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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb detlef86:

Das nächste BGBl. I Nr. 45
erscheint am 27.09.2016

Und Du glaubst, das man es schon geschafft hat das Gesetz auszufertigen und dem Bundespräsidenten zur Unterschirft vorzulegen?

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vor 20 Stunden schrieb detlef86:

Das nächste BGBl. I Nr. 45
erscheint am 27.09.2016

https://www1.bgbl.de/

Am Samstag hole ich meine böse, schwarze, besonders gefährliche Selbsladebüchse bei Frank&Monika ab. :D

 

Na da bin ich ja gespannt, ob wir dieses Thema HEUTE dann endgültig abschließen können  - ich persönlich würde mich sehr darüber freuen!!

Bearbeitet von PatVI
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vor 20 Minuten schrieb PatVI:

 

Na da bin ich ja gespannt, ob wir dieses Thema HEUTE dann endgültig abschließen können  - ich persönlich würde mich sehr darüber freuen!!

Soeben erschienen,konnte aber keine Verkündung finden !!!!!

Müssen wir wohl weiter warten;hoffentlich nicht bis November.:munky2:

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vor einer Stunde schrieb Axel Junghans:

Soeben erschienen,konnte aber keine Verkündung finden !!!!!

Müssen wir wohl weiter warten;hoffentlich nicht bis November.:munky2:

 

M.M.n. wird in der Zwischenzeit kein Richter mehr der kruden Auffassung aus dem Urteil des BVerwG folgen können, nachdem der Gesetzgeber ja nun klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, wie er die strittige Regelung im BJagdG vor Jahrzehnten meinte. Insofern wird sich zwar der ein oder andere Sachbearbeiter noch weigern, entsprechende Waffen in WBKs einzutragen, der jagdlichen Verwendung (mit 2-Schuß-Magazin, wie im noch aktuell gültigen BJagdG formuliert) dürfte aber nur ein "Löffel Dünnes in der Hose" entgegensprechen. Das ist aber nur meine bescheidene Meinung.

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vor 17 Stunden schrieb Gutachter:

In Baden Württemberg gibt es Städte, die eintragen.... Spätestens nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der ganze Irrsinn "erstmal" vom Tisch.... Dann kommt aber die EU :-(.

... zu dem Thema Ländle ....

 

Bei meinem Waffenhändler war ein Kunde aus der Gegend Schwäbisch Hall ....

 

Bei Ihm war gestern ein Kontrolleur für seine Waffen ( Kosten der Überprüfung 60 € ). Der bestätigte ihm, dass seit letzter !! Woche vom Innenministerium ein Schreiben an die Behörden ging, dass KW von dem Urteil nicht betroffen sind. HA werden jetzt schon wieder (23.9- hier ging der Nachrichtenfluss anscheinend doch etwas schneller ..) eingetragen.

 

Gruß

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vor 2 Stunden schrieb bud-wei-ser:

... zu dem Thema Ländle ....

 

Bei meinem Waffenhändler war ein Kunde aus der Gegend Schwäbisch Hall ....

 

Bei Ihm war gestern ein Kontrolleur für seine Waffen ( Kosten der Überprüfung 60 € ). Der bestätigte ihm, dass seit letzter !! Woche vom Innenministerium ein Schreiben an die Behörden ging, dass KW von dem Urteil nicht betroffen sind. HA werden jetzt schon wieder (23.9- hier ging der Nachrichtenfluss anscheinend doch etwas schneller ..) eingetragen.

 

Gruß

 

60€ für eine Überprüfung bei einer Privatperson oder war das auf den Händler bezogen?

An welche Behörde ging das Schreiben?

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vor 16 Stunden schrieb Cash:

 

60€ für eine Überprüfung bei einer Privatperson oder war das auf den Händler bezogen?

An welche Behörde ging das Schreiben?

Die Überprüfung erfolgte bei einem "Jungjäger". Das Schreiben ging an seine Verwaltungsbehörde. Ich weiss nicht wie es in Baden Würthenberg heisst ... Untere Jagdbehörde... ???

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Am 09/28/2016 um 20:44 schrieb Gutachter:

In Baden Württemberg gibt es Städte, die eintragen.... Spätestens nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der ganze Irrsinn "erstmal" vom Tisch.... Dann kommt aber die EU :-(.

Edit.

Bearbeitet von chapmen
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