Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

HAllo,

abgesehen davon, das es mir egal ist was "die" Allgemeinheit als unhöflich ansieht, ist es einfach dämlich 11 Tage vor Entscheidung noch so ein Fass auf zumachen und seinen Jagdschein zu riskieren.

Es gab eine Weisung vom Innenministerium an die bayerischen Behörden das so zu machen. Hat sich ja in Bayern erledigt.

Und da ich auch noch immer Abschnitte vom verehrten Herrn @Schiiter: sehen muß: War ja klar das Du wieder auf sowas rumreitest, da du wieder keine Argumente hast. Kauf doch so einen SLB mit wechselbaren Magazin und bemühe die Gerichte wenn sie dich am Arsch haben. Ich hoffe es geht für Dich nicht all zu schlimm aus.

 

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb voyager:

...abgesehen davon, das es mir egal ist was "die" Allgemeinheit als unhöflich ansieht, ist es einfach dämlich 11 Tage vor Entscheidung noch so ein Fass auf zumachen

 

Finde ich auch. Leute, bleibt gelassen. Ball flach halten.

Die eineinhalb Wochen bis zur (aller Voraussicht nach) "Absegnung" durch den Bundesrat kiregen wir auch noch rum.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Wirkungg der BVerwG-Entscheidungen hatten wir doch bereits vor Monaten durchgekaut und die von universalwaffen.de gepostete Stellungnahme von Kassel bringt die Sache sehr gut (und überraschend für eine Behörde) auf den Punkt. Damit ist alles gesagt. Wo die Behörden diese Auffassung vertreten - das dürfte bundesweit die Regel sein - kann man entweder noch ein paar Wochen länger abwarten oder muß rechtlich dagegen vorgehen, was aber höchstwahrscheinlich völlig überflüssig wäre und nur unnötige Kosten verursachen würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Athelas:

Aus der kleinen Änderung soll wohl wieder eine große werden. Falls das so beschlossen wird, dann bleibt die SLB wohl den Winter über im Schrank. :-/

 

Genau, und dann gibt's kein Bedürfnis mehr dafür, weil ein Jahr lang kein einziges Stück Wild damit erlegt worden ist, ohne dass die Strecken sich als Faloge davon signifikant verändert hätten. Hahahahah!

 

 

 

 

Bearbeitet von JasperBeardley
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Woraus lest ihr, dass der Vermittlungsausschuss wegen der Magazin-Sache angerufen werden soll?

 

Die Magazin-Sache wurde doch vom übrigen Gesetzgebungsverfahren abgetrennt und getrennt vom Bundestag bereits beschlossen. Hier geht es meiner ganz bescheidenen Ansicht nach um den ganzen Rest, aber eben nicht um die Magazin-Sache.

 

Das Bundesjagdgesetz ist jedenfalls auf der Tagesordnung für den 23. September:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/948/download/948-to.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Nach meiner bescheidenen Interpretation ist Drucksache 455/16 die Magazin-Sache und 455/1/16 der ganze Rest. Die oben verlinkte Ausschussempfehlung bezieht sich 455/1/16.

 

Ich würde mal keine Panik schieben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin kein Jäger, jedenfalls noch nicht. Kurze Frage, braucht man als Jäger eigentlich ein abgeschlossenes Jurastudium und und 5 Jahre Berufserfahrung?  Man muss ja die Gesetze beachten.

 

Zitat  Drucksache 455/16:

"  1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: „c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“. 2. In § 36 Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 1 Nr. 2 und 3“ durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 2, 2a, 2b und 3“ ersetzt. 3. § 38a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2a Buchstabe a“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2a Buchstabe a, auch in Verbindung mit Absatz 3,“ ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Absatz 3,“ ersetzt. 4. In § 39 Absatz 2 Nummer 5 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 1, 2 Buch ..... "

 

Als Techniker verstehe ich nur Bahnhof, ok. den Halbsatz hinter c) verstehe ich schon.  Das andere sieht für mich eher aus, wie der Spagetti-Programmcode einer Software:lol:

Gruß SJ

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb speedjunky:

Ich bin kein Jäger, jedenfalls noch nicht. Kurze Frage, braucht man als Jäger eigentlich ein abgeschlossenes Jurastudium und und 5 Jahre Berufserfahrung?  Man muss ja die Gesetze beachten.

 

Zitat  Drucksache 455/16:

 

Als Techniker verstehe ich nur Bahnhof, ok. den Halbsatz hinter c) verstehe ich schon.  Das andere sieht für mich eher aus, wie der Spagetti-Programmcode einer Software:lol:

Gruß SJ

 

Nein. Aber es hilft.

Quatsch.

Aber warum beschäftigst Du Dich auch mit der Gesetzgebung?

Du könntest Dich auf folgendes beschränken:

1. Derzeit ist bekommst Du keinen HA mit Wechselmag eingetragen und es ist derzeit für Jäger, die kein Risiko eingehen wollen, nicht ratsam, mit so etwas zur Jagd zugehen. Wenn Du das JETZT nicht akzeptieren willst mußt Du dagegen klagen.

2. Es besteht begründete Hoffnung, daß sich dies in absehbarer Zeit für alle Jäger ändert.

3. Daraus folgt: Es genügt, regelmäßig beim Amt nachzufragen, ob die "Änderung" erfolgt ist, wenn man sich nicht darauf verlassen möchte, dies anderweitig mitzubekommen.

 

Anders gesagt: Wollte ich mich mit der aktuellen Forschung in einem Detailgebiet etwa der Medizin, Quantenphysik, Biochemie oder auch nur mit IT oder Elektronik befassen, würde ich ebenfalls nichts verstehen. Mir sind schon die Mehrzahl der Artikel in "Natur und Wissenschaft "der FAZ trotz respektablem IQ und sehr hoher juristischer Qualifikation weitestgehend nicht verständlich, weil ich keine entsprechende Ausbildung habe sondern nur allgemein interessiert bin. Und obwohl ich IT sozusagen von der Wiege an - seit 1985 - wenn auch nur hobbymäßig mache verstehe ich viele Artikel in der c´t schlichtweg nicht (mehr). Und obwohl ich seit ca. 45 Jahren hobbymäßig Elektronik mache sind mir viele technische Unterlagen und Materialien meiner Mandanten aus dem Elektronik-Bereich unverständlich.

 

Das ist halt so. Das Verstehen von Fachpublikationen erfordert Fachwissen.

 

Und dann stellen Du und andere sich hin und erwarten und fordern, daß Fachpublikationen für Gesetz & Recht allgemein verständlich sein sollen? Und könnte man es so machen, daß ein intelligenter Mensch wie Du es auch ohne jdes Fachwissen versteht, kommt ein typischer BILD-Leser und fordert das gleiche. Und könnte man dies auf diese Niveau herunterbrechen, dann würde ein Asylant ohne Deutschkenntnisse kommen und ebendies verlangen.

Selbst die 15 Gebote (bekanntlich hat der Dappes beim Absteigen zwei Tafel fallenlassen, nämlich die weiteren Regeln, die für das Verständnis der überlieferten 10 Gebote wichtig sind, plus die extrem kleingemeißelte und nur aus Abkürzungen verstehende Begründung durch den Gesetzgeber, sozusagen eine Mischung aus Palandt und amtlicher Begründung ;-) ) sind, wenn man sie auf komplexe Fälle des wirklichen Lebens anwendet, nicht einfach zu verstehen (Beispiel: "Du sollst nicht töten." Wie ist es aber mit Krieg, Todesstrafe oder einfach nur Notwehr/Nothilfe - von der Forderung Gottes, den Erstgeborenen zu opfern/töten, nicht zu reden? Die 10 Gebote sagen darüber überhaupt nicht aus.).

 

Hinzu kommt: Du beschwerst Dich nicht ein einmal über den Inhalt, also die Juristerei als solche, sondern nur über die Art und Weise, wie sprachlich Gesetzesänderungen beschlossen bzw. dokumentiert werden, wobei es noch nicht einmal wie überall sonst um wirkliche Fachtermini geht - entgegen des ständigen Lamentos benutzen Juristen kaum fachspezifische Termine (vergleicht das mal mit z.B. Medizin) sondern nur eine besonders exakte, komprimierte und in gewisser Hinsicht formalisierte Sprache, die mit den natürlichen redundanten Blabla-Sprachgepflogenheiten auch des sprachgewandten Menschen kollidiert und zum Verständnis ein gegenüber BILD erhöhte intellektuelle Anforderungen und etwas Training erfordert - sondern nur um die komprimierte und exakte sprachliche Verpackung. 

 

Was, mein Lieber, ist etwa an:

"2. In § 36 Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 1 Nr. 2 und 3“ durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 2, 2a, 2b und 3“ ersetzt."

nicht verständlich?

Du schaust in 36 Absatz 3 und suchst dort die Worte "Absatz 1 Nr.2 und 3". Diese Folge von Buchstaben ersetzt Du durch "Absatz 1 Nummer 2, 2a, 2b und 3". Fertig. Was ist daran so schwer? Du bist Techniker, Du beherrschst ganz andere schwierige Dinge.

Ach - Du weißt nicht, was in den zitierten Vorschriften steht? Dann hör auf zu greinen sondern geh zu www.gesetzeiminternet.de und schau es Dir an. 

Ja, Herrgottszeiten, erfordert das wirklich die intellektuelle Kapazität eines Albert Einstein? Dann wären 160.000 Anwälte, 60.000 (oder so, ich weiß die Zahl nicht auswendig) Richter plus einige 100.000 weitere Volljuristen und andere Leute, die tagtäglich mit Gesetzen umgehen, Einsteins. Was sie definitiv nicht sind.

 

Auch auf die Gefahr, daß Du mich für ein arrogantes A* hältst (was ich jedenfalls teilweise auch bin):

Dieses Lamento beruht schlicht auf der Faulheit und Bequemlichkeit, nicht genau lesen, den Intellekt einsetzen und mitdenken zu wollen, auf der Erwartung, alles was mit Recht & Gesetz zu tun habe müßte sprachlich wie inhaltlich das Niveau von BILD und der Speisekarte einer Pommesbude besitzen und sozusagen nicht nur mundgerecht serviert sondern auch ohne jede eigene Leistung durch Knopfdruck im Hirn erscheinen.

Komisch. Warum nur stelle ich mich nicht hin und jammere herum, daß ich Deine Fachpublikationen nicht einfach so verstehe und nicht einfach so Dein fachspezifisches Wissen und Verständnis habe? Mann, ist die Welt ungerecht !

 

Bearbeitet von MarkF
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Axel Junghans:

Nachdem was ich lese hat der Bundesrat am 02.09.2016 abgenickt!(BJG §19...)

 

Sorry, da liest du was falsches :acute:

 

Das was du da hast die Bundesratsdrucksache 455/15, eben die, in der es um die Magazin-Sache geht. Da steht drin, dass der Bundestag am 2.9. den Gesetzentwurf angenommen hat. Da steht nicht drin, dass der Bundesrat auch schon zugestimmt hat.

 

Ob der Bundesrat der 455/16 zustimmt, erfahren wir am 23.9. (nächste Woche Freitag). Die 455/1/16 wird in den Vermittlungsausschuss gehen. Ich glaube nicht, dass der Bundesrat gegen die Empfehlung stimmen wird. Die meisten werden gar nicht wissen, worum es übrhaupt geht. Wenn man sich ansieht, worüber da noch abgestimmt werden soll, dann geht das auch schlichtweg gar nicht anders.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb MarkF:

Du schaust in 36 Absatz 3 und suchst dort die Worte "Absatz 1 Nr.2 und 3". Diese Folge von Buchstaben ersetzt Du durch "Absatz 1 Nummer 2, 2a, 2b und 3". Fertig. Was ist daran so schwer?

 

Ich sehe das etwas anders. Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Das mag früher aus der Not heraus, dass man gar nicht anders publizieren konnte mal angebracht gewesen sein. Heute geht das viel einfacher. Da wird das, was entfernt werden soll, durchgestrichen und das was neu dazu kommt wird unterstrichen. Gerade solche ewig langen "wird vor ... eingefügt ... / wird ... ersetzt durch ... / wird ... gestrichen" sind zwar alle irgendwo nur eine Fleißarbeit. Übung macht den Meister und diejenigen, die das jeden Tag machen, kriegen das warhscheinlich sogar im Kopf hin. Aber für die ganz einfachen Menschen, die an dem Gesetzgebungsverfahren interessiert sind, die im Zweifel viel mehr vom Gesetz betroffen sein werden, als diejenigen, die das da eintippen, die eine Meinung dazu haben, die sich entsprechend einbringen wollen so lange man noch was ändern kann, für die ist das eine zusätzliche Hürde und sogar eine ziemlich abschreckende dazu.

 

Mit so einer Änderungsmodusanzeige kann man das Gesetzesvorhaben sofort beim Lesen überblicken und auch sehen, was denn dabei rauskommen soll.

 

Ich habe dazu sogar vor einigen Jahren mal den Bundestagspräsidenten angeschrieben und das mal thematisiert. Sein Vize hat mir damals sinngemäß geantwortet: Wir hätte ja heute leistungsfähige IT und da gäbe es Programme, die einem so einen Gesetzesentwurf mit Unterstrich und Durchstrich aufbereiten könnten. Also genau der umgekehrte Weg: Wir nutzen die leistungsfähige IT als Ausrede, um es undurchsichtig zu halten, statt die IT zu nutzen, um es für den Bürger einfacher und verständlicher zu machen!

 

Ich habe dann sinngemäß geantwortet: Oh, interessant, das ist ja eine super Neuigkeit. Bitte nennen Sie mir ein Programm, dass das für mich macht.

 

Danach habe ich nie wieder was davon gehört. Ist auch eine Antwort. :angry:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb knight:

Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Das mag früher aus der Not heraus, dass man gar nicht anders publizieren konnte mal angebracht gewesen sein. Heute geht das viel einfacher. Da wird das, was entfernt werden soll, durchgestrichen und das was neu dazu kommt wird unterstrichen.

 

Das ist falsch.

 

Ein Änderungsgesetzt ist eben genau das, ein Gesetz daß die Änderung eines anderen Gesetzes beschreibt. Und zwar nur die Änderungen, NICHT den nicht veränderten Teil.

 

Deshalb stehen auch nur die Änderungen drin.

 

Was Du meinst ist die konsolidierte Fassung des geänderten Gesetzes. Die gibt es natürlich auch, ist aber selbst kein Gesetz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Das ist falsch.

Ein Änderungsgesetzt ist eben genau das

 

Das ist nicht falsch.

 

Ich habe das Wort Änderungsgesetz überhaupt nicht benutzt.

 

Ich habe Änderungsmodusanzeige benutzt.

 

Und wie das Gesetz heißt, mit dem dann das neue Gesetz erzeugt wird, ist vollkommen Wurscht.

 

Das kann doch nicht sein, dass die Bürger nicht begreifen können, was da passieren soll, bloß damit das Gesetz weiter ein Änderungsgesetz ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb JasperBeardley:

Gut beobachtet!

 

Heute brauchst du schon für den Kassenzettel bei Edeka anwaltlichen Beistand wenn man mit der EC-Karte bezahlen will.

So einfach solltest Du allen Schnüfflern auf dem Planeten ihren Job auch nicht macht. Bares ist wahres.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb MarkF:

Aber warum beschäftigst Du Dich auch mit der Gesetzgebung?

:DT'schuldigung, das war einfach nur als Joke gemeint. Ich habe mir das Dokument kurz angesehen und mich gefragt, wer da noch durchblickt. 

In meine Augen sollten Gesetze und deren Gesetzgebungsverfahren allgemein verständlich sein. Sind sie aber nicht! Auch ein Jurist hat die geänderten Wörter, Absätze, Paragraphen, Durchführungsbestimmungen etc sicherlich nicht im Kopf ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb Fyodor:

Doch, das ist schon richtig so. Was Du willst gibt es ja auch, nur eben nicht im Änderungsgesetz. Wenn Du Dich an der Formulierung des Änderungsgesetzes störst, dann lies halt die konsolidierte Fassung, die ist Klartext inklusive aller Änderungen.

 

Die gibt es schon wärend des Gesetzgebungsverfahrens? Ich kenne die nur hinterher, wenn alles durch ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.