Zum Inhalt springen
IGNORED

Überprüfung der Aufbewahrung ohne Termin


Manurhin73

Empfohlene Beiträge

vor 7 Minuten schrieb erstezw:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

 

Ich unterstelle mal, dass man sich dabei damals etwas gedacht hat.

Man, wovon träumst Du eigentlich wenns dunkel wird.

Das deutsche Volk hat nichts zu entscheiden. Das deutsche Volk hat alle vier Jahre anzutreten und ein Kreuz zu machen. Und wenn die Kreuze an der falschen Stelle sind wird, statt sich an die eigene Nase zu fassen rumgeheult wie sch.... doch die sind die da gewählt wurden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb heletz:

 

 

Mit jemand, der immer noch nicht verstanden hat, wie unsere Verfassung heißt, braucht man gar nicht zu diskutieren!

Eine Verfassung heißt nicht, die hat keinen Namen. Der Artikel 146GG steht da genau so drin wie erstezw geschrieben hat. Und dabei haben sich diejenigen die das da reingeschrieben haben auch etwas gedacht. Nur ist die Kartoffel derart heiß daß kein Politiker sich traut sie anzufassen. Und das wird auch in Zukunft so bleiben. Könnte sonst einen Machtverlust oder schlimmeres für diesen Politiker bedeuten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb joker_ch:

.... Es ist und bleibt eine Interpretation...

 

NEIN!

 

Es ist keine Interpretation!

 

Es entspricht der Ständigen Rechtsprechung!

 

Wie oft soll ich das jetzt noch sagen?

 

Eine unterladee Waffe ist gemäß deutscher Rechtsprechung unsicher.

 

Das ist eben so.

 

(Und dabei ist es vollkommen uninteressant, ob das jetzt heir einer grade mal zufällig glaubt oder nicht, die Entscheidungen werden ebven auf den genannten Grundlagen gefällt.)

 

Genauso wie vom "ruhenden Verlkehr" eine Gefahr ausgeht (also von Fahrzeugen, die gar nicht in Betrieb sind).

 

Das ist völlig konsequent weiterentwickelt.

 

In Deutschland braucht man, um Jurist zu sein eben einen Jurastudium. Später spezialisieren sich dann viele z.B. auf Verwaltungsrecht. Waffenrecht ist da zwar drin, aber auch wieder nicht ganz so einfach.

 

Man muß die Rechtssystematik verstanden haben, sonst hat man keinen Erfolg vor Gericht!

 

Du hast viellelicht kein Studium und weißt das nicht, aber hier braucht es Spezialisten und nicht Leute, die ohne Ahnung davon, wie die juristischen Arbeitsweisen in der Bundesrepublik sind, unsinnig dahergesprochen wird.

 

Allein die Becksche Loseblattsammlung erneuert sich alle drei bis vier Monate, da darf man sich dann immer auf dem laufenden halten und darf die neuen Gesetze ergänzen:

 

http://www.beck-shop.de/Sartorius-Verfassungs-Verwaltungsgesetze/productview.aspx?product=2394&toc=27974

 

Und jedes Jahr der neue Kommentar, der die Entscheidungen der Gerichte einarbeitet!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb bumm:

Eine Verfassung heißt nicht, die hat keinen Namen. ...

 

 

Noch unsinniger ging es nicht?   :confused:

 

Unsere Verfassung heißt eben Grundgesetz.

 

Der Name ist aber völlig wurscht.

 

Drin ist eine Verfassung und das genügt vollkommen.

 

Auf ihrer Grundlage entscheidet das Bundesverfassungsgericht, und das in jüngster Zeit durchaus zum Vorteil der Legalwaffenbesitzer!

 

Zu dem Blödsinn mit dem Art.146 ist hier schon vor Jahren alles gesagt worden, da kannst du hier suchen oder auch im Wikipedia-Artikel nachlesen, ich wiederhole das hier nicht.

 

Du kannst Dich gernee auch mit Reichsbürgern, Germaniten oder anderen derartigen Spinnern unterhalten, ich werde für derartigen Schhwachfug  jedenfalls keine Zeit verschwenden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer sich hier im Lande aufhält, hat sich an die Deutschen Gesetze zu halten.

 

Zu Hause in der Türkei, bei den Hottentotten oder in Syrien kann er ja anders machen.

 

Aber hier gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Und eien Waffe ohne Patronen im Magazin in den Tresor zu stellen, ist so schwer nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar heletz,

Sagt irgendjemand etwas das vor 70 Jahren schon mal gesagt wurde ist er ein Nazi.

Sagt irgendjemand etwas das einmal ein AfDler gesagt hat ist er ein AfDler.

Zitiert jemand das Grundgesetz ist er bei Dir ein Reichsbürger.

 

Mir ist klar das dieser Artikel heute nichts mehr zu bedeuten hat, Dir sollte aber auch klar sein das er für diejenigen die dieses Gesetz geschrieben haben sehr wohl eine Bedeutung hatte.

Dir sollte auch klar sein das die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes hier ganz bewußt ein Grundgesetz und keine Verfassung geschrieben haben. Über diese beiden Begriffe wurde damals verhandelt, das ist nicht einfach so gekommen.

 

Im Jurastudium wird der "Entstehungsgeschichte" unserer Gesetze ein nicht unwesentlicher Platz eingeräumt, das sollte also eigentlich am Rande dabei sein.

 

Du mußt uns auch nicht um die Ohren hauen wie dick Rechtsliteratur ist. Das wissen wir alle. Fraglich hingegen bleibt ob die Rechtsanwälte in die breiten Bücherregale hinter sich auch mal reingucken. Bei den meißten Anwälten dürfte das im wesentlichen reine show sein.

 

Und heletz, ganz ehrlich. Das Grundgesetz als Rechtsgrundlage dafür zu nehmen die Waffen nicht geladen in den Tresor zu packen ist doch wohl ein klein wenig übertrieben. Auch wenn das GG über allem steht.

 

Und nein heletz, ich bin kein Nazi, obwohl mein Waffenrechtliches Bedürfnis auf einem Jagdgesetz beruht welches man ganz allgemein und fälschlicherweise einem Reichsjägermeister zuschreibt.

Ich bin auch kein AfDler obwohl ich mir wesentliche erleichterungen im Waffengesetz wünschen würde.

Ich werde auch keinen Einbrecher erschießen, nicht weil ich die Notwehr mit der Waffe ablehne sondern weil mein Waffenschrank im Heizungskeller steht.

Ich lasse auch den Waffenkontrolleti, genau wie den Schornsteinfeger rein obwohl deren Kontrollen auf Gesetzen beruhen die ich ablehne.

Und, ich werde auch mein Autonummernschild nicht umdrehen obwohl ich sehr dafür eintrete das Gesetze mehr gelesen statt interpretiert oder gar panikartig verschimmert werden.

 

Ganz nebenbei, als Jurist wird jemand bezeichnet der ein Jurastudium abgeschlossen hat, da hast Du wohl Recht. In wirklichkeit ist Jurist jedoch kein geschützter Begriff. Wenn ich also also ein Jurist sein möchte, was ich nicht bin und nicht sein will, reicht es Jurist auf die Visitenkarten drucken zu lassen.

 

Bearbeitet von bumm
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb heletz:

 

NEIN!

 

Es ist keine Interpretation!

 

Es entspricht der Ständigen Rechtsprechung!

 

Wie oft soll ich das jetzt noch sagen?

 

Eine unterladee Waffe ist gemäß deutscher Rechtsprechung unsicher.

 

Das ist eben so.

 

Du scheinst wirklich ein Problem mit dem Lesen zu haben.

 

Es handelt sich um eine Interpretation des Gerichtes, Selbstverständlichkeit sowie grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmassregel ist nicht der Verweis auf irgendeine Jurisprudenz sondern die Meinung des Gerichtes die dies als Gegeben ansieht. Und genau dort liegt die Unkenntnisse , recht typisch für Leute die Waffen als Objekt gefährlich ansehen.

 

Das keine Waffe geladen oder ungeladen selbständig aus einem Safe wandert ist nämlich auch eine Selbstverständlichkeit, genauso wie das diese geladene Waffe nur gefährlich sein kann wenn der Besitzer sie aus dem Safe nimmt auf jemanden zielt und abdrückt.

 

Dein Problem ist deine Staatsgläubigkeit und Obrigkeitshörigkeit die schon ein Kuriosum ist, irgendwie sollte der Kadavergehorsam zuletzt mit der Mauer gefallen sein und du unter Artenschutz stehen. Und deswegen bist du nicht im Stande zu differenzieren zwischen was das Rechtssystem hergibt und was man zu befolgen hat wenn man in diesem Rechtssystem lebt UND die Möglichkeit solche Entscheide zu kritisieren oder selbst als Unfug an zu sehen.

Die Nazis und die Kommunisten hatten auch ein funktionierendes Rechts System, denk mal darüber nach...
 

Zitat


Das Oberverwaltungsgericht hält den Kläger in seinem Beschluss für unzuverlässig nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG, weil Tatsachen vorlägen, welche die Annahme rechtfertigten, dass er mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen sowie diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werde. Die Berufungsentscheidung sieht einen unvorsichtigen Umgang mit einer Schusswaffe darin, dass der Kläger eine solche nach Gebrauch nicht entladen, sondern sie im durchgeladenen Zustand, d.h. mit einer Patrone im Patronenlager, in seinen Waffenraum gestellt und dort belassen habe. Darin liege zugleich ein unsachgemäßer Umgang mit der Waffe, weil ein sachgemäßer Umgang die Beachtung grundlegender Vorsichtsmaßregeln erfordere. Die behördliche Zulassung einer bestimmten Art der Aufbewahrung besage nichts über die ansonsten für einen vorsichtigen und sachgemäßen Umgang erforderlichen Verhaltens- und Vorsichtsmaßregeln. Die Aufbewahrung einer durchgeladenen Waffe sei per se nicht ordnungsmäßig (sorgfältig). Es handele sich um eine Selbstverständlichkeit, Schusswaffen nach dem Gebrauch zu entladen. Dies ergebe sich aus der grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregel. Dementsprechend habe für den Gesetzgeber keine Veranlassung bestanden, ausdrücklich die Aufbewahrung geladener Waffen zu untersagen. Aus der ausnahmsweisen Zulassung von Waffen und Munition in einem Sicherheitsbehältnis nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WaffG folge nichts Gegenteiliges.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb joker_ch:

...

 

Es handelt sich um eine Interpretation des Gerichtes, ..

 

 

Hör' doch endlich auf, uns aus dem Ausland Ratschläge geben zu wollen, wenn Du die deutsche Rechtssystematik schon nicht erkennen kannst!

 

Oft genuig habe ich es Dir erklärt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach, das Urteil zeigt eigentlich nur wieder einmal dass die Obrigkeit nix auslässt um den Bürger, der wagt sich eine Waffe zu zu legen zu drangsalieren. Wenn einer seine Knarre geladen in den Tresor stellt und die Sicherheitsregeln befolgt ist das für niemanden ein Problem. Selbst der Transport wäre es nicht, außer technische Gründe sprechen dagegen, z.B. dass sich durch die Bewegung der Waffe in einem Futteral die Sicherung löst und sich wie-auch-immer ein Schuss lösen kann. Es geht einzig und allein um den Fetisch des "Gewaltmonopols", das durch diverse Gruppe zwar schon völlig unterminiert ist, aber gegen das weichste Ziel, den Bürger der was zu verlieren hat und der immobil und greifbar ist, gnadenlos durchgesetzt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb heletz:

 

...

 

Es ist keine Interpretation!

 

Es entspricht der Ständigen Rechtsprechung!

...

Und jedes Jahr der neue Kommentar, der die Entscheidungen der Gerichte einarbeitet!

Deine Begründung enthält einen Zirkelschluss.

 

Die erste Entscheidung, eine geladene/unterladene Waffe wegzuschließen sei per se gefährlich und damit verboten ist eine Interpretation des Gerichts. Das steht so in keinem Gesetz.

Die Fortführung dieser Interpretation in die sogenannte ständige Rechtsprechung verfestigt diese Meinung, es beleibt aber weiterhin eine Interpretation. Etwas damit zu begründen, es wäre richtig weil es immer wieder so gemacht wird, ist der Zirkelschluss.

 

Aber ich weiß, mit mir muss man nicht diskutieren weil es mir zum Glück am nötigen Niveau fehlt, dir uneingeschränkt zuzustimmen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

... Staatsgläubigkeit und Obrigkeitshörigkeit ...

 

Die Nazis und die Kommunisten hatten auch ein funktionierendes Rechts System, denk mal darüber nach...
 

 

Das sind deutsche Grundtugenden, du Ignorant. Über deren Nutzen für totalitäre Systeme nachzudenken ist für gute Deutsche völlig ausgeschlossen. Wo kämen wir denn da hin?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb erstezw:

Deine Begründung enthält einen Zirkelschluss.

 

Die erste Entscheidung, eine geladene/unterladene Waffe wegzuschließen sei per se gefährlich und damit verboten ist eine Interpretation des Gerichts. Das steht so in keinem Gesetz.

Die Fortführung dieser Interpretation in die sogenannte ständige Rechtsprechung verfestigt diese Meinung, es beleibt aber weiterhin eine Interpretation. Etwas damit zu begründen, es wäre richtig weil es immer wieder so gemacht wird, ist der Zirkelschluss.

 

Aber ich weiß, mit mir muss man nicht diskutieren weil es mir zum Glück am nötigen Niveau fehlt, dir uneingeschränkt zuzustimmen. 

Wenn man dieser Argumentation folgt, müsste die Hinrichtung von Homosexuellen wie sie im Iran zb praktiziert wird als Begrüßenswert angesehen werden, weil die Gerichte dort es immer so gemacht und außerdem es bei denen im Gesetz steht.

Desgleichen nach ein paar Jahren Hitler Herrschaft haben die Richter keine Probleme gehabt das damalige Recht an zu wenden, sind übrigens auch nicht dafür belangt worden.

Und selbst in der jüngsten Geschichte der BRD gab es den Artikel 175 (immerhin seit 1872), bei Menschen die so gepolt sind wie Heletz überhaupt kein Problem, alles rechtens und deswegen alternativlos.

 

Woran man Demokraten und mündige Bürger  erkennt ist ein der Tatsache dass sie in der Lage sind genau solche Sachen zu hinterfragen und sich nicht abspeisen lassen mit dem: Es steht im Gesetz und wir haben es immer schon gemacht. Andere wie Heletz sind nur Steuerzahler...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

Es handele sich um eine Selbstverständlichkeit, ... Dementsprechend habe für den Gesetzgeber keine Veranlassung bestanden, ausdrücklich ... zu untersagen

Sorry, heletz, aber diese "Begründung" des Gerichts ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten. Da gibt es absolut überhaupt rein gar nix zu lamentieren.

Offensichtlich wird hier eben nicht mit Verfassung, Gesetz oder ständiger Rechtssprechung argumentiert, sondern eben damit dass es "eine Selbstverständlichkeit" sei und der Gesetzgeber darum eben dieses nicht per Gesetz verboten hat. Und das ist völlige Willkür. So könnte man jedes (Un)Rechtsurteil begründen. Eine solche Begründung hat in einem vorgeblichen Rechtsstaat schlichtweg keinen Platz.

 

Vielleicht hilft es ja, wenn ein Deutscher das schreibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum überhaupt "ständige Rechtssprechung"?

Mir ist genau dieser eine Fall bekannt in dem das Thema verhandelt wurde und wenn ich mich recht entsinne war die WBK eh weg, egal wie dieses eine Urteil gelautet hätte. Kennt da jemand den Sack voll Urteile dessen Existens der Begriff "ständige Rechtssprechung" einem vermittelt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb heletz:

Es ist keine Interpretation!

 

Zu argumentieren, dass Verbot sei zwar im Gesetz nicht formuliert aber trotzdem existent, weil es gar nicht nötig sei, es zu formulieren - naja, dass ist schon arg kafkaesk.

 

Und wenn man heutzutage kein Gesetz mehr wirklich verstehen und schon gar nicht befolgen kann, ohne an Stapeln von Kommentaren und Loselbalttsammlungen zu ersticken, dann muss man sich schon mal fragen, ob die Juristerei den Menschen dient, oder ob die Menschen existieren, damit Juristen was zu entscheiden haben.

 

Sorry und nix gegen dich oder andere Juristen hier im Forum. Aber wir sind doch an vielen Stellen durch Vorschriftensammlungen und daran angegliederten Entscheidungssalaten bis zur Handlungsunfähigkeit lahm gelegt.

 

Wo war denn hier wirklich das Problem? Und man hätte hier genausogut entscheiden können: Man kann dem Mann keinen Vorwurf machen. Das Gesetz kann man auch so lesen, wie er es verstanden hat. So what?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit dem Locker machen fällt mir immer schwerer.

 

Nach dem letzten Telefonat mit dem Amt ist also erstmal davon Abstand genommen worden die Kontrolle ohne vorherige Terminvereinbarung zu machen.

Allerdings will man mir jetzt erzählen ich dürfte die Waffen nur in der von mir hauptsächlich genutzten Wohnung aufbewahren.

 

Meines Wissens nach geben aber weder Gesetz noch Ausführungsverordnung das her.  Bewohntes Gebäude in Abgrenzung zur Jagdhütte oder Vereinsheim. Von wem das bewohnt wird ist da nicht geregelt.

 

Falls jemand was anderes weiss bitte melden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.