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voyager

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Alle Inhalte von voyager

  1. HAllo, die Engländerin war gut, die hat wenigstens die Wahrheit gesagt. Kurzwaffen Verboten, Kriminalität ist gestiegen. Nur die Schützenvereine sind eingegangen.
  2. voyager

    Munitionstransport

    HAllo, meine Behörde sieht das nicht so wie @alzi:. Meine Behörde ist der Meinung das das eine nichts mit dem Anderen zutun hat und der Gesetzgeber nur zu faul war den Abs.1-4 nochmals hin zu schreiben. Gruß voyager
  3. HAllo, das Bedürfnis hat der Schütze und nicht die Waffe, wie oft denn noch. Gruß voyager
  4. HAllo, Schiiter: las ihn, die neue Gelbe kennt er doch auch nicht, haben doch die Politiker für uns gemacht. Ich unterstütze den FWR und habe ein gutes Gefühl dabei. gruß voyager
  5. HAllo, das Frage ich mich bei deinem Geschreibsel auch. Gründe doch einfach eine neue EU weite Vereinigung und lästere nicht über die Anderen. Gruß
  6. voyager

    Geschoss schenken

    Hallo, leider ist das auch nicht ganz richtig, da Zündhütchen zwar unter das Sprengstoffgesetz fallen aber die Zündmasse unter 0,2g liegt kommt der obige §22(3) sprengG nicht zur Anwendung. Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) (1) Das Sprengstoffgesetz (Gesetz) ist nicht anzuwenden auf 2a. den Verkehr mit sowie die Einfuhr, die Durchfuhr, das Verbringen, das Aufbewahren, das Verwenden und das Vernichten von Anzündhütchen mit einem Anzündsatz von nicht mehr als 0,2 g, ausgenommen das Inverkehrbringen und der Konformitätsnachweis nach § 5 des Gesetzes; Da ein Zündhütchen nicht mehr als 0,2g enthält gilt auch nicht das Mindestalter. Gruß voyager
  7. HAllo, grade jetzt wo die Waffenbesitzer zusammen rücken sollen kommt wieder so ein Ei von @Schwarzwälder: Wenn Du doch alles so viel besser machst warum bist Du da eigentlich nicht eingebunden, bist doch der Held vor dem Herrn.
  8. HAllo, es geht um B7 Waffen. Halbautomatische Langwaffen die wie Kriegswaffen aussehen gruß voyager
  9. HAllo, und das ist auch umstritten, meine Behörde sieht das anders. gruß voyager
  10. Hallo, ohne Wände auf den Decken in Stahlbeton: 4,9m Spannweite = min 17cm 6,7m Spannweite = min 22cm alles ohne Gewähr weil ich die anderen gegebenheiten nicht weis. Gruß voyager
  11. HAllo, Fußbodenheizung: Ich würde da nicht eine Platte nehmen sondern die Trägerplatte dünner wählen da die Trägerplatten bestimmt teuerer sind als die normale Dämmung. Pauschal kann mann da keine Aussage machen, kommt auf den Estrichhersteller an, 35mm Estrich ist aber schon an der unteren Grenze. Decken: da geht es nämlich schon weiter. Ich kann nicht anhand deiner Angaben eine Aussage treffen, da die Gegebenheiten fehlen. Steht da irgend wo noch eine Wand, wie wird die Wand ausgeführt usw. Nimm dir einen Statiker oder geh zu einem Deckenhersteller und lass dich dort beraten. Der stellt Dir dann alle Fragen die er wissen muß. gruß voyager
  12. Hallo, letztes mal, wenn man die statischen Grundkenntnisse nicht hat sollte man über sowas nicht nachdenken. Die Deckenstärke hat ersteinmal garnichts mit der Last zutun sondern was mit der Spannweite. Das bisschen Estrich mehr ist überhaupt kein Problem für die Decke. gruß
  13. Hallo, seh mal bei den Estrichherstellern in ihren Zulassungen nach was dort steht. Über den Heizrohren ist eine Mindesdicke vorgeschrieben die die gleiche Stärke hat als wären keine Heizrohre verlegt. Meine Aussage trifft immer zu, ansonsten Verstößt man gegen Richlinien. Gruß
  14. Hallo, lachen musste ich weil über der Fußbodenheizung genau so viel Estrich ist (dicke) wie ohne. Der Estrich hält genau so viel aus. Ich habe in meinem früheren Leben Filigrandecken gerechnet in einem Betonwerk. Wir haben immer mit einer Verkehrslast im Wohnungsbau von 5kn gerechnet. Stell halt mal einen rießen Schrank auf, der Wiegt manchmal mehr als dein Tresor. Das es die Aussenwände rausdrückt im Wohnungsbau ist wohl ein Witz, da muß sich die Decke ja schon erheblich durchbiegen. dann war einfach die Deckenstärke falsch berechnet( im Schneider gibt es dazu eine einfache Formel). Die Deckenauflager müssen so ausgeführt werden das eine leichte Durchbiegung die immer vorhanden ist keine Risse in der Aussenwand entstehen lässt. Gruß voyager
  15. HAllo, @Godix: der Verein hat auch pflichten und das man ein zahlendes MItglied so behandelt wie du das darstellst, ist ja unter aller Kanone. Bei uns in der Gegend hätte der Verein keine Mitglieder mehr. Was soll dieser Sch*****. Genau wegen solchen Leuten habe ich mich entschlossen selber im Vorstand mit zu machen, damit so ein verhalten nicht passiert. gruß
  16. Hallo, dir wird doch nur was bescheinigt was dan Tatsachen entspricht. Was muß ein Verantwortlicher noch drüber entscheiden ob er es macht. Ich mach das bei uns, wie will ich denn einen anderen eine Unterschrift verweigern, wenn er einen Nachweis über seine tatsächlichen Trainingszeiten will. Gruß
  17. Hallo, ich weis garnicht was du hast, Du bist doch garnicht gemeint Gruß
  18. HAllo, Verboten ist, auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;" Ausnahme: ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, Ich habe zwar im ersten Beitrag geschrieben das ich Fangschuß nicht angeben würde aber das hat was mit meiner Behörde zutun in nicht mit dem Jagdgesetz. Gruß
  19. Erstens bin ich nicht dein Sohn, zweitens les ersteinmal wen ich zitiert habe und drittens CIP ist ja auch noch so eine Sache
  20. HAllo, du hast für 2 Kurzwaffen ein Bedürfnis auf Jagdschein, da brauchst du garkeine Begründung. Schreib zurück: Mein Jagdschein ist das Bedürfnis. KK-Revolver für Fallenjagd, wenn du einen Fallenlehrgang hast. KK-Revolver als Niederwildfangschußgeber würde ich lassen. Die obige begründung muß deiner SBlerin langen. Und das ist genau das was die Behörde und die Waffengegner wollen. Noch bescheuerter gehts ja wohl nicht. gruß voyager
  21. Hallo, na zum Glück bin ich in Franken, da steht das nämlich nicht drin. gruß voyager
  22. Hallo, frag lieber mal wo die ganzen Sportschützen sind, ich bin Mitglied als Jäger und Sportschütze, du auch? Gruß voyager
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