiert also ein Misstrauen "von oben" nach "unten" von Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft Verwaltungsbehörden und Politik gegen den Bürger mit privaten Waffen. Wir sind ein Dorn in Ihren Augen.

 

Und umgekehrt wächst durch die Abgehobenheit von Politikern, die sich vom Wahlvolk weit entfernt haben das Misstrauen "nach oben" eben gegenüber Politikern, die nicht zum Wohl ihrer Wähler zu arbeiten scheinen. Besserwisserei und Küchenkabinette haben sich doch etwa jenseits der Lokalpolitik eingestellt, siehe Eidesformel für NRW, Alternativlosigkeit von Banken und Griechenrettung und "wir schaffen das"-Parolen.

 

Wie Du schon sagst, in dem Moment wo dieses Misstrauen stark wächst, verlieren die bisherigen Machthaber an Einfluss, wobei die Alternative nicht immer besser ist, nur anders schlecht. Solange der Mechanismus funktioniert bleibt alles im Lot, aber wenn die ersten Machthaber auf die Idee kommen, die Mechanismen auszuhebeln, wird's ganz schnell kritisch. Die Sondergesetze für Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte gehen genau in diese Richtung, ebenso wie Gedankenpolizei bei Hasspostings...

Geschrieben

Wenn ich das und andere Dinge so lese bin ich wirklich froh Geld investiert zu haben so  das Einbrecher ( oder ein SEK )nicht so ohne weiteres ins Haus kommt um meine Hunde zu erschießen ....

Den moralischen Schaden und emotionalen hat man am Ende selber ...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Staju1985:

Wenn ich das und andere Dinge so lese bin ich wirklich froh Geld investiert zu haben so  das Einbrecher ( oder ein SEK )nicht so ohne weiteres ins Haus kommt um meine Hunde zu erschießen ....

..

 

Ich bin mir sicher das ein SEK sehr schnell in deinem Haus ist.. die greifen bei Bedarf zu ganz anderen Mitteln als ein Einbrecher ;)

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Hunter375:

 

Ich bin mir sicher das ein SEK sehr schnell in deinem Haus ist.. die greifen bei Bedarf zu ganz anderen Mitteln als ein Einbrecher ;)

Wenn meine Haustür komplett abgeschlossen ist greifen 16 Bolzen.Und aus Sperrholz ist die auch nicht, die haben wir mit 4 Mann abgeladen so schwer ist die. Die mit einer Ramme aufzumachen, da wünsche ich viel Spaß. Scharniere sind 3 verbaut. Klar, mit Sprengstoff gehen die durch jede Tür, aber damit anzufangen, das wäre schon Abenteurlich und da Bedarf es mehr als Verdacht als nur " der hat mit einer Waffe hantiert "............und da könnten sie das ganze Schloss raussprengen und die Tür wäre immer noch nicht auf.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb uwewittenburg:

 

Die Zitatsfragmente krieg ich leider nicht mehr weg.

@PetMan: wo siehst du denn den abenteuerlichen Aspekt bei der Zugangssprengung? Gut gemacht hinterlässt die auch nicht mehr Schaden als die Ramme. Und gesprengt wird nicht wenn die Ramme versagt sondern wenn sie versagen könnte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Tyr13:

....................

Die Sondergesetze für Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte gehen genau in diese Richtung, ebenso wie Gedankenpolizei bei Hasspostings...

Danke für deinen Beitrag. "Sondergesetze" haben natürlich einen schlechten Beigeschmack, sofern sie nicht nur eine notwendige Anpassung an eine veränderte Lage darstellen. Ich sehe allerdings zu den vor dir zitierten Beispielen "Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte" und "Hasspostings" schon deutlichen Handlungsbedarf. Nichts dagegen unternehmen zu wollen, wäre das absolut falsche Signal.

 

Gunsmoke Joe

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

... "Sondergesetze" ...Ich sehe allerdings zu den vor dir zitierten Beispielen "Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte" und "Hasspostings" schon deutlichen Handlungsbedarf. Nichts dagegen unternehmen zu wollen, wäre das absolut falsche Signal.

 

Gunsmoke Joe

Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Volksverhetzung sowie Landfriedensbruch waren auch bislang schon strafbar. Die 68er durchseuchte Richterschaft hat davon keinen Gebrauch gemacht.

"Sondergesetze" sind daher die politische Reaktion auf gesellschaftliche Wehrlosigkeit und werden ebenso wenig nützen wie die Waffenrechtsverschärfung und Bürgerüberwachung gegen den islamistischen Terror.

Geschrieben

Jetzt fehlt nach wie vor ein konkreter Grund, warum im vorliegenden Fall (bzw. derartig gelagerten Fällen) ein LG zur technischen Untersuchung mitgenommen werden "musste".

 

Dieses LG "unterschied" sich von sämtlichen anderen LGs der Republik ja nur dadurch, dass ein Dritter über "Waffen in der Wohnung" berichtete. Einen sozusagen erhöhten Verdachtsstatus gegenüber jeglichem anderen LG-Besitz kann ich da nicht erkennen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Wenn meine Haustür komplett abgeschlossen ist greifen 16 Bolzen.Und aus Sperrholz ist die auch nicht, die haben wir mit 4 Mann abgeladen so schwer ist die. Die mit einer Ramme aufzumachen, da wünsche ich viel Spaß. Scharniere sind 3 verbaut. Klar, mit Sprengstoff gehen die durch jede Tür, aber damit anzufangen, das wäre schon Abenteurlich und da Bedarf es mehr als Verdacht als nur " der hat mit einer Waffe hantiert "............und da könnten sie das ganze Schloss raussprengen und die Tür wäre immer noch nicht auf.

 

Gilt damit dann das ganze Haus als zugelassener Waffenraum? :lol:

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb karlyman:

Jetzt fehlt nach wie vor ein konkreter Grund, warum im vorliegenden Fall (bzw. derartig gelagerten Fällen) ein LG zur technischen Untersuchung mitgenommen werden "musste".

 

 

Sie sind halt sehr gewissenhaft. Vielleicht waren sie sich nicht sicher ob es tatsächlich ein LG oder nicht doch eine AK war.

Dann müssen halt Spezialisten ran.

 

Wenn die im Wald ein Skelett finden ziehen die dann vermutlich auch erst mal einen Spezialisten hinzu, der mittels EKG feststellt ob das Skelett auch wirklich tot ist.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

"Sondergesetze" haben natürlich einen schlechten Beigeschmack,

und das absolut zu Recht. Hatten wir alles schon mal.

Das muss sich nicht unbedingt widerholen ... obwohl

wir auf dem besten Weg dahin sind :(

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

Danke für deinen Beitrag. "Sondergesetze" haben natürlich einen schlechten Beigeschmack, sofern sie nicht nur eine notwendige Anpassung an eine veränderte Lage darstellen. Ich sehe allerdings zu den vor dir zitierten Beispielen "Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte" und "Hasspostings" schon deutlichen Handlungsbedarf. Nichts dagegen unternehmen zu wollen, wäre das absolut falsche Signal.

Wie @karlyman sehe ich objektiv keinen Bedarf, eine bereits definierte Straftat nochmals unter besondere Strafe zu stellen. Es gibt ein Vollzugsdefizit, wie man so schön sagt. Ich bin völlig bei Dir, daß es ein besonders schwerer Fall ist, wenn man Helfer attackiert, das Gaffen und Posten über die notwendige Hilfeleistung stellt oder sich feige im Halbdunkel der Internet-Anonymität ehrabschneidend äußert. Mit Sondergesetzen treibt man jedoch einen Keil zwischen Polizei/Rettung/Feuerwehr und den Rest der Gesellschaft. Das finde ich höchst bedenklich, weil es genau die "Ordnungskräfte" von der Gesellschaft entfremdet, aus deren Mitte und zu deren Wohl diese Bürger arbeiten sollen. Solch eine Entfremdung bindet dann nur die Exekutive noch stärker an deren weisungsgebende politische Herrschaft. Denk mal an Sluggy Brennekes Definition von Waffen (..die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bürger eingesetzt werden...) und ersetze "Waffen" durch "Polizei". Das ist mindestens schon der zweite Schritt auf dem Weg der "besonderen Mütze" die letztlich in einem preußischen Obrigkeitsstaat mündet, die Geisteshaltung des "ich habe doch nur Befehle ausgeführt" gepaart mit dem bedingungslosen Gehorchen vor der "besonderen Mütze" war dann die vorgefertigte Diktatur, der sich der Braunauer dann bemächtigt hat.

 

Empörung über Straftaten ist ein schlechter Ratgeber für Gesetzgebung. Gesetze sind eben das Handwerkszeug des Politikers, wenn man nur einen Hammer hat, dann sieht jedes Problem aus wie ein Nagel.

Geschrieben (bearbeitet)

Naja, an solchen Tresortür-ähnlichen Zugängen arbeiten sie sich schon anders ab. Das Standardvorgehen dürfte da nicht mehr gehen.

 

Ist aber auch egal. An den hier aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen zu solchen Einsätzen, und hier besonders der diskutierten "Mitnahme und Prüfung", ändert das nichts.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb karlyman:

Naja, an solchen Tresortür-ähnlichen Zugängen arbeiten sie sich schon anders ab. Das Standardvorgehen dürfte da nicht mehr gehen.

...

 

So etwas hatten wir in unser Gegend vor ein paar Jahren schon mal.. die haben sich mit der Haustüre überhaupt nicht beschäftigt und haben ein vergittertes Fenster anscheinend mit so einer Art transportablen Rettungsschere geöffnet.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Jetzt fehlt nach wie vor ein konkreter Grund, warum im vorliegenden Fall (bzw. derartig gelagerten Fällen) ein LG zur technischen Untersuchung mitgenommen werden "musste".

 

Dieses LG "unterschied" sich von sämtlichen anderen LGs der Republik ja nur dadurch, dass ein Dritter über "Waffen in der Wohnung" berichtete. Einen sozusagen erhöhten Verdachtsstatus gegenüber jeglichem anderen LG-Besitz kann ich da nicht erkennen.

Der konkrete Grund ist, daß man auf Biegen und Brechen per Zufallsfund noch eine nachträgliche Rechtfertigung der Durchsuchung erreichen will.

 

Ich bin kein Jurist, darum kann ich nicht beurteilen, ob es in solchen Fällen greifen würde, doch in diesem Zusammenhang drängt sich Einem schon der Gedanke auf, das Verwertungsverbot bei "The Fruit of the Poisonous Tree" bei den Amis ist nicht ganz so verkehrt.

 

 

Grüße

 

Iggy

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Iggy:

Der konkrete Grund ist, daß man auf Biegen und Brechen per Zufallsfund noch eine nachträgliche Rechtfertigung der Durchsuchung erreichen will.

Wenn ein richterlicher Beschluß vorliegt ist die HD doch schon gerechtfertigt.

Mir war es persönlich egal ob ich etwas finde oder auch nicht.

Wurde nichts gefunden diente es auch der Entlastung, schon gar bei einem bisher unbescholtenem Bürger.

Geschrieben

Danke Dir Uwe für Deine Beiträge aus dem echten Leben eines Polizisten. Ich denke aber, daß sich nur eine Minorität von Polizisten aus den Zwängen ihres Mikrokosmos befreien kann. Grundsätzlich ist die HD dann abgeschlossen, wenn der gesuchte Gegenstand gefunden wurde. Und rein logisch kann die HD auch keine Entlastung bringen, wenn nichts gefunden wird, wurde vielleicht nicht gründlich genug oder nicht umfassend genug gesucht. Es kann sein, daß sich jemand mit dem negativen Ergebnis zufrieden gibt und auf weitere Nachforschung verzichtet. Wenn derjenige aber seine Investition von Manpower und Zeit rechtfertigen muss, um bei der Beförderung gute Chancen zu haben, wird er eher Richtung Beifang agieren.

 

"Wir haben bei Ihnen nach Drogen gesucht und nix gefunden. Aber das Fallmesser zeigt ja, daß Sie schuldig sind. Außerdem sind da die fast schon pornographischen Nacktbilder Ihrer Kinder, wir behalten Sie im Auge und mucken'se jetzt nicht auf, wenn wir wollen, kriegen wir sie dran, und wenn es mit der Steuerfahndung ist. Jeder ist verdächtig."

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Tyr13:

Grundsätzlich ist die HD dann abgeschlossen, wenn der gesuchte Gegenstand gefunden wurde. Und rein logisch kann die HD auch keine Entlastung bringen, wenn nichts gefunden wird, wurde vielleicht nicht gründlich genug oder nicht umfassend genug gesucht.

In der Regel wird doch wegen eines Verdachts durchsucht und wenn sich der Verdacht nicht bestätigt ist er eben ausgeräumt.

Nun gut bei deinem Beispiel mit dem Fall wäre es dann ein erneutes Verfahren wegen Verstoß gegen das WaffG,

aber schuldig spricht das Gericht

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Naja, an solchen Tresortür-ähnlichen Zugängen arbeiten sie sich schon anders ab. Das Standardvorgehen dürfte da nicht mehr gehen.

Das ist keine Tresortür ähnlich Tür, sondern nur eine gute  Tür mit guter Verriegelung und aus massivem Holz die 70mm dicke hat. Mit einer entsprechend großen und schweren Ramme geht die sicher auch auf, aber ob sie direkt damit rechnen würden ?

Ist eine der wenigen Austattungsdinge wo ich mich beim Bauen durchgesetzt habe, das Geld das die gekostet hat hat meine Frau dann aus Rache mehr im Bad verbaut.........................

Türveriegelung 1a.jpg

Türveriegelung2a.jpg

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