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ChrisR

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  1. Jap. Ohne die CDU/CSU wäre das Ganze so nicht gelaufen und wir hätten die HA abgeben oder umrüsten dürfen. Die Änderung tritt ja am Tag nach der Verkündung in Kraft, weiß jemand wie lange es dauert bis das Ganze im Bundesanzeiger veröffentlicht wird?
  2. Das wurde zum Glück in letzter Sekunde verhindert durch die Bundesregierung... Fakt ist, dass es beschlossen wurde und nun nach der Verkündung endlich wieder Rechtssicherheit herrscht.
  3. Bitte den ersten Satz lesen, demnach empfiehlt der Ausschuss den Vermittlungsausschuss anzurufen...damit würde die SLB also definitiv im Schrank oder beim Händler bleiben ... Ich hoffe nur dass der BRat der Empfehlung nicht folgt...
  4. Link? Auf Bundesrat.de ist es nicht mit drin oder verwechselst du das mit dem Bundestag?
  5. Art. 72 Abs. 3 GG: https://dejure.org/gesetze/GG/72.html "Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist." Das Ganze muss also noch durch den Bundesrat...
  6. Hier die Beschlussempfehlung, die morgen beschlossen werden soll: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809093.pdf Wortlaut auf Seite 3, Begründung ab Seite 10!
  7. Bei den Beratungen handelt es sich um die Lesungen: https://www.bundestag.de/service/glossar/L/lesung/245492 Somit könnte tatsächlich am Freitag (wie versprochen) die Klarstellung bzgl. der HA abgestimmt werden. Die Frage ist nur, was kommt tatsächlich zur Abstimmung?
  8. Hallo, ein Bekannter (Jäger) berichtete mir soeben, dass sein BüMa ihm nach Kauf eines Revolvers (mit Voreintrag auf der WBK) den m. E. unverzüglich vorzunehmenden Eintrag nach 34 2 WaffG abgelehnt habe, da dies die Behörde mit dem Drucker mache. Ist das so ok oder drohen ihm hier Probleme, wenn er bei der Waffenbehörde auftaucht? danke u viele Grüße
  9. Hallo, sehe ich das richtig, dass falls morgen die Richtlinie angenommen wird 1. Keine HA Langwaffen, die mehr als 2 Schuss Magazine aufnehmen KÖNNEN, für Jäger zugelassen sind (da Kategorie A7, welche nur noch für Sportschützen offen ist). Dies würde ja bedeuten, dass auch eine Änderung des BJagdG nichts ändern würde an der Problematik, die durch das BVerwG Urteil entstanden ist = Verbot aller Halbautomaten mit mehr als 3 Schuss für Jäger! 2. Bei Pistolen der Erwerb und der Besitz von mehr als 20 schüssigen Magazinen verboten wird oder ist es hier auch so, dass alle Pistolen, die theoretisch größere Magazine aufnehmen können, verboten werden sollen?? danke
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