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sitting bull

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Alle Inhalte von sitting bull

  1. Aber alle fühlen sich vor Ostern erstmal wieder sicher - das ist doch die Hauptsache In diesem Sinne - Frohe Feiertage - und bleibt gesund
  2. Artikel Generalanzeiger Bonn vom 03.04.2021 Obdachloser Bonner soll leer stehendes Haus in der Alten Lohmarer Straße als Schießstand nutzen … Einsatzkräfte trafen den Mann auch an. Er war im Besitz einer Druckluftpistole, für die er keine Erlaubnis hatte. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen.
  3. Ich habe eine Bekannte, die schießt offenkundig beim DSB Armbrust - 10 und 30 Meter. Die fährt regelmäßig zu Wettkämpfen und Meisterschaften, letztens nach Bayern (Hochbrück wahrscheinlich). Da sollte es beim DSB doch Diszipilnen und vor allem auch Trainingsmöglichkeiten geben. Stehend freihändig wird das wohl geschossen und dürfte bei dem Gewicht einer Wettkampfarmbrust auch einiges an Kraft und Fitness erfordern. Ich wundere mich, dass hier bislang niemand aus der DSB Fraktion dazu mal etwas sagt.
  4. Ich habe am Tag nach Aschermittwoch einen Antrag für eine .22lr Pistole bei meiner Kreispolizeibehörde (Rhein-Sieg-Kreis) abgegeben. Ist ein Waffenwechsel, Verband (BDS) hat befürwortet, alte Wafe verkauft und auch ausgetragen, sollte also eigentlich Routine sein. Gestern mal nachgefragt, Antwort: Das kann noch dauern! Im Januar sei ein Software-Update gemacht worden, das aber nicht läuft. Deshalb könnten die Zuverlässigkeitsprüfungen nicht gemacht werden. So in drei Wochen sollte das Problem behoben sein, aber die Bearbeitung könne sich ziehen, es sei ja ein riesiger Rückstau seit Januar entstanden. Hat jemand da etwas dazu gehört? Kann das denn sein, oder erzählen die Bullshit?
  5. Habe mir die Mühe gemacht und so ziemlich alles gelesen. Fing zunächst ganz vernünftig an, denn es wird darauf hingewiesen, dass Zielrichtung der illegale Waffenbesitz und -handel sein sollte. Wie schon gesagt, der Hammer ist die Regelung für die Halbautomaten - keine Besitzstandsregelung. Heißt also kastrieren oder vernichten, denn verkaufen ist ja nicht mehr möglich. Sondergenehmigung des BKA halte ich nur theoretisch für eine Möglichkeit. Da habe ich seinerzeit mit einem Springmesser, das 1(!) cm zu lang war, tolle Erfahrungen gemacht. Am Ende musste ich die Klinge abbrechen und bei der Kreispolizeibehörde vorzeigen. Auf HA übertragen können wir dann in der letzten Konsequenz das Gute Stück als Edelschrott zur Begutachtung bringen. Ich meine, in dieses Papier ist der von Bremen vor einiger Zeit vorgelegte Gesetzentwurf ohne große Änderungen eingeflossen. Hätte nicht gedacht, dass Bremen solchen Einfluss hat. Ich kann nur hoffen, dass der Bundestag an den entsprechenden Stellen die notwendigen Änderungen vornimmt.
  6. Nein, im Lw Schrank ist keine Langwaffe im KW Kaliber. Danke für den Hinweis.
  7. Hierzu mal eine Frage: War die Munition in dem Falle nicht unter Verschluss? Ich habe im Schlafzimmer einen B Tresor und einen A Schrank mit seperatem Innenfach, das kein B Fach ist. Kurzwaffe im B Schrank, geladenes Magazin im Innenfach des A Schranks. Ich dachte, das sei gesetzeskonform, weil ja getrennte Aufbewahrung.
  8. Würde mich nicht wundern, wenn der R.G. selbst ´ne Plempe im Keller hätte, zum Eigenschutz, wo er doch so viele "Verehrer" hat.
  9. Es wurde auch der Wettkampf Sportpistole mit unserer Silbermedaillengewinnerin Monika Karsch übertragen. Sehr nett gemacht fand ich auch das Interview in der ARD mit der Live-Schaltung nach Hause zu Familie und Kindern. Unser Generalanzeiger in Bonn, der schon letzte Woche die Problematik des Schießsports und die Straftaten mit Waffen groß thematisiert hatte, schwieg diesen Erfolg in der Dienstagsausgabe tot - keine Zeile! Heute Morgen dann ein kleiner Artikel ohne Bild, Überschrift: "Bei der Kirmes baller ich alles weg!" Na toll!!
  10. Hier die Antwort auf meine Beschwerde bei der Landesmedienanstalt. Von: @lfm-nrw.de> Datum: 2. August 2016 um 08:09:09 MESZ An: ...... Betreff: AW: N-TV Berichterstattung bzw. Internet Veröffentlichung Sehr geehrter Herr ....., vielen Dank für Ihren o. g. Hinweis und Ihr Interesse am Mediennutzerschutz. Die Landesanstalt für Medien NRW beaufsichtigt in NRW zugelassene Internetseiten bspw. hinsichtlich möglicher Verstöße gegen den Jugendmedienschutz. Hierzu gehört auch das Online-Angebot des Senders n-tv. Hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht muss ich Ihnen allerdings leider mitteilen, dass für uns als Landesmedienanstalt leider keine Möglichkeit besteht, hier tätig zu werden. Die Verfolgung eines möglichen Verstoßes im Telemedienbereich ist gemäß § 59 Abs. 3 RStV explizit ausgenommen. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich unmittelbar an den Sender n-tv zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag .... Abteilung Regulierung Recht und Programm ______________________ Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
  11. Doch, doch! Eurosport und dann die digitalen Zusatzkanäle bei ARD und ZDF, da hielten sie sich stundenlang z.B. bei der olympischen Schnellfeuerpistole auf; aber auch bei Trap (oder war es Skeet?).
  12. Ich habe jetzt nicht das Kontaktformular benutzt, sondern eine Mail direkt an die Adresse: Beschwerde@lfm-nrw.de geschickt. Beim Text habe ich mich am Beitrag von Empty8sh orientiert. Danke für Deine Ausführungen. Ich bin gespannt, ob eine Reaktion erfolgt. Ergänzt habe ich u.a. "Sportschützen nach §15 WaffG vertreten zum Beispiel bei Europa- und Weltmeisterschaften sowie bei Olympischen Spielen die Bundesrepublik Deutschland auch international und genießen in der Sportwelt einen tadellosen Ruf". Das kommt mir nämlich eigentlich immer zu kurz! Bei Weltmeisterschaften und bei Olympia berichten unsere TV Sender teils stundenlang von Schießwettbewerben. Ganz toll ist es, wenn dann auch noch eine Medaille errungen wird. In einer Situation wie nach München ist dann aber Stillschweigen schon die positivste Unterstützung für die Sportschützen.
  13. Sag mir mal jemand genau Datum und Uhrzeit der Sendung, ich habe nur auf der N-TV Homepage gelesen und brauche diese Daten, um die Beschwerde abzugeben.
  14. Allerdings, mir graut vor der Alternative! Stell die mal eine Regierung Rot-Rot-Grün vor - glaubst Du, die trauen einem LWB über den Weg? Ich habe da meine Bedenken!
  15. Von unserem Innenminister-Darsteller hatte ich eigentlich nichts anderes erwartet, als er eine Verschärfung des WaffG ins Gespräch brachte, obwohl zu dem Zeitpunkt schon bekannt war, dass es sich um eine illegale Waffe (aus dem Darknet) handelte. Politischer Aktionismus halt, wie man es von ihm kennt. Die Bundeswehr kämpft ja immer noch mit den Folgen der von ihm verschlimmbesserten Reform. Von der Kanzlerin hatte ich mehr Grips erwartet. zu G-String-Jones: Merkel hat nicht gesagt, dass sie nichts am deutschen Waffenrecht basteln will. Sie sagte, Schnellstmögliche Verschärfung des Waffenrechts, gemeinsam in Europa den illegalen Waffenhandel unterbinden. Sie ist zwar keine Juristin, aber die Juristen in ihrer Umgebung werden das schon entsprechend auslegen! Dann könnte es Heißen: Schnellstmöglich deutsches Waffenrecht verschärfen und zusätzlich in Europa den illegalen Waffenhandel unterbinden. Ich bin eher pessimistisch - und tierisch angepisst!
  16. Danke für den Hinweis, Euskirchen war uns definitiv nicht bekannt. Scheint mir von der Anfahrt her noch ganz interessant. Für eventuelle andere Interessenten stelle ich mal den link ein: http://www.asg-euskirchen.de/oeffnungszeiten
  17. Wir suchen eine Alternative zu unserem derzeitigen Langwaffenstand. Wir haben vor Jahren mit Mühe und Not Trainingszeiten auf dem Langwaffenstand in Siegburg Stallberg (St. Hubertus) ergattern können. Leider haben sich die Konditionen im Zuge des Umbaus des Standes auf einen anderen Kugelfang und nun auf elektronische Anzeige sehr verändert. Unsere BDS ZF Scheibe und die Symbolscheibe dürfen wir nicht mehr verwenden (weil nicht zentriert) und ein versehentlicher Treffer auf der "Prallfläche" schlägt mit 5,-€ zu Buche. Wir sind bis jetzt mit Internetsuche und Nachfragen im Kreis befreundeter Schützen nicht fündig geworden. Nun suchen wir nach einer Alternative im Raum Bonn Siegburg. Kann uns jemand einen Tipp geben?
  18. Es ist jedenfalls beruhigend zu wissen, dass es auch noch "normaldenkende" Gerichte gibt. Deshalb sollte man nicht zu ängstlich sein, sich und seine Rechtsgüter zu verteidigen! Da ich aber selbst bei einer ganz vornehmen Kontrollbehörde arbeite, weiß ich auch, es hängt von dem Senat ab, bei dem verhandelt wird, denn wie schon sagst, vor Gericht und auf hoher See, da bist du in Gottes Hand!
  19. Ich glaube vor einiger Zeit gelesen zu haben (Quelle weiß ich nicht mehr, leider), dass sich ein Waffenbesitzer mit einer Waffe verteidigt hatte, die er unter Missachtung des WaffG (mit sich) führte. Das Gericht bejahte eine Notwehrsituation und sah von einer Verfolgung des Verstoßes gegen das WaffG ab, da es dem zu schützenden Rechtsgut einen höheren Stellenwert zumaß. Wenn ich das richtig in Erinnerung behalten habe (und nur dann), können wir dann nicht davon ausgehen, dass im Falle des Einsatzes eines Pfeffersprays /CS Sprays ein Gericht zu einem vergleichbaren Urteil käme? Und ist dann die Diskussion ob Waffe oder nicht Waffe oder Anscheinswaffe nicht überflüssig? Wichtig wäre doch in erster Linie, dass es sich um eine Notwehrsituation handelt. Dazu würde dann wohl auch eine angenommene (putativ) Notwehrsituation gehören. Würde mich interessieren, ob ich da eine falsche Erinnerung habe, oder ob einer aus der Gemeinschaft auch davon gelesen oder gehört hat.
  20. Nach über 40 Jahren öffentlicher Dienst und mehr als 20 Jahren externer Finanzkontrolle bin ich mir sicher:Schadenersatz seines HK gleich null! Die Firma HK hat genau das geliefert, was die Bw bestellt hat.
  21. Ich habe meine Sachkunde 1994 bei der DSU gemacht. Bei der Prüfung (schriftlich und praktisch) war eine Beamtin von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz anwesend und hat das Dokument auch abgestempelt und unterzeichnet. Die Dame hat auch den Personalausweis mit den Daten auf der Bescheinigung verglichen. Mauscheleien waren bei dem Verfahren nach meiner Meinung nicht möglich. Als meine Tochter vor einiger Zeit die Sachkunde gemacht hat, war kein Vertreter der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde anwesend.
  22. Wenn das jetzt nur um Neumitglieder geht, sehe ich wenig Probleme. Die klären wir ja auch über das Prozedere und die Mindestlaufzeiten und sonstigen Erfordernisse auf. In letzter Zeit kommen aber auch Altmitglieder mit Waffen "Altbesitz" und brauchen eine Bescheinigung über das regelmäßige sportliche Schießen. Da sind dann auch Kameraden dabei, die wir vielleicht nur einmal im Jahr oder zwei mal in drei Jahren gesehen haben. Was nach der Rechtslage gefordert ist, weiß ich. Wir sind ja alle gesetzestreue Bürger. Also verliert der Kamerad seine Waffe(n) und wir ein zahlendes Mitglied. Wenn es nur einer wäre, nun gut. Aber wenn es zwei oder drei sind, dann kommt so ein kleiner Verein schon in finanzielle Engpässe, denn die Schießstandmiete wird ja nicht weniger, wenn man ein paar Mitglieder weniger hat. Unsere Mitglieder gehören zu mindestens fünf oder sechs verschiedenen Erlaubnisbehörden. Manche sind da ganz schön penetrant geworden in der letzten Zeit. Solche Anfragen gab es früher eigentlich nicht.
  23. Da kann ich dir nur zustimmen. Mit Wettkämpfen hat es bei mir erst begonnen, als wir uns mehr Richtung BDS orientiert haben. Beim BDMP hatte ich irgendwie nicht die Traute mich direkt zur Landesmeisterschaft zu melden. War wohl Angst, mich zu blamieren unter lauter Cracks. Beim BDS fanden die Bezirksmeisterschaften auf "unserem" Schießstand statt. Haben wir uns mal probeweise zu dritt angemeldet. Ich war da schon 60 Jahre alt. Dann haben wir auch nicht nein gesagt, als wir uns für die LM qualifiziert hatten und sind nach Bocholt gefahren (Fahrgemeinschaft - schöner Tagesausflug). Mit der Quali für die DM dann die Frage, sollen wir uns das antun bis nach Philippsburg? Wir haben und es war ein wirklich schönes Erlebnis dort. Ich hoffe, dass ich dieses Jahr wieder die Quali für Ph-burg schaffe und kann bestätigen, die Wettkampfteilnahme ist für mich mittlerweile das Salz in der Suppe beim Schießsport. Ich hoffe trotz der zunehmenden Zipperlein im Alter noch recht lange daran teilnehmen zu können.
  24. In diesem Zusammenhang: Als Leiter einer SLG hatte ich offenkundig im Zusammenhang mit der zunehmenden Zahl von Einbrüchen in unserer Region und dem Bau / Umbau einer Bw Liegenschaft zu einer zentralen Flüchtlingsunterkunft von zwei älteren Herrschaften aus dem weiteren Bekanntenkreis eine Anfrage, ob sie mal mit auf den Schießstand gehen könnten, um dann später auch eine Waffe beantragen zu können. Nachdem ich mit ihnen über die Formalien bis zur Befürwortung, die Überprüfung des Bedürfnisses nach 3 Jahren und insbesondere auch die Konsequenzen eines Waffengebrauchs zur Abwehr einer Bedrohung gesprochen hatte, haben sie sich bislang nicht wieder gemeldet.
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