Zum Inhalt springen
IGNORED

Überprüfung der Aufbewahrung ohne Termin


Manurhin73

Empfohlene Beiträge

vor 11 Stunden schrieb heletz:

Noch unsinniger ging es nicht?   :confused:

Unsere Verfassung heißt eben Grundgesetz.

 

Neusprech von feinsten! (George Orwell 1984) heletz, ich hoffe folgendes überfordert dich nicht interlektuell ( auch wenn die "Zeit" die Parallele nicht auf dem Schirm hat).

http://www.zeit.de/2016/04/sprache-george-orwell-kontrolle-denkverbote-zeitgeist

Auch wenn deutsche Gerichte 1.000 Jahre (da war doch mal was?) anders vorgehen!

:wos_armee_044:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 30 Minuten schrieb heletz:

Auf unserer Verfassung steht halt vorne "Grundgesetz" drauf.

 

Drin ist eien lupenreine echte Verfassung.

 

Nur darauf kommt's an!

Nimm Dir gleich 2 Fleißkärtchen! :rotfl2::rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch für mich grenzt diese Entscheidung irgendwie an Willkür...

 

MarkF hat im Thread zum BVerwG-Urteil einen längeren Text als Rechtfertigung für die Juristerei geschrieben mit Hinweis auf das fehlende Wissen von nicht studierten Juristen und auch Beispiele vom Mediziner der operiert, dem Mechaniker etc. gebracht.

Der Unterschied ist allerdings, dass weder der Arzt noch der Mediziner noch sonstwer Vorschriften machen wie ich mich zu verhalten habe, die ich aber ohne umfangreiche Fachkenntnisse garnicht befolgen könnte.

Als Ingenieur bin ich auch angehalten die Produkte so zu bauen, dass eben der Nutzer nicht auch Ingenieur sein muss um es bedienen zu können und auch Kinder gefahrlos damit spielen können etc.

 

Es ist also in meinen Augen ein schlechter Scherz, wenn Gesetze so formuliert werden, dass der normale Nutzer OHNE Jurastudium eigentlich garnicht mehr selbst entscheiden kann ob das alltägliche Verhalten nun eigentlich rechtens ist oder nicht...

Man stelle sich vor man müsste KFZ-Mechaniker sein um sein Auto überhaupt bedienen zu können...

Denn wir reden hier ja nicht davon, dass irgendein Sonderschüler Gesetze nicht versteht, sondern auch ein hochgebildeter Arzt gewiss so manche Gesetze nicht "versteht"...

Das mit dem Verstehen lässt sich vorallem aber eben dadruch erklären, dass wie MarkF sagt, Gesetze doch menschengemacht sind und eben nicht "logisch" sein müssen, so dass ein kleverer Mensch es nachvollziehen könnte...

Sondern schlicht einem anderen Geist entspringen, der sich irgendwas dabei gedacht hat, was andere nun reihenweise "interpretieren"...

 

Gesetze sind für mich so ne Art "Kunst"...Und Kunstinterpretation habe ich gehasst ;)

 

 

Bearbeitet von keks
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann den Standpunkt von MarkF vollkommen nachvollziehen...

Nichtsdestotrotz sind für mich persönlich Gesetze, die der gutgebildete Normalbürger NICHT versteht, aber danach handeln soll, einfach ein Zustand, der immer wieder Verwunderung hervorruft...

Bearbeitet von keks
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist ein schwieriges Thema, nicht zuletzt auch aus dem Grund, daß Juristen und juristische Laien in aller Regel in verschiedenen Weisen denken und argumentieren. Ich spreche damit nicht einfach strukturierte Geister oder gar Schwachmaten an; auch andere und durchaus auch "intelligentere" Akademiker verstehen es nicht, denken anders. Da ich als FA für IT-Recht im Brot-und-Butter-Geschäft ziemlich viel mit Mandanten aus dem Elektronik- und Software-Bereich zu tun habe, kommuniziere ich viel nicht nur mit BWLer sondern auch mit Ings und Informatiker und sitze mit diesen in Vertragsverhandlungen und Besprechungen über Rechtsfragen. Da ich die Mitarbeiter der Mandanten meist schon längere Zeit kenne kann ich sie im Gegensatz zu den "Gegnern" auch einschätzen. Und da ist immer wieder erstaunlich, in welch anderen Bahnen diese teils meist doch sehr intelligenten Leute denken und wie wenig sie juristische Strukturen und Überlegungen verstehen. Und umso erstaunlicher, als ich selbst Elektronik entwickeln und programmieren kann, natürlich nicht auf dem professionellen Niveau wie diese Profis, also weiß, daß die Grundvoraussetzungen - logisches und systematisches Denken - vorhanden sind. Es ist ein bischen so, wie ein Laie nicht begreift und sich nicht vorstellen kann, was "Programmieren" bedeutet, die strukturuelle Erfassung eines Problems, dessen Transfer in einer softwaretechnisch handlebare Form.

Jenseits der richterlichen Willkür und Bösartigkeit des Gesetzgebers - darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, diese gibt es - muß man sich immer vor Augen führen, daß Gesetze das Zusammenleben der Menschen in einer Gemeinschaft regeln und Anarchie vermeiden helfen sollen. Es handelt sich um allgemeine Regeln, die normalerweise nicht für einen bestimmten Einzelfall gemacht sind (auch wenn es dafür Beispiele gibt). Je abstrakter, genereller diese Regeln formuliert sind, destso mehr stellt sich bei der Rechtsanwendung das Problem der Auslegung. Beispiel: "Du sollst Vater und Mutter und ehren". "Vater" und "Mutter" erscheint eindeutig. Aber wenn es an die Subsumtion - so wird die Anwendung der Regel auf die Lebenswirklichkeit in Form der Zuordnung der einzelnen Tabestandsmerkmale (Vater, Mutter, ehren) auf den Lebenssachverhalt bezeichnet - geht, wird es schon juristisch: Sind damit nur die verheirateten leiblichen Eltern gemeint? Oder auch der Adoptivvater? Oder auch der Stiefvater? Oder auch der sog. Ziehvater? Usw. Und was heißt "ehren"? Man soll die Eltern nicht umbringen. Klar, nicht? Aber wie ist es, wenn der Vater totkrank ist und erlöst werden will? Ist es dann nicht vielleicht sogar im Gegenteil "ehren", wenn ich ihn seinem Wunsch entsprechend erlöse? Und ohne daß er den Wunsch äußert (Koma)? Jetzt nicht auf Mord, Totschlag, Rechtfertigung und Entschuldigung schielen und ausweichen, es geht nur um das Tatbestandsmerkmal des "ehren". Heißt " ehren", daß ich Vaters Anweisung immer folgen muß? Respektvoll nicht widersprechen darf? Oder doch? Und wenn wie? 

 

Das Leben bietet unendlich viele Variationen von Geschehnissen, Verhaltensweisen, die sich oft nur in Nuancen unterscheidne. Irgendwo verläuft die Grenze zwischen "gerade noch ehren" und "gerade nicht mehr ehren". Da über die Verwirklichung der Norm, Erfüllung des Tatbestands, Menschen entscheiden (urteilen) liegt in der Natur der Sache, daß es unterschiedliche Beurteilungen gibt. In unserem kontinentalen Rechtssystem ist die Gesetzesnorm die Grundlage. Hierzu ergangene Urteile dienen als Auslegungshilfe, die allein aufgrund der Stellung des betreffenden Gerichts in der "Justizhierarchie" eine gewisse Bindungswirkung haben - als Richter werde ich der Rechtsauffasssung meines Rechtsmittelgerichts folgen, wenn ich sie als plausibel/akzeptabel ansehe und keine gewichtige Gründe habe, dagegen zu opponieren, denn ich möchte nicht gerne aufgehoben werden, als Behörde werde ich mich zunächst am VGH meines Bundeslands orientieren, oder, wenn ich aus Erfahrung weiß, daß die Sache eh nicht in die Berufung kommt, an der Rspr. des zuständigen VG. Logisch, oder?

Sog. Rechtswissenschaftler - Profs und Praktiker - schreiben Aufsätze für Fachzeitschriften oder Monographien (einzelne Bücher) zu jurisitschen Fragen und rezensieren Urteile. Teils aus "Berufung", also weil ihnen das Thema auf den Nägeln brennt, teils um wissenschaftliche Reputation zu sammeln (auf darüber brauchen wir an dieser Stelle nicht zu diskutieren), teils aus Eitelkeit, und natürlich können alle Gründe zutreffen. Damit beinflussen sie die (auch höchstrichterliche) Rechtsprechung (was mir auch schon gelungen ist). Diese als "Literatur" bezeichneten Meinungen sind natürlich nicht bindend, aber sie gibt den Praktikern - Richtern und RAe - Argumentationshilfe.

In den sog. Kommentaren, die von Profs und Praktikern verfaßt werden und die je nach Alter (manche wurden vor vielen zig Jahren begründet) einen gewissen institutionalen Charakter besitzen, wird die zu den Gesetzen ergangene Rechtsprechung und Literatur gesammelt, ausgewertet, nachgewiesen und natürlich auch eigene Meinungen publiziert. In der Vor-IT-Zeit, als es weder elektronische Datenbanken noch gar Internet und google gab - das können sich die Jüngeren nicht vorstellen - waren die Kommentare (neben natürlich den Gesetzen) DAS Arbeitswerkzeug des Pratikers. Natürlich mußte man die wesentlichen Auslegungen oder deren Grundzüge und Meinungen kennen, vor allem im Examen (denn die Klausuren des ersten Staatsexamens mußte und muß man allein mit dem Gesetzestexten und dem eigenen Gerhin bestehen), und dies über ein ziemlich breites Gebiet des Rechts (natürlich keine Orchideengebiete wie Waffenrecht oder, wie es mir damals in einer Klausur ging, dem Gesetz über die betriebliche Altersversorgung - so was kann kommen, dann muß man eben nur mit dem Gesetz und allgemeinem Rechtsverständnis und juristischem Können auskommen), aber der routinemäßige Blick in den Kommentar selbst wenn man meinte, Bescheid zu wissen, war jedenfalls für den guten Juristen obligatorisch. Diese Kommentare werden/wurden je nach Umfang jährlich oder in längeren Intervallen überarbeitet, aktualisiert, und waren und sind vergleichsweise teuer. Natürlich gibt es nicht für jedes unserer zig-/hunderttausend Gesetze einen Kommentar, meist muß man sich, wenn es keine Rechtsprechung und Literatur zu der konkreten Frage gibt, in die Niederungen der amtlichen Begründungen für das betreffende Gesetz begeben, was aber schon die höheren Weihen gleichkommt und leider die Fähigkeit der Mehrzahl übersteigt), aber für wichtigsten, und meist auch mehr als nur einen. Zum Waffenrecht findet an in gut sortierten Bibs 1/2 dutzend, teilweise aber auch schon ältere Kommentare.

Wer nicht gerade in der nahen Nachbarschaft einer Uni mit Jura-Fakultät oder einer guten Gerichtsbib sein Büro hat, der mußte - je nach Tätigkeitsgebiet,, Anspruch/Niveau und Gedächtnis erhebliche Summen für Kommentare, Fachzeitschriften, Entscheidungssammlungen, Bücher ausgeben. In der Regel wurden durch die Literatur nur die in Fachzeitschriften oder Entscheidungssammlungen veröffentlichten Entscheidungen nachgewiesen, was natürlich nur ein sehr, sehr kleiner Teil der jährlich ergangenen Entscheidungen war. Im Zeitalter von Internet, google & Co. ist die Bedeutung der tradierten juristischen Arbeitsmittel zwar zurückgegangen, gehören aber nach wie vor zum Handwerkszeug. Daher ist es auch heute noch so, daß man sich freut, wenn man für die eigene (bzw. dem Mandanten günstige) Meinung in einem Kommentar eine Belegstelle findet. Denn Belege, Quellen für Behauptungen, Fundstellen sind das A & O der jurisischen Argumentation, sofern man nicht gezwugen ist, Neuland zu betreten. Und auch dann bemüht man sich, von anerkannten Grundlagen/Grundsätzen auszugehen, und daraus mit den juristischen Argumentationswerkzeugen eine Begründung zu entwickeln.

 

In dieser juristischen Arbeitswelt lebt und arbeitet der Praktiker. Auf der einen Seite Gesetze, zu deren Verständnis (und Auslegung) die genannten Werkzeuge und Quellen dienen und herangezogen werden. Auf der anderen Seite die unendliche Vielfalt des wirklichen Lebens, die in jedem Fall erneut aufgebröselt, analysiert, destilliert und reduziert wird, damit sie rechtlich erfaßt werden kann. Wie an anderer Stelle schon angesprochen kann ich jedermann nur empfehlen, für eine bestimmte Regelungsmaterie selbst Gesetzgeber zu spielen, seine "richtige" Regelung zu formulieren, und sich danach als advocatus diaboli "abseitige" Sachverhalte aus dem Leben auszudenken und versuchen, zu subsumieren.

 

Juristerei ist eine konservative Sache, sie baut im wesentlichen auf Bestehendem auf  und Neuerungen müssen sich durchsetzen. Daher schaut man zunächst, ob eine bestimmte Rechtsfrage bereits in einer Weise entschieden wurde, die sich für den aktuellen Fall nutzbar machen läßt. Zum einen, weil der vorliegende Fall den Entscheider normalerweise kalt läßt (was ja auch gut ist) und er daher weder mit Emotionen dabei ist noch seit Jahren eine bestimmte Rechtsmeinung wie eine Monstranz vor sich her trägt. Also kann man sich an den ausgetretenen Wegen orientieren (das kling jetzt bösartig, aber die breite Masse der Fälle bewegt sich in diesem Rahmen und anders wäre das System nicht zu bezahen). Außerdem erhöht es die Akzeptanz einer Entscheidung, wenn man nicht irgendwelche neuen Grundsätze aus dem Hut zaubert oder besserwisserisch seine Meinung über die der unterlegenen Partei stellt (so wie das BVerwG in der hier zitierten Entscheidung, denn Floskeln wie "selbstverständlich" und "offensichtlich" in Urteilen besagen nur, daß der Richter seine persönliche Meinung zum Verdikt erhebt ohne sie ordentlich begründen zu können, ohne einen Beleg dafür zu haben) sondern sich auf eine Vielzahl vergleichbarer Entscheidungen oder Literaturmeinungen berufen kann. Auch in der Rechtsmittelinstanz. Denn grundsätzlich kann man davon ausgehen, daß eine "ständige Rechtsprechung", eine gefestigt Praxis einer bestimmten Auslegung, "richtig" und "gerecht" ist. Denn bei der Vielzahl der einschlägigen Fälle liegt auf der Hand, daß als unrichtig, ungerecht empfundene Meinungen immer wieder angegriffen werden. Natürlich kann es eine Zeitlang dauern, bis der untergerichtliche "Widerstand" ober- und höchstrichterlich Erfolg hat und erfordert leider meist, daß die Zuständigkeiten wechseln oder Richter ausscheiden. 

Aber so ist das System und bei allen Schwächen und auch berechtiger Kritik hat es sich durchaus bewährt. Das schwächste Glied ist naturgemäß der Mensch, nämlich in Form zum einen des Richters und zum anderen der Politiker, vor allem der Finanzminister. 

Es ist zwar Binsenweisheit, die gleichwohl gerne ignoriert wird: Macht korrumpiert und unbegrenzte (ider unkontrollierte) Macht korrumpiert gewaltig. Früher, als noch alles besser war ;-), und das habe ich teilweise selbst noch erlebt, gab es eine wirksame Kontrolle durch den Instanzenzug. Es gibt viele Ursachen, die zu diskutieren hier nicht weiterführt, aber Tatsache ist, daß die instanzgerichtliche Kontrolle zunehmend abgenommen hat und abnimmt. "Die Politiker" wollen nämlich möglichst wenig Geld für Justiz ausgeben, und da es dafür keine Lobby gibt - der Bürger schreit erst auf, wenn er selbst betroffen ist, und das ist er normalerweise so gut wie nie - werden eben die Rechtsmittel eingeschränkt. Immer mehr. Der entscheidende Richter entscheidet, ob er ein Rechtsmittel zuläßt, das Rechtsmittelgericht entscheidet, ob es ein Rechtsmitteln annimt, und da wird fleißig judiziert und argumentiert, warum man dies nicht tun muß. Die zitierte Entscheidung des BVerwG ist ein Beispiel dafür. Gut, teilweise ist die Begründung zutreffend, aber wenn ich Sätze lese, daß man von weiterer Begründng absehen, wel es nicht förderlich sei, dann würgt es mich.

Es ist offenkundig: Richter sind Menschen und wenn man den Mensch nicht kontrolliert wird er im Rahmen seiner Befugnisse anmaßend. Je mehr Begriffe wie Berufs- und Dienstethos zu Fremdworten werden, je mehr derjenige, der sich freiwillig an Regeln hält, sich wie ein Depp vorkommt, destso engmaschiger muß die Kontrolle sein.  Aber das Gegenteil ist der Fall, weswegen das ganze System schlechter wird. Ich bin davon überzeugt, daß wir irgendwann wirklich eine korrupte Justiz als weitgehenden Normalzustand haben werden. Ohne bzw. mit zunehmend abnehmender Kontrolle ist dies zwangsläufig.

 

Zu der zitierten Entscheidung des BVerwG: Das "Ergebnis" war gewollt, das ist klar. Ob eine durchgeladene Waffe im supersicheren Schrank oder Waffenraum nun unsorgfältig ist oder nicht ist keineswegs selbstverständlich. Wenn man sich etwa vorstellt, daß der unbewaffnete Bewohner durch Einbrecher gezwungen wird, seinen Tresor zu öffnen, dann ist es für die Wegnahme der Waffen ohne Bedeutung, ob das Magazin neben der Waffe liegt oder eingesteckt oder durchgeladen ist. Aber für seine Verteidigung und damit gerade die Vereitelung der Wegnahme macht es einen Unterschied: Liegt die Glock durchgeladen so, daß ich sie nach Öffnen sofort greifen kann, habe ich die Chance, mich zu verteidigen. Muß ich erst das Mag reinschieben und durchladen sieht es viel schlechter aus. Natürlich ist es eine Frage des Einzelfalls, ob es wirklich etwas "bringen" kann. Aber darum geht es nicht. Es geht um die "Sorgfalt" und angebliche "selbstverständlich" fehlende Sorgfalt, wenn man eine Waffe durchgeladen im Schrank hat. Und hierzu ist eine umfassende Abwägung vonnöten.

Aber es könnte ja auch sein, daß nicht Einbrecher den Mann zwingen, den Schrank zu öffnen, sondern Staatsdiener - und es darf ja nicht sein, daß man sich dagegen wehren könnte.

Ob aber die Nichtzulassung der Revision im Ergebnis gerechtfertigt oder geschoben war läßt sich ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts nichts beurteilen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wobei hier über einen Umweg (fehlende Sorgfalt) eine Verfehlung (Unzuverlässigkeit) konstruiert wird, die durch die konkreten Vorschriften zur Aufbewahrung des WaffG zunächst gar nicht erkennbar ist. Wenn man dieser Art der Argumentation folgt, dann ist ein getanktes Auto auch ein Grund für den Führerschein-Entzug. Selbst wenn es abgeschlossen in der Garage steht...

 

Zur weiter oben angekratzten Frage nach Rechtsbeistand:

Ich persönlich kann sowohl dafür als auch dagegen argumentieren, wenn man zur Nachschau den RA ruft, dann verschärft man auf jeden Fall eine Begegnung mit einer Verwaltungsbehörde. Wenn ich andererseits höre, daß die Streifenwagen á la Miami Vice vorfahren um einen Verwaltungsakt zu begleiten, dann sind die Scharfmacher nicht auf der Seite der privaten Waffenbesitzer zu finden. Kann also durchaus angemessen sein, vor allem wenn man sich wie ich über diese Verletzung der Privatsphäre Qua Gesetz ohnehin schon ärgert.

Andererseits ist ein "Profi-Zeuge" wie ein RA auch eine Versicherung dagegen, daß bei der Nachschau durch die Behörde die (vielleicht) anwesende Polizei durch "Schnüffeln" Beifang macht oder Befugnisse überschritten werden.

 

Ich denke, das muss jeder nach seinem persönlichen Verhältnis zur Behörde entscheiden.

 

Was bei der Nachschau gemacht werden kann ist ein wenig dehnbar....

 

Eigentlich dürfte nur überprüft werden, ob das Behältnis, in dem aufbewahrt wird, den Vorschriften und Normen entspricht, Blick auf's Typenschild reicht. Relativ leicht kann auch verlangt werden, daß die Waffen vorgezeigt werden, für die Erlaubnisse bestehen. Und das kann dann mit dem Abgleich der Informationen in der Waffendatenbank sinnvoll verbunden werden. (Dazu wird man sonst vorgeladen...) Dann ist noch die korrekte Trennung von Waffe und Munition zu checken.

 

Wegen dem "geladen, unterladen, teilgeladen, fertig-geladen, gemeinsam mit zugehöriger Munition": Das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen Condition 1 und Condition 3, beides ist "geladen"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um zum Thema des Freds zurückzukehren:

Ob man einen Zeugen, gar seinen RA des geringsten Mißtrauens (das kostet ja), hinzuzieht, ist letztlich eine Frage des Verhältnisses zu den SB der Waffenbehörde. Bis ich eines besseren belehrt werde möchte ich davon ausgehen, daß das gegenwärtige zwar nicht von Freundschaft oder gar herzlicher Zuneigung aber wenigstens von grundsätzlichem gegenseitigen Respekt und Fairness (auch wenn man sich nach der Erkenntnis, daß weder SB noch Amtsleiter noch Widerspruchsausschuß die Widerspruchsbegründung durchgelesen haben, fragt, was dies für eine Art von Verwaltung ist) geprägte Verhältnis nicht durch das Stellen von Fallen und bösartiger Schnüffelei ausgenutzt wird. Besteht dagegen jeder Kontakt mit der Behörde aus Kampf und Streit oder ist den Leuten jede Schlechtigkeit zuzutrauen, dann würde ich zumindest einen einigermaßen Kundigen, also etwas einen Vereinskollegen, dabei haben wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt doch noch mal zu der Entscheidung des BVerwG:

Hier ist die zweitinstanzliche Entscheidung des OVG Münster:

https://openjur.de/u/685658.html

Der Kläger war offenbar ein, naja, etwas bedenklicher Zeitgenosse. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß vielleicht nicht die Welt aber zumindest seine Umgebung etwas sicherer geworden ist. Und dies haben ganz gewiß die Richter auch so gesehen.

Auch ohne die Aufbewahrung einer durchgeladenen Waffe im Waffenraum hätten die festgestellten Mängel für das Einkassieren der WBKen genügt. Wir wissen zur Genüge, daß die Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen stellt und daß noch nicht einmal Verstöße gegen waffenrechtliche Regeln erforderlich sind. Natürlich kann man diese Einstellung kritisieren. Überträgt man diese - kein Restrisiko hinnehmbar - auf andere Lebensbereiche, dann müßten Führerscheine in großer Vielzahl entzogen werden. Jeder simple Fahrverstoß, jedes unzulässige Parken müßte dazu führen. Wer irgendwie gegen die Regeln verstößt bietet jkeine Gewähr (100%ige Sicherheit, nicht durch leichtsinnige Fahrweise, Trunkenheit, Unachtsamkeit oder gar Vorsatz andere zu schädigen. Natürlich würde man so etwas als völlig unverhältnismäßig angesehen und zu rech genügt nicht jeder Regelverstoß sondern es müssen schon schwerwiegende Verstöße sein. Und objektiv genügt natürlich das Herumliegenlassen von etwas Mun im Schlafzimmer nicht, um daraus das gegenüber dem Normalfall gesteigerte Risiko zu bejahen, der Betreffende würde mit seinen Waffen anderen Schaden zufügen. Andererseits aber muß man auch erkennen, daß die waffenrechtliche Anforderung der Zuverlässigkeit nicht für z.B. Führerscheine gilt. D.h. die Maßstäbe sind qua Gesetz unterschiedlich.

DAs OVG begründet auch die Auffassung, daß Schußwaffen nicht (durch)geladen gelagert werden dürfen. Was zwar fehlt ist der Aspekt einer für Notwehrzwecke vorgehaltenen Notwehrwaffe (siehe oben) - aber diesem Zweck diente die Büchse ohnehin nicht. Man mag dem OVG im Ergebnis vielleicht nicht folgen wollen, aber auf das "Verbot", geladene Waffen abzulegen, als sachgemäßen Umgang mit Schußwaffen abzustellen, ist weder willkürlich noch abwegig.

Zwar war es nicht entscheidungserheblich, denn aus prozessualen Gründen - Munition im Schlafzimmer, das BVerwG hat es kurz ausgeführt - war die Revision bzw. Beschwerde in der Tat nicht zulässig/begründet. Dennoch halte ich es für unzulässig, wie das BVerwG apodiktisch das Lagern einer geladenen Waffe als "selbstverständlich" unzulässig stigmatisiert. Man kann dies, je nach Fall, auch anders sehen, zumindest gibt es nicht offensichtlich abwegige Gegenargumente. Aber dies zeigt ein weiteres Mal die Arroganz und Selbstherrlichkeit dieses 6. Senats des BVerwG, wie wir sie ja auch aus der Jäger-HA-Entscheidung kennen. Im Studium, im Examen, würde ich dies durchaus als mangelhaft bewerten. Aber quod licet iovi .... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 9 Monate später...

Ich hole den alten Fred noch mal  hoch. Heute informierte mich ein Schütze meines Vereins, dass die Kontrolle der Aufbewahrung seiner Waffen zum zweiten Mal innerhalb von 5 Jahren erfolgte. Keine Beanstandungen, aber 70 € Kosten. Der Schütze wohnt in  Hamburg.

Bei mir fand vor einem halben Jahr ebenfalls die Überprüfung statt, es wurde kontrolliert, ob die in den WBK eingetragenen Waffen vorhanden waren und gefragt, ob Munition und Waffen getrennt verwahrt werden. Keine Beanstandungen. Keine Kosten.

Es ist schon gediegen, dass die Behörde mittlerweile für einen von ihr initiierten Verwaltungsakt Gebühren verlangt. Wenn ich das weiterspinne, fallen mir viele Gelegenheiten ein, wie die Gemeinde ihre Finanzen aufbessern kann: Die Polizei prüft, ob ein Einbruch stattgefunden hat: 115€; die Feuerwehr prüft, ob der Hydrant noch frei zugänglich ist: 85,-€; die Wasserwerke prüfen, ob die Scheißhausrohre noch frei sind : 315€. Das alles, wohlgemerkt, ohne Aufforderung des Bürgers. Ich glaube, ich gehe mit meinen kreativen Ideen doch noch in die Politik und saniere den Haushalt:spiteful:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten schrieb P22:

Deine Überlegungen finden sich aktuell in einem anderen Topic wieder:

Ja, danke, hab ich gesucht und nicht gefunden. Mir ging es eigentlich auch nur darum, darauf hinzuweisen, dass es mit einer einmaligen Kontrolle offensichtlich nicht getan ist. Und dann kamen mir plötzlich so tolle kreative Ideen...Ich mach das doch mit der Kommunalpolitik...Zieht Euch schon mal warm an:grin:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Lanzelot50:

Es ist schon gediegen, dass die Behörde mittlerweile für einen von ihr initiierten Verwaltungsakt Gebühren verlangt.

Und von mir wird für einen neuen Personalausweis, den ich eigentlich selber gar nicht brauche, auch eine Gebühr verlangt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 35 Minuten schrieb Jürgen Klünder:

Und den du dann schleunigst in eine Metallbeschichtete Hülle packen solltest.
Der RFIDChip ist bis auf 50m auskennst

Wozu nützt MIR der Chip? Ich  meine, falls der versehentlich was abbekommen sollte?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Lanzelot50:

... dass die Kontrolle der Aufbewahrung seiner Waffen zum zweiten Mal innerhalb von 5 Jahren erfolgte. Keine Beanstandungen, aber 70 € Kosten. Der Schütze wohnt in  Hamburg.

Rechtsmittel gegen die Gebühren!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seid ihr eigentlich alles Rentner oder Lehrer ? Und ständig oder ab 2 zu Hause? Wann treffen euch die Kontrolleure denn immer an?

 

Hatte das schon an anderer Stelle geschrieben , ich halte die Kontrolle in Zeiten von whats app etc. Für ein Recht theoretisch es Phänomen. ( Außer ihr habt jetzt ne. Familie mit 3 kleinen Kinder und ständig klingeln Kids oder Muttis aus der Nachbarschaft)

 

Sollte es wirklich mal klingeln , geht der erste Blick aufs Handy . Jeder der spontan zu Besuch kommt würde vorher schreiben und selbst DPD schickt ne Benachrichtigung wenn ein Paket kommt. Ich frag mich dann immer wie groß ist die Wahrscheinlichkeit für 3 nackte Blondinen und wie groß für 2 Männer die mir den Leuchtturm schenken wollen.

--> wird es keinen Gang zur Tür geben ......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Jürgen Klünder:

Der RFIDChip ist bis auf 50m

 

No offence, aber:

 

Falls du meinst dass die dort gespeicherten Daten aus der Ferne einfach so ausgelesen werden können das ist bisher nur ein Mythos... (Lies das noch mal nach dann siehst du was ich meine)

 

Die Kommunikation läuft verschlüsselt, was aber nicht heisst dass es nicht eines Tages z.b. mit Quantencomputern oder durch Sicherheitslücken ausgehebelt werden könnte.

 

Und 50m stimmt auch nicht, man müsste viel, viel näher dran sein und selbst dann geht bisher (noch) nicht.

Bearbeitet von omnius
Rechtschreibung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb omnius:

Die Kommunikation läuft verschlüsselt, was aber nicht heisst dass es nicht eines Tages z.b. mit Quantencomputern oder durch Sicherheitslücken ausgehebelt werden könnte. Und 50m stimmt auch nicht, man müsste viel, viel näher dran sein und selbst dann geht bisher (noch) nicht.

Die RFID Chips aus deiner Credit Card werden so aus 50cm ausgelesen, d.h., wenn du beim pinkeln auf der Autobahntoilette stehst. Und selbst ein 128bit Algorithmus wird selbst mit Quantencomputern ( gibt es noch lange nicht)  erst nach mehreren tausend Jahren geknackt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 53 Minuten schrieb kulli:

Seid ihr eigentlich alles Rentner oder Lehrer ?

Ich muß mich bei Dir entschuldigen: Ich bin tatsächlich Pensionär/Rentner. Tut mir echt leid.

Und das man einfach nicht an die Tür geht, wenn es klingelt: Du bist ja ein ganz Raffinierter. Darauf muß man erstmal kommen! Tolle Idee, hat sich das Forum doch gleich wieder gelohnt:spiteful:

Aber so ganz neu ist die Idee doch nicht.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.