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IGNORED

Überprüfung der Aufbewahrung ohne Termin


Manurhin73

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Am 19.5.2016 um 00:08 schrieb MarkF:

Zwar war es nicht entscheidungserheblich, denn aus prozessualen Gründen - Munition im Schlafzimmer, das BVerwG hat es kurz ausgeführt - war die Revision bzw. Beschwerde in der Tat nicht zulässig/begründet.

 

Hierzu mal eine Frage: War die Munition in dem Falle nicht unter Verschluss? 

Ich habe im Schlafzimmer einen B Tresor und einen A Schrank mit seperatem Innenfach, das kein B Fach ist.

Kurzwaffe im B Schrank, geladenes Magazin im Innenfach des A Schranks. Ich dachte, das sei gesetzeskonform, weil ja getrennte Aufbewahrung. 

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vor 4 Stunden schrieb sitting bull:

Ich habe im Schlafzimmer einen B Tresor und einen A Schrank mit seperatem Innenfach, das kein B Fach ist.

Kurzwaffe im B Schrank, geladenes Magazin im Innenfach des A Schranks. Ich dachte, das sei gesetzeskonform, weil ja getrennte Aufbewahrung. 

Somit musst du im Fall der Fälle DREI Schlösser öffnen. Hast du in dem A-Schrank auch LW im Kaliber der KW , die im B-Schrank liegt? Ansonsten kannst du das geladene Magazin auch im großen A-Fach deines A-Schrankes lagern. Ist dann immer noch getrennte Aufbewahrung, aber ein Schloss weniger zum Aufsperren.

 

Peter

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