Zum Inhalt springen

voyager

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    904
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von voyager

  1. Ich würde an deiner Stelle mal den Stocki aus dem H...... ziehen, der Vergleich mit dem Amiland durfte natürlich auch nicht fehlen. Was schert mich eigentlich die nächste Generation wenn ich für solche Pf.... blechen muß.
  2. HAllo, 1. ist Richtig und 2. entscheidet dein SB. Gruß voyager
  3. HAllo, was hat die Frage eigentlich mit dem Jagdschein zutun? Aber Hauptsache was geschrieben.
  4. es ist einfach nur verschwendete Lebenszeit sich mit Dir auseinander zu setzen, und darum ist jetzt schluß für mich hier
  5. Da ist garnichts falsch, Jetzt ist es so, und danach wurde gefragt.
  6. Hallo, in Bayern gibt es die Anweisung das Jägern die länger als 10 Jahre den Jagdschein ohne Unterbrechung gelöst haben und Waffen besitzen die auch schon 10 Jahre im Besitz sind nach nicht lösen des Jagdscheines nicht entzogen werden. Da könnt ihr mit eueren Bedürfnis und Waffengesetz auch gerne auf den Boden trampeln und immer wieder schreinen: DER HAT DOCH KEIN BEDÜRFNIS. In Bayern ist das nunmal so, was ich auch gut finde.
  7. voyager

    WBK grün

    HAllo, dieses Feld gibt es bei mir auch nicht (nördliches Bayern) gruß
  8. Hallo, Jetzt hast DU ein Problem, deine MR223 dürfte laut Eintrag nur ein festest Magazin das nicht mit handelüblichen Werkzeug verändert werden kann haben mit 2 Schuß. Hast DU das nicht hast jetzt eine Waffe die du nicht haben darfst. Glückwunsch, meine Behörde hatte das auch mal gemacht und wollte mir dann an den Karren fahren weil die Waffe nicht dem Eintrag entsprach. Das FWR hat das für mich dann geregelt, sind doch nicht so Unnütz wie vielen immer glauben. Gruß voyager
  9. Hallo, von 1990 bis 2016 sind bei mir aber 26Jahre und nicht 17 Jahre. (klugscheißmodusaus) gruß
  10. Hallo, das machen wir so, laut Gesetz kann man auch Jemanden zum Training die Waffe mit geben. Aber das geht nur mit Vereinswaffen. Gruß voyager
  11. Wahrscheinlich nicht, das kann man über die Software eleganter regeln.
  12. Hallo, der Schütze der die Waffe mitbekommt muß min 18 Jahre sein, ist er das nicht muß ein anderer der min 18 Jahre ist das übernehmen ( Eltern, Trainer( falls keine WBK usw). Ist auch nur für Wettkämpfe gedacht, alles andere muß Anders geregelt werden. So wird das bei uns gemacht, ob es dir gefällt oder nicht. Wenn man auf einem Wettkampf ist der über mehrere Tage geht ist die Aufbewahrung anders geregelt, wird die Waffe zuHause aufbewart muß man sich an die Vorschriften halten und da die Schützen oder Eltern oder usw meistens keine Sachkunde haben muß man sie ja wenigstens drauf hinweisen. Gruß Ps: und so kann man also Postings schinden, alle Achtung PPS: das geht aber nur für die Vereinswaffen, Waffenhändler und Privatpersonen dürfen das nicht.
  13. HAllo, das ist für Leute die noch keine eigenen erlaubnispflichtigen Waffen haben und einen Wettkampf schießen ausserhalb. Es gibt extra ein Formular vom DSB, dort muß der Anfang das Ende und der Wettkampf benannt werden. Eine Kopie der WBK muß mitgeführt werden und der Schütze muß min.18 Jahre sein. Dauert dieses länger muß sogar zur Lagerung ein Waffenschrank vorhanden sein. Wir im Verein machen das aber höchstens eine Woche. Gruß voyager
  14. HAllo, abgesehen davon, das es mir egal ist was "die" Allgemeinheit als unhöflich ansieht, ist es einfach dämlich 11 Tage vor Entscheidung noch so ein Fass auf zumachen und seinen Jagdschein zu riskieren. Es gab eine Weisung vom Innenministerium an die bayerischen Behörden das so zu machen. Hat sich ja in Bayern erledigt. Und da ich auch noch immer Abschnitte vom verehrten Herrn @Schiiter: sehen muß: War ja klar das Du wieder auf sowas rumreitest, da du wieder keine Argumente hast. Kauf doch so einen SLB mit wechselbaren Magazin und bemühe die Gerichte wenn sie dich am Arsch haben. Ich hoffe es geht für Dich nicht all zu schlimm aus. Gruß
  15. HAllo, Warum tragen Behörden z.Z.keine halbautomatischen Büchsen auf Jagdschein ein, wo steht da was im Gesetz? es geht um halbautomatische Büchsen, Pistole ist ja wohl was anderes. Gruß Ps: ihr könnt natürlich machen was ihr wollt, meine Behörde hat mir den Rat gegeben die Waffe im Schrank zu lassen bist das geklärt ist, da ich aus Bayern komme hat sich das für mich geklärt. Mein Büchsenmacher hat einen offiziellen Brief von der Behörde bekommen, das er keine halbautomatischen Büchsen an Jägern "verkaufen" darf und auch nicht verleihen.
  16. HAllo, das ist nicht kreativ, sondern absolute Dummheit. Der Halbautomat ist zur Zeit eine Waffe die zur Jagd nicht verwendet werden darf ( ausnahme Bayern, aber nur schon in Besitz befindliche Halbautomaten), da das BVG sagt, nicht zulässig für die Jagd. Ich darf aber nur Waffen Erwerben und die tatsächliche Gewalt drüber ausüben wenn die Waffe zur Jagd zugelassen ist. Jeder Büchsenmacher der Dir eine Waffe zur Jagd leiht die nicht zur Jagd zugelassen ist macht sich Strafbar, auch in Bayern. gruß voyager PS: auf den Schießstand kannst du natürlich sowas schießen falls einer vorhanden ist.
  17. HAllo, Trap Herren wurde gezeigt. Gruß
  18. HAllo, war ja klar das so eine Frage kommt aber nicht mal Gute Besserung gewünscht wird, der Nick sagt ja schon alles. Gute Besserung auch von Mir.
  19. HAllo, ich sag ja immer, manchmal ist es besser die Finger still zu halten als sowas ab zu lassen, Sorry @Schwarzwälder: das ist leider überhaupt keine Hilfe für was auch immer. Gruß voyager
  20. Hallo, Wenn es doch in Deutschland 4mal so viele Illegale Waffen gibt als registrierte, warum machen die das bei einem normalen Einsatz nicht. Die Illegealen liegen doch bei Menschen die nicht dauernd Überprüft werden. Da kann schon mal sowas passieren, mir konnte bis jetzt noch kein Polizist erklären warum das immer nur bei Waffenbestitzer gemacht wird. Gruß
  21. Hallo, mit Pistolen darf ich aber nicht auf Wild schießen, deshalb sind die nicht betroffen von dem 2 Schuß Problem. Gruß
  22. HAllo, mir kommt es langsam so vor als ob hier nur noch von ein paar Usern Postings geschunden werden. Kann man da nicht einfach mal abwarten und die Finger still halten, geht jagen. Gruß
  23. Hallo, Das FWR hat beim Innenministerium angerufen und Das hat meine Waffenbehörde zurechtgerückt. Warum sollte ich da vor Gericht gehen wenn es auch so geht, hätte man mir das allerdings untersagt, dann wäre ich vielleicht jetzt soweit gewesen und hätte so ein Urteil. Das wollte mir keiner auf der Behörde sagen, ich glaube aber das die garnichts hatten. Gruß voyager
  24. HAllo, F.G. und das FWR haben mir in einer ähnlichen Situation geholfen. Da gab es nämlich laut meiner Behörde schon die Anweisung keine Kat-B Halbautomaten mehr einzutragen für Jäger. Das Thema ist schon länger Brisant als gedacht. Jetzt F.G. auch noch verrat an den Mitgliedern vorzuwerfen, toppt das ganze noch. Wie d*** kann man eigentlich noch sein. Aber es kommt ja vom Richtigen, habe ja schon mal gesagt das er weiter im Kindergarten spielen soll und deshalb von Ihm nicht mehr gelesen werde. Gruß voyager
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.